Förderpraxis des Bundesprogramms „Demokratie leben!“
des Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Das beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) angesiedelte Bundesprogramm „Demokratie leben!“ bezeichnet sich selbst als „zentrale Säule der Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung“. Auf der offiziellen Website von „Demokratie leben!“ heißt es, man wolle „die Entstehung demokratie- und menschenfeindlicher Haltungen sowie extremistischer Einstellungen verhindern und Radikalisierungsprozesse frühzeitig unterbrechen“. Das schließe „neben Rechtsextremismus auch islamistischen Extremismus und linken Extremismus mit ein“ (www.demokratie-leben.de/das-programm/ueber-demokratie-leben). Seit dem Jahr 2015 hat das BMFSFJ über „Demokratie leben!“ Träger und Projekte mit Fördergeldern in Höhe von über 1 Mrd. Euro ausgestattet (www.focus.de/politik/deutschland/wir-haben-vieles-durchgewunken-182-millionen-fliessen-ingruenes-anti-rechts-programm-jetzt-packt-insiderin-aus_id_259813999.html).
Dennoch steht die Vergabepraxis von „Demokratie leben!“ immer wieder wegen ihrer nach Auffassung der Fragesteller einseitigen Ausrichtung in der Kritik (jungefreiheit.de/politik/deutschland/2023/so-einseitig-wird-in-deutschlandgegen-extremismus-gekaempft/).
In einem Gastbeitrag für das Magazin „Focus“ schrieb der bekannte Historiker Hubertus Knabe im April 2024, das Bundesprogramm sei zu einem „Selbstbedienungsladen für rot-grüne Institutionen“ geworden. Obwohl die Zahl linker und rechter Extremisten in Deutschland etwa gleich hoch sei, sei beispielsweise im Jahr 2022 der Großteil der insgesamt vergebenen 182 Mio. Euro in Projekte zur Bekämpfung von Rechtsextremismus geflossen. So seien laut Bundesregierung 22,6 Mio. Euro für den Kampf gegen Rechtsextremismus vergeben worden, für den Kampf gegen Islamismus 17,6 Mio. Euro und gegen Linksextremismus lediglich 1,3 Mio. Euro (www.focus.de/politik/deutschland/wir-haben-vieles-durchgewunken-182-millionen-fliessen-in-gruenes-anti-rechts-programm-jetzt-packt-insiderin-aus_id_259813999.html). Dabei kommt es auch vor, dass Linksextremisten als Zuwendungsempfänger von einer Förderung durch „Demokratie leben!“ profitieren, wie etwa die Marxistin B. S. von der „Initiative Schwarzer Menschen in Deutschland“ oder der Linksextremist J. T., der bei der Amadeu Antonio Stiftung beschäftigt ist (www.focus.de/politik/deutschland/nach-extremismus-vorwuerfen-ministerium-will-schwarzen-initiative-unter-die-lupe-nehmen_id_259837203.html; Bundestagsdrucksache 20/5473).
Hubertus Knabe beruft sich weiterhin auf eine ehemalige Mitarbeiterin des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, die für die sogenannte Regiestelle im Referat 602 „Demokratie leben!, Schleife“ tätig war. Vielfach soll die Vergabepraxis in der Regiestelle nicht den Vorgaben entsprechen, Kontrollen würden nur „völlig unzureichend“ stattfinden, insgesamt man- gele es an Transparenz. Ausschlaggebend für die Bewilligung von Fördermitteln sei vielmehr „das richtige Weltbild“ der Antragsteller (www.focus.de/politik/deutschland/wir-haben-vieles-durchgewunken-182-millionen-fliessen-in-gruenes-anti-rechts-programm-jetzt-packt-insiderin-aus_id_259813999.html). Die ehemalige Mitarbeiterin wird mit den Worten zitiert, man habe „vieles durchgewunken, weil das Ministerium es so wünschte“ – was nach Lesart der Fragesteller suggeriert, die Regiestelle würde hinsichtlich der Bewilligung von Projekten direkte Anweisungen aus dem BMFSFJ erhalten. Um die Förderung gewünschter Projekte zu ermöglichen, soll bei der Bewilligung wiederholt auf den vorgeschriebenen Eigenanteil der Antragsteller verzichtet worden sein. Weiter sollen Projekte zu „Modellprojekten“ erklärt worden sein, um Vorgaben hinsichtlich der Zielgruppe zu umgehen (ebd.).
