BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Sozialleistungen und Mieten 2023

(insgesamt 43 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

14.05.2024

Aktualisiert

23.05.2024

BT20/1096409.04.2024

Sozialleistungen und Mieten 2023

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Jürgen Pohl, Ulrike Schielke-Ziesing, Gerrit Huy, Roger Beckamp, Norbert Kleinwächter, Carolin Bachmann, René Bochmann und der Fraktion der AfD Sozialleistungen und Mieten 2023 Bereits im Jahr 2021 zeigte eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung zu Mietpreisen in Deutschland, dass fast 13 Prozent der Mieterhaushalte in deutschen Großstädten nach Abzug der Miete weniger als das Existenzminimum zur Verfügung hatten (www.boeckler.de/pdf/pm_fofoe_2021_06_15.pdf). Besonders betroffen sind demnach Alleinerziehende. Die hohe Mietbelastung, die insbesondere viele Haushalte mit niedrigen Einkommen tragen müssen, führe laut den Studienergebnissen knapp 1,1 Millionen oder 12,9 Prozent aller Mieterhaushalte in den deutschen Großstädten in eine prekäre wirtschaftliche Lage. Diesen Haushalten mit rund 2,1 Millionen Menschen bliebe weniger als das im Sozialrecht festgelegte Existenzminimum übrig, nachdem sie Miete und Nebenkosten (bruttowarm) bezahlt haben. Dabei wurden eventuelle Sozialtransfers und Wohngeld bereits berücksichtigt. Derweil ist kein Ende der steigenden Mietkosten in Sicht. Wie die „Tagesschau“ Mitte Januar dieses Jahres berichtete, sind die Mieten in Deutschland zuletzt wieder deutlich gestiegen. Vor allem in Großstädten koste der Quadratmeter häufig mehr als 20 Euro (www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/mie twohnungen-grossstaedte-rekordpreise-100.html). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie hoch waren in den Jahren 2015 sowie 2020 und wie hoch sind aktuell gemäß Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) (Bereich Wohnungs- und Immobilienmarktbeobachtung) die Erst- und Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen in a) Deutschland, b) Ostdeutschland, c) Westdeutschland, d) den einzelnen Bundesländern (bitte nach Miethöhe absteigend sortieren), e) in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten (bitte nach Miethöhe absteigend sortieren)? Deutscher Bundestag Drucksache 20/10964 20. Wahlperiode 09.04.2024 2. Welche 15 Kreise und kreisfreien Städte weisen gemäß der BBSR- Wohnungs- und Immobilienmarktbeobachtung in a) Westdeutschland und b) Ostdeutschland aktuell die höchsten Erst- und Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen auf (bitte die Erstvermietungsmieten sowie die Wiedervermietungsmieten getrennt voneinander ausweisen und nach Erstvermietungsmieten absteigend sortieren)? 3. Welche 15 Kreise und kreisfreien Städte weisen gemäß der BBSR- Wohnungs- und Immobilienmarktbeobachtung in a) Westdeutschland und b) Ostdeutschland aktuell die niedrigsten Erst- und Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen auf (bitte die Erstvermietungsmieten sowie die Wiedervermietungsmieten getrennt voneinander ausweisen und nach Erstvermietungsmieten aufsteigend sortieren)? 4. Wie hoch sind die Anzahl sowie der Anteil der Kreise und kreisfreien Städte in Ostdeutschland, deren Erst- und Wiedervermietungsmieten gemäß der BBSR-Wohnungs- und Immobilienmarktbeobachtung über dem westdeutschen Durchschnitt liegen (bitte die entsprechenden Kreise und kreisfreien Städte getrennt aufführen)? 5. Wie hoch war in den Jahren 2015 sowie 2020 und wie hoch ist aktuell die Anzahl der Wohngeldhaushalte (bitte nach Bund, Bundesländern, Westdeutschland und Ostdeutschland getrennt ausweisen), und welchem Anteil entspricht dies jeweils, gemessen an allen Hauptwohnsitzhaushalten? 