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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Islamistische Terroristen, der mutmaßliche Anschlagversuch in Köln und die Rolle extremistischer Tadschiken

(insgesamt 49 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

26.03.2024

Aktualisiert

26.04.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1046022.02.2024

Islamistische Terroristen – Der mutmaßliche Anschlagversuch in Köln und die Rolle extremistischer Tadschiken

der Abgeordneten Eugen Schmidt, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Ein gegen Jahresende 2023 im Umfeld des Kölner Doms mutmaßlich geplanter und vorbereiteter Anschlag islamistischer Extremisten konnte kurz vor seiner Ausführung verhindert werden. Der Tadschike Mukhammadrajab B. plante mutmaßlich, das Attentat zu verüben (www.bild.de/regional/koeln/koeln-aktuell/auch-anschlaege-in-wien-geplant-terror-tadschike-bleibt-in-haft-86663984.bild.html). Gläubige, die Zugang zum Gotteshaus begehrten, wurden danach über Wochen strengen Sicherheitskontrollen unterworfen, touristischen Besuchern blieb der Zugang zum Kölner Dom verwehrt (www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/koeln-dom-polizei-gefahr-hinweis-100.html).

Die Gefahr von Terrorakten bleibt hoch, ebenso wie die Anzahl islamistischer Gefährder und sogenannter relevanter Personen. Tadschiken sind unter Berücksichtigung der vergleichsweise kleinen Anzahl in Deutschland aufhältiger tadschikischer Staatsangehöriger unter potenziellen Terroristen offensichtlich überproportional stark vertreten (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/6291 sowie Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/8697).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen49

1

Ist der Bundesregierung bekannt, auf welche Weise der Tadschike Mukhammadrajab B. sowie der mutmaßliche weitere Verdächtige nach Deutschland gelangt sind (beispielsweise legal mit einem Visum oder aufgrund eines Asylbegehrens, www.bild.de/regional/koeln/koeln-aktuell/auch-anschlaege-in-wien-geplant-terror-tadschike-bleibt-in-haft-86663984.bild.html)?

2

Auf welcher Route sind die beiden Personen, die des geplanten Terrorakts verdächtig sind, nach Kenntnis der Bundesregierung nach Deutschland gelangt (Luftweg, Landweg und aus welchem Staat)?

3

Welche Rechtstitel besaßen die beiden inhaftierten Verdächtigen nach Kenntnis der Bundesregierung für ihren Aufenthalt in Deutschland?

4

Inwiefern sahen sich die deutschen Behörden ggf. hinsichtlich der Einreisebegehren der Verdächtigen bzw. deren Begehren nach einer Anerkennung als Asylant nicht veranlasst, auf das Grundgesetz Bezug zu nehmen (Artikel 16a)?

5

Kann die Bundesregierung den Medienbericht bestätigen, dass das Tatmittel für das mutmaßlich geplante Attentat am Kölner Dom vermutlich ein Auto sein sollte, oder welche anderen Kenntnisse besitzt sie gegebenenfalls (www.bild.de/regional/koeln/koeln-aktuell/auch-anschlaege-in-wien-geplant-terror-tadschike-bleibt-in-haft-86663984.bild.html)?

6

Konnten der mutmaßliche Attentatsfahrer mittlerweile identifiziert, das mutmaßliche Tatauto aufgefunden bzw. Sprengstoff oder Waffen sichergestellt werden (bitte ggf. spezifizieren)?

7

Besitzt die Bundesregierung ggf. Kenntnis darüber, dass die des geplanten Terroranschlags Verdächtigen der Terrororganisation „Islamischer Staat Provinz Khorasan“ angehören bzw. mit dieser in Kontakt standen?

8

Welche Ermittlungsbehörden sind für die Untersuchungen verantwortlich?

9

Warum soll mit Mukhammadrajab B. die Person, die mutmaßlich das Attentat durchführen wollte, nach Kenntnis der Bundesregierung nach Tadschikistan abgeschoben, also nicht vor deutschen Gerichten zur Rechenschaft gezogen werden, und bedeutet dies, dass der Abzuschiebende für seinen mutmaßlich geplanten Terrorakt strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen wird (www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2024-01/dom-koeln-anschlag-abschiebung-terror)?

10

Erwartet den schließlich Abgeschobenen nach Kenntnis der Bundesregierung in Tadschikistan eine Freiheitsstrafe, und wenn ja, wofür, und in welcher Höhe?

11

Inwiefern standen bzw. stehen deutsche Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. mit tadschikischen bzw. afghanischen Sicherheitsbehörden hinsichtlich extremistischer Islamisten in Kontakt (bitte spezifizieren)?

12

Beabsichtigen nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Staatsbürger oder Personen, die in Deutschland gemeldet sind, sich der Terrororganisation „Islamischer Staat Provinz Khorasan“ (ISPK) anzuschließen, und wenn ja, in wie vielen Fällen ist dies ggf. bereits erfolgt, und welche Staatsangehörigkeit bzw. Staatsangehörigkeiten besitzen diese gegebenenfalls (www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/koeln-dom-polizei-gefahr-hinweis-100.html) (bitte zudem ggf. die Entwicklung seit 2022 angeben)?

