Kompensationsgeschäfte bzw. sogenannte Offset-Geschäfte bei Rüstungsbeschaffungen im Ausland
des Abgeordneten Gerold Otten und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Bis zum heutigen Tage versäumt es die Bundesrepublik Deutschland nach Ansicht der Fragesteller, Offset-Vereinbarungen mit ausländischen Lieferanten bei Rüstungsgeschäften zu schließen. Vielmehr möchte sich die Bundesregierung „auf europäischer und internationaler Ebene […] für eine Einschränkung der im Bereich der Verteidigungsindustrie international üblichen Offset-Geschäfte einsetzen“ (Bundestagsdrucksache 19/17296, S. 7). Eine öffentliche Äußerung unserer Bundesregierung, warum Deutschland auf Kompensationsforderungen verzichtet, aber viele unserer Partnernationen und Alliierten nicht, hat die Bundesregierung dazu nicht abgegeben.
Nach Ansicht der Fragesteller untersagt die in diesem Zusammenhang ergangene Richtlinie 2009/81/EG das Verfahren der Auftragsvergabe, aber auch die Möglichkeiten eines Mitgliedstaates, ein Angebot mit Kompensationsvereinbarungen einem solchen ohne entsprechende Vereinbarung vorzuziehen, nicht ausdrücklich. Vielmehr enthält der Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie mehrere Kriterien außerhalb des Preises, die mit Kompensationsgeschäften in Verbindung gebracht werden können und einen Zuschlag bei einem Vergabeverfahren rechtfertigen. EU-Staaten können aus Sicht der Fragesteller folglich mit Blick auf Ausnahmetatbestände gemäß Artikel 346 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) diejenigen Angebote, die Kompensationen enthalten, jenen ohne Kompensationen vorziehen, selbst wenn diese das Waffensystem zu einem geringeren Preis anbieten. Übliche Ausnahmetatbestände für das Festhalten an Kompensationsgeschäften sind die souveräne Handhabung eines im Ausland zu beschaffenden Waffensystems oder die Sicherstellung eines namhaften Wertschöpfungsanteils, um eigenständige Instandsetzungskompetenzen aufzubauen (https://www.bdsv.eu/files/themen/wirtschaft/wehrtechnik%20VI-2017_F%C3%BCr%20und%20Wider%20von%20Offset.pdf).
Staaten, die auf Kompensationsgeschäfte bei Rüstungsbeschaffungen im Ausland bestehen, sind folglich bestrebt, die betreffenden Lieferanten zu einer industriellen Zusammenarbeit mit sicherheitsrelevanten Unternehmen im Inland vertraglich zu verpflichten, um nationale Schlüsseltechnologien zu erhalten oder aufzubauen bzw. industrielle Kernfähigkeiten und Kapazitäten im Inland zu unterstützen. Es geht diesen Staaten also darum, die wehrtechnischen Abhängigkeiten vom Ausland bei sicherheitsrelevanten Technologien zu mindern und die Versorgungssicherheit der Streitkräfte zu stärken.
Auch außerhalb der EU sind sogenannte Offset-Geschäfte bei Rüstungsbeschaffungen nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Staaten, die auf Kompensationsgeschäfte dringen, sind sich bewusst, welche Vor- und Nachteile mit Offset einhergehen. Die Schweiz fordert bei Beschaffungen im Ausland Kompensationsgeschäfte in einem Volumen zwischen 50 und 100 Prozent des Kaufpreises von Rüstungsgütern (https://www.nzz.ch/schweiz/bund-publiziert-studie-zur-rechtfertigung-von-gegengeschaeften-bei-ruestungskaeufen-doch-die-entscheide-frage-hat-die-studie-gar-nicht-gestellt-ld.1713131). Richtgröße für das Volumen direkter Kompensationen für schweizerische Zulieferer beträgt 20 Prozent, wohingegen sich das übrige Volumen auf indirekte Gegengeschäfte verteilt.
