Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Peter Felser, Stephan Protschka, Frank
Rinck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/10497 –
Nutzen des Nutri-Scores vor dem Hintergrund seiner Bekanntheit und der
Änderung seines Algorithmus
(Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/9992)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/9992 wirft nach Ansicht der Fragesteller weitere Fragen auf.
Wie aus der Antwort hervorgeht, ist aus Sicht der Bundesregierung der Nutri-
Score grundsätzlich sehr gut auch für eine EU-weite, verpflichtende
Verwendung geeignet (Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 20/9992). Aus
Sicht der Fragesteller fehlt jedoch in den Antworten, mit welchen genauen
Maßnahmen die Bundesregierung die Einführung einer EU-weit einheitlichen
und verbindlichen erweiterten Nährwertkennzeichnung unterstützen möchte
(Antworten zu den Fragen 7, 8, 9 und 10 auf Bundestagsdrucksache 20/9992).
Außerdem ergeben sich für die Fragesteller in dem Zusammenhang weitere
Fragen, da aus einem kürzlich erschienenen Zeitungsartikel zum Nutzen des
Nutri-Scores, „Ernährungswissenschaftler: Nutri-Nötigung kann zu
Essstörung führen“ (vgl.
www.focus.de/experts/kennzeichnungen-auf-
lebensmittelnnutri-score-gesundheitsfoerderung-oder-reine-augenwischerei_id_25959771
3.html), andere Schlussfolgerungen herausgelesen werden können. In diesem
Artikel wird von einem Ernährungswissenschaftler dargestellt, aus welchen
Gründen der Nutri-Score sogar den Verbrauchern schaden könnte (ebd.).
1. Mit welchen konkreten Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung die
Pläne der EU-Kommission, eine EU-weit einheitliche und verbindliche
erweiterte Nährwertkennzeichnung einzuführen (vgl. Antworten zu den
Fragen 7, 8, 9, 10 auf Bundestagsdrucksache 20/9992)?
Plant die Bundesregierung, diesbezüglich ein Treffen zu initiieren, oder
welche politischen Möglichkeiten gibt es aus Sicht der Bundesregierung,
um auf EU-Ebene eine EU-weit einheitliche und verbindliche erweiterte
Nährwertkennzeichnung seitens der Bundesregierung voranzutreiben, und
möchte die Bundesregierung hiervon welche wahrnehmen?
Deutscher Bundestag Drucksache 20/10623
20. Wahlperiode 13.03.2024
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 12. März 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Die Bundesregierung hält eine EU-weit einheitliche, verpflichtende erweiterte
Nährwertkennzeichnung für sinnvoll und erforderlich. Die Ankündigung der
EU-Kommission, hierzu im Rahmen ihrer „Vom Hof auf den Tisch“-Strategie
einen entsprechenden Legislativvorschlag vorlegen zu wollen, hat sie daher
entsprechend begrüßt.
Der Nutri-Score erfüllt aus Sicht der Bundesregierung alle Voraussetzungen für
ein EU-weites erweitert verpflichtendes Nährwertkennzeichnungs-Modell. Aus
diesem Grund setzt sie sich auch für die Einführung des Nutri-Scores in der EU
ein. Ihre Überzeugung für den Nutri-Score hat die Bundesregierung unter
anderem in Form eines Positionspapiers vertreten, welches sie in eine öffentliche
Konsultation der EU-Kommission zur Entwicklung einer EU-weit einheitlichen
erweiterten Nährwertkennzeichnung eingebracht hat.
Daneben arbeitet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
(BMEL) gemeinsam mit anderen am Nutri-Score beteiligten Staaten (Belgien,
Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Schweiz und Spanien) fortlaufend an der
einheitlichen Anwendung und zweckdienlichen Weiterentwicklung des Nutri-
Scores. Gemeinsam mit diesen Staaten wirbt die Bundesregierung bei
geeigneten Möglichkeiten auf EU-Ebene für den Nutri-Score als europäisches Modell,
so z. B. bei einem gemeinsamen deutsch-französischen Vortrag vor Mitgliedern
des Europäischen Parlamentes, bei Sitzungen des Rates (AGRIFISH) oder dem
geplanten wissenschaftlichen Symposium der belgischen EU-
Ratspräsidentschaft am 25. April 2024 zum Nutri-Score und anderen erweiterten
Nährwertkennzeichnungs-Modellen.