6. Wie hat sich in den Jahren 2015 bis 2023 der durchschnittliche Wohngeldanspruch pro Haushalt jeweils entwickelt (bitte nach Bund, Bundesländern sowie West- und Ostdeutschland getrennt ausweisen)? 7. Wie hat sich in den Jahren 2015 bis heute die Anzahl der Haushalte sowie die Anzahl der Kinder, die Kinderzuschlag beziehen, entwickelt (bitte nach Bund, Bundesländern, Westdeutschland und Ostdeutschland getrennt ausweisen), und welchem Anteil entspricht dies jeweils, gemessen an allen Haushalten mit Kindern? 8. Wie hat sich in den Jahren 2015 bis heute der durchschnittlich gezahlte Kinderzuschlag jeweils entwickelt (bitte pro Haushalt, pro Kind sowie nach Bund, Bundesländern, Westdeutschland und Ostdeutschland getrennt ausweisen)? 9. Wie hoch waren in den Jahren 2015 sowie 2020 und wie hoch sind aktuell die Anzahl sowie der Anteil der Haushalte, die gleichzeitig Wohngeld und Kinderzuschlag beziehen (bitte nach Bund, Bundesländern, Westdeutschland und Ostdeutschland getrennt ausweisen)? 10. Wie hoch sind aktuell im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) die Anzahl sowie der Anteil der a) Single-Bedarfsgemeinschaften, b) Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften, c) Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften mit einem Kind, d) Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften mit zwei Kindern, e) Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften mit drei Kindern, f) Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften mit vier Kindern, g) Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften mit fünf Kindern, h) Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften mit sechs Kindern, i) Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften mit sieben oder mehr Kindern, j) Partner-Bedarfsgemeinschaften ohne Kinder, k) Partner-Bedarfsgemeinschaften mit einem Kind, l) Partner-Bedarfsgemeinschaften mit zwei Kindern, m) Partner-Bedarfsgemeinschaften mit drei Kindern, n) Partner-Bedarfsgemeinschaften mit vier Kindern, o) Partner-Bedarfsgemeinschaften mit fünf Kindern, p) Partner-Bedarfsgemeinschaften mit sechs Kindern und q) Partner-Bedarfsgemeinschaften mit sieben oder mehr Kindern (bitte nach Bund sowie Bundesländern getrennt ausweisen)? 11. Wie hoch ist aktuell im SGB II der durchschnittliche Bedarf an Gesamtregelleistung über alle Bedarfsgemeinschaften hinweg sowie für die in den Fragen 10a bis 10q jeweils genannten Bedarfsgemeinschaften (bitte nach Bund sowie Bundesländern getrennt ausweisen)? 12. Wie hoch sind aktuell im SGB II die durchschnittlichen Kosten der Unterkunft über alle Bedarfsgemeinschaften hinweg sowie für die in den Fragen 10a bis 10q jeweils genannten Bedarfsgemeinschaften (bitte nach Bund sowie Bundesländern getrennt ausweisen)? 13. Wie hoch ist aktuell im SGB II die durchschnittliche Wohnungsgröße (in qm) über alle Bedarfsgemeinschaften hinweg sowie für die in den Fragen 10a bis 10q jeweils genannten Bedarfsgemeinschaften? 14. Wie hoch sind aktuell im SGB II die Anzahl sowie der Anteil der Bedarfsgemeinschaften, die einen Bedarf an Gesamtregelleistung von a) unter 500 Euro, b) unter 750 Euro, c) unter 1 000 Euro, d) mehr als 1 000 Euro, e) mehr als 1 250 Euro, f) mehr als 1 500 Euro, g) mehr als 1 750 Euro, h) mehr als 2 000 Euro, i) mehr als 2 500 Euro, j) mehr als 3 000 Euro, k) mehr als 3 500 Euro, l) mehr als 4 000 Euro, m) mehr als 4 500 Euro und n) mehr als 5 000 Euro pro Monat aufweisen (bitte nach Bund, Bundesländern sowie West- und Ostdeutschland getrennt ausweisen)? 