Begleitend dazu wurde 2022 eine von der schweizerischen Beschaffungsbehörde Armasuisse aufgegebene Wirkungsanalyse von sogenannten Offset-Geschäften vorgelegt, in der der Versuch unternommen wird, Vor- und Nachteile für den schweizerischen Binnenmarkt darzulegen (https://www.nzz.ch/schweiz/bund-publiziert-studie-zur-rechtfertigung-von-gegengeschaeften-bei-ruestungskaeufen-doch-die-entscheide-frage-hat-die-studie-gar-nicht-gestellt-ld.1713131). Das beauftragte Baseler Forschungsinstitut BAK kam zu dem Ergebnis, dass zwischen 2018 und 2021 knapp 200 schweizerische Firmen von Kompensationsgeschäften profitiert haben. Das Volumen des zusätzlichen Umsatzes wurde mit rund 1 Mrd. Franken angegeben. Von den betreffenden Unternehmen erklärten sich knapp 100 Unternehmen bereit, an der BAK-Studie mitzuwirken (ebd.). Die Umfrage unter den mitwirkenden Unternehmen ergab, dass Kompensationsgeschäfte einen Anteil von 6 Prozent am Gesamtumsatz hatten (ebd.). Die Unternehmen gaben weiter an, dass sie dadurch eine höhere Forschungsintensität und eine höhere Exportquote als der Durchschnitt ihrer jeweiligen Branche erzielt hatten, die Studie konnte jedoch nicht einwandfrei beantworten, ob dies ursächlich auf die Kompensationsgeschäfte zurückzuführen sei (ebd.). Von den befragten Unternehmen hielten jedoch 25 Prozent Kompensationsgeschäfte für Technologiezugang, technisches Wissen, Beschäftigung von Fachkräften und Wettbewerbsfähigkeit für wichtig, für eher wichtig votierten 33 Prozent der Unternehmen (ebd.). Die Analyse unterstreicht die Ergebnisse einer älteren Studie der Columbia University (Countertrade and Offsets Policies and Practices in the Arms Trade, https://ciaotest.cc.columbia.edu/wps/wis01/).
Kritiker von Kompensationsgeschäften weisen auf die richtige Beobachtung hin, dass Kompensationsgeschäfte den Preis von Rüstungsbeschaffungen im Ausland erhöhen können. Die Bandbreite reicht dabei von 3 bis 60 Prozent (https://www.nzz.ch/schweiz/bund-publiziert-studie-zur-rechtfertigung-von-gegengeschaeften-bei-ruestungskaeufen-doch-die-entscheide-frage-hat-die-studie-gar-nicht-gestellt-ld.1713131). Inwiefern dabei aber langfristig positive ökonomische Folgeeffekte wie Wertschöpfung im Inland, Steigerung der Beschäftigung und Forschungstätigkeiten ebenfalls in Betracht gezogen werden, ist gemäß NZZ-Artikel (NZZ = Neue Zürcher Zeitung) nicht immer deutlich. Aussagen über das Kosten-Nutzen-Verhältnis sind daher ambivalent.
Laut einem Papier des ehemaligen Chefs der Eidgenössischen Finanzkontrolle, Kurt Grüter, aus dem Jahre 2019 würden derzeit etwa 100 Staaten bei Rüstungsbeschaffungen im Ausland Kompensationsgeschäfte fordern (https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/56767.pdf). Dabei stünde für die betreffenden Staaten die Beurteilung der nationalen Sicherheit über der Kostenfrage. Daher spricht sich Kurt Grüter dafür aus, sich auf das primäre Ziel von Kompensationsgeschäften zu konzentrieren. Das primäre Ziel sei demnach die „Stärkung der sicherheitsrelevanten Technologie- und Industriebasis“, weshalb es bei Kompensationsgeschäften „nicht um Industriepolitik, sondern um den Aufbau und die Stärkung der für den Unterhalt der Rüstungsgüter notwendigen industriellen Kapazität“ gehen sollte, so seine Empfehlung (ebd.). Was die ggf. erwartbaren Kostensteigerungen betrifft, erwägt Kurt Grüter einen Verzicht auf Kompensationsforderungen, sobald es zu einer Preissteigerung von mehr als 10 Prozent kommt und wirbt für wirksame und transparente Kontrollen, zusammen mit einer wissenschaftlichen Nutzwertanalyse bei den jüngsten schweizerischen Beschaffungsprojekten.
