Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Sozialleistungen und Mieten 2023
(insgesamt 43 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Datum
14.05.2024
Aktualisiert
23.05.2024
BT20/1096409.04.2024
Sozialleistungen und Mieten 2023
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Kleine Anfrage
der Abgeordneten René Springer, Jürgen Pohl, Ulrike Schielke-Ziesing, Gerrit
Huy, Roger Beckamp, Norbert Kleinwächter, Carolin Bachmann, René Bochmann
und der Fraktion der AfD
Sozialleistungen und Mieten 2023
Bereits im Jahr 2021 zeigte eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung zu
Mietpreisen in Deutschland, dass fast 13 Prozent der Mieterhaushalte in deutschen
Großstädten nach Abzug der Miete weniger als das Existenzminimum zur
Verfügung hatten (www.boeckler.de/pdf/pm_fofoe_2021_06_15.pdf). Besonders
betroffen sind demnach Alleinerziehende.
Die hohe Mietbelastung, die insbesondere viele Haushalte mit niedrigen
Einkommen tragen müssen, führe laut den Studienergebnissen knapp 1,1 Millionen
oder 12,9 Prozent aller Mieterhaushalte in den deutschen Großstädten in eine
prekäre wirtschaftliche Lage. Diesen Haushalten mit rund 2,1 Millionen
Menschen bliebe weniger als das im Sozialrecht festgelegte Existenzminimum
übrig, nachdem sie Miete und Nebenkosten (bruttowarm) bezahlt haben. Dabei
wurden eventuelle Sozialtransfers und Wohngeld bereits berücksichtigt.
Derweil ist kein Ende der steigenden Mietkosten in Sicht. Wie die
„Tagesschau“ Mitte Januar dieses Jahres berichtete, sind die Mieten in Deutschland
zuletzt wieder deutlich gestiegen. Vor allem in Großstädten koste der
Quadratmeter häufig mehr als 20 Euro (www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/mie
twohnungen-grossstaedte-rekordpreise-100.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch waren in den Jahren 2015 sowie 2020 und wie hoch sind aktuell
gemäß Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
(Bereich Wohnungs- und Immobilienmarktbeobachtung) die Erst- und
Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen in
a) Deutschland,
b) Ostdeutschland,
c) Westdeutschland,
d) den einzelnen Bundesländern (bitte nach Miethöhe absteigend
sortieren),
e) in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten (bitte nach Miethöhe
absteigend sortieren)?
Deutscher Bundestag Drucksache 20/10964
20. Wahlperiode 09.04.2024
2. Welche 15 Kreise und kreisfreien Städte weisen gemäß der BBSR-
Wohnungs- und Immobilienmarktbeobachtung in
a) Westdeutschland und
b) Ostdeutschland
aktuell die höchsten Erst- und Wiedervermietungsmieten inserierter
Wohnungen auf (bitte die Erstvermietungsmieten sowie die
Wiedervermietungsmieten getrennt voneinander ausweisen und nach
Erstvermietungsmieten absteigend sortieren)?
3. Welche 15 Kreise und kreisfreien Städte weisen gemäß der BBSR-
Wohnungs- und Immobilienmarktbeobachtung in
a) Westdeutschland und
b) Ostdeutschland
aktuell die niedrigsten Erst- und Wiedervermietungsmieten inserierter
Wohnungen auf (bitte die Erstvermietungsmieten sowie die
Wiedervermietungsmieten getrennt voneinander ausweisen und nach
Erstvermietungsmieten aufsteigend sortieren)?
4. Wie hoch sind die Anzahl sowie der Anteil der Kreise und kreisfreien
Städte in Ostdeutschland, deren Erst- und Wiedervermietungsmieten
gemäß der BBSR-Wohnungs- und Immobilienmarktbeobachtung über dem
westdeutschen Durchschnitt liegen (bitte die entsprechenden Kreise und
kreisfreien Städte getrennt aufführen)?