15. Wie hoch sind aktuell im SGB II die Anzahl sowie der Anteil der Bedarfsgemeinschaften, die Kosten der Unterkunft (laufende Unterkunftskosten einschließlich laufende Heiz- und Betriebskosten) von a) unter 500 Euro, b) unter 750 Euro, c) unter 1 000 Euro, d) mehr als 1 000 Euro, e) mehr als 1 250 Euro, f) mehr als 1 500 Euro, g) mehr als 1 750 Euro, h) mehr als 2 000 Euro und i) mehr als 2 500 Euro pro Monat aufweisen (bitte nach Bund, Bundesländern sowie nach West- und Ostdeutschland getrennt ausweisen)? 16. Wie hoch sind aktuell im SGB II die Anzahl sowie der Anteil der Single- Bedarfsgemeinschaften, die einen Bedarf an Gesamtregelleistung von a) unter 500 Euro, b) unter 750 Euro, c) unter 1 000 Euro, d) mehr als 1 000 Euro, e) mehr als 1 200 Euro, f) mehr als 1 400 Euro, g) mehr als 1 500 Euro, h) mehr als 2 000 Euro und i) mehr als 3 000 Euro pro Monat aufweisen (bitte nach Bund, Bundesländern sowie West- und Ostdeutschland getrennt ausweisen)? 17. Wie hoch sind aktuell im SGB II die Anzahl sowie der Anteil der Single- Bedarfsgemeinschaften, die Kosten der Unterkunft von a) unter 500 Euro, b) unter 750 Euro, c) unter 1 000 Euro, d) mehr als 1 000 Euro, e) mehr als 1 200 Euro, f) mehr als 1 400 Euro, g) mehr als 1 500 Euro und h) mehr als 2 000 Euro pro Monat aufweisen (bitte nach Bund, Bundesländern sowie West- und Ostdeutschland getrennt ausweisen)? 18. Wie hoch sind aktuell im SGB II die Anzahl sowie der Anteil der Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften mit einem Kind, die einen Bedarf an Gesamtregelleistung von a) unter 500 Euro, b) unter 750 Euro, c) unter 1 000 Euro, d) mehr als 1 000 Euro, e) mehr als 1 200 Euro, f) mehr als 1 400 Euro, g) mehr als 1 650 Euro, h) mehr als 2 000 Euro und i) mehr als 3 000 Euro pro Monat aufweisen (bitte nach Bund, Bundesländern sowie West- und Ostdeutschland getrennt ausweisen)? 19. Wie hoch sind aktuell im SGB II die Anzahl sowie der Anteil der Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften mit einem Kind, die anerkannte Kosten der Unterkunft von a) unter 500 Euro, b) unter 750 Euro, c) unter 1 000 Euro, d) mehr als 1 000 Euro, e) mehr als 1 200 Euro, f) mehr als 1 400 Euro, g) mehr als 1 650 Euro und h) mehr als 2 000 Euro pro Monat aufweisen (bitte nach Bund, Bundesländern sowie West- und Ostdeutschland getrennt ausweisen)? 20. Wie hoch sind aktuell im SGB II die Anzahl sowie der Anteil der Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften mit zwei Kindern, die einen Bedarf an Gesamtregelleistung von a) unter 500 Euro, b) unter 750 Euro, c) unter 1 000 Euro, d) mehr als 1 000 Euro, e) mehr als 1 200 Euro, f) mehr als 1 400 Euro, g) mehr als 1 650 Euro, h) mehr als 2 000 Euro, i) mehr als 3 000 Euro und j) mehr als 4 000 Euro pro Monat aufweisen (bitte nach Bund, Bundesländern sowie West- und Ostdeutschland getrennt ausweisen)? 21. Wie hoch sind aktuell im SGB II die Anzahl sowie der Anteil der Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften mit zwei Kindern, die anerkannte Kosten der Unterkunft von a) unter 500 Euro, b) unter 750 Euro, c) unter 1 000 Euro, d) mehr als 1 000 Euro, e) mehr als 1 200 Euro, f) mehr als 1 400 Euro, g) mehr als 1 650 Euro, h) mehr als 2 000 Euro und i) mehr als 3 000 Euro pro Monat aufweisen (bitte nach Bund, Bundesländern sowie West- und Ostdeutschland getrennt ausweisen)? 