Raumfahrtstrategie der Bundesregierung
der Abgeordneten Uwe Schulz, Leif-Erik Holm, Dr. Malte Kaufmann, Enrico Komning, Dr. Michael Espendiller, Sebastian Münzenmaier, Bernd Schattner, Kay-Uwe Ziegler, Dietmar Friedhoff, Martin Hess und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Grundsätzlich sollte nach Auffassung der Fragesteller eine von der Bundesregierung vorgegebene Raumfahrtstrategie der Hoch- und Spitzentechnologiebranche, welche sich als fester Bestandteil unserer Wirtschaft entwickelt und etabliert hat, konkrete Ziele und Zielsetzungen mit konkreten Maßnahmenbündeln, Handlungsanleitungen als auch die notwendige Rechtssicherheit für künftige Innovationen und Investitionen an die Hand geben. Mit der Übermittlung der Raumfahrtstrategie der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag am 28. September 2023 (Bundestagsdrucksache 29/8550) wurden nach Lesart der Fragesteller allerdings die Erwartungen an eine dynamische und ambitionierte Vision für diesen wichtigen Zukunftsmarkt verfehlt und nicht erfüllt. Zwar werden in der Raumfahrtstrategie einige wichtige Themen wie die Förderung von New Space, die Nutzung von Raumfahrtdaten und die Stärkung der europäischen Zusammenarbeit angesprochen, aber konkrete Ziele und Maßnahmen bleiben oft vage. Die gesamte Strategie beruht auf Absichtserklärungen, die eine zügige Umsetzung und messbare Maßnahmen der Bundesregierung nicht erkennen lassen.
Hinsichtlich des in der Raumfahrtstrategie angekündigten und in den Augen der Fragesteller weit überfälligen nationalen Weltraumgesetzes, mit dem Deutschland seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen aus dem Weltraumvertrag nachkommen sollte, darf auf die nach Meinung der Fragesteller erhellende Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 20/9004 verwiesen werden. In dieser Antwort weist die Bundesregierung darauf hin, „dass nachdem nun die Raumfahrtstrategie im Kabinett beschlossen wurde, das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Arbeiten am Weltraumgesetz wie angekündigt wieder aufnimmt. Der Zeitplan und die Inhalte des Weltraumgesetzes werden sich aus der anstehenden Beteiligung der Ressorts ergeben“ (ebd.).
Diese Aussage spiegelt nach Auffassung der Fragesteller die Herangehensweise der Bundesregierung wider: Es fehlt der Bundesregierung an Visionen in der Raumfahrtpolitik, an zeitlichen und konkreten Zielvorgaben und am Umsetzungswillen. Anders als viele andere Nationen hat Deutschland noch kein Weltraumgesetz verabschiedet. Dabei könnte ein nationales Weltraumgesetz zur Förderung der existierenden kommerziellen Raumfahrtunternehmen in Deutschland essentiell beitragen. Die Fragesteller haben dies bereits im Antrag „Wirtschaft stärken – Nationales Raumfahrtgesetz für Deutschland“ (Bundestagsdrucksache 20/6074) im Detail dargelegt.
Deutschland muss nach Meinung der Fragesteller eindeutig mehr und nicht weniger in die Raumfahrt investieren, sonst schreitet die Deindustrialisierung Deutschlands voran. Die Bundesregierung schreibt in lediglich neun Unterpunkten viele Absichten in die Strategie (ebd.), aber kaum konkrete strategische Innovationen oder Schlüsselvorhaben. Insgesamt kann die Weltraumstrategie der Bundesregierung wegen Budgetkürzungen, mangelndem Ehrgeiz, fehlenden klaren Zielen und dem Fehlen eines umfassenden Weltraumgesetzes kritisiert werden. Dieser Umstand könnte das Wachstum der Raumfahrtindustrie in Deutschland behindern.
