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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Diversgeschlechtlichkeit in Deutschland 2022 und 2023

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

15.02.2024

Aktualisiert

21.02.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1023101.02.2024

Diversgeschlechtlichkeit in Deutschland 2022 und 2023

des Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben am 22. Dezember 2018 haben Personen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung eine Wahlmöglichkeit, welcher Geschlechtseintrag im Geburtenregister eingetragen werden soll. Ihnen stehen neben der Angabe „divers“ auch die Angaben „männlich“, „weiblich“ oder „offen lassen des Geschlechtseintrags“ als Optionen zur Verfügung. Die Fragesteller beabsichtigen, aufbauend auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/484, aktualisierte Zahlen zur Thematik in Erfahrung zu bringen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl sowie der Anteil von Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung in Deutschland, und auf welche Daten, Untersuchungen oder Studien beruft sich die Bundesregierung dabei ggf. (bitte ausweisen)?

2

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2022 und 2023 die Anzahl sowie der Anteil von Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung jeweils entwickelt (bitte in absoluten und relativen Zahlen, nach Bund und Bundesländern getrennt ausweisen), und auf welche Daten, Untersuchungen oder Studien beruft sich die Bundesregierung dabei ggf. (bitte ausweisen)?

3

Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2022 und 2023 gemäß § 45b des Personenstandsgesetzes (PStG) gegenüber dem Standesamt erklärt, dass die Angabe zu ihrem Geschlecht gestrichen werden soll (bitte in absoluten und relativen Zahlen nach Bund, Bundesländern sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, getrennt ausweisen)?

a) Wie vielen Anträgen auf Streichung des Geschlechts wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2022 und 2023 stattgegeben?

b) Wie vielen Anträgen auf Streichung des Geschlechts wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2022 und 2023 nicht stattgegeben?

4

Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2022 und 2023 gemäß § 45b des Personenstandsgesetzes (PStG) gegenüber dem Standesamt erklärt, dass die Angabe zu ihrem Geschlecht durch eine andere in § 22 Absatz 3 PStG vorgesehene Bezeichnung ersetzt werden soll (bitte in absoluten und relativen Zahlen nach Bund, Bundesländern sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, getrennt ausweisen)?

a) Wie vielen Anträgen auf Änderung des Geschlechts wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2022 und 2023 stattgegeben?

b) Wie vielen Anträgen auf Änderung des Geschlechts wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2022 und 2023 nicht stattgegeben?

5

Wie viele Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2022 und 2023 jeweils ohne Angaben zum Geschlecht registriert (bitte in absoluten und relativen Zahlen nach Bund, Bundesländern sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, getrennt ausweisen)?

6

Wie viele Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2022 und 2023 jeweils mit dem Geschlecht „divers“ registriert (bitte in absoluten und relativen Zahlen nach Bund, Bundesländern sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, getrennt ausweisen)?

7

Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2022 und 2023 die Eintragung ihres Geschlechtes jeweils wie folgt ändern lassen:

a) von männlich zu weiblich,

b) von männlich zu „kein Eintrag“,

c) von männlich zu divers,

d) von weiblich zu männlich,

e) von weiblich zu „kein Eintrag“,

f) von weiblich zu divers (bitte nach Bund, Bundesländern sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, getrennt ausweisen)?

8

Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung gemäß § 45b Absatz 3 PStG

a) durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung oder

b) durch Versicherung an Eides statt nachgewiesen, dass eine Variante der Geschlechtsentwicklung vorliegt (bitte nach Bund, Bundesländern sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, getrennt ausweisen)?

9

Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung durch das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) aufgebaute Onlineinformationsportal „Regenbogenportal“ (vgl. https://www.regenbogenportal.de/) bislang angefallen, und mit welchen zukünftigen Ausgaben rechnet die Bundesregierung (bitte nach Jahren getrennt ausweisen)?

10

Welche Zugriffszahlen verzeichnete das vom BMFSFJ aufgebaute „Regenbogenportal“ in den Jahren 2022 und 2023 (vgl. https://www.regenbogenportal.de/) (bitte jeweils insgesamt für jedes Jahr sowie für die einzelnen Monate ausweisen)?

Berlin, den 25. Januar 2024

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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