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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Fragen zur Gewaltkriminalität und zur Herbsttagung des Bundeskriminalamtes 2023

(insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

25.04.2024

Aktualisiert

29.05.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1096209.04.2024

Fragen zur Gewaltkriminalität und zur Herbsttagung des Bundeskriminalamtes 2023

der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Steffen Janich, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Auf die Frage nach den Ursachen bezüglich des Anstieges der Fallzahlen zur Gewaltkriminalität im ersten Halbjahr 2023 stellt das Bundeskriminalamt (BKA) fest, dass neben der erhöhten Mobilität nach der Corona-Pandemie sowie den wirtschaftlichen und sozialen Belastungen auch die Migration eine Rolle spielt.

Dazu heißt es, Deutschland verzeichne aktuell eine hohe Zuwanderungsrate. Dadurch steige die Bevölkerungszahl an, und der Anteil an Nichtdeutschen an der Gesamtgesellschaft nehme zu. Es sei davon auszugehen, dass viele Schutzsuchende mehrere Risikofaktoren aufweisen würden, die Gewaltkriminalität wahrscheinlicher machten. Dazu würden die Lebenssituation in Erstaufnahmeeinrichtungen sowie wirtschaftliche Unsicherheit und Gewalterfahrungen gehören (www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/Publikationen/BKA-Herbsttagungen/2023/Gewaltkriminlitaet/Gewaltkriminalitaet.html). Ergänzend heißt es auch (ebd.), im Verhältnis zu der durch Einwanderung deutlich gestiegenen Anzahl nichtdeutscher Personen in der Gesamtbevölkerung falle der relative Anstieg an deutschen und nichtdeutschen Tatverdächtigen ähnlich aus. Auf der entsprechenden Website des BKA wird dazu eine Statistik abgebildet, die den Anstieg an Gewaltdelikten in Prozent im Verhältnis zum jeweiligen Anteil an der Bevölkerung vom ersten Halbjahr 2022 bis zum ersten Halbjahr 2023 abbildet (ebd.). Deutsche Tatverdächtige werden hier mit 8 Prozent und nichtdeutsche Tatverdächtige mit 9 Prozent ausgewiesen.

Der Präsident des Bundeskriminalamtes, Holger Münch, äußerte sich zur Thematik Migration und Gewaltkriminalität anlässlich der BKA-Herbsttagung 2023 unter anderem wie folgt: „Infolge einer umfangreicheren Migration steigt die Bevölkerungszahl und der Anteil Nichtdeutscher an der Gesamtgesellschaft. Damit geht logischerweise auch eine Zunahme der Fallzahlen und der nichtdeutschen Tatverdächtigen einher. Das ist zunächst wie dargestellt ein zahlenmäßiger Effekt. Betrachten wir die Entwicklung auf der Zeitachse, so stellen wir fest: Die Fallzahlen für Gewaltkriminalität und die Anzahl nichtdeutscher Tatverdächtiger korreliert besonders mit der Migrationsdynamik, sprich mit umfangreichen Zu- und Wegzügen. Sie sehen starke Anstiege in den Jahren 2015 und 2016, sinkende Fallzahlen von 2017 bis 2021 trotz andauernder gemäßigter Migration, gefolgt von wieder steigenden Zahlen seit 2022. Umfangreiche Zu- und Wegzüge scheinen also mit erhöhten Fallzahlen einherzugehen. Unabhängig vom Verbleib der Personen in Deutschland geht mit einer Beruhigung der Migrationsdynamik voraussichtlich auch ein Rückgang der Kriminalität einher“ (www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/Publikationen/BKA-Herbsttagungen/2023/Redebeitraege/redebeitraege_node.html, Redebeitrag des BKA-Präsidenten).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wurde der relative Anstieg an deutschen und nichtdeutschen Tatverdächtigen im Rahmen der Sonderauswertung der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik (PKS) anlässlich der BKA-Herbsttagung 2023 nach Kenntnis der Bundesregierung noch weiter in Bezug auf bestimmte Untergruppen der Gewaltkriminalität aufgeschlüsselt, zum Beispiel in Bezug auf Mord- und Totschlag, Sexualdelikte, einfache, gefährliche und schwere Körperverletzung sowie Körperverletzung mit Todesfolge und Raubdelikte, und wenn ja, welche Ergebnisse liegen dazu vor (vgl. dazu das zweite Schaubild unter www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/Publikationen/BKA-Herbsttagungen/2023/Gewaltkriminalitaet/Gewaltkriminalitaet.html, Anstieg an Gewaltdelikten in Prozent im Verhältnis zum jeweiligen Anteil an der Bevölkerung vom ersten Halbjahr 2022 bis zum ersten Halbjahr 2023)?