Auch für die Sicherheit und notfalls Verteidigung Deutschlands ist der Weltraum von fundamentaler Bedeutung. So sind beispielsweise Weltraumwetterdaten für die Energieversorgungssicherheit Deutschlands bedeutsam oder eine Weltraumlage für die Raumfahrt unabdingbar. Mittels Satelliten verfügt Deutschland über Aufklärungsfähigkeiten, welche die Erstellung eines von anderen Nationen unabhängigen Lagebildes ermöglichen. Auch zivile und militärische Satellitenkommunikation sowie Navigation sind heute von weltraumgestützten Fähigkeiten abhängig. Eine nationale Weltraumstrategie muss auch dem Erhalt und – soweit erforderlich – Ausbau dieser Fähigkeiten Rechnung tragen. Gleichzeitig muss sich Deutschland nach Auffassung der Fragesteller diplomatisch aktiv gegen erneute Militarisierungsbestrebungen im Sinne der Stationierung von Waffen im Weltraum einsetzen (vgl. www.fr.de/politik/hausbiden-usa-sicherheitslage-bedrohung-putin-russland-atomrakete-weltall-satelliten-waffe-weisses-zr-92833607.html#:~:text=Nach%20den%20Informationen%20gebe%20Anzeichen,gegen%20Satelliten%20im%20Ernstfall%20handeln).
Gegenwärtig herrscht große Rechtsunsicherheit, die die Entwicklung der Branche behindert. Die finanziellen und personellen Ressourcen, die für die Umsetzung der Raumfahrtstrategie bereitgestellt werden, scheinen unzureichend. Im Vergleich zu anderen Nationen, wie z. B. Frankreich oder Großbritannien, hinkt Deutschland deutlich hinterher (www.taylorwessing.com/de/insights-and-events/insights/2023/12/wie-ein-kleinstaat-die-bundesregierung-in-den-schatten-stellt). Dies scheint, nach Ansicht der Fragesteller, zu Lasten des deutschen Wirtschaftsstandortes und der Industrie zu gehen. Eine historisch vergebene Chance.
Während die deutsche Bundesregierung die Arbeit an einem nationalen Weltraumgesetz wieder aufnimmt, hat einer der kleinsten Staaten in Europa, das Fürstentum Liechtenstein, mit Beginn des Jahres 2024 ein eigenes und in den Augen der Fragesteller gelungenes nationales Weltraumgesetz umgesetzt (www.gesetze.li/chrono/2023443000). Das liechtensteinische Weltraumgesetz sieht, wie die meisten anderen nationalen Weltraumgesetze (hier beispielhaft der österreichische Gesetzestext: www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20007598), insbesondere Regelungen zur Genehmigung und Registrierung von Weltraumaktivitäten sowie zu den Haftungsverhältnissen im Schadensfall vor.
Die vorgelegte Raumfahrtstrategie der Bundesregierung ist nach Auffassung der Fragesteller ein enttäuschendes Dokument, wenig ambitioniert und bleibt hinter den Zielen unserer Nachbarn und Partnern zurück. Raumfahrt muss als Querschnittsmaterie verstanden werden, die von vielen Industriezweigen genutzt wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Aus welchen Erwägungsgründen hat sich die Bundesregierung bei der Erstellung ihrer Raumfahrtstrategie entschlossen, lediglich Absichtserklärungen zu formulieren, anstatt konkrete Ziele oder Zielsetzungen mit konkreten Maßnahmenbündeln und Handlungsanleitungen und auch die notwendige Rechtssicherheit für künftige Innovationen und Investitionen zu formulieren?
Wurden durch die Bundesregierung die Absichtserklärungen der nationalen Raumfahrtstrategie mit den Zielsetzungen der nationalen Sicherheitsstrategie sowie der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation (www.bmbf.de/SharedDocs/Publikationen/de/bmbf/1/730650_Zukunftsstrategie_Forschung_und_Innovation.pdf?__blob=publicationFile&v=4) abgestimmt, wenn ja, wie, und wurde durch die Bundesregierung die wachsende Bedeutung der Raumfahrt für das Militär in ihrer Abstimmung mitbedacht (bitte ggf. nach ressortübergreifenden Konsultationsstrukturen und Konsultationsverfahren separat auflisten)?