5. Wie hoch war in den Jahren 2015 sowie 2020 und wie hoch ist aktuell die
Anzahl der Wohngeldhaushalte (bitte nach Bund, Bundesländern,
Westdeutschland und Ostdeutschland getrennt ausweisen), und welchem Anteil
entspricht dies jeweils, gemessen an allen Hauptwohnsitzhaushalten?
6. Wie hat sich in den Jahren 2015 bis 2023 der durchschnittliche
Wohngeldanspruch pro Haushalt jeweils entwickelt (bitte nach Bund,
Bundesländern sowie West- und Ostdeutschland getrennt ausweisen)?
7. Wie hat sich in den Jahren 2015 bis heute die Anzahl der Haushalte sowie
die Anzahl der Kinder, die Kinderzuschlag beziehen, entwickelt (bitte
nach Bund, Bundesländern, Westdeutschland und Ostdeutschland getrennt
ausweisen), und welchem Anteil entspricht dies jeweils, gemessen an
allen Haushalten mit Kindern?
8. Wie hat sich in den Jahren 2015 bis heute der durchschnittlich gezahlte
Kinderzuschlag jeweils entwickelt (bitte pro Haushalt, pro Kind sowie
nach Bund, Bundesländern, Westdeutschland und Ostdeutschland getrennt
ausweisen)?
9. Wie hoch waren in den Jahren 2015 sowie 2020 und wie hoch sind aktuell
die Anzahl sowie der Anteil der Haushalte, die gleichzeitig Wohngeld und
Kinderzuschlag beziehen (bitte nach Bund, Bundesländern,
Westdeutschland und Ostdeutschland getrennt ausweisen)?
10. Wie hoch sind aktuell im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) die
Anzahl sowie der Anteil der
a) Single-Bedarfsgemeinschaften,
b) Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften,
c) Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften mit einem Kind,
d) Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften mit zwei Kindern,
e) Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften mit drei Kindern,
f) Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften mit vier Kindern,
g) Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften mit fünf Kindern,
h) Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften mit sechs Kindern,
i) Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften mit sieben oder mehr
Kindern,
j) Partner-Bedarfsgemeinschaften ohne Kinder,
k) Partner-Bedarfsgemeinschaften mit einem Kind,
l) Partner-Bedarfsgemeinschaften mit zwei Kindern,
m) Partner-Bedarfsgemeinschaften mit drei Kindern,
n) Partner-Bedarfsgemeinschaften mit vier Kindern,
o) Partner-Bedarfsgemeinschaften mit fünf Kindern,
p) Partner-Bedarfsgemeinschaften mit sechs Kindern und
q) Partner-Bedarfsgemeinschaften mit sieben oder mehr Kindern
(bitte nach Bund sowie Bundesländern getrennt ausweisen)?
11. Wie hoch ist aktuell im SGB II der durchschnittliche Bedarf an
Gesamtregelleistung über alle Bedarfsgemeinschaften hinweg sowie für die in den
Fragen 10a bis 10q jeweils genannten Bedarfsgemeinschaften (bitte nach
Bund sowie Bundesländern getrennt ausweisen)?
12. Wie hoch sind aktuell im SGB II die durchschnittlichen Kosten der
Unterkunft über alle Bedarfsgemeinschaften hinweg sowie für die in den
Fragen 10a bis 10q jeweils genannten Bedarfsgemeinschaften (bitte nach
Bund sowie Bundesländern getrennt ausweisen)?
13. Wie hoch ist aktuell im SGB II die durchschnittliche Wohnungsgröße (in
qm) über alle Bedarfsgemeinschaften hinweg sowie für die in den Fragen
10a bis 10q jeweils genannten Bedarfsgemeinschaften?
14. Wie hoch sind aktuell im SGB II die Anzahl sowie der Anteil der
Bedarfsgemeinschaften, die einen Bedarf an Gesamtregelleistung von
a) unter 500 Euro,
b) unter 750 Euro,
c) unter 1 000 Euro,
d) mehr als 1 000 Euro,
e) mehr als 1 250 Euro,
f) mehr als 1 500 Euro,
g) mehr als 1 750 Euro,
h) mehr als 2 000 Euro,
i) mehr als 2 500 Euro,
j) mehr als 3 000 Euro,
k) mehr als 3 500 Euro,
l) mehr als 4 000 Euro,
m) mehr als 4 500 Euro und
n) mehr als 5 000 Euro
pro Monat aufweisen (bitte nach Bund, Bundesländern sowie West- und
Ostdeutschland getrennt ausweisen)?
