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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Aktualisierung der lebensmittelbezogenen Ernährungsempfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung für die deutsche Bevölkerung

(insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

22.05.2024

Aktualisiert

07.06.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1119525.04.2024

Aktualisierung der lebensmittelbezogenen Ernährungsempfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung für die deutsche Bevölkerung

der Abgeordneten Peter Felser, Stephan Protschka, Frank Rinck, Bernd Schattner, Dietmar Friedhoff, Steffen Janich, Enrico Komning, Uwe Schulz und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Lebensmittelbezogene Ernährungsempfehlungen sind wichtige Instrumente der Ernährungsaufklärung und Ernährungsbildung sowie der Ernährungsberatung. Sie haben das Ziel, eine bedarfsgerechte Ernährung zu fördern und zur Prävention von ernährungsmitbedingten Krankheiten in der Bevölkerung beizutragen (www.ernaehrungs-umschau.de/fileadmin/Ernaehrungs-Umschau/pdfs/pdf_2016/08_16/EU08_2016_M474-M481.pdf).

Die aktuell für Deutschland gültigen lebensmittelbezogenen Ernährungsempfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) wurden im März 2024 veröffentlicht. Hierbei wurden die bekannten „10 Regeln der DGE“ durch die neue Richtlinie „Gut essen und trinken“ abgelöst (www.dge.de/gesunde-ernaehrung/gut-essen-und-trinken/dge-empfehlungen/). Auch der weitverbreitete DGE-Ernährungskreis, der den Mengenbezug zu den empfohlenen Lebensmitteln herstellt, wurde aktualisiert (www.dge.de/gesunde-ernaehrung/gut-essen-und-trinken/dge-ernaehrungskreis/).

Erstmals hat die DGE nicht nur Gesundheitsaspekte bei ihren Empfehlungen berücksichtigt, sondern auch Umwelt- und Klimaschutzkriterien mit einbezogen (ebd., www.dge.de). Der Grundgedanke dahinter ist, dass die deutschen Verbraucher den Konsum tierischer Lebensmittel wie Fleisch und Milchprodukte deutlich reduzieren und 75 Prozent der täglich aufgenommenen Nahrung pflanzlicher Herkunft sein sollen (ebd., www.dge.de).

Die neuen DGE-Richtlinien sind per se nicht bindend für die Allgemeinheit. Sie werden jedoch in die DGE-Qualitätsstandards für die Gemeinschaftsverpflegung (Kitas, Schulen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, Werkskantinen) überführt und könnten aktuell somit für Gastronomen, die bereits eine DGE-Zertifizierung besitzen und diese behalten wollen, verpflichtend werden.

Die Ernährungsstrategie der Bundesregierung sieht unter anderem vor, die DGE-Qualitätsstandards für die Gemeinschaftsverpflegung bis 2030 flächendeckend einzuführen und zu etablieren. Da die Empfehlungen in einem partizipativen Prozess in die Qualitätsstandards eingebunden werden, sind sie spätestens ab dann auch für diese Kantinenbetreiber verbindlich einzuhalten (www.dge.de/gesunde-ernaehrung/faq/lebensmittelbezogene-ernaehrungsempfehlungen-dge/).

Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir prüft nach eigenen Aussagen derzeit, welche Auswirkungen die Empfehlungen ha-

ten könnten (www.bild.de/politik/inland/politik-inland/neuer-ernaehrungs-plan-aerzte-fuer-35-millionen-gesundheitsgefaehrdend-87488148.bild.html).

Bereits jetzt regt sich Kritik an den neuen Empfehlungen der DGE. Die Deutsche Akademie für Präventiv-Medizin e. V. (DAPM) beispielsweise stellt fest, dass „es keine einheitlichen Empfehlungen für die Ernährung aller Menschen in Deutschland geben kann, da sich deren gesundheitliche Ausgangslage unterscheidet. In einer Bevölkerung, in der der Anteil von Menschen mit Übergewicht und Adipositas, Prädiabetes und Diabetes stetig zunimmt, und schlanke, sportliche Menschen mittlerweile eine Minderheit darstellen, sollte man nicht auf Basis theoretischer Überlegungen, welche Ernährungsweise besonders klimafreundlich wäre, der Gesamtbevölkerung Empfehlungen geben. Adipöse und Schlanke, Diabetiker und Nichtdiabetiker, Sportler und Nichtsportler, Alte und Junge – sie werden alle von der DGE in denselben Topf geworfen“ (akaprev.de/wp-content/uploads/2024/03/PRESSEINFORMATION-DAPM-zu-DGE-2024.pdf).

