Subsidiaritätsprinzip, Pilotprojekte und Governance-Konzepte im Rahmen der Territorialen Agenda 2030
der Abgeordneten Carolin Bachmann, Marc Bernhard, Roger Beckamp, Sebastian Münzenmaier, René Bochmann und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) publizierte Ende 2023 die Broschüre „Die territoriale Agenda 2030 in der Praxis. Gemeinsam für den ländlichen Raum. Impulse für eine kooperative Regionalentwicklung in Deutschland und Europa“ und nimmt die sogenannte Pilotaktion „A future for lagging regions“ in den Blick (https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/BMWSB/DE/veroeffentlichugen/raumordnung/territoriale-agenda.pdf; Zugriff am 23. Februar 2024; unten BMWSB I genannt).
Ferner rief das BMWSB Ende Januar 2024 als Teil der Umsetzung der Territorialen Agenda 2030 die Förderung strategischer Regionalentwicklungskonzepte (RegioStrat) aus, die erreichen möchte, Strategien in allen deutschen Teilräumen neu auszurichten, beziehungsweise auch anleiten will, diesbezügliche Förderprogramme der Länder, des Bundes oder der EU zu identifizieren (https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/aktuelle-meldungen/regiostrat-foerderaufruf.pdf; Zugriff am 23. Februar 2024, unten BMWSB II genannt).
Das „Weißbuch des Ausschusses der Regionen (AdR) der Europäischen Union zur Multi-Level-Governance“ aus dem Jahre 2009 definiert Governance „als Schlüssel zum Erfolg des europäischen Einigungsprozesses“ (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE-/TXT/PDF/?uri=CELEX:52009IR0089&from=-FR; Zugriff am 23. Februar 2024).
Der Deutsche Bundestag erläutert im Rahmen seiner Internetpräsenz den Begriff der Subsidiarität folgendermaßen: „Staatliche Eingriffe (etwa von Bund oder Europäischer Union) und öffentliche Leistungen sollen nur unterstützend und nur dann erfolgen, wenn die jeweils tiefere hierarchische Ebene (Länder, Kommunen, Familien) die Leistung nicht erbringen kann. Das Subsidiaritätsprinzip ist ein wichtiger Pfeiler des europäischen Integrationsprozesses. Es verhindert, dass die Organe der Europäischen Union über die ihnen mit dem Vertrag von Lissabon zugewiesenen Zuständigkeiten hinaus tätig werden“ (https://www.bundestag.de/services/glossar/glossar/-S/subsidiaritaet-855590; Zugriff am 23. Februar 2024).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Deckt sich die Definition des Begriffes „Subsidiarität“ durch den Deutschen Bundestag (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) mit der Definition des Begriffes durch die Bundesregierung, und wenn nein, inwiefern, und aus welchen Gründen wird davon abgewichen?
Haben die deutschen Länder und Kommunen gegenüber der Bundesregierung Schwierigkeiten dabei signalisiert, die Belange der Raumordnung umzusetzen, und wenn nein, inwiefern?
Bewertet die Bundesregierung folgende Aussagen als staatlichen Eingriff gegenüber den Kommunen im Sinne der Definition der Subsidiarität (siehe Vorbemerkung der Fragesteller, Deutscher Bundestag), und wenn nein, warum nicht (bitte ausführen)
a) „Ziele der Territorialen Agenda 2030 umzusetzen und sie stärker mit der Praxis zu verzahnen“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller, BMWSB I, S. 11),
b) lokale „Verantwortungsgemeinschaften auf der Grundlage niedrigschwelliger Förderangebote […] folglich auch in EU-Programmen“ aufzustellen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller, BMWSB I, S. 43),
c) mittels „EU-Förderung auch nichtinvestive Maßnahmen, wie die Erarbeitung von Strategien und integrierten Entwicklungskonzepten, der Aufbau von Akteursstrukturen und Verantwortungsgemeinschaften“ abdecken zu wollen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller, Deutscher Bundestag und BMWSB I, S. 44),
d) „Dies erfordert Strategien, die durch einen breiten Diskurs in den Regionen getragen werden sollen“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller, BMWSB II, S. 1),
e) „Das Förderprogramm wird von einer Begleitagentur unterstützt. Sie stellt den Ergebnistransfer sicher […] Die Begleitagentur wird regelmäßig die geförderten Regionen zu ihren Prozessen und zum Fortgang des Vorhabens befragen, das BMWSB sowie das BBSR [Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung] darüber informieren und programmbegleitend einen Leitfaden erstellen“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller, BMWSB II, S. 6)?
