Leitungsklausur des Bundesministeriums des Innern und für Heimat – Strategie zur Bekämpfung der AfD am Wunschbaum für 2024
der Abgeordneten Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Martin Hess, Steffen Janich, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die „Neue Zürcher Zeitung“ (NZZ) berichtet in ihrem Artikel „Im deutschen Innenministerium wurde trotz Neutralitätspflicht vorgeschlagen, die AfD zu bekämpfen“, dass am 23. Januar 2024 ein Leitungstreffen im Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) stattgefunden habe. Bei diesem soll es auch um die Ziele gegangen sein, die das BMI im Jahr 2024 erreichen möchte.
In diesem Zusammenhang sei ein Flipchart aufgestellt worden. An diesem soll sich ein Papierbogen befunden haben, auf dem ein stilisierter Baum aufgezeichnet war, unter dem stand „Der BMI-Wunschbaum“. Angebracht wurden an diesem „Wunschbaum“ ovale Zettel, auf denen die Teilnehmer der Runde ihre Wünsche für die Arbeit des BMI für 2024 formuliert hatten. Auf einem dieser Wunschzettel war zu lesen: „eine konkrete Strategie zur Bekämpfung der AfD entwickeln“ (https://www.nzz.ch/international/afd-im-innenministerium-wurde-vorgeschlagen-die-rechte-partei-zu-bekaempfen-ld.1814867).
Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, erklärte auf Nachfrage der „NZZ“ (ebd.) hierzu, dass die Neutralitätspflicht von Amtsträgern eine regierungsamtliche Strategie zur Bekämpfung einer nicht verbotenen Partei zweifellos ausschließe. In der jüngeren Vergangenheit bedurfte es bereits mehrfach der Intervention des Bundesverfassungsgerichts, um neutralitäts- und damit verfassungswidriges Verhalten der Bundesregierung zulasten der demokratischen Oppositionspartei AfD zu unterbinden (vgl. BVerfGE 162, S. 207 ff., „Merkel“; BVerfGE 154. S. 320 ff., „Seehofer“; BVerfGE 148, S. 11 ff., „Wanka“). Hierbei hat das Gericht festgehalten, dass jede parteiergreifende Einwirkung von Staatsorganen zugunsten oder zulasten einzelner am politischen Wettbewerb teilnehmender Parteien mit Artikel 21 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) unvereinbar ist (BVerfGE 154, Randnummer 43). Umso bedenklicher ist es aus Sicht der Fragesteller, wenn ausgerechnet das Bundesministerium des Innern und für Heimat als Verfassungsministerium in offenkundiger Missachtung dieses Neutralitätsgebotes aus Artikel 1 Absatz 1 GG und der hierzu ergangenen Rechtsprechung gezielt Strategien gegen eine demokratische Oppositionspartei entwickelt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Wann begann am 23. Januar 2023 das Leitungstreffen des BMI, und wann endete es?
Welchen Teilnehmerkreis hatte das Treffen, und wie viele Teilnehmer waren es insgesamt?
Hat die Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser durchgehend an der Veranstaltung teilgenommen oder mit Unterbrechungen, und wenn sie mit Unterbrechungen teilnahm, zu welchen Zeiten war die Bundesinnenministerin nicht anwesend?
Wurde im Rahmen der Veranstaltung ein Flipchart aufgestellt, auf dem sich ein „BMI-Wunschbaum“ befand, von dem im NZZ-Artikel ein Foto gezeigt wurde, wenn ja, zu welchem Zeitpunkt wurde der „BMI-Wunschbaum“ aufgestellt, und wie lange wurde dieser bzw. dessen Inhalt besprochen?
Welchen Zweck hatte dieser „BMI-Wunschbaum“, und wie wurde er konkret genutzt?
Hat die Bundesinnenministerin selbst irgendeinen Zettel an den „BMI-Wunschbaum“ geheftet, wenn ja, welche Aufschrift befand sich darauf?
