Beobachtung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz
des Abgeordneten Stephan Protschka und der Fraktion AfD
Vorbemerkung
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hatte die AfD im März 2021 als Verdachtsfall nach dem Bundesverfassungsschutzgesetz eingestuft. In einem – nicht rechtskräftigen – Urteil vom März 2022 billigte das Verwaltungsgericht Köln diese Einstufung (www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2022/pressemitteilung-2022-1-afd.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Hat das Bundesamt für Verfassungsschutz im Rahmen dieser Beobachtung geheimdienstliche Mittel eingesetzt?
Wenn Frage 1 bejaht wurde, umfasste die Beobachtung das Sammeln und Auswerten vertraulicher Telekommunikation?
Wenn Frage 1 bejaht wurde, umfasste die Beobachtung die Platzierung von elektronischen Audio- bzw. Videoüberwachungsgeräten?
Wenn Frage 1 bejaht wurde, umfasste die Beobachtung die Observation einzelner Parteimitglieder?
Wenn Frage 1 bejaht wurde, umfasst die Beobachtung den Einsatz von V-Leuten?
Wenn Frage 1 bejaht wurde, wie viele V-Leute wurden und werden, aufgeschlüsselt nach Bundesländern, eingesetzt, und steht der Erkenntnisgewinn in angemessenem Verhältnis zum Aufwand?
Hat das Bundesamt für Verfassungsschutz im Rahmen dieser Beobachtung Mitglieder der AfD zum Erkenntnisgewinn direkt angesprochen?
Haben im Rahmen dieser Beobachtung Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutzes Veranstaltungen der AfD besucht, oder sind im Rahmen dieser Beobachtung Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz (Verdeckte Mitarbeiter) in die AfD eingetreten?