Ausgaben für das Bundesprogramm Demokratie leben! im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
der Abgeordneten Bernd Schattner, Martin Reichardt, Mariana Iris Harder-Kühnel, Thomas Ehrhorn, Gereon Bollmann, Beatrix von Storch, Jan Wenzel Schmidt, Nicole Höchst, Kay Gottschalk und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Der Deutsche Bundestag stellt mit dem Haushaltsgesetz den Haushaltsplan fest, in welchem alle Einnahmen und Ausgaben des Bundes eingestellt werden (Artikel 110 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes). Hier finden sich auch im Einzelplan 1702 68404 die Ausgaben für das Bundesprogramm „Demokratie leben!“. Gemäß § 3 Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) ermächtigt der Haushaltsplan die Verwaltung, d. h. das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Der Haushaltsgesetzgeber trifft insofern durch die Festlegung des Zwecks und der Höhe der Ausgaben die Entscheidung über die zu erfüllenden öffentlichen Ausgaben und die dafür bereitgestellten Mittel (https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-999416).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Mitarbeiter im BMFSFJ und in seinen nachgeordneten Behörden sich mit dem Programm beschäftigen (vgl. beispielsweise https://www.focus.de/politik/deutschland/wir-haben-vieles-durchgewunken-182-millionen-fliessen-in-gruenes-anti-rechts-programm-jetzt-packt-insiderin-aus_id_259813999.html), und wenn ja, wie hoch war der Verwaltungsaufwand in den Jahren 2022 und 2023?
Welche Stiftungen, Vereine und Initiativen haben aus dem Programm „Demokratie leben“ in den Jahren 2022 und 2023 Geld erhalten (vgl. beispielsweise https://www.focus.de/politik/deutschland/wir-haben-vieles-durchgewunken-182-millionen-fliessen-in-gruenes-anti-rechts-programm-jetzt-packt-insiderin-aus_id_259813999.html; bitte auflisten, welche Einrichtung wie viel Geld jeweils bekommen hat)?
Mussten diese geförderten Institutionen und Vereine (vgl. Frage 2) gewisse Voraussetzungen erfüllen, um die Förderung zu erhalten (vgl. beispielsweise https://www.focus.de/politik/deutschland/wir-haben-vieles-durchgewunken-182-millionen-fliessen-in-gruenes-anti-rechts-programm-jetzt-packt-insiderin-aus_id_259813999.html), und wenn ja, welche?
Wie hat, wenn die Frage 3 bejaht wurde, die Bundesregierung diese Voraussetzungen überprüft und juristisch sowie fachgerecht verwaltet (https://www.focus.de/politik/deutschland/wir-haben-vieles-durchgewunken-182-millionen-fliessen-in-gruenes-anti-rechts-programm-jetzt-packt-insiderin-aus_id_259813999.html)?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob Gelder aus dem erwähnten Bundesprogramm eventuell ohne jegliche Überprüfung an Institutionen gelangt sind (https://www.focus.de/politik/deutschland/wir-haben-vieles-durchgewunken-182-millionen-fliessen-in-gruenes-anti-rechts-programm-jetzt-packt-insiderin-aus_id_259813999.html), und wenn ja, welche Institutionen betrifft dies (bitte mit jeweiliger Fördersumme auflisten)?
Hat die Bunderegierung genaue Kenntnis darüber, ob, und wenn ja, wie viele, der geförderten Institutionen nachgewiesen linksextremistischen Gruppen zuzuordnen sind (https://www.focus.de/politik/deutschland/wir-haben-vieles-durchgewunken-182-millionen-fliessen-in-gruenes-anti-rechts-programm-jetzt-packt-insiderin-aus_id_259813999.html)?
Hat die Bundesregierung einen Überblick über die mehr als 5 000 geförderten Projekte und Maßnahmen (wenn ja, bitte alle mit jeweiliger Fördersumme auflisten)?