Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensmittelsicherheit im Bereich Lebensmittelkontrollen
der Abgeordneten Peter Felser, Stephan Protschka, Frank Rinck, Bernd Schattner, Dietmar Friedhoff, Steffen Janich, Enrico Komning, Uwe Schulz und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP haben die Regierungsparteien vereinbart, den gesundheitlichen Verbraucherschutz zu stärken sowie die Webseite Lebensmittelwarnung.de praktikabler weiterzuentwickeln (vgl. Koalitionsvertrag, https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf; S. 36, Landwirtschaft und Ernährung).
Der gesundheitliche Verbraucherschutz gehört zu den zentralen Elementen der staatlichen Fürsorgepflicht, wobei in Deutschland die Länder für die Überwachung der im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch aufgeführten Produkte zuständig sind (vgl. https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/gutachten-berichte-bwv/gutachten-bwv-schriftenreihe/langfassungen/bwv-band-16-organisation-des-gesundheitlichen-verbraucherschutzes-schwerpunkt-lebensmittel). Die amtlichen Lebensmittelkontrollen sind neben den Eigenkontrollen der Unternehmen ein wichtiger Baustein, um den gesundheitlichen Verbraucherschutz gewährleisten zu können. Die Kontrollfrequenz der Lebensmittelunternehmen regelt hierbei bundesweit die Allgemeine Verwaltungsvorschrift Rahmen-Überwachung (AVV RÜb; vgl. https://www.foodwatch.org/de/aktuelle-nachrichten/2019/jede-dritte-lebensmittelkontrolle-faellt-aus/).
Die Verbraucherschutzorganisation foodwatch e. V. sowie die Verbraucherzentralen und der Verbraucherzentrale Bundesverband haben in der Vergangenheit öfter über Missstände in der Lebensmittelüberwachung berichtet und dabei besonders angemahnt, dass Kontrollämter nicht mit ausreichend Personal ausgestattet sind und dadurch planmäßige Lebensmittelkontrollen ausfallen würden (vgl. https://www.foodwatch.org/de/ein-jahr-nach-dem-wilke-skandal-neustart-bei-lebensmittelueberwachung-noetig; https://www.vzbv.de/sites/default/files/2022-04/21-03-12%20Positionspapier_Lebensmittelueberwachung_aktualisiert.pdf).
Ebenfalls wurde in der Vergangenheit die Webseite www.lebensmittelwarnung.de, eine zentrale Informationsquelle für Rückrufe und Warnungen für Verbraucher, aufgrund der fehlenden Benutzerfreundlichkeit kritisiert (vgl. https://www.foodwatch.org/de/informieren/schadstoffe-lebensmittelsicherheit/rueckrufe/lebensmittelwarnungde-im-praxistest-durchgefallen). Daher hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ein neues, nutzerfreundlicheres Konzept der Website entwickelt, das im Sommer 2024 veröffentlicht werden soll (vgl. https://www.verbraucherzentrale-berlin.de/wissen/lebensmittel/lebensmittelproduktion/lebensmittelrueckruf-wie-das-funktioniertund-welche-rechte-sie-haben-77874; https://www.merkur.de/verbraucher/rueckruf-auswertung-2023-lebensmittel-sicherheit-warnung-bundesamt-verbraucher-schutz-salmonellen-92815315.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Hat die Bundesregierung bislang in der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages Maßnahmen zur Stärkung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und zur Verbesserung der Lebensmittelsicherheit im Bereich Lebensmittelkontrollen und Risikomanagement eingeleitet?
Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen wurden dahin gehend bereits umgesetzt?
Plant die Bundesregierung Maßnahmen, die zukünftig zur Stärkung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes im Bereich Lebensmittelkontrollen und Risikomanagement beitragen sollen, und wenn ja, welche?
Welche gesetzlichen Änderungen gab es in den letzten fünf Jahren im Bereich Lebensmittelsicherheit und Lebensmittelüberwachung, wurden diese Änderungen bereits auf ihren Erfolg evaluiert, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen aus den Ergebnissen der Evaluierung zieht die Bundesregierung (vgl. https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/strafrecht-oeffentl-recht/rueckverfolgbarkeit-von-lebensmittel-lieferketten_204_574068.html), sind von der Bundesregierung dahin gehend weitere rechtliche Anpassungen geplant, und wenn ja, welche?
Welche Zahlen belegen die Behauptung auf der Webseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft: „Deutlich mehr Kontrollen – höhere Kontrolldichte“ (vgl. https://www.bmel.de/DE/themen/verbraucherschutz/lebensmittelsicherheit/kontrolle-und-risikomanagement/lebensmittelueberwachung-verbraucherschutz.html)?
