Länderkontext festgestellter Mittelfehlverwendungen im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
der Abgeordneten Stefan Keuter, Joachim Wundrak, Markus Frohnmaier, Dietmar Friedhoff, Dr. Malte Kaufmann und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Fragesteller interessieren sich für den jeweiligen Länderkontext der bisher festgestellten Mittelfehlverwendungen im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ).
Unter Mittelfehlverwendungen versteht die Bundesregierung die bewusst fehlerhafte bzw. missbräuchliche Verwendung von Mitteln, welche zu einer Mittelrückforderung führte, siehe Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 4 bis 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/13045.
Rückforderungen von Bundesmitteln aufgrund von nicht strafrechtlich relevantem Verhalten werden aufseiten der Bundesregierung, respektive aufseiten des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), weder zentral gespeichert noch registriert, jedoch im Rahmen der Mittelverwendungsprüfungen dezentral aufgegriffen und bearbeitet.
Mittelfehlverwendungen im Zusammenhang mit Vorhaben und Maßnahmen der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) werden zentral erfasst, wenn eine einzelne Mittelfehlverwendung über 5 000 Euro liegt, vgl. Vorbemerkung der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/18982.
Im Übrigen verweisen die Fragesteller auf die Anlagen der Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion der AfD auf den Bundestagsdrucksachen 19/27766 und 20/596.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
In welchem Länderkontext wurden die in den Anlagen der Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion der AfD auf den Bundestagsdrucksachen 19/27766 und 20/596 aufgeführten Mittelfehlverwendungen jeweils festgestellt?
Welche Stellen innerhalb des BMZ sind für die dezentralen Mittelverwendungsprüfungen im Sinne der Vorbemerkung der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/18982 zuständig, wenn der entsprechenden Mittelfehlverwendung kein strafrechtlich relevantes Verhalten zugrunde liegt?
a) Aus welchen Beweggründen werden diese Mittelfehlverwendungen nicht zentral gespeichert bzw. registriert?
b) Hat die Bundesregierung bzw. das BMZ die Absicht, diese Art der Mittelfehlverwendungen in Zukunft zentral zu speichern bzw. zu registrieren?
c) Wie sind die Verfahren der dezentralen Mittelverwendungsprüfung im BMZ konkret ausgestaltet, und unterscheiden sich diese nach der Modalität des Vorhabens bzw. der Maßnahme?
Aus welchen Gründen werden Mittelfehlverwendungen im Zusammenhang mit Vorhaben und Maßnahmen der GIZ erst dann zentral erfasst, wenn die einzelne Mittelfehlverwendung über 5 000 Euro liegt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Über wie viele Fälle von Mittelfehlverwendungen im Zusammenhang mit Vorhaben und Maßnahmen der GIZ unter der Schwelle von 5 000 Euro besitzt das BMZ Kenntnisse?
Ab welcher Höhe werden Mittelfehlverwendungen im Zusammenhang mit der Entwicklungszusammenarbeit durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zentral erfasst?
Wie viele private Träger wurden seit dem Jahr 2020 aufgrund von fehlender Gewähr einer ordnungsgemäßen Mittelverwendung nicht mehr durch das BMZ gefördert?
Was versteht die Bundesregierung unter dem Begriff der „administrativen Überkontrolle“ (vgl. BVerfGE 67, 100, 140)?
Wie viele Fälle von Mittelfehlverwendungen wurden im Rahmen der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit seit dem 1. Januar 2023 durch die Bundesregierung festgestellt?
a) In welchem Länderkontext wurden diese Mittelfehlverwendungen festgestellt?
b) Wie viele der festgestellten Mittelfehlverwendungen fallen auf die jeweiligen Durchführungsorganisationen (GIZ, KfW etc.)?
Wie viele Fälle von Mittelfehlverwendungen oder nicht zuwendungsbzw. vertragskonformer Mittelverwendung wurden von der Bundesregierung im Rahmen der nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit seit dem 1. Januar 2023 festgestellt oder gemeldet?
Wie hoch ist die Summe der seit dem 1. Januar 2023 festgestellten Mittelfehlverwendungen im Rahmen der staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit?
Inwiefern entsteht dem Bund kein Schaden, wenn die aus Mittelfehlverwendungen resultierenden Schadenssummen im Falle der BMZ-geförderten Entwicklungszusammenarbeit der Kirchen, politischen Stiftungen und von Trägern der Sozialstrukturförderung an die Bundeskasse zurückgeführt werden (vgl. Vorbemerkung der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/18982), und sind die an die Bundeskasse zurückzuführenden Schadenssummen zwingend aus Eigenmitteln der entsprechenden Träger zu leisten?