De facto könnten die neuen DGE-Richtlinien größeren Teilen der Bevölkerung nicht nur nichts nutzen, sondern sogar schaden. Denn wenn die DGE allen Menschen in Deutschland empfiehlt, 300 g Getreideprodukte pro Tag zu verzehren, was ca. 1 200 kcal oder 60 Prozent der durchschnittlichen Kalorienzufuhr eines Menschen bedeuten würde, dann haben Millionen Menschen mit Übergewicht und Adipositas, Prädiabetes und Diabetes mellitus Typ 2 davon gesundheitliche Nachteile (ebd., www.akaprev.de). Was einem Großteil der Bevölkerung (und manchen Fachleuten) nicht bewusst ist: Die Menge von 300 g Getreideprodukten hat die Blutzuckerwirksamkeit von umgerechnet ca. 50 Teelöffeln Zucker (ebd., www.akaprev.de). Die Fragesteller zeigen sich vor dem Hintergrund möglicher gesundheitlicher Folgen für die Bevölkerung besorgt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Ist der Bundesregierung die novellierte Fassung der lebensmittelbezogenen DGE-Ernährungsempfehlungen „Gut essen und trinken“ bekannt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

a) Wenn ja, hat sie sich dazu bereits einen eigenen Handlungsrahmen erarbeitet, und wie sieht dieser ggf. aus (ggf. bitte detailliert nach den jeweiligen lebensmittelbezogenen Empfehlungen aufschlüsseln)?

b) Wenn nein, warum ist dies der Bundesregierung nicht bekannt?

2

Hat die Bundesregierung bereits geprüft (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), welche Auswirkungen die DGE-Empfehlungen haben werden?

a) Wenn ja, welche Auswirkungen wurden festgestellt?

b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung noch keine Prüfungen veranlasst, und wann soll ggf. damit begonnen werden?

3

Wenn Frage 2 bejaht wurde, wer hat die erfragten Auswirkungen der DGE-Empfehlungen analysiert, und wie wurden die Untersuchungen vorgenommen?

4

Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Kritik der DAPM (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) an den neuen DGE-Empfehlungen?

a) Wenn ja, hat sie sich zu den Kritikpunkten der DAPM bereits eine eigene Positionierung erarbeitet, und wie sieht diese ggf. aus?

b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung keine Kenntnis von der Einschätzung der DAPM bezüglich der novellierten lebensmittelbezogenen Ernährungsempfehlungen?

5

Wenn Frage 4 bejaht wurde,

a) welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus für ihr eigenes Handeln,

b) wird sie gegenüber der DGE anregen, die Kritikpunkte zu beherzigen und eine erneute Aktualisierung der Ernährungsempfehlungen zu erarbeiten?

6

Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie genau die mathematische Optimierung der Empfehlungen anhand des neuen Algorithmus bewerkstelligt wurde?

a) Wenn ja, welche Berechnungen liegen hier im Detail zugrunde (bitte genau wiedergeben, wie die neuen Dimensionen Umwelt- und Klimaschutzkriterien neben dem Gesundheitsaspekt eingebracht wurden)?

b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung keine Kenntnis davon?

7

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das Kriterium der Gesundheit der Bevölkerung ausreichend neben den neu eingebrachten Aspekten Umwelt und vermeintlicher Klimaschutz berücksichtigt worden ist?

a) Wenn ja, welche Gewichtung haben Gesundheit und Krankheitsprävention in den aktuellen Empfehlungen gegenüber der überarbeiteten Richtlinie „10 Regeln der DGE“?

b) Wenn nein, welche anteilige Gewichtung der Dimensionen hält sie für angebracht?

