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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Windindustrieanlagen im Wald

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Datum

13.03.2024

Aktualisiert

26.04.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1048627.02.2024

Windindustrieanlagen im Wald

der Abgeordneten Peter Felser, Stephan Protschka, Frank Rinck, Bernd Schattner, Dietmar Friedhoff, Steffen Janich, Enrico Komning, Uwe Schulz und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die beschleunigte Umstellung Deutschlands auf sogenannte erneuerbare Energien wie Windindustrieanlagen (WIA) führt zu erheblichen Konflikten mit internationalen Naturschutzzielen wie dem Ausbau der Wälder und den Erhalt der Artenvielfalt (www.bfn.de/windenergie-im-wald). Aufgrund der notwendigen Abholzung für z. B. Zufahrtstraßen und Stromanschlüsse sowie der Gefahr des Tötens von Vögeln, Fledermäusen und Insekten sind WIA aufgrund der ökologischen Umweltauswirkungen vor der Errichtung und dem Betrieb der Anlagen im Wald gegen das Tötungsverbot (§ 44 Absatz 1 Nummer 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG)), das Störungsverbot (§ 44 Absatz 1 Nummer 2 BNatSchG) sowie das Verbot der Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten (§ 44 Absatz 1 Nummer 3 BNatSchG) zu prüfen. Die Untersuchung zu Auswirkungen auf die Avifauna, insbesondere auf die Eulenarten, wird als leicht signifikant in Bezug auf die Störungswirkung beurteilt (www.bfn.de/projektsteckbriefe/betriebsmonitoring-von-windenergieanlagen-im-wald-auswirkungen-auf-die-avifauna). Durch die Zwei-Prozent-Vorgabe der Bundesregierung durch Ausweisung von Flächen für Windindustrieanlagen bis 2032 (www.umweltbundesamt.de/themen/ausbau-der-windenergie-an-land-2-prozentziel#:~:text=Im%20Windenergiefl%C3%A4chenbedarfsgesetz%20ist%20verankert%2C%20dass,Windenergie%20an%20Land%20zu%20erreichen) kommen verstärkt Forstbetriebe als Standorte für WIA in Betracht (entspricht einer Fläche von etwa 715 000 ha) (www.agrarheute.com/energie/windenergie-wald-chance-risiko-600318).

Untersuchungen haben gezeigt, dass die von Windindustrieanlagen verursachten Schallemissionen in Forsten zumindest kurzzeitig das Verhalten der Wildtiere beeinflussen können. So wird das Areal rund um die Anlagen vor allem während der Bauphase weiträumig gemieden (www.grafschafter-naturstrom.de/wind-im-forst#:~:text=Untersuchungen%20haben%20gezeigt%2C%20dass%20die,w%C3%A4hrend%20der%20Bauphase%20weitr%C3%A4umig%20gemieden.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie viele Windindustrieanlagen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2019 bis 2023 über alle Waldbesitzarten errichtet (bitte geordnet nach Bundesländern und Jahr, Waldbesitzarten – Landeswald, Kommunalwald, Bundesforst, Privatwald – auflisten)?

2

Hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die tatsächlich benötigte Waldverbrauchsfläche einer WIA durch die ständig steigende Gesamtbauhöhe vergrößert, mit Zuwegung und Anschlussstellen, und wenn ja, wie groß ist der tatsächliche Flächenverbrauch derzeit?

3

In welcher durchschnittlichen Geschwindigkeit werden derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung die Vorprüfungen für WIA erfasst (Dauer für Planungs- und Genehmigungsverfahren)?

4

Werden nach Kenntnis der Bundesregierung beim Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz noch Natur- und Artenschutzgutachten angestrebt?

a) Wenn ja, in welcher Geschwindigkeit werden diese derzeit erstellt?

b) Wenn nein, warum nicht mehr?

5

Welche getöteten Vogelarten werden nach Kenntnis der Bundesregierung noch von der Staatlichen Vogelwarte Brandenburg und weiteren kleineren Vogelwarten gemeldet?

6

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Einschickung der durch Vogelschlag getöteten Tiere an die Staatliche Vogelschutzwarte Brandenburg weiterhin freiwillig, und ist somit eine wissenschaftlich belegte Aussage zur Gesamtzahl bzw. nach Vogelart zu treffen, und wer trägt die Kosten für die Einsendung (lfu.brandenburg.de/lfu/de/aufgaben/natur/artenschutz/vogelschutzwarte/arbeitsschwerpunkt-entwicklung-und-umsetzung-von-schutzstrategien/auswirkungen-von-windenergieanlagen-auf-voegel-und-fledermaeuse/#)?

7

Hat die Bundesregierung Kenntnis dazu, ob durch die enorme Steigerung der Gesamtbauhöhen von WIA (auf bis zu 365 Metern in Brandenburg) mehr Vögel getötet wurden?

a) Wenn ja, gibt es dazu adäquate Zahlen (bitte ggf. ausführen)?

b) Wenn der Bundesregierung dazu Informationen vorliegen und ggf. weniger Vögel getötet wurden, liegen der Bundesregierung Informationen zu den Gründen vor, warum weniger Vögel betroffen sind (bitte ggf. ausführen)?

8

Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der Mindestabstand von WIA zu Vogelhorsten ebenso verringert wie auch zu Wohngebäuden?

a) Wenn ja, wie weit wurde der Abstand nach Kenntnis der Bundesregierung verringert, und warum?

b) Wenn nein, warum nicht?

c) Ist die Handhabung der entsprechenden Regelungen länderbedingt unterschiedlich?

9

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren mehr waldbewohnende Fledermausarten als Schlagopfer bei der Staatlichen Vogelwarte Brandenburg oder durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) in weiteren geförderten Projekten registriert?

a) Wenn ja, warum hat sich die Zahl erhöht?

b) Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung aus ggf. vorhandenen Kenntnissen aus der Entwicklung?

10

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung besondere Absicherungen für Waldbesitzer beim Bau von WIA auf Waldflächen gegen auftretende bzw. erzeugte Waldbrände (außer den allgemein üblichen), und wenn ja, gibt es dazu eine Fördermöglichkeit des Bundes (bitte ggf. ausführen)?

11

Wird der Rückbau der Anlagen nach Kenntnis der Bundesregierung genau nach dem Konzept des Umweltbundesamts (UBA) und den Verbesserungsvorschlägen von 2023 umgesetzt (www.umweltbundesamt.de/themen/windenergieanlagen-geregelt-umweltfreundlich)?

a) Wenn ja, wurden rechtliche Vorgaben angeglichen, Rückstellungen geprüft?

b) Wie und durch wen werden die Informationspflichten für die Hersteller überprüft?

12

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit weitere Unternehmen (www.roth-international.de/entsorgung/rotorblaetter-entsorgung/), die sich auf das Recycling der Rotorblätter spezialisiert haben (bitte ggf. Unternehmen, Kapazität, Leistungsvermögen nennen)? Wie viel Prozent der Gesamtabfallmenge an Rotorblättern landen nach Kenntnis der Bundesregierung auf Deponien im Ausland?

13

Zieht die Bundesregierung eine gesetzliche Regelung im neuen Bundeswaldgesetz zum weiteren Ausbau bzw. Neubau von Windindustrieanlagen im Wald in Betracht, und wenn ja, wie wird sie die Regelung inhaltlich darstellen?

14

Ermöglichen nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen alle Bundesländer eine Errichtung von WIA auf Waldflächen, und wenn nein, in welchen Bundesländern ist die Errichtung von WIA auf Waldflächen nach Kenntnis der Bundesregierung möglich?

Berlin, den 22. Februar 2024

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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