Welche grundlegenden Entwicklungen, Ansprüche, Innovationen, Neuerungen wurden in der Raumfahrtstrategie der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 29/8550) im Gegensatz und Verhältnis zur vorgegangenen Raumfahrtstrategie aus dem Jahr 2010 bedacht und umgesetzt, und aus welchem Grund wurde in den letzten 13 Jahren keine neue, dynamische und ambitionierte Raumfahrtstrategie der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag übermittelt?
Wie ist der aktuelle Sachstand bei der Erarbeitung eines nationalen Weltraumgesetzes durch die Bundesregierung?
Wann und in welchem Umfang plant die Bundesregierung die Beteiligung von Interessenvertretern, Industrie und Wissenschaft sowie des Deutschen Bundestages an der Erstellung eines nationalen Weltraumgesetzes (bitte einzeln angeben)?
Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung bis zum Abschluss eines öffentlichen Konsultationsprozesses, zur Fertigstellung und zum Inkrafttreten eines nationalen Weltraumgesetzes (bitte differenziert nach Abschluss eines öffentlichen Konsultationsprozesses, der Fertigstellung und dem Inkrafttreten darstellen)?
Wie ist die Erarbeitung und Umsetzung eines nationalen Weltraumgesetzes personell unterlegt, und welche Arbeitseinheiten im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sind damit befasst (bitte Arbeitseinheiten und Umfang in ganzen und anteiligen Vollzeitstellen einzeln mit Wertigkeit auflisten)?
Wie und in welchem Umfang gedenkt die Bundesregierung, den ressortübergreifenden Bedarfen und dem Querschnittscharakter der Raumfahrt beim Erarbeitungsprozess eines nationalen Weltraumgesetzes Rechnung zu tragen (bitte sämtliche beteiligten Arbeitseinheiten innerhalb der Bundesregierung, außerhalb des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, etwa im Bundesministerium für Digitales und Verkehr, im Bundesministerium der Verteidigung, im Auswärtigen Amt oder in der Europäischen Gemeinschaft einzeln auflisten)?
Hat die Bundesregierung ggf. Pläne, die militärischen Aspekte der Weltraumnutzung bei ihren Planungen zur Umsetzung eines nationalen Weltraumgesetzes einzubeziehen, wenn ja, welche, und ist vorgesehen, das Bundesministerium der Verteidigung (z. B. Weltraumkommando, Weltraumlagezentrum usw.) einzubeziehen?
a) Wenn ja, in welcher Weise?
b) Wenn nein, warum nicht?
Welche konkreten Pläne, Ziele und Schlüsselmaßnahmen verfolgt die Bundesregierung bei der Umsetzung und rechtlichen Ausgestaltung eines nationalen Weltraumgesetzes, und wann ist mit der Vorlage eines Weltraumgesetzes zu rechnen?
Werden bei der Planung, Umsetzung und Ausgestaltung eines geplanten nationalen Weltraumgesetzes auch privatwirtschaftliche Rahmenbedingungen (z. B. Rechtssicherheit, um neue Geschäftsfelder zu entwickeln) vergleichbar dem Satellitendatensicherheitsgesetz des BMWK bedacht bzw. eingeräumt?
Werden nach Planung der Bundesregierung bei der Umsetzung eines nationalen Weltraumgesetzes sämtliche erforderliche Maßnahmen zur Umsetzung der völkerrechtlichen Verpflichtungen und Abstimmungen abgebildet und gewährleistet werden, und wenn ja, wie gedenkt die Bundesregierung, diese umzusetzen?
Wie und in welchem Umfang gedenkt die Bundesregierung, insbesondere auf Genehmigungsverfahren für nationale kommerzielle bzw. privatwirtschaftliche Raumfahrtaktivitäten und Aufsichtsverfahren mit regelmäßigen Berichtspflichten sowie einem Registrierungsverfahren für Weltraumgegenstände nach den einschlägigen Vorschriften der gegenwärtigen Weltraumverträge in einem nationalen Weltraumgesetz einzugehen (bitte die Überlegungen der Bundesregierung in Bezug auf das geplante nationale Weltraumgesetz auflisten)?