Ist dem BMI bekannt, welcher Teilnehmer der Klausurtagung den „Wunschzettel“ mit der Formulierung „konkrete Strategie zur Bekämpfung der AfD entwickeln“ angebracht hat (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Hat die Bundesinnenministerin diesen „Wunschzettel“ evtl. selbst geschrieben, wenn nein, wie hat die Bundesinnenministerin diesen „Wunschzettel“ im Rahmen ihrer Teilnahme wahrgenommen, und wie hat sie darauf reagiert, hat sie sich von diesem „Wunschzettel“ distanziert?
Wurde über diesen konkreten Wunsch in der Leitungsklausur diskutiert, und wenn ja, welche Aussagen bzw. Thesen sind dazu im Teilnehmerkreis ggf. gefallen, und gab es auch Äußerungen von Staatssekretären bzw. Parlamentarischen Staatssekretären hierzu, wenn ja, welche, und wenn nein, warum wurde dieser „Wunschzettel“ kommentarlos akzeptiert?
Wurde dieser Wunsch im BMI und/oder auf dieser Leitungsebene schon zu einem früheren Zeitpunkt einmal identisch oder inhaltsgleich diskutiert, erörtert o. Ä., wenn ja, wann, wo, und durch wen bzw. mit wem?
Gibt es schriftliche Dokumente über Inhalt und Ergebnisse der Leitungsklausur, etwa in Form von Protokollen oder in Gestalt von auf der Klausur entwickelten Zielvorgaben oder Maßnahmenkatalogen?
Hat die Bundesinnenministerin oder ein Teilnehmer wahrgenommen, dass es sich um ein verfassungswidriges Ziel handeln könnte, das gegen Artikel 21 Absatz 1 GG verstößt, wenn ja, wurde dies in irgendeiner Weise geäußert und ggf. durch wen, und zu welchen Konsequenzen hat dies ggf. geführt?
Wurde der Verfasser des „Wunschzettels“ und/oder die gesamte Teilnehmergruppe im Rahmen der Klausurtagung oder später darauf hingewiesen, dass es nicht Aufgabe des Bundesinnenministeriums ist, eine „konkrete Strategie zur Bekämpfung der AfD“ zu entwickeln und umzusetzen, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, in welcher Form?
Sind irgendwelche disziplinarischen Maßnahmen gegen den Verfasser dieses „Wunschzettels“ geplant oder bereits durchgeführt worden, wenn ja, welche genau, und wenn nein, warum nicht?
Welche Maßnahmen wird das BMI ergreifen, um den Verfasser des hier in Rede stehenden „Wunschzettels“ darüber aufzuklären, dass das Bundesinnenministerium dem Neutralitätsgebot unterliegt und deshalb rechtlich nicht dazu befugt ist, konkrete Strategien zur Bekämpfung einer nicht verbotenen politischen Partei in Deutschland zu entwickeln und umzusetzen?
Wie bewertet die Bundesinnenministerin, dass aus der Leitungsebene des Bundesinnenministeriums der Wunsch geäußert wurde, eine „konkrete Strategie zur Bekämpfung der AfD zu entwickeln“?
Wird derzeit im Bundesministerium des Innern und für Heimat eine „konkrete Strategie zur Bekämpfung der AfD“ entwickelt oder umgesetzt?
Kann die Bundesregierung aus aktuellem Anlass (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) zusichern, dass derzeit in allen Bundesministerien „konkrete Strategien zur Bekämpfung der AfD“ weder entwickelt noch umgesetzt werden, wie stellt das Bundesinnenministerium sicher, dass ein solch verfassungswidriger Vorgang im BMI sich nicht wiederholt?
Findet innerhalb des BMI eine interne Suche nach dem Mitarbeiter statt, der das Foto vom „BMI-Wunschbaum“ öffentlich gemacht hat, und sind disziplinarische Mittel gegen diesen Mitarbeiter beabsichtigt oder bereits eingeleitet?
Sind nach Kenntnis der Bundesregierung über den Vorgang Meldungen im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG), und dabei insbesondere über Äußerungen von Beamten, die einen Verstoß gegen die Verpflichtung zur Verfassungstreue darstellen (§ 1 Absatz 1 Nummer 10 HinSchG), bei internen oder externen Meldestellen eingegangen?