13

Wo halten sich die Personen, die sich ggf. dem ISPK angeschlossen haben (vgl. Frage 12), nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig auf?

14

Wie hoch ist nach Ansicht der Bundesregierung die Gefahr, dass sich deutsche Staatsbürger oder in Deutschland gemeldete Personen dem ISPK anschließen, und hat sich diese Gefahr seit 2022 ggf. verändert?

15

Wie hoch ist nach Auffassung der Bundesregierung die Gefahr, dass der ISPK Anschläge in Deutschland plant bzw. durchführt, und hat sich diese Gefahr ggf. seit 2022 verändert?

16

Wie viele der von den deutschen Behörden als Gefährder oder relevante Personen tadschikischer bzw. afghanischer Staatsangehörigkeit stehen nach Kenntnis der Bundesregierung dem ISPK nahe oder gehören ihm an (Antwort zu Frage 6a auf Bundestagsdrucksache 20/8697)?

17

Wie viele Personen werden nach Kenntnis der Bundesregierung von den deutschen Behörden als Gefährder bzw. Relevante Personen geführt (gemeint sind alle Phänomenbereiche, bitte die Gesamtzahlen für die Jahre ab 2015, die zehn verbreitetsten Staatsangehörigkeiten und jeweils bitte gesondert angeben, wie viele Personen die tadschikische Staatsangehörigkeit bzw. die afghanische Staatsangehörigkeit mit tadschikischer Nationalität besaßen)?

18

Wie viele Personen werden insgesamt von den deutschen Polizei- und Sicherheitsbehörden jeweils als islamistische Gefährder und Relevante Personen aus dem islamistisch-terroristischen Spektrum Ende Januar 2024 eingestuft, und aus welchen Gründen haben sich diese Zahlen ggf. im Vergleich zum Vorjahreszeitraum verändert?

19

Wurden seit 2022 die Kriterien, die allgemein zur Einstufung als Gefährder oder Relevante Person führen, geändert und ggf. aufgeweicht, und wenn ja, inwiefern, und aus welchen Gründen (www.spiegel.de/politik/deutschland/bka-zahl-islamistischer-gefaehrder-in-deutschland-sinkt-a-c773bb48-e588-4231-8555-03bf8a85ad00)?

20

Wie viele der in Frage 17 erfragten Gefährder und Relevanten Personen aus dem islamistisch-terroristischen Spektrum hielten sich Ende Januar 2024 auch tatsächlich in Deutschland auf, und wo befanden sich nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. die Übrigen?

21

Wie viele Gefährder bzw. Relevante Personen sind als Asylbegehrende eingereist (bitte wie in Frage 17 aufschlüsseln)?

22

Inwiefern haben Personen, die von deutschen Behörden als Gefährder oder Relevante Personen eingestuft werden, nach Kenntnis der Bundesregierung Angehörige über den Familiennachzug nach Deutschland holen können?

23

Inwiefern ist es Gefährdern bzw. Relevanten Personen ggf. rechtlich möglich, Bürgergeld zu beziehen?

24

Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Personen, die als Gefährder oder Relevante Personen gelten, ggf. Bürgergeld beziehen (bitte ggf. spezifizieren)?

25

Wie viele Familienangehörige haben Gefährder und Relevante Personen ggf. nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte für die Jahre seit 2020 angeben und nach Ehegatten, Anzahl mit mehreren Ehegatten, minderjährigen Kindern, volljährigen Kindern aufschlüsseln)?

26

Inwiefern werden ggf. auch die Familienangehörigen der Gefährder und Relevanten Personen von den Behörden beobachtet?

27

Auf welche Weise wird die Beobachtung eines Gefährders bzw. einer Relevanten Person nach Kenntnis der Bundesregierung gewährleistet?

28

Welche Kosten verursacht die Beobachtung eines Gefährders bzw. einer Relevanten Person nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte Zahlen für 2015 und 2024 angeben)?

29

Wie viele Abschiebungen nach Tadschikistan und Afghanistan gab es seit 2015 (bitte nach Land, Jahr, Gesamtzahl, Frauen, Minderjährige aufschlüsseln)?

30

Welchen Aufenthaltsort besitzen die ausgewiesenen Personen (vgl. Frage 29) nach Kenntnis der Bundesregierung, und standen bzw. stehen deutsche Behörden hierzu in Kontakt mit tadschikischen und afghanischen Sicherheitsbehörden?

31

Standen Abschiebungen nach Tadschikistan und Afghanistan nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. im Zusammenhang mit Kontakten der Ausgeflogenen mit dem ISPK?

32

Wie viele Einzel- und Sammelabschiebungen aus Deutschland nach Tadschikistan und Afghanistan gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 (bitte das Datum der Abschiebung, den Abflug- und Zielflughafen, die Zahl der abgeschobenen Personen und des eingesetzten Begleitpersonals, Finanzierung durch Frontex einzeln auflisten)?