Ein weiterer, in den Augen der Fragesteller recht profaner Grund wird von der NZZ in dem schlichten Umstand gesehen, dass andere Staaten ebenfalls Kompensationsgeschäfte bei Rüstungsbeschaffungen fordern (https://www.nzz.ch/schweiz/bund-publiziert-studie-zur-rechtfertigung-von-gegengeschaeften-bei-ruestungskaeufen-doch-die-entscheide-frage-hat-die-studie-gar-nicht-gestellt-ld.1713131), was einer Reziprozität das Wort redet.
Die Fragesteller möchten gerade diesen letzten Punkt hervorheben. Es ist eine Tatsache, dass deutsche Unternehmen der Sicherheits- und Verteidigungsbranche dem Zwang unterliegen, auf teilweise sehr weitreichende Kompensationsforderungen unserer Verbündeten und Partnernationen einzugehen, um ihre Rüstungsgüter absetzen zu können (vgl. https://www.bdsv.eu/files/themen/wirtschaft/wehrtechnik%20VI-2017_F%C3%BCr%20und%20Wider%20von%20Offset.pdf). Die nach Auffassung der Fragesteller entscheidende Frage ist, was gegen eine Reziprozität bei Kompensationsforderungen spricht.
Die gegenwärtige Bundesregierung lehnt gemäß Bundestagsdrucksache 19/17296, S. 7, Kompensationsgeschäfte bei Rüstungsbeschaffungen vehement ab. Das ist in den Augen der Fragesteller insofern höchst bedauerlich, weil noch ein großer Teil des sogenannten Sondervermögens für Rüstungsbeschaffungen im Ausland aufgewandt werden wird (https://www.sueddeutsche.de/politik/bundeswehr-sondervermoegen-1.5595054). Es ist daher aus Sicht der Fragesteller notwendig, dass sich die Bundesregierung tiefergehend zum Themenbereich Kompensationsgeschäfte bzw. Offset äußert und ihr politisches Handeln klar darlegt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Macht sich die gegenwärtige Bundesregierung das Ziel der vorherigen Bundesregierung zu eigen, sich „auf europäischer und internationaler Ebene […] für eine Einschränkung der im Bereich der Verteidigungsindustrie international üblichen Offset-Geschäfte einsetzen“ zu wollen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, warum?
Welche Erfolge hat die Bundesregierung bei der Verfolgung dieses Ziels (vgl. Frage 1) verzeichnen können?
Warum verzichtet der deutsche Staat auf Kompensationsforderungen gegenüber jenen ausländischen Rüstungsanbietern, deren Staaten ihrerseits von deutschen Rüstungsanbietern bei eigenen Rüstungsbeschaffungen auf Kompensationsgeschäfte bestehen, was nach Auffassung der Fragesteller im Resultat die deutsche Verteidigungsindustrie benachteiligt, und welche politische Absicht verfolgt die Bundesregierung mit diesem Verzicht?
Welche Mitgliedstaaten der EU fordern nach Erkenntnis der Bundesregierung häufig Kompensationsgeschäfte bei Rüstungsbeschaffungen im Ausland?
Welche NATO-Bündnispartner und gleichgestellten Partnernationen fordern nach Kenntnis der Bundesregierung üblicherweise Kompensationsgeschäfte bei Rüstungsbeschaffungen im Ausland?
Besitzt die Bundesregierung einen Überblick über die Häufigkeit und das Volumen von Kompensationsforderungen bei Rüstungsgeschäften deutscher Unternehmen der Verteidigungsbranche im Ausland, und wenn ja, bitte zu den folgenden Fragen 6a bis 6c tabellarisch seit dem Jahr 2017 darstellen?
a) Wenn ja, welche Staaten erheben im Vergleich zu den Rüstungsexportvolumina die höchsten Kompensationsforderungen von der deutschen Verteidigungsindustrie?
b) Wenn ja, wie hoch war im Gegensatz dazu die Einfuhr von Rüstungsgütern aus den betreffenden Nationen nach Deutschland?
c) Wenn ja, in welchem Umfang konnte die deutsche Industrie an den Rüstungsgeschäften mit den betreffenden Staaten (siehe Frage 6b) beteiligt werden?
