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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Berichterstattung des Statistischen Bundesamtes über das Sterbegeschehen seit dem Jahr 2020

(insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

13.02.2024

Aktualisiert

25.04.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1025105.02.2024

Berichterstattung des Statistischen Bundesamtes über das Sterbegeschehen seit dem Jahr 2020

der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Kay-Uwe Ziegler, Thomas Dietz, Dr. Christina Baum, Carolin Bachmann, Jürgen Braun, Gereon Bollmann, Martin Reichardt, Frank Rinck und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Seit Jahrzehnten erfolgt die Beurteilung des Sterbegeschehens in Deutschland mithilfe der Methode der Sterbetafeln, im Folgenden „Methode 1“ genannt. Die Ergebnisse werden vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht (https://www.statistischebibliothek.de/mir/receive/DESerie_mods_00003026, https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Sterbefaelle-Lebenserwartung/Publikationen/Downloads-Sterbefaelle/statistischer-bericht-sterbetafeln-5126207217005.html).

Zentrales Element der Sterbetafeln sind die altersspezifischen Sterbewahrscheinlichkeiten (Sterbewahrscheinlichkeit einzelner oder zusammengefasster Jahrgänge), die detailliert Auskunft über die tatsächliche Sterblichkeit der Bevölkerung im Zeitverlauf geben.

Im April 2020 führte das Statistische Bundesamt eine neue Methode ein, die fortan das Sterbegeschehen zusätzlich mithilfe des Vergleichs von Mittel- und Medianwerten der absoluten Sterbefallzahlen in den jeweiligen Kalenderwochen bzw. Monaten von Vierjahreszeiträumen beurteilt, folgend „Methode 2“ genannt. Zentrales Element der Methode 2 sind berechnete Übersterblichkeiten für Wochen und Monate, die Auskunft geben, wie viele Menschen mehr verstorben sind als statistisch zu erwarten gewesen wären. Die entsprechenden Ergebnisse wurden als sogenannte Sonderauswertung für die Jahre von 2020 bis 2023 veröffentlicht (https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Sterbefaelle-Lebenserwartung/sterbefallzahlen.html) und dabei auch die Einführung der Methode 2 im April 2020 begründet (https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Sterbefaelle-Lebenserwartung/sterbefallzahlen.html#615614).

Die Ergebnisse beider Methoden weichen allerdings erheblich voneinander ab. Während Methode 1 für die Jahre 2019 und 2020 ein historisches Minimum im Sterbegeschehen ermittelte, errechnet Methode 2 für denselben Zeitraum eine auffällige Übersterblichkeit mit Zehntausenden Toten mehr als statistisch zu erwarten gewesen wären (https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/05/PD20_162_12621.html). Nach Kenntnis der Fragesteller ergeben sich nach der Berechnung der Methode 2, selbst für die Jahre von 2007 bis 2019, also vor dem Auftreten von SARS-CoV-2, regelmäßig Übersterblichkeiten von bis zu Zehntausenden Verstorbenen, ohne dass dies, nach Kenntnis der Fragesteller, eine den Jahren von 2020 bis 2023 vergleichbare Berichterstattung durch das Statistische Bundesamt zur Folge hatte. Die öffentliche Berichterstattung des Statistischen Bundesamtes ab 2020 bezieht sich ausschließlich auf die Ergebnisse der Methode 2, nicht aber auf die Ergebnisse der Methode 1.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wie erklärt das Statistische Bundesamt die voneinander abweichenden Ergebnisse der Methoden 1 und 2 (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) für das Jahr 2020 (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und welche Methode entspricht „lege artis“?

2

Warum wurden für die öffentliche Kommunikation ab 2020 ausschließlich die Ergebnisse der Methode 2 herangezogen und nicht die Ergebnisse der Methode 1, die ja verfügbar waren (bitte in der Antwort die Berechnungen, Abwägungsüberlegungen und, wenn vorhanden, die Qualitätsberichte, welche zu der Entscheidung zugunsten der Anwendung der Methode 2 und gegen die Anwendung (oder Verfeinerung) der Methode 1 für die Berichterstattung geführt haben)?

3

Gibt es im Statistischen Bundesamt ein Qualitätsmanagement-System, mit dem Methodenänderungen daraufhin geprüft werden, ob eine Methodenänderung zu einer Verbesserung oder einer Verschlechterung führt, zum Beispiel durch einen entsprechenden Prozess „Änderungsmanagement“?

4

Wer hat im Statistischen Bundesamt die Entscheidung getroffen, für die Berechnung der Übersterblichkeiten und für die Berichterstattung ab April 2020 die Methode 2 zu verwenden anstelle der Methode 1?

5

In welchen Veröffentlichungen hat die Bundesregierung die Einführung der Methode 2 bzw. den Methodenwechsel von Methode 1 zu Methode 2 (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) kommuniziert (bitte in der Antwort alle entsprechenden Veröffentlichungen angeben)?

6

Wie sehen die Periodensterbetafeln für die Einzeljahre 2019, 2020, 2021 und 2022 aus (bitte in der Antwort die entsprechenden Werte für die Einzeljahre angeben anstelle der bereits veröffentlichten Sterbetafeln für Dreijahreszeiträume)?

Berlin, den 31. Januar 2024

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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