Beihilfen, Subventionen und Förderprogramme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und der Bundesregierung
der Abgeordneten Uwe Schulz, Leif-Erik Holm, Dr. Malte Kaufmann, Enrico Komning, Dr. Michael Espendiller, Sebastian Münzenmaier, Bernd Schattner, Kay-Uwe Ziegler, Kay Gottschalk, Jan Wenzel Schmidt und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Ein funktionierender EU-Binnenmarkt definiert sich über gleiche Wettbewerbsbedingungen der wirtschaftlichen Akteure. Staatliche Beihilfen (Services, Beihilfen, Subventionen, Transferleistungen und Förderprogramme des Bundes) müssen vom Staat bzw. aus staatlichen Mitteln gewährt werden. Unter staatlichen Mitteln sind nicht nur solche Ressourcen zu verstehen, die dem Staat im engeren Sinne zuzurechnen sind, sondern auch Förderungsmaßnahmen öffentlicher Unternehmen bzw. privatrechtlich organisierter Fördergeber, wenn es Indizien für die staatliche Mitwirkung gibt. Weiter muss die staatliche Maßnahme zu einer zusätzlichen budgetären Belastung für den Staat entweder durch eine Ausgabe oder einen Einnahmenverzicht in bestimmter Höhe führen. So wird von einer Beihilfe dann gesprochen, wenn durch die staatliche Maßnahme einem Unternehmen ein wirtschaftlicher Vorteil gegenüber seinen Mitbewerbern eingeräumt wird, welchen es bei normalem Geschäftsverlauf nicht erlangt hätte. Gleiches gilt für Retorsionsbeihilfen eines Mitgliedstaates gegenüber den Maßnahmen eines anderen Mitgliedstaates (Eindämmung des Förderwettlaufes). Nicht zuletzt liegt auch dann eine Wettbewerbsverzerrung vor, wenn der Staat einem Unternehmen z. B. günstigere Finanzierungskonditionen einräumt, als dies ein privater – also marktwirtschaftlich handelnder – Investor (Private-Investor-Test) tun würde. Bevor die Bundesregierung Beihilfen und Subventionen gewährt, muss sie die Europäische Kommission (EK) über ihr Vorhaben unterrichten. Diese prüft die geplanten Subventionen und entscheidet über eine Genehmigung.
Nach Auffassung der EK stellen lediglich geringfügige staatliche Transferleistungen (sogenannte De-minimis-Schwelle) keine Beihilfen im Sinne des EU-Beihilfenrechtes dar. Diese sind meist nicht geeignet, den Wettbewerb oder den zwischenstaatlichen Handel spürbar zu beeinträchtigen.
Um in diesem Zusammenhang einer Wettbewerbsverzerrung entgegenzuwirken, sieht der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) in seinem Artikel 107 Absatz 1 ein generelles Verbot staatlicher Beihilfen vor. Ausnahmen hiervon sind in Artikel 107 Absatz 2 und 3 AEUV geregelt. Die EK überprüft daher gemäß Artikel 108 Absatz 1 AEUV fortlaufend die in den Mitgliedstaaten bestehenden Beihilferegelungen. Artikel 108 Absatz 3 AEUV verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Kommission rechtzeitig über die Einführung oder Umgestaltung von Beihilfen zu informieren.
Hinzu kommt, dass die umfangreichen Subventionspläne der Bundesregierung aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) gestoppt wurden. Dieser Umstand hat die Bundesregierung genötigt, aufgrund des Urteils eine Haushaltssperre zu verhängen. Die Folgen: Budgetkürzungen im Haushalt!
Gegenwärtig soll für das Jahr 2024 die Nettokreditaufnahme bei rund 39 Mrd. Euro liegen (https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/haushalt-2024-etat-schuldenbremse-bereinigungssitzung-haushaltsausschuss).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Wie viele und welche staatlichen Beihilfen, Subventionen und Förderprogramme sowie laufenden Fälle der Bundesregierung wurden der EK seit 2020 nach Vorgaben des AEUV zur Überprüfung und Genehmigung gemeldet (bitte in Form einer Tabelle für die staatlichen Beihilfen, Subventionen und Förderprogramme sowie laufenden Fälle, aufgeschlüsselt nach Bundesländern, sowie Fördervolumen, Empfänger und Zweck der staatlichen Beihilfen, Subventionen und Förderprogramme angeben)?
Wie viele und welche staatlichen Beihilfen, Subventionen und Förderprogramme der Bundesregierung wurden dabei seit 2020 von der Bundesregierung im Sinne der Ausnahmetatbestände des Artikels 107 Absatz 2 und 3 AEUV bewertet, und wie viele und welche dieser staatlichen Beihilfen, Subventionen und Förderprogramme der Bundesregierung wurden durch die EK als Ausnahme im Sinne des Artikels 107 Absatz 2 und 3 AEUV gewertet und genehmigt (bitte in Form einer Tabelle für die staatlichen Beihilfen, Subventionen und Förderprogramme sowie laufenden Fälle, aufgeschlüsselt nach Bundesländern, sowie Fördervolumen, Empfänger und Zweck der staatlichen Beihilfen, Subventionen und Förderprogramme angeben)?