Liegen der Bundesregierung Daten dazu vor, wie die Behörden, die für Lebensmittelkontrollen in den Ländern zuständig sind, in den letzten zehn Jahren personell ausgestattet waren, und wenn ja, wie gestaltete sich deren Ausstattung?
Liegen der Bundesregierung Daten dazu vor, wie viele Lebensmittelkontrollen in den letzten zehn Jahren stattfanden, wenn ja, wie viele Verstöße wurden festgestellt, und wurde die Anzahl der verpflichtenden Kontrollen im Jahr erreicht?
Liegen der Bundesregierung Daten dazu vor, wie sich die Frequenz und Effektivität der amtlichen Lebensmittelkontrollen in den letzten Jahren entwickelt hat und welche Schritte ggf. unternommen wurden, um eventuell vorhandene Kapazitätsengpässe bei den Kontrollbehörden zu überwinden (wenn ja, bitte ausführen)?
Wie hat sich die Anzahl der Meldungen auf dem zentralen Portal für Rückrufe, Lebensmittelwarnung.de, in den letzten Jahren entwickelt (bitte nach Produktkategorie und Warnungsgründen aufschlüsseln)?
Ist der Bundesregierung die Kritik des Vorsitzenden des Bundesverbands der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands (BVLK) bekannt, dass es seit der letzten Anpassung der entsprechenden Verwaltungsvorschrift („AVV RÜb“) durch die ehemalige Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner 40 Prozent weniger Sollkontrollen als vorher gebe und es dadurch zu einem Abbau des präventiven Verbraucherschutzes gekommen sei, weil dadurch die Aufgaben lediglich an das vorhandene Personal angepasst würden und nicht das Grundproblem gelöst wurde, dass weiterhin 1 500 Lebensmittelkontrolleure fehlen, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung hieraus (vgl. https://bvlk.de/news/lebensmittelzeitung-es-fehlen-1500-kontrolleure.html)?
Zählt seit der im Deutschen Bundestag beschlossenen kontrollierten Cannabis-Freigabe die Cannabis Kontrolle nun zusätzlich zum Aufgabengebiet der Lebensmittelkontrolleure, wie es vom Vorsitzenden des Bundesverbands der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands befürchtet wurde (vgl. https://www.fr.de/politik/lauterbach-kritik-widerstand-cannabis-freigabe-bundestag-plenum-entscheidung-karl-zr-92849608.html; https://bvl k.de/news/lebensmittelzeitung-es-fehlen-1500-kontrolleure.html)?
Wenn ja, plant die Bundesregierung, die Kontrollämter zu entlasten, und wenn ja, mit welchen Maßnahmen?
Wenn nein, wer ist hierfür derzeit zuständig?
Plant die Bundesregierung, um mehr Personal für die Aufgabe der Lebensmittelkontrolle zu gewinnen, die Zugangsvoraussetzungen zur zweijährigen Fortbildung für Lebensmittelkontrolleure zu vereinfachen, wie es im „Bürgergutachten – Empfehlungen des Bürgerrates ‚Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben‘ an den Deutschen Bundestag“ gefordert wird, oder sollen diese, wie es der Vorsitzende des Bundesverbands der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands fordert, aus Sicht der Bundesregierung beibehalten werden (vgl. https://ds erver.bundestag.btg/btd/20/103/2010300.pdf; https://bvlk.de/news/lebensmittelzeitung-es-fehlen-1500-kontrolleure.html)?
Plant die Bundesregierung eine Novellierung der über 23 Jahre alten Berufsverordnung, um die seit 2004 geltenden EU-Regelungen und Standards sowie die seit Jahren steigende Aufgabenfülle zu berücksichtigen, und wenn ja, wann soll diese erfolgen, und welche primären Inhalte sollten aus Sicht der Bundesregierung angepasst werden (vgl. https://bvlk.de/news/lebensmittelzeitung-es-fehlen-1500-kontrolleure.html; https://bvl k.de/files/Dokumente/Pressemitteilungen/Pressemitteilung%20Empfehlungen%20zur%20Lebensmittelkontrolle%20grunds%C3%A4tzlich%20richtig%20-%2015012024.pdf)?
Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um weitere Stellen zur Erhöhung der Kontrolldichte zu schaffen, und wenn ja, welche, sollte aus Sicht der Bundesregierung beispielsweise eine Anpassung der Vergütung für Lebensmittelkontrolleure erfolgen, und wenn ja, plant die Bundesregierung hierzu Maßnahmen (vgl. https://bvlk.de/files/Dokumente/Pressemitteilungen/Pressemitteilung%20Empfehlungen%20zur%20Lebensmittelkontrolle%20grunds%C3%A4tzlich%20richtig%20-%2015012024.pdf)?