15. Wie hoch sind aktuell im SGB II die Anzahl sowie der Anteil der
Bedarfsgemeinschaften, die Kosten der Unterkunft (laufende Unterkunftskosten
einschließlich laufende Heiz- und Betriebskosten) von
a) unter 500 Euro,
b) unter 750 Euro,
c) unter 1 000 Euro,
d) mehr als 1 000 Euro,
e) mehr als 1 250 Euro,
f) mehr als 1 500 Euro,
g) mehr als 1 750 Euro,
h) mehr als 2 000 Euro und
i) mehr als 2 500 Euro
pro Monat aufweisen (bitte nach Bund, Bundesländern sowie nach West-
und Ostdeutschland getrennt ausweisen)?
16. Wie hoch sind aktuell im SGB II die Anzahl sowie der Anteil der Single-
Bedarfsgemeinschaften, die einen Bedarf an Gesamtregelleistung von
a) unter 500 Euro,
b) unter 750 Euro,
c) unter 1 000 Euro,
d) mehr als 1 000 Euro,
e) mehr als 1 200 Euro,
f) mehr als 1 400 Euro,
g) mehr als 1 500 Euro,
h) mehr als 2 000 Euro und
i) mehr als 3 000 Euro
pro Monat aufweisen (bitte nach Bund, Bundesländern sowie West- und
Ostdeutschland getrennt ausweisen)?
17. Wie hoch sind aktuell im SGB II die Anzahl sowie der Anteil der Single-
Bedarfsgemeinschaften, die Kosten der Unterkunft von
a) unter 500 Euro,
b) unter 750 Euro,
c) unter 1 000 Euro,
d) mehr als 1 000 Euro,
e) mehr als 1 200 Euro,
f) mehr als 1 400 Euro,
g) mehr als 1 500 Euro und
h) mehr als 2 000 Euro
pro Monat aufweisen (bitte nach Bund, Bundesländern sowie West- und
Ostdeutschland getrennt ausweisen)?
18. Wie hoch sind aktuell im SGB II die Anzahl sowie der Anteil der
Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften mit einem Kind, die einen
Bedarf an Gesamtregelleistung von
a) unter 500 Euro,
b) unter 750 Euro,
c) unter 1 000 Euro,
d) mehr als 1 000 Euro,
e) mehr als 1 200 Euro,
f) mehr als 1 400 Euro,
g) mehr als 1 650 Euro,
h) mehr als 2 000 Euro und
i) mehr als 3 000 Euro
pro Monat aufweisen (bitte nach Bund, Bundesländern sowie West- und
Ostdeutschland getrennt ausweisen)?
19. Wie hoch sind aktuell im SGB II die Anzahl sowie der Anteil der
Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften mit einem Kind, die
anerkannte Kosten der Unterkunft von
a) unter 500 Euro,
b) unter 750 Euro,
c) unter 1 000 Euro,
d) mehr als 1 000 Euro,
e) mehr als 1 200 Euro,
f) mehr als 1 400 Euro,
g) mehr als 1 650 Euro und
h) mehr als 2 000 Euro
pro Monat aufweisen (bitte nach Bund, Bundesländern sowie West- und
Ostdeutschland getrennt ausweisen)?
20. Wie hoch sind aktuell im SGB II die Anzahl sowie der Anteil der
Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften mit zwei Kindern, die einen
Bedarf an Gesamtregelleistung von
a) unter 500 Euro,
b) unter 750 Euro,
c) unter 1 000 Euro,
d) mehr als 1 000 Euro,
e) mehr als 1 200 Euro,
f) mehr als 1 400 Euro,
g) mehr als 1 650 Euro,
h) mehr als 2 000 Euro,
i) mehr als 3 000 Euro und
j) mehr als 4 000 Euro
pro Monat aufweisen (bitte nach Bund, Bundesländern sowie West- und
Ostdeutschland getrennt ausweisen)?