Wie viele und welche staatlichen Beihilfen, Subventionen und Förderprogramme der Bundesregierung wurden seit 2020 durch die EK gemäß Artikel 108 AEUV überprüft und als unvereinbar mit dem Binnenmarkt bewertet bzw. aufgehoben oder zur Umgestaltung an die Bundesrepublik Deutschland retourniert, und welche konkreten Maßnahmen setzte die Bundesregierung in diesem Zusammenhang um (bitte in Form einer Tabelle nach Unvereinbarkeitsgründen gemäß AEUV, nach durch die EK aufgehobenen staatlichen Beihilfen, Subventionen und Förderprogramme bzw. konkret durch Auftrag der EK umzugestaltenden und konkreten Maßnahmen der Bundesregierung aufschlüsseln)?
Wie viele und welche staatlichen Transferleistungen wurden seit 2020 im Sinne der De-minimis-Schwelle von der Bundesregierung bewilligt (bitte in Form einer Tabelle für die staatlichen Transferleistungen, aufgeschlüsselt nach Bundesländern, sowie Fördervolumen, Empfänger und Zweck der staatlichen Transferleistungen angeben)?
Wie viele und welche Services, Beihilfen, Subventionen, Transferleistungen und Förderprogramme der Bundesregierung wurden oder werden aufgrund der Budgetkürzungen im Bundeshaushalt im Zusammenhang mit dem Karlsruher Urteil zum KTF eingestellt (bitte in Form einer Tabelle für die staatlichen Services, Beihilfen, Subventionen, Transferleistungen und Förderprogramme, aufgeschlüsselt nach Bundesländern, sowie Fördervolumen, Empfänger und Zweck der staatlichen Services, Beihilfen, Subventionen, Transferleistungen und Förderprogramme angeben)?
Welche Services, Beihilfen, Subventionen, Transferleistungen und Förderprogramme der Bundesregierung waren seitens der Bundesregierung in Planung und können jetzt aufgrund des Urteils nicht mehr umgesetzt werden (bitte in Form einer Tabelle für die staatlichen Services, Beihilfen, Subventionen, Transferleistungen und Förderprogramme, aufgeschlüsselt nach Bundesländern, sowie Fördervolumen, Empfänger und Zweck der staatlichen Services, Beihilfen, Subventionen, Transferleistungen und Förderprogramme angeben)?
Wie gewährleistet die Bundesregierung Transparenz in der Vergabe von Subventionen im Einklang mit Artikel 107 AEUV, und welche Mechanismen sind vorhanden, um Missbrauch oder unfaire Verteilung zu verhindern?
Hat die Bundesregierung seit 2020 Einzelmaßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass ihre Subventionspolitik nicht zu einer Verzerrung des Wettbewerbs im EU-Binnenmarkt führt, und wenn ja, inwiefern?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung spezifische Industriezweige oder Sektoren, die unverhältnismäßig stark von staatlichen Beihilfen profitiert haben, und wie rechtfertigt die Bundesregierung diese Verteilung vor dem Hintergrund des Artikels 107 AEUV?
Wie trägt die Subventionspolitik der Bundesregierung zur Förderung benachteiligter Regionen bei, und wie wird dies mit den Bestimmungen des Artikels 107 AEUV abgeglichen?
Wie wirken sich die Subventionen der Bundesregierung auf die Handelsbeziehungen mit Nicht-EU-Staaten aus, und wie wird dies im Rahmen des Artikels 107 AEUV gehandhabt?
Welche Mechanismen hat die Bundesregierung etabliert, um die Einhaltung der Vorgaben des Artikels 107 AEUV in ihrer Subventionspolitik zu überwachen?
Welche Einzelmaßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in ihrer Subventionspolitik gerecht zu werden, wie wird die Ausgewogenheit zwischen großen Konzernen und KMUs gewährleistet, und wie wird deren spezifischer Beitrag zur Wirtschaft berücksichtigt?
Inwieweit berücksichtigt die Subventionspolitik der Bundesregierung Umwelt- und Klimaschutzziele, und wie wird dies mit den EU-Wettbewerbsregeln in Einklang gebracht?
Fördert die Bundesregierung gezielt technologische und innovative Sektoren durch Subventionen, und wie wird dies im Kontext des EU-Wettbewerbsrechtes gerechtfertigt?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass ihre Subventionspolitik soziale Gerechtigkeit fördert und nicht nur bestimmten wirtschaftlichen Interessen dient?
Wie trägt die Subventionspolitik der Bundesregierung zur weiteren Integration und Kohäsion innerhalb der EU bei?
Inwiefern gewährleistet der 29. Subventionsbericht des Bundes vollständige Transparenz über alle vergebenen Subventionen, und welche Bereiche wurden möglicherweise nicht ausreichend beleuchtet?
Wie verhält sich die aktuelle Subventionspolitik im Vergleich zu vorherigen Jahren, und welche signifikanten Änderungen oder Kontinuitäten sind erkennbar?
Wie bewertet die Bundesregierung die Effektivität der vergebenen Subventionen in Bezug auf die Erreichung ihrer wirtschaftlichen und sozialen Ziele, und wie wird sich dies im Jahreswirtschaftsbericht 2024 des Bundes widerspiegeln?