Welche Schritte wurden seitens der Bundesregierung eingeleitet, um die Struktur und Organisation der Lebensmittelüberwachung weiter zu verbessern und somit die Wirksamkeit des gesundheitlichen Verbraucherschutzes zu erhöhen?
Werden nach Kenntnis der Bundesregierung digitale Technologien eingesetzt, um Lebensmittelkontrollen effizienter zu gestalten und die Transparenz gegenüber den Verbrauchern zu erhöhen, und wenn ja, inwiefern, fördert die Bundesregierung hierzu derzeit Forschungsprojekte, und wenn ja, welche, und wie hoch werden diese gefördert?
Hat sich die Bundesregierung finanziell an der Schaffung einer zentralen IT-Architektur für Kontrolldaten in den Bereichen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes, der Tiergesundheit, des Tierschutzes, der Tierarzneimittel, der tierischen Nebenprodukte und der Futtermittel beteiligt, und wenn ja, wie viele Gelder flossen seitens der Bundesregierung in diese (vgl. Antwort zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD „Zentrale IT-Architektur für Kontrolldaten in den Bereichen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes, der Tiergesundheit, des Tierschutzes, der Tierarzneimittel, der tierischen Nebenprodukte und der Futtermittel“ auf Bundestagsdrucksache 19/20322)?
Besteht nach Kenntnis der Bundesregierung die zentrale IT-Architektur für Kontrolldaten in den Bereichen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes, der Tiergesundheit, des Tierschutzes, der Tierarzneimittel, der tierischen Nebenprodukte und der Futtermittel (vgl. Frage 11) bereits umfänglich, und wenn ja, welche Aufgaben umfasst diese, und welche Erfolge konnte diese bisher erzielen?
Wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Neuentwicklung des Portals lebensmittelwarnung.de im Sommer 2024 online gehen, und ab wann wird es hierzu auch eine App für Smartphones geben (vgl. https://www.merkur.de/verbraucher/rueckruf-auswertung-2023-lebensmittel-sicherheit-warnung-bundesamt-verbraucher-schutz-salmonellen-92815315.html)?
Wodurch soll die Neuentwicklung des Portals nach Kenntnis der Bundesregierung verbraucherfreundlicher sein, und wieso wurde diese nicht eher umgesetzt?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob das Problem, dass die verantwortlichen Behörden in der Vergangenheit fast jede zweite Warnung (47 Prozent) verspätet auf die Seite lebensmittelwarnung.de gestellt haben, mittlerweile gelöst wurde, und wenn ja, woraus schlussfolgert das die Bundesregierung, und besteht hier aus Sicht der Bundesregierung noch Handlungsbedarf (vgl. https://www.foodwatch.org/de/pressemitteilungen/2017/foodwatch-report-rueckrufe-von-gesundh eitsgefaehrdenden-lebensmitteln-kommen-oft-zu-spaet-oder-gar-nichtfoodwatch-kritisiert-mangelhaftes-warnsystem/)?
Wie viele Gelder sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn der 20. Legislaturperiode in den Ausbau der Bekanntmachung sowie in die Verbesserung des Onlineportals lebensmittelwarnung.de geflossen?
Wie häufig wurde nach Kenntnis der Bundesregierung das Onlineportal lebensmittelwarnung.de in den Jahren von 2018 bis 2023 aufgerufen?
Plant die Bundesregierung aktuell Maßnahmen, um mehr Transparenz für die Verbraucher bei der Lebensmittelüberwachung zu schaffen (z. B. Lebensmittelüberwachungstransparenzbarometer), und wenn ja, welche?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass laut der Verbraucherorganisation foodwatch e. V. das Berliner „Saubere-Küchen-Gesetz“ ein Jahr nach Inkrafttreten gescheitert sei, weil das Hygiene-Barometer für Restaurants, Bäckereien und andere Lebensmittelbetriebe offenbar noch immer nicht angewendet wird, und wenn ja, welche Gründe gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung hierfür, und welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung hieraus (vgl. https://www.foodwatch.org/de/berlins-hygiene-projekt-fuer-resta urants-co-transparenz-fehlanzeige; https://www.tagesspiegel.de/berlin/ kampf-gegen-ekel-restaurants-das-saubere-kuchen-gesetz-wird-in-berl in-offenbar-kaum-umgesetzt-11181127.html)?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e. V. darauf hinweist, dass zwar Transparenz im Rahmen der Verbraucherinformation ein Grundbedürfnis darstelle, es hierfür aber eine einheitliche Rechtsgrundlage in ganz Deutschland (oder gar europaweit) brauche, damit es keinen „Flickenteppich“ aus im schlimmsten Fall 16 unterschiedlichen Transparenzsystemen in Deutschland gibt, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung hieraus (vgl. https://bvlk.de/files/Dokumente/Pressemitteilungen/Pressemitteilung%20Empfehlungen%20zur%20Lebensmittelkontrolle%20grunds% C3%A4tzlich%20richtig%20-%2015012024.pdf)?