21. Wie hoch sind aktuell im SGB II die Anzahl sowie der Anteil der
Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften mit zwei Kindern, die
anerkannte Kosten der Unterkunft von
a) unter 500 Euro,
b) unter 750 Euro,
c) unter 1 000 Euro,
d) mehr als 1 000 Euro,
e) mehr als 1 200 Euro,
f) mehr als 1 400 Euro,
g) mehr als 1 650 Euro,
h) mehr als 2 000 Euro und
i) mehr als 3 000 Euro
pro Monat aufweisen (bitte nach Bund, Bundesländern sowie West- und
Ostdeutschland getrennt ausweisen)?
22. Wie hoch sind aktuell im SGB II die Anzahl sowie der Anteil der
Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften mit drei Kindern, die einen
Bedarf an Gesamtregelleistung von
a) unter 500 Euro,
b) unter 750 Euro,
c) unter 1 000 Euro,
d) mehr als 1 000 Euro,
e) mehr als 1 200 Euro,
f) mehr als 1 400 Euro,
g) mehr als 1 650 Euro,
h) mehr als 2 000 Euro,
i) mehr als 3 000 Euro und
j) mehr als 4 000 Euro
pro Monat aufweisen (bitte nach Bund, Bundesländern sowie West- und
Ostdeutschland getrennt ausweisen)?
23. Wie hoch sind aktuell im SGB II die Anzahl sowie der Anteil der
Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften mit drei Kindern, die Kosten
der Unterkunft von
a) unter 500 Euro,
b) unter 750 Euro,
c) unter 1 000 Euro,
d) mehr als 1 000 Euro,
e) mehr als 1 200 Euro,
f) mehr als 1 400 Euro,
g) mehr als 1 650 Euro,
h) mehr als 2 000 Euro und
i) mehr als 3 000 Euro
pro Monat aufweisen (bitte nach Bund, Bundesländern sowie West- und
Ostdeutschland getrennt ausweisen)?
24. Wie hoch sind aktuell im SGB II die Anzahl sowie der Anteil der
Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften mit vier Kindern, die einen
Bedarf an Gesamtregelleistung von
a) unter 500 Euro,
b) unter 750 Euro,
c) unter 1 000 Euro,
d) mehr als 1 000 Euro,
e) mehr als 1 200 Euro,
f) mehr als 1 400 Euro,
g) mehr als 1 650 Euro,
h) mehr als 2 000 Euro,
i) mehr als 3 000 Euro,
j) mehr als 4 000 Euro und
k) mehr als 5 000 Euro
pro Monat aufweisen (bitte nach Bund, Bundesländern sowie West- und
Ostdeutschland getrennt ausweisen)?
25. Wie hoch sind aktuell im SGB II die Anzahl sowie der Anteil der
Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften mit vier Kindern, die Kosten
der Unterkunft von
a) unter 500 Euro,
b) unter 750 Euro,
c) unter 1 000 Euro,
d) mehr als 1 000 Euro,
e) mehr als 1 200 Euro,
f) mehr als 1 400 Euro,
g) mehr als 1 650 Euro,
h) mehr als 2 000 Euro,
i) mehr als 3 000 Euro und
j) mehr als 4 000 Euro
pro Monat aufweisen (bitte nach Bund, Bundesländern sowie West- und
Ostdeutschland getrennt ausweisen)?
26. Wie hoch sind aktuell im SGB II die Anzahl sowie der Anteil der
Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften mit fünf oder mehr Kindern,
die einen Bedarf an Gesamtregelleistung von
a) unter 500 Euro,
b) unter 750 Euro,
c) unter 1 000 Euro,
d) mehr als 1 000 Euro,
e) mehr als 1 200 Euro,
f) mehr als 1 400 Euro,
g) mehr als 1 650 Euro,
h) mehr als 2 000 Euro,
i) mehr als 3 000 Euro,
j) mehr als 4 000 Euro und
k) mehr als 5 000 Euro
pro Monat aufweisen (bitte nach Bund, Bundesländern sowie West- und
Ostdeutschland getrennt ausweisen)?
