Loitering Munition für die Bundeswehr
des Abgeordneten Gerold Otten und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Auf eine Schriftliche Frage des Abgeordneten Andrej Hunko, „welche Produkte sogenannter Loitering Munition“ von den Teilstreitkräften der Bundeswehr und der wehrtechnischen Dienststellen in den vergangenen fünf Jahren begutachtet oder erprobt wurden und an welchen Forschungen oder Erprobungen die Bundeswehr beteiligt gewesen sei (Antwort auf die Schriftliche Frage 119 auf Bundestagsdrucksache 20/6668), antwortete der Parlamentarische Staatssekretär Thomas Hitschler, dass das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) „derzeit eine Studie zur Erstellung einer Strategie für Loitering Munition zusammen mit dem Auftragnehmer AMCF GmbH“ durchführe (ebd.). Staatssekretär Hitschler führte weiter aus, dass im Rahmen der Studie eine Marktsichtung durchgeführt wurde, wonach die Beschaffung von Loitering Munition von drei Herstellern (Rafael Advanced Defense Systems Ltd., Israel Aerospace Industries Ltd. Und UVision Air) erwogen werde (ebd.).
Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Nachfrage des Abgeordneten Andrej Hunko vom 10. Mai 2023 ergab sich, dass im Juli 2021 im Rahmen der o. g. Studie eine „Roadmap Loitering Munition“ beschlossen wurde, deren Abschlussbericht Ende 2023 vorliegen solle. Eine konkrete Begutachtung der Systeme soll sodann laut Planung ab 2024 beginnen (Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 48, Plenarprotokoll 20/102). Das Ergebnis der Fragen des Abgeordneten Andrej Hunko wurde vom „Neuen Deutschland“ und dem Onlinemagazin Heise aufgegriffen (www.nd-aktuell.de/artikel/1173153.militaertechnik-kamikazedrohnen-bei-der-bundeswehr-im-anflug.html; www.heise.de/news/Loitering Munition-Bundeswehr-erprobt-Kamikazedrohnen-9019906.html). Dabei werden Loitering Waffensysteme (sinngemäß „lauernde Waffensysteme“) als „Kamikazedrohnen“ bezeichnet (vgl. ebd.), die das Potenzial besitzen, ihre Ziele auch ohne menschliche Kontrolle zu finden. Dieser Umstand führt nach Ansicht der Fragesteller in der Öffentlichkeit zu einer nicht geringen Verwirrung, die durch den Einsatz von vergleichbarer Kamikazedrohnen im Krieg Aserbaidschans gegen Armenien und im Ukrainekrieg noch gesteigert wird.
Die Bundeswehr hatte bis 2016 Pläne zur Beschaffung eines „Wirksystems zur abstandsfähigen Bekämpfung von Einzel- und Punktzielen“. Angedacht war eine Kombination des UAS (Unmanned Aircraft System) Kleinfluggerät Zielortung (KZO) mit einer Harop („Kamikazedrohne“ des israelischen Herstellers IAI) (siehe Martin Streetly [Hg.], Jane’s All the World’s Aircraft: Unmanned 2014–2015, London 2014, S. 101). Während KZO die Zielfindung und Beobachtung übernehmen sollte, sollte Harop im gleichen Luftraum kreisen und erkannte Ziele bekämpfen. Das Projekt wurde noch im Januar 2016 in einer Liste für „Obergrenzen der strukturrelevanten Hauptwaffensysteme“ erwähnt, allerdings mit dem Zusatz „keine Beschaffung“ (augengeradeaus.net/2021/01/dronewatch-niederlande-planen-beschaffung von-kamikaze-drohnen/). Danach scheint das Projekt nicht mehr weiterverfolgt worden zu sein.
Im betreffenden Artikel der Internetplattform „Augen Geradeaus!“ vom 18. Januar 2021 berichtet der Verfasser, dass die Niederlande den Beschluss gefasst hätten, Loitering Munition zu beschaffen. Dabei werden diese Waffensysteme von der niederländischen Regierung jedoch nicht als Drohnen eingestuft, sondern als Munition. Diese Art von Munition soll in einem Einsatzgebiet „über einem potenziellen Ziel kreisen und sich auf einen entsprechenden Befehl darauf stürzen und explodieren“ (augengeradeaus.net/2021/01/dronewatch-niederlande-planen-beschaffung von-kamikaze-drohnen/). Auch die Bundesregierung sprach im Rahmen des Projekts „Wirksystem zur abstandsfähigen Bekämpfung von Einzel- und Punktzielen“ nicht von Drohnen, sondern von Munition. Dabei betonte die damalige Bundesregierung, dass es dem Schützen möglich ist, „bis kurz vor dem Einschlag das Ziel zu beobachten, nachzurichten und notfalls den Angriff abzubrechen“ (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 16/12481).