Gibt es in diesem Zusammenhang (vgl. Frage 6) bei einem Bundesministerium eine Meldestelle, an die die betroffenen Unternehmen der deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie ihre Offset-Forderungen melden können?
a) Wenn ja, welche Organisationseinheit bei welchem Bundesministerium ist dafür zuständig?
b) Wenn ja, zu welchem Zweck werden die Informationen über Kompensationsforderungen gegenüber der deutschen Verteidigungsindustrie gesammelt?
Gründet die Entscheidung der Bundesregierung, auf Kompensationsforderungen bei Rüstungsbeschaffungen im Ausland grundsätzlich zu verzichten, auf wissenschaftliche Erkenntnisse, Studien und Ausarbeitungen, und wenn ja, auf welche überwiegen dabei wirtschaftliche, sicherheitspolitische oder andere Interessen, wenn Letzteres zutrifft, welche?
Gibt es bundesseitig ministerielle Papiere, in denen, ähnlich wie die in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierte schweizerische Analyse für die Armasuisse, die Vor- und Nachteile von Kompensationsgeschäften untersucht und Handlungsempfehlungen für Offset bei Rüstungsexport und bei Rüstungsbeschaffungen ausgesprochen werden, und wenn ja, liegen diese dem Verteidigungsausschuss und dem Wirtschaftsausschuss vor?
Findet bei Rüstungsbeschaffungen im Ausland eine reziproke Aufrechnung von Kompensationsforderungen statt (wenn Deutschland beispielsweise bei irgendeinem Rüstungsunternehmen eines Staates Rüstungsgüter beschafft, der seinerseits üblicherweise Kompensationsforderungen gegen die deutsche Verteidigungsindustrie stellt), und wenn nein, warum nicht?
Warum verzichtet die Bundesregierung grundsätzlich auf eine reziproke Handhabung von Kompensationsforderungen bei Rüstungsgeschäften mit Unternehmen, deren Heimatstaaten ihrerseits von deutschen Unternehmen der Sicherheits- und Verteidigungsbranche Kompensationsgeschäfte verlangen?
Was unternimmt die Bundesregierung, damit unsere Partnerstaaten in der EU ebenso wie Deutschland der Richtlinie 2009/81/EG nachkommen und grundsätzlich auf Offset-Geschäfte verzichten?
a) Wurde diese Thematik in den letzten fünf Jahren auf der EU-Ebene thematisiert, wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis?
b) Wurde diese Thematik von der Bundesregierung aktiv auf Ebene der EU thematisiert, wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis?
Unterstützt die Bundesregierung die deutsche Verteidigungsindustrie bei der diskriminierungsfreien Zurückweisung von Kompensationsforderungen vonseiten ausländischer staatlicher Kunden, gibt es dabei eine Unterscheidung zwischen EU-Partnern, NATO-Verbündeten, der NATO gleichgestellten Partnerstaaten und Drittstaaten, vergleichbar mit den politischen Grundsätzen beim Rüstungsexport (vgl. Rüstungsexportbericht 2022, S. 13) ,und wenn nein, warum nicht?
Versucht die Bundesregierung, sobald sie Rüstungsgüter im Ausland kauft, die einheimische Industrie an der Wertschöpfung zu beteiligen, und gibt es dazu ggf. einen Mechanismus bzw. ein Format, bei dem es zu einem Austausch zwischen der heimischen Industrie und staatlichen Vertretern kommt (bitte ggf. ausführen)?
Besitzt die Liste der nationalen Schlüsseltechnologien (vgl. https://www.bmvg.de/de/aktuelles/ruestung-liste-nationaler-schluesseltechnologien-ueberarbeitet-171464) von 2020 noch Gültigkeit?
Gibt es eine zwischen der Bundesregierung und der einheimischen Verteidigungsindustrie abgestimmte Strategie, durch die die Technologieführerschaft in Bereichen sichergestellt wird, die als deutsche Schlüsseltechnologien im Verteidigungswesen angesehen werden (siehe Frage 15)?
Stellen Offset-Forderungen ausländischer Staaten nach Ansicht der Bundesregierung eine Gefährdung der deutschen Technologieführerschaft dar, und wenn nein, warum nicht?