8

Ist der Bundesregierung daran gelegen, dass die deutschen Verbraucher die Berechnungsgrundlage für die neuen DGE-Empfehlungen jederzeit und transparent einsehen und so die Vorgaben nachvollziehen können, und wenn ja, wird sie mit der DGE zu dieser Thematik in Kontakt treten?

9

Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob durch die Verminderung des Verzehrs von Milchprodukten nach den neuen DGE-Empfehlungen ein relevanter Beitrag zum Stopp des vermeintlichen Klimawandels geleistet werden kann?

a) Wenn ja, kann sie das mit Zahlen belegen?

b) Wenn nein, warum hat sie keine Kenntnis davon?

10

Ist der Bundesregierung bekannt, welche gesundheitlichen Folgen sich für die deutschen Bürger ergeben, sollten sie sich strikt an die neuen Empfehlungen der DGE halten?

a) Wenn ja, welche gesundheitlichen Probleme sind hier zu nennen?

b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung keine Kenntnis davon?

11

Ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung für die Deutschen insgesamt gesundheitliche Probleme, sollten sie sich strikt an die DGE-Richtlinien halten und tierische Nahrungsmittel (nicht verarbeitetes Fleisch, Rohmilch, Frischeier) reduzieren respektive darauf verzichten, und wenn ja, welche sind dies nach Auffassung der Bundesregierung (bitte ggf. nach den jeweiligen tierischen Lebensmitteln und gesundheitlichen Auswirkungen aufschlüsseln)?

12

Ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung für die Deutschen insgesamt gesundheitliche Vorteile, sollten sie sich strikt an die DGE-Richtlinien halten und tierische Nahrungsmittel (nicht verarbeitetes Fleisch, Rohmilch, Frischeier) reduzieren respektive darauf verzichten, und wenn ja, welche sind dies nach Auffassung der Bundesregierung (bitte nach den jeweiligen tierischen Lebensmitteln und gesundheitlichen Auswirkungen aufschlüsseln)?

13

Ist der Bundesregierung bekannt, wie die DGE ihre aktuelle Vorgabe, nur noch ein Ei die Woche zu essen, begründet (www.dge.de/gesunde-ernaehrung/faq/lebensmittelbezogene-ernaehrungsempfehlungen-dge/#c6514)?

a) Wenn ja, welche Hintergründe kann die Bundesregierung hier anführen, und welche Unterschiede bestehen bei der Herleitung dieser Begrenzung hinsichtlich der Vorgängerversion?

b) Wenn nein, warum ist ihr darüber nichts bekannt?

14

Welche Auswirkungen auf die Umwelt hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Produktion von Frischeiern in Deutschland?

15

Geht die Bundesregierung davon aus, dass die neuen Empfehlungen zum Eiverzehr eine Umkehr der in Frage 14 erfragten Auswirkungen bewirken können?

a) Wenn ja, wie kann sie das belegen?

b) Wenn nein, was muss stattdessen nach Auffassung der Bundesregierung maßnahmetechnisch unternommen werden?

16

Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, warum als Datengrundlage zu den Verzehrgewohnheiten der Deutschen auf die Nationale Verzehrsstudie II (NVS II) zurückgegriffen wurde, und wenn ja, was sind die Hintergründe (www.dge.de/gesunde-ernaehrung/faq/lebensmittelbezogene-ernaehrungsempfehlungen-dge/#c6514)?

17

Liegen der Bundesregierung schon erste Ergebnisse der sogenannten Gesundheits- und Ernährungsstudie (gern-Studie) vor, deren Ergebnisse auch für die längerfristige Politikberatung genutzt werden sollen (www.ernaehrungs-umschau.de/print-news/13-08-2020-wegen-corona-gern-studieverschoben/)?

a) Wenn ja, wie sehen diese aus?

b) Wenn nein, warum liegen noch keine Resultate aus der besagten Studie vor, und wann ist mit ersten Resultaten zu rechnen?

18

Hat die Bundesregierung einmal gegenüber der DGE thematisiert, warum diese ihre Ernährungsempfehlungen nicht auf Datenbasis der gern-Studie gestützt hat?

a) Wenn ja, warum wurde eine ältere Datenbasis gewählt?

b) Wenn nein, plant sie, Entsprechendes noch zu tun?

Berlin, den 12. April 2024

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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