Zudem ist die erweiterte Nährwertkennzeichnung regelmäßig Gegenstand von
Gesprächen auf verschiedenen Ebenen von Vertreterinnen und Vertretern des
BMEL mit Gesprächspartnern aus anderen EU-Mitgliedstaaten und/oder der
EU-Kommission.
2. Aus welchen Gründen liegen der Bundesregierung keine Informationen
darüber vor, ob und wann die EU-Kommission ihren ursprünglich für
Ende 2022 angekündigten Legislativvorschlag vorlegen wird (vgl.
Antworten zu den Fragen 7, 8, 9, 10 auf Bundestagsdrucksache 20/9992)?
Wäre es aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll, sich über den aktuellen
Bearbeitungsstand zu informieren, damit Gelder nicht weiterhin in
beispielsweise Informationskampagnen zum Nutri-Score investiert werden,
falls dieser nicht als EU-weites System bestehen bleibt?
Wie in der Antwort zu Frage 1 erläutert, ist die erweiterte
Nährwertkennzeichnung regelmäßig Gegenstand von Gesprächen von Vertreterinnen und
Vertretern des BMEL mit Gesprächspartnern der EU-Kommission. Dabei hat das
BMEL immer auch auf die Wichtigkeit des Vorhabens hingewiesen und sich
nach dem Bearbeitungsstand des angekündigten Legislativvorschlags
erkundigt. Trotz dieser Bemühungen sind der Bundesregierung die genauen Gründe,
warum der angekündigte Legislativvorschlag noch nicht vorgelegt wurde, nicht
bekannt, da es sich um interne Entscheidungsprozesse innerhalb der EU-
Kommission handelt.
Aufgrund der anstehenden Wahlen zum Europäischen Parlament ist aktuell
kein entsprechender Vorschlag mehr zu erwarten. Die Bundesregierung wird
jedoch auch zu Beginn der neuen Legislaturperiode die EU-Kommission wieder
auf die Bedeutung und Notwendigkeit des angekündigten Dossiers für eine EU-
weit einheitliche und verbindliche erweiterte Nährwertkennzeichnung
hinweisen und sich weiterhin für die Einführung des Nutri-Scores auf EU-Ebene
einsetzen. Bis eine EU-weit einheitliche Lösung vorliegen wird, ist für die
Bundesregierung sowie die weiteren am Nutri-Score beteiligten Staaten das
etablierte Modell des Nutri-Scores das Mittel der Wahl.
3. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die belgische EU-
Ratspräsidentschaft im April 2024 ein wissenschaftliches Symposium über die
umstrittene Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln veranstalten möchte, und
wenn ja, hat die Bundesregierung hierzu weitere Informationen
(Teilnehmer, Beteiligung von Deutschland an der Ausgestaltung der Veranstaltung,
Ort, vgl.
www.euractiv.de/section/landwirtschaft-und-ernahrung/news/bel
gien-setzt-lebensmittel-kennzeichnung-wieder-auf-eu-agenda/)?
Möchte sich die Bundesregierung bei dieser Veranstaltung für die
Einführung des Nutri-Scores auf EU-Ebene einsetzen, und wenn ja, mit welchen
Maßnahmen?
Der Bundesregierung ist das geplante wissenschaftliche Symposium bekannt.
Nach den ihr bekannten Informationen wird die Veranstaltung, in der neben
dem Nutri-Score auch andere erweiterte Nährwertkennzeichnungs-Modelle
diskutiert werden sollen, am 25. April 2024 in Brüssel stattfinden. Der
Teilnehmerkreis wird sich nach Kenntnis der Bundesregierung auf Expertinnen und
Experten der zuständigen Behörden auf EU-Ebene beschränken.