Dieser Eindruck wird durch einen Bericht des Bundesrechnungshofs verstärkt, der moniert, dass mehr als ein Drittel der Projekte des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ die Verwendung ihrer Fördermittel nicht fristgerecht nachgewiesen hätten. 67 Prozent der Nachweise seien auch nicht wie vorgeschrieben innerhalb von drei Monaten überprüft worden. Bei fast einem Fünftel der untersuchten Projekte sei den Trägern der vorgeschriebene Eigenanteil bei der Finanzierung ganz oder teilweise erlassen worden. Generell seien die Förderziele allgemein und vage beschrieben, sodass eine „sachgerechte Zielerreichungskontrolle nicht möglich“ sei. Es fehlten „bereits die erforderlichen konkretisierten und ggf. mit geeigneten Indikatoren unterlegten Ziele sowie ein dokumentierter Ausgangszustand“ (ebd.).
Ab 2025 (bis 2032) beginnt die dritte Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“, im zweiten Quartal 2024 beginnen die Interessenbekundungsverfahren für eine Projektförderung ab 2025. In der dritten Förderperiode soll eine längere Förderung für bis zu acht Jahre ermöglicht werden (www.demokratie-leben.de/demokratie-leben-2025/bundesprogramm-demokratie-leben-ab-2025). Die Fragesteller beabsichtigen daher, die Vergabepraxis und die Überprüfung der ordnungsgemäßen Antragstellung, Verwendung und Rechenschaftslegung von Fördermitteln aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ in Erfahrung zu bringen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Wie findet das Auswahlverfahren für Projekte des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ statt, und welche Stellen prüfen und entscheiden nach welchen Kriterien über die Bewilligung der Förderanträge (bitte ausführen und erläutern)?
Wird in der Vergabepraxis ausnahmsweise oder regelmäßig auf die Erfüllung von Voraussetzungen (wie beispielsweise einen Eigenanteil an der Projektfinanzierung) verzichtet, und wenn ja, in wie vielen Fällen ist dies in der aktuellen Förderperiode ganz oder teilweise geschehen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte ausführen und erläutern)?
In welcher Form und Regelmäßigkeit legen Träger und Projekte Rechenschaft ab (bitte ausführen und erläutern)?
Wird der Erfolg der geförderten Träger und Projekte durch die Bundesregierung wissenschaftlich begleitet und evaluiert, und wenn ja, durch welche Stelle, in welcher Form, und in welcher Regelmäßigkeit (bitte ausführen und erläutern)?
Wie wird die ordnungsgemäße und zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel geprüft und sichergestellt, dass Mitarbeiter von Trägern und Projekten tatsächlich für die geförderten Projektstellen tätig sind sowie Förderziele tatsächlich erfüllt werden (bitte ausführen und erläutern)?
Fanden in der aktuellen Förderperiode Vor-Ort-Kontrollen bei Zuwendungsempfängern statt, und wenn ja, in wie vielen Fällen (bitte ggf. jeweils einzeln nach Träger bzw. Projekt, Ort und Datum der Kontrolle aufschlüsseln)?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Fördergelder des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ in der aktuellen Förderperiode von Zuwendungsempfängern nicht ordnungsgemäß verwendet wurden, und wenn ja, welche (bitte ggf. jeweils einzeln nach Träger bzw. Projekt, Förderzeitraum, Fördersumme und Verstoß gegen den Verwendungszweck aufschlüsseln)?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen in der aktuellen Förderperiode Modellprojekte umbenannt wurden, sodass diese formell zu einem neuen Projekt mit neuem Förderanspruch wurden, obwohl beispielsweise die Mitarbeiter und ihre Tätigkeit de facto identisch blieben, und wenn ja, welche (bitte ggf. jeweils einzeln nach Träger bzw. Projekt sowie Projektnachfolger, Förderzeitraum und Fördersumme aufschlüsseln)?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Amts- und Mandatsträger seit Bestehen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ Einfluss auf die Vergabe von Fördermitteln genommen haben, und wenn ja, welche (bitte ggf. für jeden Fall konkret unter Darstellung des Sachverhalts und aller Beteiligten erläutern)?
