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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Das Strompreispaket der Bundesregierung

(insgesamt 5 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Datum

27.02.2024

Aktualisiert

09.04.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1032414.02.2024

Das Strompreispaket der Bundesregierung

der Abgeordneten Enrico Komning, Leif-Erik Holm, Dr. Malte Kaufmann, Uwe Schulz, Dr. Michael Espendiller, Sebastian Münzenmaier, Bernd Schattner, Kay-Uwe Ziegler und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Mit dem sogenannten Strompreispaket reagiert die Bundesregierung auf die hohen finanziellen Lasten durch hohe Energiepreise (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/strompreispaket-energieintensive-unternehmen-2235760). Insbesondere energieintensive Unternehmen sollen von den hohen Kosten für Energie entlastet werden. Das Paket bringt laut Angaben der Bundesregierung (ebd.) eine Senkung der Stromsteuer in Höhe von 3 Mrd. Euro für alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes, eine Fortsetzung der aus dem Klima- und Transformationsfonds finanzierten Strompreiskompensation für die rund 350 Unternehmen, die am stärksten im internationalen Wettbewerb stehen, und eine Fortsetzung der bestehenden Regelung zum „Super-Cap“ für die rund 90 besonders stromintensiven Unternehmen, ergänzt durch den Entfall des Sockelbetrags (ebd.).

Im Gegenzug fallen weg der bisher geltende Spitzenausgleich, über den energieintensive Unternehmen einen Teil der von ihnen entrichteten Strom- und Energiesteuern zurück erhielten und der ursprünglich auch für 2024 geplante Bundeszuschuss zur Stabilisierung der Übertragungsnetzentgelte in Höhe von 5,5 Mrd. Euro (ebd.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Um welchen Betrag wurden energieintensive Unternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung bisher jährlich durch den Spitzenausgleich entlastet, und um welchen Betrag nimmt die Entlastung dieser Unternehmen nun dadurch zu, dass der Spitzenausgleich durch die Senkung der Stromsteuer ersetzt wird?

2

Um welchen Betrag werden die energieintensiven Unternehmen nach Kenntnis oder Schätzung der Bundesregierung durch das Strompreispaket im Vergleich zum Status quo ante entlastet, wenn man alle in diesem Zusammenhang von der Bundesregierung verkündeten Maßnahmen (Strompreissenkung, Fortsetzung der Strompreiskompensation, Fortsetzung des „Super-Cap“, Wegfall des Spitzenausgleichs, Wegfall der Übertragungsnetzentgelte, siehe www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/strompreispaket-energieintensive-unternehmen-2235760) berücksichtigt?

3

Welche Unternehmen erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell Beihilfen für indirekte CO2-Kosten (Strompreiskompensation), wie groß sind diese Unternehmen jeweils (in Jahresumsatz und Anzahl der Mitarbeiter ausgedrückt), welchen Branchen gehören sie an, und wie hoch ist die Kompensation jeweils in absoluten Zahlen (bitte tabellarisch auflisten)?

4

Welche Unternehmen erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell Entlastungen gemäß den Regelungen zum „Super-Cap“, wie groß sind diese Unternehmen jeweils (in Jahresumsatz und Anzahl der Mitarbeiter ausgedrückt), welchen Branchen gehören sie an, und wie hoch ist die Entlastung jeweils in absoluten Zahlen (bitte tabellarisch auflisten)?

5

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Unternehmen, die nicht dem produzierenden Gewerbe angehören, aber trotzdem energieintensiv produzieren und im internationalen Wettbewerb stehen?

Wenn ja, welche Unternehmen sind das, und welchen Branchen gehören sie an?

Wenn ja, warum hat die Bundesregierung die Stromsteuer nicht auch für diese Unternehmen gesenkt?

Wenn ja, plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Entlastung dieser Unternehmen, und wenn ja, welche?

Berlin, den 12. Februar 2024

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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