27. Wie hoch sind aktuell im SGB II die Anzahl sowie der Anteil der
Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften mit fünf oder mehr Kindern,
die Kosten der Unterkunft von
a) unter 500 Euro,
b) unter 750 Euro,
c) unter 1 000 Euro,
d) mehr als 1 000 Euro,
e) mehr als 1 200 Euro,
f) mehr als 1 400 Euro,
g) mehr als 1 650 Euro,
h) mehr als 2 000 Euro,
i) mehr als 3 000 Euro und
j) mehr als 4 000 Euro
pro Monat aufweisen (bitte nach Bund, Bundesländern sowie West- und
Ostdeutschland getrennt ausweisen)?
28. Wie hoch sind aktuell im SGB II die Anzahl sowie der Anteil der Partner-
Bedarfsgemeinschaften ohne Kinder, die einen Bedarf an
Gesamtregelleistung von
a) unter 500 Euro,
b) unter 750 Euro,
c) unter 1 000 Euro,
d) mehr als 1 000 Euro,
e) mehr als 1 200 Euro,
f) mehr als 1 500 Euro,
g) mehr als 2 000 Euro,
h) mehr als 3 000 Euro und
i) mehr als 4 000 Euro
pro Monat aufweisen (bitte nach Bund, Bundesländern sowie West- und
Ostdeutschland getrennt ausweisen)?
29. Wie hoch sind aktuell im SGB II die Anzahl sowie der Anteil der Partner-
Bedarfsgemeinschaften ohne Kinder, die Kosten der Unterkunft von
a) unter 500 Euro,
b) unter 750 Euro,
c) unter 1 000 Euro,
d) mehr als 1 000 Euro,
e) mehr als 1 200 Euro,
f) mehr als 1 500 Euro,
g) mehr als 2 000 Euro und
h) mehr als 3 000 Euro
pro Monat aufweisen (bitte nach Bund, Bundesländern sowie West- und
Ostdeutschland getrennt ausweisen)?
30. Wie hoch sind aktuell im SGB II die Anzahl sowie der Anteil der Partner-
Bedarfsgemeinschaften mit einem Kind, die einen Bedarf an
Gesamtregelleistung von
a) unter 500 Euro,
b) unter 750 Euro,
c) unter 1 000 Euro,
d) mehr als 1 000 Euro,
e) mehr als 1 200 Euro,
f) mehr als 1 500 Euro,
g) mehr als 2 000 Euro,
h) mehr als 3 000 Euro und
i) mehr als 4 000 Euro
pro Monat aufweisen (bitte nach Bund, Bundesländern sowie West- und
Ostdeutschland getrennt ausweisen)?
31. Wie hoch sind aktuell im SGB II die Anzahl sowie der Anteil der Partner-
Bedarfsgemeinschaften mit einem Kind, die Kosten der Unterkunft von
a) unter 500 Euro,
b) unter 750 Euro,
c) unter 1 000 Euro,
d) mehr als 1 000 Euro,
e) mehr als 1 200 Euro,
f) mehr als 1 500 Euro,
g) mehr als 2 000 Euro und
h) mehr als 3 000 Euro
pro Monat aufweisen (bitte nach Bund, Bundesländern sowie West- und
Ostdeutschland getrennt ausweisen)?
32. Wie hoch sind aktuell im SGB II die Anzahl sowie der Anteil der Partner-
Bedarfsgemeinschaften mit zwei Kindern, die einen Bedarf an
Gesamtregelleistung von
a) unter 500 Euro,
b) unter 750 Euro,
c) unter 1 000 Euro,
d) mehr als 1 000 Euro,
e) mehr als 1 200 Euro,
f) mehr als 1 500 Euro,
g) mehr als 2 000 Euro,
h) mehr als 3 000 Euro,
i) mehr als 4 000 Euro und
j) mehr als 5 000 Euro
pro Monat aufweisen (bitte nach Bund, Bundesländern sowie West- und
Ostdeutschland getrennt ausweisen)?