22. Wie hoch sind aktuell im SGB II die Anzahl sowie der Anteil der Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften mit drei Kindern, die einen Bedarf an Gesamtregelleistung von a) unter 500 Euro, b) unter 750 Euro, c) unter 1 000 Euro, d) mehr als 1 000 Euro, e) mehr als 1 200 Euro, f) mehr als 1 400 Euro, g) mehr als 1 650 Euro, h) mehr als 2 000 Euro, i) mehr als 3 000 Euro und j) mehr als 4 000 Euro pro Monat aufweisen (bitte nach Bund, Bundesländern sowie West- und Ostdeutschland getrennt ausweisen)? 23. Wie hoch sind aktuell im SGB II die Anzahl sowie der Anteil der Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften mit drei Kindern, die Kosten der Unterkunft von a) unter 500 Euro, b) unter 750 Euro, c) unter 1 000 Euro, d) mehr als 1 000 Euro, e) mehr als 1 200 Euro, f) mehr als 1 400 Euro, g) mehr als 1 650 Euro, h) mehr als 2 000 Euro und i) mehr als 3 000 Euro pro Monat aufweisen (bitte nach Bund, Bundesländern sowie West- und Ostdeutschland getrennt ausweisen)? 24. Wie hoch sind aktuell im SGB II die Anzahl sowie der Anteil der Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften mit vier Kindern, die einen Bedarf an Gesamtregelleistung von a) unter 500 Euro, b) unter 750 Euro, c) unter 1 000 Euro, d) mehr als 1 000 Euro, e) mehr als 1 200 Euro, f) mehr als 1 400 Euro, g) mehr als 1 650 Euro, h) mehr als 2 000 Euro, i) mehr als 3 000 Euro, j) mehr als 4 000 Euro und k) mehr als 5 000 Euro pro Monat aufweisen (bitte nach Bund, Bundesländern sowie West- und Ostdeutschland getrennt ausweisen)? 25. Wie hoch sind aktuell im SGB II die Anzahl sowie der Anteil der Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften mit vier Kindern, die Kosten der Unterkunft von a) unter 500 Euro, b) unter 750 Euro, c) unter 1 000 Euro, d) mehr als 1 000 Euro, e) mehr als 1 200 Euro, f) mehr als 1 400 Euro, g) mehr als 1 650 Euro, h) mehr als 2 000 Euro, i) mehr als 3 000 Euro und j) mehr als 4 000 Euro pro Monat aufweisen (bitte nach Bund, Bundesländern sowie West- und Ostdeutschland getrennt ausweisen)? 26. Wie hoch sind aktuell im SGB II die Anzahl sowie der Anteil der Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften mit fünf oder mehr Kindern, die einen Bedarf an Gesamtregelleistung von a) unter 500 Euro, b) unter 750 Euro, c) unter 1 000 Euro, d) mehr als 1 000 Euro, e) mehr als 1 200 Euro, f) mehr als 1 400 Euro, g) mehr als 1 650 Euro, h) mehr als 2 000 Euro, i) mehr als 3 000 Euro, j) mehr als 4 000 Euro und k) mehr als 5 000 Euro pro Monat aufweisen (bitte nach Bund, Bundesländern sowie West- und Ostdeutschland getrennt ausweisen)? 27. Wie hoch sind aktuell im SGB II die Anzahl sowie der Anteil der Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften mit fünf oder mehr Kindern, die Kosten der Unterkunft von a) unter 500 Euro, b) unter 750 Euro, c) unter 1 000 Euro, d) mehr als 1 000 Euro, e) mehr als 1 200 Euro, f) mehr als 1 400 Euro, g) mehr als 1 650 Euro, h) mehr als 2 000 Euro, i) mehr als 3 000 Euro und j) mehr als 4 000 Euro pro Monat aufweisen (bitte nach Bund, Bundesländern sowie West- und Ostdeutschland getrennt ausweisen)? 28. Wie hoch sind aktuell im SGB II die Anzahl sowie der Anteil der Partner- Bedarfsgemeinschaften ohne Kinder, die einen Bedarf an Gesamtregelleistung von a) unter 500 Euro, b) unter 750 Euro, c) unter 1 000 Euro, d) mehr als 1 000 Euro, e) mehr als 1 200 Euro, f) mehr als 1 500 Euro, g) mehr als 2 000 Euro, h) mehr als 3 000 Euro und i) mehr als 4 000 Euro pro Monat aufweisen (bitte nach Bund, Bundesländern sowie West- und Ostdeutschland getrennt ausweisen)? 