Eine Teilnahme durch Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung an
dem Symposium ist grundsätzlich vorgesehen. Mit ihr wird sich die
Bundesregierung erneut für eine Einführung einer EU-weit einheitlichen und
verbindlichen erweiterten Nährwertkennzeichnung aussprechen und in diesem
Zusammenhang für den Nutri-Score als geeignetes Modell werben. Konkrete
Maßnahmen, wie beispielsweise eine Präsentation zur Verwendung des Nutri-Scores in
Deutschland, sind bislang nicht vorgesehen. Die Planung der Veranstaltung
liegt in den Händen der belgischen EU-Ratspräsidentschaft.
4. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Studien, die die Aussage eines
Ernährungswissenschaftlers, „Nutri-Nötigung kann zu Essstörung führen“,
widerlegen, und wenn ja, welche (vgl.
www.focus.de/experts/kennzeichnu
ngen-auf-lebensmitteln-nutri-score-gesundheitsfoerderung-oder-reine-aug
enwischerei_id_259597713.html)?
Sieht die Bundesregierung hier auch Gefahrenpotenzial?
5. Ist der Bundesregierung die Diskussion um eine „Verampelung“ von
Lebensmittelverpackungen bekannt, und wenn ja, hat sie sich zu der
diskutierten Gefahr, dass den Verbrauchern eine Differenzierung in „gesund und
ungesund“ suggeriert würde, obwohl eine generelle Einteilung in
„gesunde und ungesunde Lebensmittel“ nicht möglich sei, eine eigene
Auffassung erarbeitet, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes
Handeln zieht die Bundesregierung hieraus (vgl.
www.focus.de/experts/ke
nnzeichnungen-auf-lebensmitteln-nutri-score-gesundheitsfoerderung-oder-
reine-augenwischerei_id_259597713.html)?
Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung sind die unterschiedlichen Positionen hinsichtlich der
Verwendung von Ampelfarben bei der Lebensmittelkennzeichnung bekannt.
Mit Blick auf die erweiterte Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln hält
die Bundesregierung im Einklang mit einer großen Zahl von
Ernährungswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern die Verwendung von Ampelfarben für
sinnvoll und zielführend. Studien legen nahe, dass Verbraucherinnen und
Verbraucher dazu neigen, einfachere, bewertende und farbcodierte
Nährwertkennzeichnungs-Modelle, wie den Nutri-Score, leichter zu verstehen als
komplexere, wiederholende und monochrome Modellvarianten.1 Dies scheint besonders
für Verbraucherinnen und Verbraucher von Bedeutung sein, die beim
Lebensmitteleinkauf unter Zeitdruck stehen, weniger Kapazität oder Interesse zur
Verarbeitung der verfügbaren Nährwertinformationen haben.
Aus den Ergebnissen einer 2019 im Auftrag des BMEL durchgeführten
repräsentativen Verbraucherforschung geht zudem hervor, dass Verbraucherinnen
und Verbraucher in Deutschland eine schnell erfassbare und zudem leicht
verständliche Nährwertkennzeichnung präferieren. Auch die Darstellung in den
eingängigen und bereits gelernten Ampelfarben wird als eine Erwartung an ein
geeignetes Modell formuliert. Zudem soll ein Kennzeichnungssystem aus Sicht
der Befragten eine zusammenfassende Bewertung und damit eine grobe und
schnelle Orientierung bieten.2, 3 Weitere Informationen sollen dabei weiterhin
in der Nährwerttabelle und der Zutatenliste verfügbar bleiben.
In der Tat beschreiben ausgewählte Studien, dass es trotz des leichteren
Verständnisses bei der Verwendung von Ampelfarben gegenüber monochromen
Nährwertkennzeichnungs-Modellen auch zu Fehlinterpretationen der
Ampelfarben kommen kann.4 Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Verbraucherinnen
und Verbraucher das Konzept hinter einer bestimmten Nährwertkennzeichnung
ausreichend verstehen und wissen, wie sie richtig verwendet wird.
Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung die Einführung des Nutri-Scores in
Deutschland kommunikativ begleitet und die Öffentlichkeit seitdem mit
verschiedenen Informationsmaßnahmen darüber informiert, wie die Bewertung des
Nutri-Scores im Kontext einer ganzheitlichen und ausgewogenen Ernährung zu
deuten ist und konkrete Bewertungen einzuordnen sind. Weitere
Informationsmaßnahmen befinden sich bereits in Planung.
