BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Haltung der Bundesregierung zur Kryptowährung Bitcoin und mögliche Pläne zu staatlicher Beschränkung

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

28.05.2024

Aktualisiert

04.06.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/11236 (neu)03.05.2024

Haltung der Bundesregierung zur Kryptowährung Bitcoin und mögliche Pläne zu staatlicher Beschränkung

der Abgeordneten Dirk Brandes, Eugen Schmidt, Peter Boehringer, Kay Gottschalk, Barbara Benkstein, Edgar Naujok, Steffen Janich, Beatrix von Storch, Jörn König, Jan-Wenzel Schmidt, Gerrit Huy und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Vom digitalen Zentralbankgeld unabhängig hat sich der Bitcoin über die vergangenen zirka 14 Jahre als der relevanteste und technisch solideste digitale Währungsstandard etabliert. Von allen existierenden Kryptowährungen hat Bitcoin nach Ansicht der Fragesteller das sog. Blockchain-Trilemma (Dezentralität, Skalierbarkeit und Sicherheit) am besten gelöst (Lewis, P. 2019. Bitcoin, nicht Blockchain. Abgerufen am 4. März 2024 von aprycot.media/blog/bitcoinnicht-blockchain/).

Die Bundesregierung hat in mehreren Veröffentlichungen, die Blockchain-Technologie und Kryptowährungen betreffen, von nach ihrer Ansicht erforderlichen staatlichen Beschränkungen geschrieben, insbesondere im Hinblick auf Anti-Geldwäsche-Vorschriften (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Digitale Welt/blockchain-strategie.pdf?__blob=publicationFile&v=10, S. 7).

Ferner hat die Europäische Union mit der Markets in Crypto-Assets-Verordnung (MiCA) bereits einen EU-weiten „Regulierungsrahmen“ für Kryptowährungen geschaffen, der in Teilen ab Mitte 2024 in Kraft treten soll (www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2023/fa_bj_2305_Mica.html).

Kritiker einer strengen Regulierung befürchten, Innovationen im Bereich der Kryptowährungen und der Blockchain-Technologie könnten dadurch behindert werden. Durch übermäßige bürokratische Hürden könnten gerade Start-ups davon abgehalten werden, neue Technologien zu entwickeln und zu vermarkten (vgl. www.zeit.de/digital/internet/2022-04/bitcoin-verbot-eu-energieverbrauchstrom-kryptowaehrung/seite-2).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Sieht die Bundesregierung aktuell in der Kryptowährung Bitcoin Chancen und/oder Risiken beim Einsatz als Zahlungsmittel oder wertstabile Währungsreserve?

a) Wenn ja, welche sind das?

b) Zieht die Bundesregierung aus ihrer Einschätzung politische Schlussfolgerungen, und wenn ja, welche sind das?

2

Hat die Bundesregierung seit 2020 mögliche rechtliche Beschränkungen, die den Besitz, den Handel, den Umtausch, die Verwahrung für Dritte, die Erzeugung oder anderen Umgang mit Bitcoin betreffen, mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), der Deutschen Bundesbank oder anderen Akteuren innerhalb oder außerhalb der Bundesregierung diskutiert oder Pläne, Gesetzentwürfe oder Eckpunkte dazu entworfen oder entwerfen lassen?

a) Wenn ja, welche Fälle waren das (bitte vollständig auflisten)?

b) Wenn ja, welche anderen Akteure waren daran beteiligt, welches waren die wesentlichen Inhalte?

3

Wie ist der Stand der Umsetzung der europäischen Verordnung zu „Markets in Crypto Assets“ (MiCA) in Deutschland, und welche Vorarbeiten zu deren Anwendung werden derzeit getroffen?

4

Bestehen aus Sicht der Bundesregierung rechtliche, technische, ökonomische oder sonstige Rahmenbedingungen, die die Anerkennung des Bitcoin als alternatives bzw. ergänzendes gesetzliches Zahlungsmittel verhindern, und wenn ja, welche sind das?

5

Gibt es Pläne seitens der Bundesregierung, Änderungen an der Steuergesetzgebung vorzunehmen oder dem Deutschen Bundestag Gesetzentwürfe vorzulegen, die Einfluss auf die Besteuerung von Gewinnen aus dem Handel mit Kryptowährungen haben, und wenn ja, welche sind das, und wie begründet die Bundesregierung ihre Absicht?

6

Welche technischen und rechtlichen Voraussetzungen müssen nach Ansicht der Bundesregierung vorliegen, damit Steuern und Gebühren auch in Bitcoin bezahlt werden können, und welche Chancen und Risiken sieht die Bundesregierung in einer solchen Verwendung von Kryptowährungen?

7

Schließt die Bundesregierung aus, dass sie Bestrebungen unternehmen oder unterstützen wird, die auf ein Verbot des Besitzes oder des Handels von Kryptowährungen wie Bitcoin abzielen, und wenn sie das nicht ausschließt, aus welchen Gründen nicht?

8

Hat sich die Bundesregierung juristischen Rat eingeholt betreffend Beschränkungen oder Verboten, die den Besitz oder den Handel von Kryptowährungen wie Bitcoin grundsätzlich verbieten, und wenn ja, wurden solcherlei Beschränkungen bzw. Verbote in diesem Rahmen für verfassungsrechtlich zulässig betrachtet, und wie gelangte man ggf. zu dieser Ansicht?

9

Schließt die Bundesregierung hinsichtlich des individuellen Betriebs selbstbetriebener Bitcoin-Netzwerkinfrastruktur rechtliche Beschränkungen und Gesetzgebungsinitiativen aus, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

10

Sieht die Bundesregierung Chancen und oder Risiken im privaten Bitcoin-Mining, wenn ja, welche, und ergibt sich daraus nach Ansicht der Bundesregierung ggf. politischer Handlungsbedarf, und wenn ja, welcher?

Berlin, den 24. April 2024

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen