Notfalltreffpunkte – Teil der nationalen Strategie des Katastrophenschutzes
der Abgeordneten der Abgeordneten Carolin Bachmann und der Fraktion AfD
Vorbemerkung
Die Bundesnetzagentur erklärt, die Versorgungssicherheit sei gewährleistet. Obwohl die Ausgangslage in der Gasversorgung für den Winter 2023/2024 deutlich besser als vor einem Jahr sei, blieben jedoch gewisse Restrisiken, weshalb Städte und Gemeinden vermehrt sogenannte Notfalltreffpunkte einrichten (www.wochenblatt-news.de/region-konstanz/konstanz/gasversorgung-ueber-den-winter-zwei-konstanzer-notfalltreffpunkte/; www.loerrach.de/de/Stadt-Buerger/Rathaus-Buergerservice/Rat-Hilfe/Notfalltreffpunkte).
Diese Treffpunkte werden nicht nur für eine Gasmangellage eingerichtet, sondern für jegliche Notfälle, bei denen grundlegende Versorgungsleistungen für größere Teile der Bevölkerung nicht wie gewohnt verfügbar sind. Dazu gehört auch das Einrichten verschiedener Kommunikationsmöglichkeiten, wenn die eigentlich bestehende Kommunikationsinfrastruktur nicht mehr zur Verfügung steht.
Die Liste der Aufgaben solcher Notfalleinrichtungen ist lang und beginnt bei Entgegennahme und Weiterleitung von Notfallmeldungen, verläuft über Bereitstellung von Erster Hilfe, Notstromaggregaten, Heizgebläsen, Trinkwasserausgabe bis hin zu der Einrichtung von Möglichkeiten zum wettergeschützten, wärmenden Kurzaufenthalt.
Die nach Auffassung der Fragesteller auffallende Häufigkeit von Meldungen bezüglich der Einrichtung solcher Notfalltreffpunkte, welche vor allem dazu dienen sollen, sich gegen die Folgen eines länger andauernden Stromausfalls mit seinen weitreichenden Begleiterscheinungen zu wappnen, werfen in den Augen der Fragesteller diverse Fragen auf (www.stimme.de/regional/kraichgau-nachrichten/notfalltreffpunkte-eppingen-ruestet-sich-fuer-den-katastrophenfallart-4845327; www.esslinger-zeitung.de/inhalt.notfalltreffpunkte-esslingen-diestadt-richtet-19-anlaufstellen-ein.f504d2ea-09d7-4766-94b2-d004606601fd.html).
Des Weiteren gibt es Rahmenempfehlungen für die Planung und den Betrieb von Notfalltreffpunkten für die Bevölkerung, wie z. B. jene des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen des Bundeslandes Baden-Württemberg (www.lfs-bw.de/fileadmin/LFS-BW/themen/kats/gemeinde/dokumente/Notfalltreffpunkte.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Liegen der Bundesregierung flächendeckende Daten über bestehende Notfallpunkte in den einzelnen Bundesländern vor (wenn ja, bitte vollumfänglich nach Bundesland, Einrichtungsjahr und dies für die Jahre 2013 bis einschließlich 2023 getrennt auflisten), und wenn nein, warum liegen der Bundesregierung solche Daten, die für einen möglichen Katastrophenfall und den betreffenden Krisenstab unabdingbar bzw. hilfreich sein könnten, nicht vor, bzw. warum werden diese nicht abgefragt (bitte ausführlich beantworten)?
Plant die Bundesregierung, diese Notfalltreffpunkte gezielt in die nationale Strategie des Katastrophenschutzes des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) einzubinden?
a) Wenn ja, inwieweit ist dies bereits geschehen bzw. projektiert (bitte erschöpfend ausführen)?
b) Wenn es nicht geplant ist, diese Notfalltreffpunkte gezielt in die nationale Strategie des Katastrophenschutzes vom BKK einzubinden, warum erachtet die Bundesregierung das Bündeln und Integrieren dieser weitreichenden Ressourcen als nicht erforderlich bzw. zielführend (bitte ausführlich erläutern)?
Hat die Bunderegierung Kenntnis darüber, welche politischen und gesellschaftlichen Beweggründe die Basis dafür bilden, dass immer mehr Städte und Gemeinden die Entscheidung treffen, solche Notfalltreffpunkte einrichten?
a) Wenn ja, welche sind dies jeweils (bitte erschöpfend ausführen)?
b) Wenn nein, wird die Bundesregierung diese erfragen?