Hat sich die Bundesregierung zu Dänemarks Smiley-System eine eigene Auffassung gebildet, und hält sie dieses ggf. für ein geeignetes Transparenzsystem für Deutschland, und wenn ja, ist der Bundesregierung bekannt, dass es aufgrund mangelnder Kontrolleure in Deutschland hierzu in der Vergangenheit Bedenken gab, und welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung hieraus (vgl. https://www.bundestag.de/webarchiv/Ausschuesse/ausschuesse1 9/a10_Ernaehrung_Landwirtschaft/anhoerungen/824112-824112, Herausforderungen des Smiley-Systems, Anja Tittes, Vorsitzende des Bundesverbands der Lebensmittelkontrolleure, letzter Satz des ersten Absatzes)?
Welche EU-Länder haben nach Kenntnis der Bundesregierung ein Lebensmittelüberwachungstransparenzbarometer, und welches Fazit konnten nach Kenntnis der Bundesregierung diese bisher hieraus ziehen?
Ist der Bundesregierung die Kritik der Verbraucherschutzorganisation foodwatch e. V. bekannt, dass Verbraucher von vielen Produktwarnungen gar nicht oder erst zu spät erfahren, weil das System der Rückrufe so viele Schwachstellen habe, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung hieraus (vgl. https://www.mer kur.de/verbraucher/rueckruf-auswertung-2023-lebensmittel-sicherheit-war nung-bundesamt-verbraucher-schutz-salmonellen-92815315.html)?
Erreichen die Verbraucherwarnungen der Unternehmen nach Einschätzung der Bundesregierung die betroffenen Verbraucher im nötigen Maße, und wenn nein, welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung daraus?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung neben der fehlenden Rechtssicherheit bei einer anonymen Probennahme oder der Löschung von unzulässigen Angeboten im Internet weitere rechtliche Missstände bzw. neue Herausforderungen bei der amtlichen Lebensmittelüberwachung im Internethandel, und plant die Bundesregierung Maßnahmen sowie die Schaffung entsprechender rechtlicher Rahmenbedingungen, um die Überwachung des Lebensmittel-Onlinehandels zu erleichtern und damit auch der Bitte der Minister und Senatoren der Verbraucherschutzressorts der Länder nachzukommen (vgl. https://www.verbraucherschutzministerkonferenz.de/documents/ergebnisprotokoll-17-vsmk-am-7-mai-2021-als-videokonf erenz-protokoll-vsmk_1621426470.pdf, 17. Verbraucherschutzministerkonferenz, S. 105), wenn ja, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung hierzu, und gibt es einen Zeitplan hierfür?
Wie lauten die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Bekämpfung von Lebensmittelkriminalität?
Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Bekämpfung von Lebensmittelkriminalität und zum Schutz der Verbraucher vor Lebensmittelbetrug, wenn ja, welche, und wenn nein, wieso nicht?
Plant die Bundesregierung auf EU-Ebene Maßnahmen, um darauf hinzuwirken, dass unbestimmte Rechtsbegriffe im EU-Hygienerecht, die den Arbeitsfluss der Lebensmittelkontrolleure unnötig einschränken, definiert werden (vgl. https://bvlk.de/news/lebensmittelzeitung-es-fehlen-1500-kon trolleure.html)?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, wieso nicht?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag festgelegten Ziele bezüglich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes insgesamt konkret umzusetzen, insbesondere in Bezug auf die Weiterentwicklung der Webseite lebensmittelwarnung.de (vgl. Koalitionsvertrag, https://ww w.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_202 1-2025.pdf, S. 36, Landwirtschaft und Ernährung)?
Erwägt die Bundesregierung neue gesetzgeberische Möglichkeiten, um den Gesundheitsschutz durch Verbraucher- bzw. Verzehrwarnungen sowie Rückrufe oder Verkaufsverbote zu verbessern?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?