Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt und der Fraktion
der AfD
– Drucksache 20/10316 –
Mögliche Kontakte der Bundesregierung zu Correctiv
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Wie die „Berliner Zeitung“ berichtet, war die Correctiv – Recherchen für die
Gesellschaft gGmbH (im Folgenden: Correctiv gGmbH) am 2. Juni 2020
neben Vertretern von YouTube und Facebook bei einem Treffen im
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) vertreten. Thema soll die
Bekämpfung von sogenannter Desinformation im Kontext von Corona gewesen
sein. Dabei habe es einen „Gedankenaustausch“ zwischen verschiedenen
Bundesministerien, dem damaligen Regierungssprecher und Vertretern sozialer
Netzwerke gegeben (
www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/correctiv-ge
heimtreffen-im-innenministerium-kubicki-will-antworten-li.2179635). David
Schraven, Geschäftsführer der Correctiv gGmbH sowie der Tochterfirma
Correctiv – Verlag für die Gesellschaft UG (im Folgenden: Correctiv Verlag UG),
erklärte gegenüber der „Berliner Zeitung“: „Wir sind eine journalistische
Organisation, die im Austausch mit der Regierung steht.“ Es könne sein, dass
es weitere Gespräche als das am 2. Juni 2020 gab (ebd.). Dass sich Mitarbeiter
von Correctiv mit Bundesministeriumsmitarbeitern unterhalten oder zu einer
Gesprächsrunde eingeladen werden, komme laut David Schraven
„grundsätzlich immer mal wieder vor“ (ebd.). Auf ihrem Linkedin-Profil gibt Jeannette
Gusko, Geschäftsführerin von Correctiv, zudem preis, mehrere Jahre als
Beraterin für das Bundesministerium für Bildung und Forschung gearbeitet zu
haben (
www.nius.de/Medien/live-im-presseclub-so-verstrickt-sich-die-
correctivchefin-in-luegen-und-widersprueche/db288dfa-838c-4400-bc19-daaf8333
ff22).
Laut einem Bericht des Magazins „Tichys Einblick“ hatte das Bundesamt für
Verfassungsschutz bereits Anfang November 2023 Kenntnis von einem
privaten Treffen zwischen Unternehmern, Politikern sowie Aktivisten am 25.
November 2023 in Potsdam, über das Correctiv in Zusammenarbeit mit
Greenpeace am 10. Januar 2024 unter dem Titel „Geheimplan gegen Deutschland“
und unter Berufung auf eine nicht näher genannte Quelle berichtete (
www.tich
yseinblick.de/daili-es-sentials/verfassungsschutz-treffen-landhaus-adlon/; corr
ectiv.org/aktuelles/neue-rechte/2024/01/10/geheimplan-remigration-vertreibun
g-afd-rechtsextreme-november-treffen/). Die Fragesteller beabsichtigen daher,
mögliche Kontakte zwischen Correctiv und der Bundesregierung, dem
Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie insbesondere auch dem
Bundesamt für Verfassungsschutz in Erfahrung zu bringen.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/10583
20. Wahlperiode 05.03.2024
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 5. März 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und
Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister
sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode zur
Wahrnehmung ihrer Aufgaben Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller
gesellschaftlichen Gruppen. Für die Bundesregierung ist unabhängiger,
faktenbasierter Journalismus die Grundlage eines lebendigen und demokratisch
verfassten Gemeinwesens.
Auch die Faktenprüfung durch unabhängige Forschungseinrichtungen und
Nichtregierungsorganisationen (NGOs) als wichtiger Baustein im Kampf gegen
Desinformationen begrüßt die Bundesregierung ausdrücklich. Daher steht die
Bundesregierung auch mit Nichtregierungsorganisationen, so genannten
Faktencheckern, Journalistinnen und Journalisten in einem regelmäßigen
Austausch.