Sind der Bundesregierung aus der aktuellen Förderperiode Fälle bekannt, in denen geförderte Projekte ihre Projektziele nicht erreichen konnten, und wenn ja, welche, und aus jeweils welchem Grund (bitte ggf. einzeln nach Träger bzw. Projekt, Förderzeitraum, Fördersumme und Grund der Nichterreichung der Projektziele aufschlüsseln)?
Wurden in der aktuellen Förderperiode Förderverfahren vorzeitig beendet, und wenn ja, welche, und aus jeweils welchem Grund (bitte ggf. jeweils einzeln nach Träger bzw. Projekt, Förderzeitraum, Fördersumme und Beendigungsgrund der Förderung aufschlüsseln)?
Sind der Bundesregierung aus der aktuellen Förderperiode Träger und Projekte bekannt, die Extremisten beschäftigen, wenn ja, welche, und wie hat das BMFSFJ jeweils im Einzelfall reagiert (bitte ggf. jeweils einzeln nach Träger bzw. Projekt, Förderzeitraum, Fördersumme, Anzahl und Hintergrund – beispielsweise rechtsextrem, linksextrem, islamistisch – der Mitarbeiter, Reaktion des BMFSFJ aufschlüsseln)?
Wenn die Frage 12 bejaht wurde, welche Folgen hat die Beschäftigung von Extremisten bei bereits bewilligten Trägern und Projekten für die Fortsetzung der Förderung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ sowie für zukünftige Förderanträge der betroffenen Zuwendungsempfänger ggf. (bitte ausführen und begründen)?
Ist der Bundesregierung die Aussage einer ehemaligen Mitarbeiterin des Referats 602 „Demokratie leben!, Schleife“, bekannt, nach der Projekte, „die das [aus Sicht des BMFSFJ] richtige Weltbild“ hätten, „durchgewunken“ worden sein sollen, „weil das Ministerium es so wünschte“, und wenn ja, hat sich die Bundesregierung dazu eine Positionierung erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese (bitte ausführen und erläutern)?
Sieht die Bundesregierung angesichts der Kritik des Bundesrechnungshofs (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) die Notwendigkeit, die Verwendung der Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ zukünftig konsequenter zu kontrollieren (bitte Antwort begründen)?
Sieht die Bundesregierung angesichts der Kritik des Bundesrechnungshofs (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) die Notwendigkeit, die Förderziele bei Trägern und Projekten des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ zu konkretisieren, um eine sachgerechte Zielerreichungskontrolle zu ermöglichen (bitte Antwort begründen)?
Sieht die Bundesregierung angesichts der Berichte über Extremisten bei Trägern und Projekten des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) die Notwendigkeit, Antragsteller und Zuwendungsempfänger zukünftig stärker auf extremistische Mitarbeiter zu überprüfen (bitte Antwort begründen)?
Hat das BMFSFJ nach den Medienberichten über Extremisten bei der „Initiative Schwarzer Menschen in Deutschland“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) Maßnahmen hinsichtlich der Projektförderung ergriffen, und wenn ja, welche (bitte ausführen und erläutern)?
Sieht die Bundesregierung angesichts der – gemessen an der Zahl der Rechts- und Linksextremisten sowie Islamisten in Deutschland – nach Auffassung der Fragesteller überproportionalen Fokussierung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ auf Träger und Projekte im Bereich der Rechtsextremismusprävention (vgl. dazu auch die Vorbemerkung der Fragesteller) die Notwendigkeit, zukünftig stärker im Bereich der Islamismus- und Linksextremismusprävention tätig zu werden (bitte Antwort begründen)?
Erwägt die Bundesregierung, angesichts der Berichte über Extremisten bei Zuwendungsempfängern des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) die Wiedereinführung einer Demokratieerklärung (sogenannte Extremismusklausel), in der sich Träger und Projekte zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen müssen (bitte Antwort begründen)?