33. Wie hoch sind aktuell im SGB II die Anzahl sowie der Anteil der Partner-
Bedarfsgemeinschaften mit zwei Kindern, die Kosten der Unterkunft von
a) unter 500 Euro,
b) unter 750 Euro,
c) unter 1 000 Euro,
d) mehr als 1 000 Euro,
e) mehr als 1 200 Euro,
f) mehr als 1 500 Euro,
g) mehr als 2 000 Euro,
h) mehr als 3 000 Euro,
i) mehr als 4 000 Euro
pro Monat aufweisen (bitte nach Bund, Bundesländern sowie West- und
Ostdeutschland getrennt ausweisen)?
34. Wie hoch sind aktuell im SGB II die Anzahl sowie der Anteil der Partner-
Bedarfsgemeinschaften mit drei Kindern, die einen Bedarf an
Gesamtregelleistung von
a) unter 500 Euro,
b) unter 750 Euro,
c) unter 1 000 Euro,
d) mehr als 1 000 Euro,
e) mehr als 1 200 Euro,
f) mehr als 1 500 Euro,
g) mehr als 2 000 Euro,
h) mehr als 3 000 Euro,
i) mehr als 4 000 Euro,
j) mehr als 5 000 Euro und
k) mehr als 6 000 Euro
pro Monat aufweisen (bitte nach Bund, Bundesländern sowie West- und
Ostdeutschland getrennt ausweisen)?
35. Wie hoch sind aktuell im SGB II die Anzahl sowie der Anteil der Partner-
Bedarfsgemeinschaften mit drei Kindern, die Kosten der Unterkunft von
a) unter 500 Euro,
b) unter 750 Euro,
c) unter 1 000 Euro,
d) mehr als 1 000 Euro,
e) mehr als 1 200 Euro,
f) mehr als 1 500 Euro,
g) mehr als 2 000 Euro,
h) mehr als 3 000 Euro,
i) mehr als 4 000 Euro und
j) mehr als 5 000 Euro
pro Monat aufweisen (bitte nach Bund, Bundesländern sowie West- und
Ostdeutschland getrennt ausweisen)?
36. Wie hoch sind aktuell im SGB II die Anzahl sowie der Anteil der Partner-
Bedarfsgemeinschaften mit vier Kindern, die einen Bedarf an
Gesamtregelleistung von
a) unter 500 Euro,
b) unter 750 Euro,
c) unter 1 000 Euro,
d) mehr als 1 000 Euro,
k) mehr als 1 200 Euro,
j) mehr als 1 500 Euro,
k) mehr als 2 000 Euro,
l) mehr als 3 000 Euro,
m) mehr als 4 000 Euro,
n) mehr als 5 000 Euro,
o) mehr als 6 000 Euro und
p) mehr als 7 000 Euro
pro Monat aufweisen (bitte nach Bund, Bundesländern sowie West- und
Ostdeutschland getrennt ausweisen)?
37. Wie hoch sind aktuell im SGB II die Anzahl sowie der Anteil der Partner-
Bedarfsgemeinschaften mit vier Kindern, die Kosten der Unterkunft von
a) unter 500 Euro,
b) unter 750 Euro,
c) unter 1 000 Euro,
d) mehr als 1 000 Euro,
e) mehr als 1 200 Euro,
f) mehr als 1 500 Euro,
g) mehr als 2 000 Euro,
h) mehr als 3 000 Euro,
i) mehr als 4 000 Euro,
j) mehr als 5 000 Euro und mehr
k) mehr als 6 000 Euro
pro Monat aufweisen (bitte nach Bund, Bundesländern sowie West- und
Ostdeutschland getrennt ausweisen)?
38. Wie hoch sind aktuell im SGB II die Anzahl sowie der Anteil der Partner-
Bedarfsgemeinschaften mit fünf oder mehr Kindern, die einen Bedarf an
Gesamtregelleistung von
a) unter 500 Euro,
b) unter 750 Euro,
c) unter 1 000 Euro,
d) mehr als 1 000 Euro,
e) mehr als 1 200 Euro,
f) mehr als 1 500 Euro,
g) mehr als 2 000 Euro,
h) mehr als 3 000 Euro,
i) mehr als 4 000 Euro,
j) mehr als 5 000 Euro,
k) mehr als 6 000 Euro,
l) mehr als 7 000 Euro und
m) mehr als 8 000 Euro
pro Monat aufweisen (bitte nach Bund, Bundesländern sowie West- und
Ostdeutschland getrennt ausweisen)?