Im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung werden auf allen Ebenen der
Bundesministerien Gespräche mit einer Vielzahl von Personen, Verbänden und
Organisationen geführt. Eine lückenlose Auflistung von diesen Kontakten, den
Umständen ihres Zustandekommens, allen Beteiligten und des Zweckes
etwaiger Gespräche kann bei der Beantwortung der vorliegenden Frage nicht
geleistet werden. Es kann insbesondere nicht ausgeschlossen werden, dass es am
Rande von Veranstaltungen oder sonstigen Terminen zu einzelnen Kontakten
gekommen sein könnte. Auch können durch Zeitablauf mögliche Kontakte
gegebenenfalls nicht mehr nachvollzogen werden
Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher stattgefundener Treffen besteht
nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht
durchgeführt (siehe dazu u. a. die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort
auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache
18/1174). Zudem werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert.
1. Gab es seit Beginn der 20. Wahlperiode des Deutschen Bundestages
Kontakte zwischen Vertretern der Bundesregierung (inklusive der
Parlamentarischen Staatssekretäre), allen voran des Bundeskanzleramts und des
Bundesministeriums des Innern und für Heimat, und der Correctiv gGmbH
oder der Correctiv Verlag UG, und wenn ja, welche (bitte alle Termine
tabellarisch nach Datum, Inhalt, Teilnehmern, Art [Treffen, E-Mail,
Telefonat, Direktnachrichten o. Ä.], Ort und Initiator aufschlüsseln)?
2. Wenn es Treffen zwischen Vertretern der Bundesregierung (inklusive der
Parlamentarischen Staatssekretäre) mit der Correctiv gGmbH oder der
Correctiv Verlag UG gab, was war jeweils Anlass, Inhalt sowie ggf.
Ergebnis (bitte ggf. für jedes Treffen einzeln ausführen und erläutern)?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Nicht öffentliche bzw. nicht veröffentlichte Gespräche, die Journalistinnen und
Journalisten in Ausübung ihrer durch die Pressefreiheit geschützten
Redaktions- oder Recherchetätigkeit mit Vertreterinnen und Vertretern von Behörden
führen, unterliegen dem durch Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes
(GG) geschützten Recherche- und Redaktionsgeheimnis. Der Schutz der
Pressefreiheit reicht nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von
der Beschaffung der Information bis zur Verbreitung der Nachrichten und
Meinungen. Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 GG schützt dabei jede Tätigkeit
medienspezifischer Informationsbeschaffung. Vor diesem Hintergrund gibt die
Bundesregierung grundsätzlich keine Auskunft zu derartigen Kontakten.
Im Rahmen der behördlichen Auskunftspflichten im Zuge der Pressearbeit der
Bundesregierung zu einem breiten Themenspektrum entlang der jeweiligen
fachlichen Zuständigkeiten wurden mehrfach Presseanfragen von Mitarbeitern
des Correctiv-Netzwerks beantwortet.
Im Lichte der vorstehenden Ausführungen wurden zudem umfangreiche
Angaben bei der Beantwortung auf die Schriftlichen Fragen 1 und 43 auf
Bundestagsdrucksache 20/10292 und auf die Schriftliche Frage 38 auf
Bundestagsdrucksache 20/10338 gemacht, auf die hier zunächst Bezug genommen wird.
Die nachfolgenden Angaben auf der Grundlage vorliegender Erkenntnisse,
vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen ergänzen diese:
Erfolgte Einladung der Co-Geschäftsführerin von Correctiv, Jeannette Gusko,
per E-Mail am 11. Januar 2024 an den Bundeskanzler zur szenischen Lesung
am 17. Januar 2024 im Berliner Ensemble (Absage am 17. Januar 2024 auf
Arbeitsebene).
Teilnahme von Staatsministerin Alabali-Radovan an einer öffentlichen
szenischen Lesung von Correctiv am 17. Januar 2024 im Berliner Ensemble.
Am 8. Februar 2024 nahm die Stellvertretende Regierungssprecherin Christiane
Hoffmann per Videoschalte als Gast an dem Panel „Herausforderung
Desinformation – Lösungsansätze zur Analyse und Bekämpfung“ des
Forschungszentrums Informatik (FZI) Open House teil. Weitere Panelgäste waren Caroline
Lindekamp (Projektleitung noFake bei Correctiv) und Prof. Dr. Achim
Rettinger (Professor für Computerlinguistik an der Universität Trier und Direktor am
FZI).