Die für die niederländischen Streitkräfte in Auftrag gegebene Loitering Munition soll im Rahmen der Kampfunterstützung zum indirekten Feuer verwendet werden (augengeradeaus.net/2021/01/dronewatch-niederlande-planen-beschaffung von-kamikaze-drohnen/). Sie besitzt nach Einschätzung der Niederländer gegenüber konventioneller Munition den wichtigen Vorteil, dass ein einmal begonnener Angriff immer noch abgebrochen werden kann, wodurch eine sinnvolle menschliche Kontrolle möglich sei (ebd.). Diese Aussage stimmt mit der zuvor zitierten Einschätzung der Bundesregierung von 2009 überein, dass selbst bei Loitering Munition ein einmal eingeleiteter Angriff notfalls abgebrochen werden könne. In diesem Sinne verbietet sich nach Ansicht der Fragesteller auch die Bezeichnung „Kamikazedrohne“, welche, einem letalen autonomen Waffensystem (LAWS) gleich, ohne menschliche Einflussnahme Ziele angreift und dabei sich und das Ziel vernichtet (s. o.).
Loitering Munition ist nach gängiger Definition ein luftgestütztes Waffensystem mit einem Sprengkopf, das über einem Gebiet ausharrt (to loiter), bis ein Ziel ausgemacht wird. Sobald ein Ziel angegriffen werden soll, wird aus dem UAS eine Waffe, indem es sich auf das Ziel stürzt und es durch die Auslösung des Sprengkopfs zerstört (siehe Darstellung der Harop bei www.popsci.com/watch-drone-turn-missile/). Entscheidend für die Einordnung von Loitering Munition als LAWS oder konventionelles Waffensystem ist die Frage der Kontrolle durch den Menschen. Nach Ansicht der Fragesteller ist die Bundesregierung wie bei der lange strittigen Frage der Bewaffnung von UAS aufgerufen, ihre Vorstellungen hinsichtlich einer Beschaffung sowie einer Verwendung von Loitering Munition bei der Bundeswehr darzustellen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Was versteht die Bundesregierung unter Loitering Munition? Verwendet die Bundesregierung eine besondere Arbeitsdefinition, und wenn ja, welche?
Welche Unterschiede gibt es nach Ansicht der Bundesregierung zwischen einer bewaffneten UAS mit einem Operator als „human in the loop“ und Loitering Munition mit menschlichem Operator? Worin liegt nach Ansicht der Bundesregierung der Unterschied zu autonomen Waffensystemen (AWS)?
Welche Einsatzmöglichkeiten besitzt Loitering Munition nach Ansicht der Bundesregierung bei Streitkräften?
Welche Vorteile ergeben sich nach Ansicht der Bundesregierung aus der Nutzung von Loitering Munition für konventionelle Streitkräfte sowohl in symmetrischen als auch asymmetrischen Konflikten?
Welche konkrete Einsatzspektren leitet die Bundesregierung aus den Fragen 3 und 4 für die Nutzung von Loitering Munition in der Bundeswehr ab?
Konnte die o. g. Studie (siehe Antwort auf die Schriftliche Frage 119 auf Bundestagsdrucksache 20/6668) im Dezember 2023 vorgelegt werden?
Wurde die o. g. Studie dem Deutschen Bundestag zugeleitet, und wenn nein, warum nicht?
Was ist unter „loiterfähig“ (Auswahl Einschlagzeitpunkt) bei den Fähigkeitsforderungen an die Bewaffnung von Drohnen gemeint (Präsentation des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg), www.bmvg.de/de/mediathek/livestream-drohnendebatte-praesentation-261026, Zeitmarke 35:52)?
Wann und warum wurde das Projekt „Wirksystem zur abstandsfähigen Bekämpfung von Einzel- und Punktzielen“ eingestellt (www.dbwv.de/aktuelle-themen/schwerpunktthemen/drohnen/beitrag/neue-kamikaze-drohnen-fuer-die-niederlaendischen-streitkraefte)?
Welche NATO-Staaten verfügen nach Kenntnisstand der Bundesregierung derzeit über Loitering Munition?
Beabsichtigt die Bundesregierung, im Zusammenhang mit einer konkreten Begutachtung möglicher Waffensysteme (ab 2024, siehe Vorbemerkung der Fragesteller) oder zu einem anderen Zeitpunkt in dieser Legislaturperiode eine breite gesellschaftliche Debatte über Loitering Munition durchzuführen, wie sie bei der Bewaffnung von Drohnen geführt wurde?