6. Ist der Bundesregierung die Aussage großer ernährungswissenschaftlichen
Fachorganisationen im deutschen Sprachraum (DACH) zur „Einteilung in
gesunde und ungesunde Lebensmittel“ bekannt, dass eine generelle
Wertung in gesunde oder ungesunde Lebensmittel nicht möglich sei, und hat
sie sich dazu eine eigene Positionierung erarbeitet (vgl.
www.focus.de/exp
erts/kennzeichnungen-auf-lebensmitteln-nutri-score-gesundheitsfoerderun
g-oder-reine-augenwischerei_id_259597713.html)?
a) Wenn ja, welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die
Bundesregierung hieraus?
Lebensmittel lassen sich nicht grundsätzlich in „gesund“ oder „ungesund“
unterteilen. Die ernährungsphysiologische Qualität einzelner Lebensmittel
unterscheidet sich jedoch durch die Zusammensetzung, wie deren Energie- und
Nährstoffdichte, den Ballaststoffgehalt oder die Fettqualität. Die Auswirkungen
auf die Gesundheit hängen nicht zuletzt von der Häufigkeit und der Menge des
Verzehrs einzelner Lebensmittel ab. Der Nutri-Score unterstützt
Verbraucherinnen und Verbraucher dabei, innerhalb einer bestimmten Produktgruppe die
ernährungsphysiologisch günstigere Wahl treffen zu können und ergänzt damit
1 Nohlen, H., Bakogianni, I., Grammatikaki, E., Ciriolo, E., Pantazi, M., Alves Dias, J., Salesse, F., Moz Christofoletti,
M., Wollgast, J., Bruns, H., Dessart, F. J., Marandola, G. and Van Bavel, R., Front-of-pack nutrition labelling schemes:
an update of the evidence, EUR 31153 EN, Publications Office of the European Union, Luxembourg, 2022,
doi:10.2760/932354, JRC130125
2 Evaluation von erweiterten Nährwertkennzeichnungs-Modellen; INFO GmbH, 2019 (
www.bmel.de/SharedDocs/Dow
nloads/DE/_Ernaehrung/Lebensmittel-Kennzeichnung/Ergebnisbericht-Repraesentativerhebung-TeilA_eNWK.pdf?__
blob=publicationFile&v=2)
3 Evaluation von Nährwertkennzeichnungs-Modellen; INFO GmbH, 2019 (
www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_
Ernaehrung/Lebensmittel-Kennzeichnung/Ergebnisbericht_Fokusgruppenbefragung_TeilB_eNWK.pdf?__blob=publi
cationFile&v=3)
4 Grunert KG, Wills JM, Fernandez-Celemin L: Nutrition knowledge, and use and understanding of nutrition
information on food labels among consumers in the UK. Appetite 55 (2), 177–189, 2010, doi: 10.1016/j.appet.2010.05.045
die allgemeinen Ernährungsempfehlungen z. B. der Deutschen Gesellschaft für
Ernährung.
b) Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die Verbraucher mehr
darüber aufzuklären, dass die Kombination der Lebensmittel im richtigen
Verhältnis eine ausgewogene Ernährung ausmacht, und,wenn ja,
welche?
Das Informationsangebot des BMEL zum Nutri-Score weist bereits auf diesen
Zusammenhang hin. Im Auftrag des BMEL stellt das Bundeszentrum für
Ernährung (BZfE) darüber hinaus umfangreiche Informationen über eine
gesundheitsförderliche Ernährung zur Verfügung, z. B. Internetbeiträge auf
www.bzf
e.de, eine Newsletter-Serie, Angebote wie Infografiken und Videoclips sowie
Social-Media-Postings. Ziel des BZfE ist es, in der Gesellschaft das
Bewusstsein für die Bedeutung einer ausgewogenen und nachhaltigen Ernährung zu
schaffen und zu verbessern und den Verbraucherinnen und Verbrauchern
Hilfestellungen für eine ausgewogene und nachhaltige Ernährung zu geben.
Das BMEL fördert zudem im Rahmen der Gemeinschaftsaktionen Aktivitäten
der Verbraucherzentralen im Ernährungsinformationsbereich. Auch durch die
Projektförderung im Rahmen des Nationalen Aktionsplans „IN FORM –
Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung“ werden
mit Mitteln des BMEL Informationen zu einer ausgewogenen Ernährung
erstellt und verbreitet.
Darüber hinaus ist eines der Kernanliegen der Ernährungspolitik der
Bundesregierung, dass eine gesundheitsförderliche Ernährung für alle Menschen leicht
gemacht wird. Hierzu hat die Bundesregierung im Januar 2024 die
Ernährungsstrategie „Gutes Essen für Deutschland“ mit dem Ziel, die Wahl für gutes Essen
zu erleichtern, beschlossen. Für alle Menschen in Deutschland soll es einfach
sein, sich gut, gesund und nachhaltig zu ernähren.
c) Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die Ernährungsbildung
bereits im Kindesalter dahin gehend zu stärken, dass das Verständnis
für eine ausgewogene Ernährung gefördert wird, und wenn ja, welche?
Bildung fällt in Deutschland in die Zuständigkeit der Bundesländer. Das gilt
auch für den ernährungsbildenden Unterricht an Schulen. In natur- und
gesellschaftswissenschaftlichen Bildungsbezügen wird, wie von der
Kultusministerkonferenz (KMK) für die Gestaltung der Lehrpläne empfohlen, auch die
Ernährung thematisiert. Der Bund setzt sich durch Austausch- und
Vernetzungsformate mit den Bildungspartnern in den Bundesländern dafür ein, die
Ernährungsbildung in Schulen besser zu verankern.
Unterstützung erhalten die Bildungsverantwortlichen auch über das BZfE und
Projektpartner im Rahmen von IN FORM. Neben Unterrichtskonzepten werden
auch handlungs- und lebensweltorientierte Bausteine und Materialien für die
pädagogische Arbeit entwickelt und verbreitet.
Zur Qualifizierung von Pädagoginnen und Pädagogen im Bereich
Ernährungsbildung führt das BZfE zudem vielfältige Fortbildungen durch.
Ernährungsbildung in Schulen erfolgt jedoch nicht allein durch formales Lernen. Schule ist
auch Lebensraum und damit praktisches Lernfeld. Daher ist es von großer
Bedeutung, dass Schulen ihre Verpflegungsangebote als wichtige
Lerngelegenheiten wahrnehmen und eine gesunde und nachhaltige Ernährung im Rahmen der
Schulverpflegung erlebbar machen. Auch hier unterstützt der Bund im Rahmen
der IN FORM Projektförderung die Umsetzung der DGE-Qualitätsstandards
für die Kita- und Schulverpflegung und die Umsetzung von Maßnahmen zur
Akzeptanzsteigerung einer gesunden und nachhaltigen Verpflegung.
7. Ist der Bundesregierung die Kritik der Verbraucherzentrale an der
Änderung des Algorithmus des Nutri-Scores bekannt, dass beim Zucker
weiterhin der Referenzwert von 90 Gramm pro Tag zugrunde gelegt würde,
obwohl laut Weltgesundheitsorganisation höchstens 50 Gramm täglich
toleriert werden sollten, und wenn ja, welche Schlussfolgerung für ihr eigenes
Handeln zieht die Bundesregierung hieraus ggf. (vgl.
www.oekotest.de/ess
en-trinken/Nutri-Score-ab-2024-Viele-Naehrwerte-werden-neu-berechne
t-_14326_1.html)?
Plant die Bundesregierung in diesem Zusammenhang Maßnahmen, und
wenn ja, welche?
Der Bundesregierung ist die Kritik der Verbraucherzentrale Hamburg bekannt.