2

Welche Datengrundlagen aus welchen Quellen zu welchen Stichtagen wurden im Rahmen der Berechnung des relativen Anstiegs an deutschen und nichtdeutschen Tatverdächtigen in Bezug auf die jeweiligen Bevölkerungsanteile nach Kenntnis der Bundesregierung verwendet (vgl. zweites Schaubild, www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/Publikationen/BKA-Herbsttagungen/2023/Gewaltkriminalitaet/Gewaltkriminalitaet.html)?

3

Aus welchen Gründen erfolgte diese einmalige Sonderauswertung der PKS-Bund, und werden jetzt solche Sonderauswertungen zukünftig regelmäßig halbjährlich vorgenommen?

4

Plant die Bundesregierung angesichts der Tatsache, dass die für die innere Sicherheit zuständigen Parlamentarier erst mit erheblicher zeitlicher Verzögerung von den Fallzahlen der PKS-Bund des Vorjahres erfahren, Maßnahmen, um diese Zeitverzögerung zu reduzieren, und wenn nein, warum nicht?

5

In welchem Datenformat wurden dem BKA die PKS-Daten der Länder für diese Halbjahressonderauswertung zur Verfügung gestellt?

6

Welche Bundesländer sind der Bundesregierung bekannt, die eine Berechnung der nichtdeutschen Tatverdächtigenbelastungszahl vorgenommen haben (vgl. dazu die Berechnungen von Berlin, www.berlin.de/polizei/verschiedenes/polizeiliche-kriminalstatistik/, Polizeiliche Kriminalstatistik 2023 – Kurzübersicht, S. 34)?

7

Kann die Bundesregierung den Widerspruch erklären, dass nach eigener Aussage eine Berechnung einer nichtdeutschen Tatverdächtigenbelastungszahl aufgrund bestimmter nichtdeutscher Ausländergruppen (beispielsweise Touristen, Durchreisende, Grenzpendler, Stationierungsstreitkräfte) nicht möglich ist, während dies beispielsweise in der PKS-Berlin regelmäßig erfolgt (www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/2022/FachlicheBroschueren/IMK-Bericht.html, IMK (Innenministerkinferenz) Bericht PKS 2022, S. 40 f.; bitte erläutern)?

8

Ist das Ausländerzentralregister mit den Daten der Einwohnermeldeämter verknüpft, und wenn ja, inwieweit, und sieht die Bundesregierung hier ggf. einen Erweiterungsbedarf, um unter anderem auch Berechnungen der nichtdeutschen Tatverdächtigenbelastungszahlen auf Bundesebene durchführen zu können?

9

Hält die Bundesregierung eine Berechnung der Tatverdächtigenbelastungszahlen in Bezug auf bestimmte Staatsangehörigkeiten für sinnvoll, und wenn ja, inwieweit?

10

Auf welche genauen Tatorte zur Fluchtmigration bezieht sich der BKA-Präsident Holger Münch, wenn er anlässlich seines Vortrags zur BKA-Herbsttagung 2023 von einer Steigerung der Fallzahlen spricht (www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/Publikationen/BKA-Herbsttagungen/2023/Redebeitraege/redebeitraege_node.html, Vortrag des BKA-Präsidenten, S. 2, zweiter Absatz)?

11

Ist die Aussage zutreffend, dass das Bundesland Nordrhein-Westfalen mit seinen PKS-Zahlen regelmäßig den Bundestrend widerspiegelt (vgl. dazu www.welt.de/regionales/nrw/plus250797918/Innere-Sicherheit-Die-vielen-blinden-Stellen-bei-der-Statistik-ueber-Auslaenderkriminalitaet.html)?

12

Wie viele Menschen leben nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland, die neben der deutschen Staatsangehörigkeit mindestens eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen?

13

Handelt es sich nach Auffassung der Bundesregierung bei der in Frage 12 erfragten Personengruppe um eine relevante Größenordnung, die auch im Rahmen der Berichte über deutsche Tatverdächtige in der PKS berücksichtigt werden sollte (bitte begründen)?

14

Warum werden politisch motivierte Straftaten unter Berücksichtigung ihrer Relevanz für politische Entscheidungsträger und der bestehenden Problematik der Zuordnung zu bestimmten Phänomenbereichen lediglich in Form einer Eingangsstatistik erfasst?

15

Hat die Bundesregierung Erfahrungswerte im Hinblick auf statistische Verzerrungen aufgrund dieser Erfassungsform (Frage 14), und kann sie erläutern, in welchen Themenfeldern der Politisch motivierten Kriminalität und in welchem Ausmaß die Verzerrungen auftreten (bitte möglichst konkret ausführen)?

Berlin, den 8. April 2024

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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