39. Wie hoch sind aktuell im SGB II die Anzahl sowie der Anteil der Partner-
Bedarfsgemeinschaften mit fünf oder mehr Kindern, die Kosten der
Unterkunft von
a) unter 500 Euro,
b) unter 750 Euro,
c) unter 1 000 Euro,
d) mehr als 1 000 Euro,
e) mehr als 1 200 Euro,
f) mehr als 1 500 Euro,
g) mehr als 2 000 Euro,
h) mehr als 3 000 Euro,
i) mehr als 4 000 Euro,
j) mehr als 5 000 Euro,
k) mehr als 6 000 Euro und
l) mehr als 7 000 Euro
pro Monat aufweisen (bitte nach Bund, Bundesländern sowie West- und
Ostdeutschland getrennt ausweisen)?
40. Wie hat sich von 2015 bis heute die Armutsgefährdungsquote von
alleinstehenden Personen ohne Kinder in Deutschland, von alleinstehenden
Personen mit einem Kind, von alleinstehenden Personen mit zwei Kindern,
von alleinstehenden Personen mit drei Kindern, von alleinstehenden
Personen mit vier Kindern, von alleinstehenden Personen mit fünf und mehr
Kindern sowie von Partnerhaushalten ohne Kind, Partnerhaushalten mit
einem Kind, Partnerhaushalten mit zwei Kindern, Partnerhaushalten mit
drei Kindern, Partnerhaushalten mit vier Kindern und von
Partnerhaushalten mit fünf und mehr Kindern entwickelt (bitte jährlich und jeweils
differenziert nach Nationalität: Deutsche, Ausländer, Top-8-
Asylherkunftsländer und Ukraine, ausweisen)?
41. Welches monatliche Bruttoeinkommen und welcher Bruttostundenlohn
sind bei einer Arbeitszeit von 38,2 Stunden pro Woche aktuell
erforderlich, um 60 Prozent des Nettoäquivalenzeinkommens zu erreichen?
42. Wie hat sich in den Jahren 2015 bis heute im SGB II die Zahl der
sogenannten Aufstocker (erwerbstätige Leistungsberechtigte) jeweils
entwickelt, und welcher Anteil entfällt davon auf Single-
Bedarfsgemeinschaften, Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften,
Partner-Bedarfsgemeinschaften (ohne Kinder) sowie Partner-
Bedarfsgemeinschaften (mit Kindern)?
43. Wie hat sich in den Jahren 2015 bis heute die Zahl der
Leistungsberechtigten im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) (Arbeitslosengeld I)
jeweils entwickelt, die gleichzeitig Anspruch auf Leistungen nach dem
SGB II (Arbeitslosengeld II) hatten, und welcher Anteil entfiel davon auf
Single-Bedarfsgemeinschaften, Alleinerziehenden-
Bedarfsgemeinschaften, Partner-Bedarfsgemeinschaften (ohne Kinder)
sowie Partner-Bedarfsgemeinschaften (mit Kindern)?
Berlin, den 8. April 2024
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Ähnliche Kleine Anfragen
Sicherheit und Sicherheitskosten im Bereich der Deutschen Bahn AG
AfD04.02.2026
Sprengung von Zigarettenautomaten in den Jahren von 2000 bis 2025
AfD05.02.2026
Ladeinfrastruktur und batteriebetriebene Lkw in Deutschland: Aktueller Stand und Planung
AfD05.02.2026
Aktuelle Fragen, Diskussionen und Analysen zu den Aussichten auf den weiteren Verlauf und einen möglichen Ausgang des Ukrainekrieges sowie die Zeit danach - Deutschlands Interessen im Lichte des Lagebilds und der Strategie der Regierung
AfD05.02.2026