Auf Einladung der Bundesministerin Nancy Faeser fand am 13. Februar 2024
ein Austausch mit Plattformbetreibern, Vertretern der Zivilgesellschaft und
Behörden zu Maßnahmen gegen die Verbreitung strafbarer Inhalte sowie Hass und
Hetze im Internet vor dem Hintergrund des aktuellen Konflikts in Israel und
Gaza statt. Dabei nahmen auch zwei Mitarbeiterinnen der Correctiv gGmbH
teil.
3. Gab es seit Beginn der 20. Wahlperiode des Deutschen Bundestages
Kontakte zwischen Vertretern des Bundesamts für Verfassungsschutz und der
Correctiv gGmbH oder der Correctiv Verlag UG, und wenn ja, welche
(bitte alle Termine tabellarisch nach Datum, Inhalt, Teilnehmern, Art
[Treffen, E-Mail, Telefonat, Direktnachrichten o. Ä.], Ort und Initiator
aufschlüsseln)?
4. Wenn es Kontakte zwischen Vertretern des Bundesamts für
Verfassungsschutz und der Correctiv gGmbH oder der Correctiv Verlag UG gab, hat
dort ein Informationsaustausch stattgefunden, und wenn ja, in welcher
Form (bitte ggf. für jeden Kontakt einzeln ausführen und erläutern)?
Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet.
Im Rahmen der Wissenschaftskonferenz 2023 (vgl. dazu die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/9054) des
Zentrums für Analyse und Forschung (ZAF) am Bundesamt für
Verfassungsschutz (BfV) hat eine Doktorandin, welche bei Correctiv tätig ist, einen von
insgesamt 34 Vorträgen gehalten. Die Doktorandin ist keine Mitarbeiterin des
BfV. Das Thema lautete „Nachhaltiges Prebunking durch Debunking: wie
CORRECTIV mit Peer Production Desinformation bekämpft“. Die
Programmübersicht der Wissenschaftskonferenz 2023 ist auf der Internetseite des BfV
abrufbar.
Nicht öffentliche bzw. nicht veröffentlichte Gespräche, die Journalistinnen und
Journalisten in Ausübung ihrer durch die Pressefreiheit geschützten
Redaktions- oder Recherchetätigkeit mit Vertreterinnen und Vertretern von Behörden
führen, insbesondere auch solche, die der Beschaffung von Informationen
dienen, unterliegen, wie in der Antwort zu den Fragen 1 und 2 ausgeführt, dem
durch Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 GG geschützten Recherche- und
Redaktionsgeheimnis. Vor diesem Hintergrund erteilt das BfV grundsätzlich keine
weitergehenden Auskünfte zu derartigen Gesprächen. Obgleich das öffentliche
Interesse an der Beantwortung der vorliegenden parlamentarischen Fragen hier zu
bedenken ist, ist die Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung zu dem
Entschluss gekommen, dass der notwendige Schutz der Pressefreiheit der
betroffenen Journalisten im vorliegenden Fall keine – auch keine eingestufte –
Übermittlung der gewünschten Daten ermöglicht.
Im Rahmen der behördlichen Auskunftspflichten im Zuge der Pressearbeit des
BfV zu einem breiten Themenspektrum entlang der fachlichen Zuständigkeiten
wurden mehrfach Presseanfragen von Mitarbeitern des Correctiv-Netzwerks
beantwortet.
5. Hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz bereits vor dem 25.
November 2023 Kenntnis von dem privaten Treffen zwischen Unternehmern,
Politikern sowie Aktivisten am 25. November 2023 in Potsdam, und wenn ja,
welche (bitte ausführen und erläutern)?
Nach sorgfältiger Abwägung ist die Bundesregierung zu der Auffassung
gelangt, dass eine Beantwortung der Frage nach dem Erkenntnisstand zu der
betroffenen Veranstaltung am 25. November 2023 in Potsdam aufgrund
entgegenstehender überwiegender Belange des Staatswohls nicht erfolgen kann, auch
nicht in eingestufter Form.