Wie und in welchem Umfang gedenkt die Bundesregierung, bei der Umsetzung und rechtlichen Ausgestaltung des geplanten nationalen Weltraumgesetzes Haftungsfragen sowie Rückgriffsrechte zu behandeln, insbesondere weil gegenwärtig der Staat für private Weltraumaktivitäten nach aktueller Rechtslage einzustehen hat (www.e-fi.de/fileadmin/Assets/Studien/2023/StuDIS_10_2023.pdf, S. 35)?
Gedenkt die Bundesregierung, zur Wahrung des fairen Wettbewerbs Versicherungspflichten sowie Regelungen von gewerblichen Schutzrechten im Weltraum mit deutschem Bezugspunkt in einem geplanten Weltraumgesetz festzulegen, und wenn ja, wie, und in welchem Umfang?
Wie und in welchem Umfang gedenkt die Bundesregierung, die Überwachung der Raumfahrtaktivitäten, die Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung unter Berücksichtigung von Sicherheit und Umwelt sowie die Vermeidung von Weltraumschrott, die Registrierung aller Weltraumobjekte, für die Deutschland Startstaat ist, mit genauen Informationen für nachhaltige Weltraumaktivitäten und die Sicherheit bei der Kommerzialisierung des Weltraums in einem geplanten nationalen Weltraumgesetz zu regeln?
Aus welchen konkreten Gründen wurde durch die Bundesregierung in ihrer Ausformulierung der Raumfahrtstrategie nicht auf den Ratgeber für Strategieentwicklung (SMART-Regeln) zurückgegriffen, der auf der Homepage des Bundesministeriums des Innern und für Heimat abrufbar ist (www.verwaltung-innovativ.de/OHB/DE/OrganisationshandbuchNEU/4_MethodenUndTechniken/Methoden_A_bis_Z/SMART_Regel_Methode/SMART_Regel_Methode_inhalt.html)?
Wird die Bundesregierung die Errichtung eines Weltraumbahnhofs als Off-shore-Startbereich für Mikrolauncher auf See innerhalb der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ), in welchem alle relevanten Kreise aus Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft in den Gesetzgebungsprozess miteinbezogen werden, mit der Umsetzung eines nationalen Weltraumrechts ermöglichen, und wenn nein, warum nicht?
Wie gedenkt die Bundesregierung, Fragen der Sicherheit von Weltrauminfrastruktur und Dual Use in einem nationalen Weltraumgesetz Rechnung zu tragen?
Wie und in welchem Umfang gedenkt die Bundesregierung, Begriffsbestimmungen wie insbesondere Weltraumaktivitäten, Weltraumgegenstände, Betreiber, Weltraumschrott u. a. in einem nationalen Weltraumgesetz zu definieren, mit denen klare Rahmenbedingungen geschaffen werden, um Spielräume für mögliche zukünftige technische Entwicklungen zuzulassen, die kommerzielle Erschließung des Weltraums (New Space, Space Mining usw.) sicherzustellen, um Missverständnisse bei Gebiets- bzw. Raumzuständigkeiten von vornherein auszuräumen und es deutschen Unternehmen zu erlauben, Weltraumobjekte vor Ort als deutsches Hoheitsgebiet zu deklarieren?
Wie und in welchem Umfang gedenkt die Bundesregierung, den leistungs- und traditionsstarken deutschen Raumfahrt- als auch Wirtschaftsstandort gegenüber anderen Raumfahrtnationen mit einem nationalen Weltraumgesetz zu behaupten und die Zukunftssicherheit für Hoch- und Spitzentechnologieunternehmen durch rechtsverbindliche Rahmenbedingungen zu unterstützen sowie einen Weltraumbahnhof als Offshore-Startbereich für Mikrolauncher in der Nordsee zu errichten, der sich in der „deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone AWZ“ nach Artikel 55 des Seerechtsübereinkommens befindet (www.handelsblatt.com/technik/forschung-innovation/raumfahrt-erster-raketenstart-in-der-nordsee-fuer-april-2024-geplant/29452616.html)?
Plant die Bundesregierung, bei der Erstellung, rechtlichen Ausgestaltung und Umsetzung eines nationalen Weltraumgesetzes die Schaffung eines neuen KRITIS-Sektors (KRITIS = kritische Infrastrukturen) „Weltraum“ festzulegen, und wenn ja, wie soll dies praktikabel umgesetzt werden?