Was versteht die Bundesregierung unter dem Begriff „lokale Verantwortungsgemeinschaften“ hinsichtlich folgender Sachverhalte (siehe Vorbemerkung der Fragesteller, BMWSB I, S. 7, 22, 43 ff.):
a) Verantwortlichkeit,
b) Zielvorgaben,
c) „dynamisches“ und „proaktives Handeln“,
d) „positives Wir-Gefühl“ und diesbezüglich negatives Wir-Gefühl,
e) „verbesserter Kompetenzzuschnitt im Subsidiaritätsgefüge“?
Was sind nach Auffassung der Bundesregierung deutsche Interessen hinsichtlich einer gesamteuropäischen Raumordnung und ferner einer Raumordnung, die lediglich das Gebiet der Europäischen Union umfasst (bitte ausführen)
Erkennt die Bundesregierung raumpolitische strategische Zielstellungen der Europäischen Union gegenüber dem Territorium Deutschlands?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn ja, sind diese Ziele aus Sicht der Bundesregierung im Sinne der Frage 5 mit nationalen deutschen Interessen deckungsgleich (bitte ausführen)?
c) Wenn ja, ziehen diese Ziele transformative Prozesse der Raumordnung hierzulande nach sich (bitte ausführen)?
Was versteht die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Umsetzung der Territorialen Agenda 2030 darunter, „in der planerischen Praxis eine Flexibilisierung – bis hin zum vorübergehenden Aussetzen – rechtlicher Vorgaben und Regularien in Betracht“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller, BMWSB I, S. 40) ziehen zu lassen (bitte ausführen)?
Was versteht die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Umsetzung der Territorialen Agenda 2030 darunter, ein „gut ineinandergreifendes und abgestimmtes Multi-Level-Governance-System zwischen nationalen, regionalen und kommunalen Maßnahmen“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller, BMWSB I, S. 12) anzustreben (bitte ausführen)?
Hat sich die Bundesregierung zu den Forderungen des Ausschusses der Regionen der EU, ein Multi-Level-Governance-System (siehe Vorbemerkung der Fragesteller, AdR) auf Ebene der EU betreiben zu wollen, hinsichtlich des Subsidiaritätsprinzipes (siehe Vorbemerkung der Fragesteller, Deutscher Bundestag) sowie hinsichtlich deutscher Interessen (siehe Frage 5) eine eigene Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese (bitte ausführen)?
Welche Entwicklung bis dato nahm nach Kenntnis der Bundesregierung das seinerzeit durch den AdR geforderte Multi-Level-Governance-System der EU (bitte ausführen)?
a) Sind diesbezüglich Schnittstellen vorgesehen beziehungsweise in Betrieb zum Europäischen Rat (bitte ausführen)?
b) Sind diesbezüglich Schnittstellen vorgesehen beziehungsweise in Betrieb zu den in Frage 8 beschriebenen Governance-Prozessen (bitte ausführen)?
Bezieht die Bundesregierung im Förderaufruf „RegioStrat“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller, BMWSB II, S. 1) den Hinweis der Flächeninanspruchnahme unter anderem im Zuge der „Klimaanpassung, Energiewende inklusive Mobilitätswende“ auch auf den beschleunigten Ausbau der Wind- und PV-Anlagen (PV = Photovoltaik) in Deutschland, wenn ja, welche Prämissen oder Ziele werden diesbezüglich aus der Territorialen Agenda 2030 zugrunde gelegt, und in welcher Weise und mit welchen Zielen soll eine Regionalstrategie diesbezüglich mit der Territorialen Agenda 2030 verzahnt werden?
Stehen nach Kenntnis der Bundesregierung die derzeit bis Mitte 2025 gültigen „Notfallverordnungen“ (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/-Pressemitteilungen/2023/12/202312-19-eu-beschleunigt-den-ausbau-von-erneuerbaren.html; Zugriff am 23. Februar 2024) und die novellierte „Erneuerbare-Energien-Richtlinie“ (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:32023L2413; Zugriff am 23. Februar 2024) der Europäischen Union im Zusammenhang mit den Zielen der Territorialen Agenda 2030, wenn ja, mit welchen Zielen, in welcher Weise beziehungsweise in wie vielen Fällen haben bislang die oben genannten Dokumente hierzulande zu einem beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien beigetragen, und in welchen Bundesländern speziell?