Gemäß den sogenannten Benutzungsbedingungen des Nutri-Scores stellt der
Nutri-Score eine Ergänzung zu der für vorverpackte Lebensmittel
verpflichtenden Nährwertdeklaration dar. Er muss daher kompatibel mit den
lebensmittelkennzeichnungsrechtlichen Vorgaben, insbesondere denen der Verordnung
(EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittel-Informationsverordnung; LMIV), sein. Ein
Ziel der am Nutri-Score beteiligten Staaten ist es daher auch, den Nutri-Score
bestmöglich an die Vorgaben der LMIV anzupassen. Dies gilt auch für die zur
Bepunktung der einzelnen Nähr- und Inhaltsstoffe geltenden Referenzwerte.
Vor diesem Hintergrund ist die Änderung der Referenzmenge bei der
Bepunktung des Zuckergehaltes von ursprünglich rund 110 Gramm auf die in der
LMIV angeführte Menge von 90 Gramm zu begrüßen.
Zudem hat das für die Revision des Nutri-Score-Algorithmus zuständige
Wissenschaftliche Gremium mit der Anpassung der Referenzmenge zur
Bepunktung des Zuckergehaltes seine vorab gesetzten Ziele erreicht und die
Differenzierung von Lebensmitteln auf der Grundlage ihres Zuckergehaltes verbessert
sowie die Schnittmenge zwischen den Bewertungen des Nutri-Scores und den
Empfehlungen der allgemeinen Ernährungsempfehlungen vergrößert. Inwiefern
eine weitere Anpassung der Referenzmenge für den Zuckergehalt aus
ernährungsphysiologischer Sicht erforderlich und den Zielen des Nutri-Scores
zuträglich ist, obliegt der Bewertung des Wissenschaftlichen Gremiums.
Ein Bezug auf die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vorgeschlagene
Empfehlung für die maximale Aufnahme an Zucker erscheint nicht
zweckmäßig. Denn im Gegensatz zu den in der LMIV genannten Referenzmengen
bezieht sich die seitens der WHO ausgesprochene Empfehlung auf den Anteil
freier Zucker. Der Anteil freier Zucker ist kein Bestandteil der aktuellen
Nährwertdeklaration und müsste daher von den Anwendern – sowie den für die
Kontrolle zuständigen Institutionen – zusätzlich bestimmt werden.
8. Ist der Bundesregierung bekannt, dass Coca-Cola seine Produkte in
Deutschland auch weiterhin nicht mit dem sogenannten Nutri-Score
kennzeichnen möchte, da laut der Chefin von Coca-Cola Deutschland, Evelyne
De Leersnyder, unter anderem der Nutri-Score aktuell keine gute Lösung
sei und die Bewertungsmaßstäbe immer wieder geändert würden, wodurch
die Menschen keine klare Orientierung bekämen, und wenn ja, welche
Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung
hieraus ggf. (vgl.
www.new-facts.eu/sortierung-top/deutschlandwelt-bloc
k/2024/02/15/coca-cola-lehnt-ernaehrungslabel-nutri-score-ab/611137/)?
Die genauen Beweggründe für die Entscheidungen einzelner
Lebensmittelunternehmen zur Teil- oder Nicht-Teilnahme am Nutri-Score sind der
Bundesregierung nicht bekannt.
Mitentscheidend dafür, dass erweiterte Nährwertkennzeichnungs-Modelle
Verbraucherinnen und Verbrauchern eine sinnvolle Unterstützung bieten können,
ist eine evidenzbasierte Berechnungsgrundlage. Diese wissenschaftliche Basis
eines Modells bedarf es, fortlaufend anhand der aktuellen wissenschaftlichen
Erkenntnisse zu validieren und, sofern erforderlich und im Sinne der
Zielstellung der erweiterten Nährwertkennzeichnung zuträglich, anzupassen. Die
Bundesregierung bewertet die Revision und Anpassung des Nutri-Score-
Algorithmus, die auf die Empfehlung des unabhängigen Wissenschaftlichen Gremiums
zurückgeht und im Ergebnis zu einer größeren Aussagekraft und besseren
Vereinbarkeit des Nutri-Scores mit den allgemeinen Ernährungsempfehlungen
führt, positiv und als Beweis für die Anpassungsfähigkeit des Modells.