So können aus der Beantwortung, ob bzw. wann der Bundesregierung und den
ihr nachgeordneten Behörden Informationen zu der genannten konkreten
Veranstaltung Vorlagen, Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand des BfV und ggf.
die nachrichtendienstlichen Methodiken und Arbeitsweisen ermöglicht werden,
wodurch die zukünftige Erkenntnisgewinnung des BfV aufgrund
entsprechender Abwehrstrategien nachhaltig beeinträchtigt oder in Einzelfällen sogar
unmöglich gemacht wird. Ist eine Frage – wie im Falle der dieser Beantwortung
zugrundeliegenden Anfrage – auf eine bestimmte Veranstaltung mit einem
bestimmbaren Teilnehmerkreis sowie einem bestimmbaren Kreis an Personen, die
vorab Kenntnis von einer bestimmten Veranstaltung gehabt haben, bezogen, so
könnten aus einer Beantwortung stets Rückschlüsse auf
geheimhaltungsbedürftige Informationen gezogen werden. Diese drohende nachhaltige
Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit könnte einen gravierenden Nachteil für die
wirksame Aufgabenerfüllung der Sicherheitsbehörden und damit für die Interessen
der Bundesrepublik Deutschland bedeuten.
Aus der sorgfältigen Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten
Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den
negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des BfV
sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der
Bundesrepublik Deutschland ergibt sich, dass auch eine Auskunft nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung und damit einhergehende Einsichtnahme über die
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages ausscheidet.
Eine Stellungnahme zum Erkenntnisstand des BfV auch gegenüber einem
begrenzten Kreis von Empfängern wird dem Schutzbedarf nicht gerecht. Dies gilt
umso mehr, als bei einem Bekanntwerden die ggf. betroffenen
nachrichtendienstlichen Methoden und Werkzeuge nur noch eingeschränkt oder gar nicht
mehr eingesetzt werden können. Hieraus ergibt sich, dass die erbetenen
Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsinteresse überwiegt.
Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber den
Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung zurückstehen.
6. Hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz bereits vor dem 25.
November 2023 Kenntnis von den Correctiv- bzw. Greenpeace-Recherchen zu
dem privaten Treffen zwischen Unternehmern, Politikern sowie Aktivisten
am 25. November 2023 in Potsdam, und wenn ja, welche (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller; bitte ausführen und erläutern)?
Das BfV hatte vor dem 25. November 2023 keine Kenntnis von den
Recherchen von Correctiv oder Greenpeace.
7. Sind Mitarbeiter der Correctiv gGmbH oder der Correctiv Verlag UG in
der Vergangenheit für Bundesministerien sowie die jeweils
nachgeordneten Bundesbehörden tätig gewesen, und wenn ja, inwiefern (bitte ggf. nach
Anzahl der Personen, Tätigkeitszeitraum, Tätigkeit und Gesamtvergütung
aufschlüsseln)?
Eine abschließende Beantwortung der Frage ist nicht möglich. Weder liegen
der Bundesregierung alle Namen der derzeit bei der Correctiv gGmbH oder der
Correctiv Verlag UG Beschäftigten vor, so dass ein weitergehender
zielgerichteter Abgleich von Personendaten in dieser Sache möglich wäre, noch wird
dokumentiert, zu welchen Arbeitgebern ehemalige Beschäftigte wechseln.
Bei einer weiten Auslegung der Frage könnten hierunter auch Honorarverträge
gefasst werden. Bei der Bundeszentrale für politische Bildung wurden dabei
folgende Leistungen von Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern der Correctiv
gGmbH oder der Correctiv Verlag UG vergütet.
Tätigkeit Tätigkeitszeitraum
(je ein Tag im genannten Monat)
Gesamtvergütung
Personenzahl
Honorarzahlung (+ Reisekosten)
für Beitrag bei einer Veranstaltung
Mai 2022 374,50 € 1
Honorarzahlung (+ Reisekosten)
für Beitrag bei einer Veranstaltung
April 2023 378,10 € 1
Honorarzahlung (+ Reisekosten)
für Beitrag bei einer Veranstaltung
April 2023 476,00 € 1
Honorarzahlung (+ Reisekosten)
für Beitrag bei einer Veranstaltung
Juni 2023 321,00 € 1
Honorarzahlung (+ Reisekosten)
für Beitrag bei einer Veranstaltung
November 2023 611,50 € 1
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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