29. Wie hoch sind aktuell im SGB II die Anzahl sowie der Anteil der Partner- Bedarfsgemeinschaften ohne Kinder, die Kosten der Unterkunft von a) unter 500 Euro, b) unter 750 Euro, c) unter 1 000 Euro, d) mehr als 1 000 Euro, e) mehr als 1 200 Euro, f) mehr als 1 500 Euro, g) mehr als 2 000 Euro und h) mehr als 3 000 Euro pro Monat aufweisen (bitte nach Bund, Bundesländern sowie West- und Ostdeutschland getrennt ausweisen)? 30. Wie hoch sind aktuell im SGB II die Anzahl sowie der Anteil der Partner- Bedarfsgemeinschaften mit einem Kind, die einen Bedarf an Gesamtregelleistung von a) unter 500 Euro, b) unter 750 Euro, c) unter 1 000 Euro, d) mehr als 1 000 Euro, e) mehr als 1 200 Euro, f) mehr als 1 500 Euro, g) mehr als 2 000 Euro, h) mehr als 3 000 Euro und i) mehr als 4 000 Euro pro Monat aufweisen (bitte nach Bund, Bundesländern sowie West- und Ostdeutschland getrennt ausweisen)? 31. Wie hoch sind aktuell im SGB II die Anzahl sowie der Anteil der Partner- Bedarfsgemeinschaften mit einem Kind, die Kosten der Unterkunft von a) unter 500 Euro, b) unter 750 Euro, c) unter 1 000 Euro, d) mehr als 1 000 Euro, e) mehr als 1 200 Euro, f) mehr als 1 500 Euro, g) mehr als 2 000 Euro und h) mehr als 3 000 Euro pro Monat aufweisen (bitte nach Bund, Bundesländern sowie West- und Ostdeutschland getrennt ausweisen)? 32. Wie hoch sind aktuell im SGB II die Anzahl sowie der Anteil der Partner- Bedarfsgemeinschaften mit zwei Kindern, die einen Bedarf an Gesamtregelleistung von a) unter 500 Euro, b) unter 750 Euro, c) unter 1 000 Euro, d) mehr als 1 000 Euro, e) mehr als 1 200 Euro, f) mehr als 1 500 Euro, g) mehr als 2 000 Euro, h) mehr als 3 000 Euro, i) mehr als 4 000 Euro und j) mehr als 5 000 Euro pro Monat aufweisen (bitte nach Bund, Bundesländern sowie West- und Ostdeutschland getrennt ausweisen)? 33. Wie hoch sind aktuell im SGB II die Anzahl sowie der Anteil der Partner- Bedarfsgemeinschaften mit zwei Kindern, die Kosten der Unterkunft von a) unter 500 Euro, b) unter 750 Euro, c) unter 1 000 Euro, d) mehr als 1 000 Euro, e) mehr als 1 200 Euro, f) mehr als 1 500 Euro, g) mehr als 2 000 Euro, h) mehr als 3 000 Euro, i) mehr als 4 000 Euro pro Monat aufweisen (bitte nach Bund, Bundesländern sowie West- und Ostdeutschland getrennt ausweisen)? 34. Wie hoch sind aktuell im SGB II die Anzahl sowie der Anteil der Partner- Bedarfsgemeinschaften mit drei Kindern, die einen Bedarf an Gesamtregelleistung von a) unter 500 Euro, b) unter 750 Euro, c) unter 1 000 Euro, d) mehr als 1 000 Euro, e) mehr als 1 200 Euro, f) mehr als 1 500 Euro, g) mehr als 2 000 Euro, h) mehr als 3 000 Euro, i) mehr als 4 000 Euro, j) mehr als 5 000 Euro und k) mehr als 6 000 Euro pro Monat aufweisen (bitte nach Bund, Bundesländern sowie West- und Ostdeutschland getrennt ausweisen)? 35. Wie hoch sind aktuell im SGB II die Anzahl sowie der Anteil der Partner- Bedarfsgemeinschaften mit drei Kindern, die Kosten der Unterkunft von a) unter 500 Euro, b) unter 750 Euro, c) unter 1 000 Euro, d) mehr als 1 000 Euro, e) mehr als 1 200 Euro, f) mehr als 1 500 Euro, g) mehr als 2 000 Euro, h) mehr als 3 000 Euro, i) mehr als 4 000 Euro und j) mehr als 5 000 Euro pro Monat aufweisen (bitte nach Bund, Bundesländern sowie West- und Ostdeutschland getrennt ausweisen)? 36. Wie hoch sind aktuell im SGB II die Anzahl sowie der Anteil der Partner- Bedarfsgemeinschaften mit vier Kindern, die einen Bedarf an Gesamtregelleistung von a) unter 500 Euro, b) unter 750 Euro, c) unter 1 000 Euro, d) mehr als 1 000 Euro, k) mehr als 1 200 Euro, j) mehr als 1 500 Euro, k) mehr als 2 000 Euro, l) mehr als 3 000 Euro, m) mehr als 4 000 Euro, n) mehr als 5 000 Euro, o) mehr als 6 000 Euro und p) mehr als 7 000 Euro pro Monat aufweisen (bitte nach Bund, Bundesländern sowie West- und Ostdeutschland getrennt ausweisen)? 