33

Welche Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, wie viele der seit 2015 aus Deutschland nach Tadschikistan bzw. Afghanistan abgeschobenen Personen straffällig waren und wie hoch das jeweilige Strafmaß war (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?

34

Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, wie viele der aus Deutschland seit 2015 nach Tadschikistan und Afghanistan abgeschobenen Personen zur Fortsetzung oder zum Antritt einer Freiheitsstrafe von den Behörden ihres Heimatlandes nach Ankunft inhaftiert wurden (wenn ja, bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

35

Bei wie vielen der Abschiebungen nach Tadschikistan und Afghanistan seit 2015 wurden nach Kenntnis der Bundesregierung sogenannte Hilfsmittel der körperlichen Gewalt eingesetzt (bitte nach Jahren und zwischen Abschiebungen mit Linien- und Charterflügen differenzieren)?

36

Sind Personen, die seit 2015 nach Tadschikistan und Afghanistan abgeschoben wurden, nach Kenntnis der Bundesregierung wieder in das Bundesgebiet eingereist, und wenn ja,

a) um wie viele Fälle handelt es sich,

b) aus welchem Land kommend sind sie nach Kenntnis der Bundesregierung eingereist,

c) wie viele der Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. einen Asylantrag gestellt,

d) wie viele dieser Personen haben ggf. erneut einen Asylantrag gestellt,

e) welche Rechtstitel besitzen die erfragten Personen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit,

f) wie viele dieser Personen sind ggf. nach Kenntnis der Bundesregierung erneut abgeschoben worden?

37

Wie viele Personen sind seit 2015 mit einer finanziellen Förderung des Bundes und bzw. oder nach Kenntnis der Bundesregierung der Länder nach Tadschikistan ausgereist (bitte nach Jahren aufschlüsseln, vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/9796)?

38

In welcher Höhe beliefen sich diese Förderungen nach Kenntnis der Bundesregierung (vgl. Frage 37)?

39

Kann die Bundesregierung Aussagen dazu tätigen, ob, und wenn ja, wie viele Personen nach der finanziellen Förderung und ihrer Ausreise seit 2015 wieder in das Bundesgebiet eingereist sind (bitte ggf. ausführen)?

40

Wie viele abgeschobene Bürger Tadschikistans und Afghanistans sind seit 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. erneut eingereist, dann aber mit finanzieller Förderung freiwillig wieder ausgereist?

41

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Personen, die von den deutschen Behörden als Gefährder oder Relevante Personen geführt wurden, die mit einer finanziellen Förderung aus Deutschland freiwillig ausgereist sind (bitte ggf. spezifizieren)?

42

Wie viele Abschiebeversuche nach Tadschikistan und Afghanistan seit 2015 sind nach Kenntnis der Bundesregierung kurz vor dem Vollzug gescheitert, und was waren die wichtigsten Gründe hierfür (bitte nach Jahren und zwischen Abschiebungen mit Linien- und Charterflügen differenzieren)?

43

Wie viele Menschen mit tadschikischer sowie afghanischer Staatsangehörigkeit mit tadschikischer Nationalität leben nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland (bitte für die Jahre seit 2015 und ihren Rechtsstatus angeben)?

44

Wie viele in Deutschland lebende Personen mit tadschikischer Staatsangehörigkeit sind ausreisepflichtig (bitte für die Jahre seit 2015 in Jahresscheiben, nach volljährig bzw. minderjährig, nach Bundesländern aufschlüsseln)?

45

Wie viele in Deutschland lebende Personen mit tadschikischer Staatsangehörigkeit haben eine Duldung (bitte nach Bundesländern und Duldungsgründen aufschlüsseln)?

46

Auf welcher zwischenstaatlichen Rechtsgrundlage erfolgen Abschiebungen aus Deutschland nach Tadschikistan aktuell, und strebt die Bundesregierung ggf. in Bezug hierauf Anpassungen an?

47

Liegen der Bundesregierung Informationen vor, welche kurzfristigen oder langfristigen finanziellen Unterstützungsleistungen abgeschobene tadschikische Staatsangehörige nach der Rückkehr in ihre Heimat ggf. beantragen können (wenn ja, bitte ausführen)?

48

Wie hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seit 2015 über die Asylanträge von tadschikischen und afghanischen Asylbewerbern entschieden (bitte nach Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz, Abschiebungsverbot, Ablehnung, Ablehnung als unzulässig sowie nach Jahren aufschlüsseln)?

49

Wie haben die Verwaltungsgerichte seit 2015 über die Klagen von tadschikischen und afghanischen Asylbewerbern gegen Bescheide des BAMF entschieden (bitte nach Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz, Abschiebungsverbot, Ablehnung, Ablehnung als unzulässig sowie nach Jahren aufschlüsseln)?

Berlin, den 22. Februar 2024

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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