9. Ist der Bundesregierung, die selbst davon ausgeht, dass nur ein Teil der
mit dem Nutri-Score gekennzeichneten Lebensmittel von der
Algorithmusänderung überhaupt betroffen sein wird, die Aussage zur Änderung
des Algorithmus des Nutri-Scores bekannt, dass diese nur „reine
Augenwischerei“ sei und keine Auswirkungen auf die Gesundheit der Bürger
haben würde (vgl. Antwort zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 20/9992;
www.focus.de/experts/kennzeichnungen-auf-lebensmitteln-nutri-score-ges
undheitsfoerderung-oder-reine-augenwischerei_id_259597713.html), und
wenn ja, hat sich die Bundesregierung zu dieser Aussage eine eigene
Positionierung erarbeitet, und wie stuft die Bundesregierung diesen
Sachverhalt ggf. ein?
Die Bundesregierung wertet die erste Revision des Nutri-Score-Algorithmus
als einen wichtigen und erforderlichen Schritt, um dem Nutri-Score mehr
Aussagekraft zu verleihen und ihn damit zu einem noch effizienteren Teil der
Ernährungspolitik der Bundesrepublik zu machen.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass der revidierte Nutri-Score langfristig
– und im Zusammenspiel mit weiteren ernährungspolitischen Maßnahmen – zu
einer Auswahl ernährungsphysiologisch günstigerer Produkte führt und damit
einen günstigen Einfluss auf die Energie- und Nährstoffzufuhr der
Verbraucherinnen und Verbraucher haben wird. In der Folge werden der Ernährungs- und
der Gesundheitsstatus günstig beeinflusst.
Argumente für diese Wirkungskette liefern zum Beispiel die Ergebnisse eines
theoretischen Szenarios, das basierend auf repräsentativen Ernährungsdaten aus
Frankreich den Zusammenhang zwischen dem Verzehr bestimmter
Lebensmittel mit dem Risiko für bestimmte ernährungsmitbedingte Erkrankungen
untersuchte. Im Ergebnis zeigte sich, dass Verbraucherinnen und Verbraucher, die
üblicherweise Produkte mit günstigerem FSA-Score (Food Standards Agency)
verzehrten, was einem günstigeren Nutri-Score gleichkommt, ein verringertes
Risiko für Krebs, koronare Herzkrankheit, Adipositas und das metabolische
Syndrom aufwiesen als Verbraucherinnen und Verbraucher, die vor allem
Produkte mit ungünstigerem FSA-Score verzehrten.5,6
5 Adriouch S, Julia C, Kesse-Guyot E, Ducrot P, Peneau S, Mejean C, Assmann KE, Deschasaux M, Hercberg S,
Touvier M, Fezeu LK: Association between a dietary quality index based on the food standard agency nutrient profiling
system and cardiovascular disease risk among French adults. Int J Cardiol 234, 22–27, 2017, doi: 10.1016/
j.ijcard.2017.02.092
6 Donnenfeld M, Julia C, Kesse-Guyot E, Méjean C, Ducrot P, Péneau S, Deschasaux M, Latino-Martel P, Fezeu L,
Hercberg S, Touvier M. Prospective association between cancer risk and an individual dietary index based on the
British Food Standards Agency Nutrient Profiling System. Br J Nutr. 2015 Nov 28; 114(10):1702–10. doi: 10.1017/
S0007114515003384
10. Wie viele Gelder sind bisher insgesamt seit der Einführung des Nutri-
Scores im Zusammenhang mit diesem aus dem Bundeshaushalt
geflossen (Aufklärung, Überwachung, Marketing), und wie viele Gelder
werden in dem nächsten Jahr in Verbindung mit diesem fließen (bitte als
Gesamtsumme nennen)?
Seit Einführung des Nutri-Scores in Deutschland sind bisher insgesamt
2,24 Millionen Euro inklusive Umsatzsteuer für Informationsmaßnahmen
sowie die Überwachungs- und Beratungstätigkeit des Regulators aus dem
Bundeshaushalt verausgabt worden. Für die Fortsetzung dieser Maßnahmen im
laufenden und dem folgenden Kalenderjahr sind Mittel von insgesamt 1,85
Millionen Euro eingeplant.
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