37. Wie hoch sind aktuell im SGB II die Anzahl sowie der Anteil der Partner- Bedarfsgemeinschaften mit vier Kindern, die Kosten der Unterkunft von a) unter 500 Euro, b) unter 750 Euro, c) unter 1 000 Euro, d) mehr als 1 000 Euro, e) mehr als 1 200 Euro, f) mehr als 1 500 Euro, g) mehr als 2 000 Euro, h) mehr als 3 000 Euro, i) mehr als 4 000 Euro, j) mehr als 5 000 Euro und mehr k) mehr als 6 000 Euro pro Monat aufweisen (bitte nach Bund, Bundesländern sowie West- und Ostdeutschland getrennt ausweisen)? 38. Wie hoch sind aktuell im SGB II die Anzahl sowie der Anteil der Partner- Bedarfsgemeinschaften mit fünf oder mehr Kindern, die einen Bedarf an Gesamtregelleistung von a) unter 500 Euro, b) unter 750 Euro, c) unter 1 000 Euro, d) mehr als 1 000 Euro, e) mehr als 1 200 Euro, f) mehr als 1 500 Euro, g) mehr als 2 000 Euro, h) mehr als 3 000 Euro, i) mehr als 4 000 Euro, j) mehr als 5 000 Euro, k) mehr als 6 000 Euro, l) mehr als 7 000 Euro und m) mehr als 8 000 Euro pro Monat aufweisen (bitte nach Bund, Bundesländern sowie West- und Ostdeutschland getrennt ausweisen)? 39. Wie hoch sind aktuell im SGB II die Anzahl sowie der Anteil der Partner- Bedarfsgemeinschaften mit fünf oder mehr Kindern, die Kosten der Unterkunft von a) unter 500 Euro, b) unter 750 Euro, c) unter 1 000 Euro, d) mehr als 1 000 Euro, e) mehr als 1 200 Euro, f) mehr als 1 500 Euro, g) mehr als 2 000 Euro, h) mehr als 3 000 Euro, i) mehr als 4 000 Euro, j) mehr als 5 000 Euro, k) mehr als 6 000 Euro und l) mehr als 7 000 Euro pro Monat aufweisen (bitte nach Bund, Bundesländern sowie West- und Ostdeutschland getrennt ausweisen)? 40. Wie hat sich von 2015 bis heute die Armutsgefährdungsquote von alleinstehenden Personen ohne Kinder in Deutschland, von alleinstehenden Personen mit einem Kind, von alleinstehenden Personen mit zwei Kindern, von alleinstehenden Personen mit drei Kindern, von alleinstehenden Personen mit vier Kindern, von alleinstehenden Personen mit fünf und mehr Kindern sowie von Partnerhaushalten ohne Kind, Partnerhaushalten mit einem Kind, Partnerhaushalten mit zwei Kindern, Partnerhaushalten mit drei Kindern, Partnerhaushalten mit vier Kindern und von Partnerhaushalten mit fünf und mehr Kindern entwickelt (bitte jährlich und jeweils differenziert nach Nationalität: Deutsche, Ausländer, Top-8- Asylherkunftsländer und Ukraine, ausweisen)? 41. Welches monatliche Bruttoeinkommen und welcher Bruttostundenlohn sind bei einer Arbeitszeit von 38,2 Stunden pro Woche aktuell erforderlich, um 60 Prozent des Nettoäquivalenzeinkommens zu erreichen? 42. Wie hat sich in den Jahren 2015 bis heute im SGB II die Zahl der sogenannten Aufstocker (erwerbstätige Leistungsberechtigte) jeweils entwickelt, und welcher Anteil entfällt davon auf Single- Bedarfsgemeinschaften, Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften, Partner-Bedarfsgemeinschaften (ohne Kinder) sowie Partner- Bedarfsgemeinschaften (mit Kindern)? 43. Wie hat sich in den Jahren 2015 bis heute die Zahl der Leistungsberechtigten im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) (Arbeitslosengeld I) jeweils entwickelt, die gleichzeitig Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) hatten, und welcher Anteil entfiel davon auf Single-Bedarfsgemeinschaften, Alleinerziehenden- Bedarfsgemeinschaften, Partner-Bedarfsgemeinschaften (ohne Kinder) sowie Partner-Bedarfsgemeinschaften (mit Kindern)? Berlin, den 8. April 2024 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Ähnliche Kleine Anfragen