Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt und
der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/11317 –
Förderpraxis des Bundesprogramms „Demokratie leben!“
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMFSFJ) angesiedelte Bundesprogramm „Demokratie leben!“ bezeichnet
sich selbst als „zentrale Säule der Strategie der Bundesregierung zur
Extremismusprävention und Demokratieförderung“. Auf der offiziellen Website von
„Demokratie leben!“ heißt es, man wolle „die Entstehung demokratie- und
menschenfeindlicher Haltungen sowie extremistischer Einstellungen
verhindern und Radikalisierungsprozesse frühzeitig unterbrechen“. Das schließe
„neben Rechtsextremismus auch islamistischen Extremismus und linken
Extremismus mit ein“ (
www.demokratie-leben.de/das-programm/ueber-demokra
tie-leben). Seit dem Jahr 2015 hat das BMFSFJ über „Demokratie leben!“
Träger und Projekte mit Fördergeldern in Höhe von über 1 Mrd. Euro
ausgestattet (
www.focus.de/politik/deutschland/wir-haben-vieles-durchgewunken-1
82-millionen-fliessen-in-gruenes-anti-rechts-programm-jetzt-packt-insiderin-a
us_id_259813999.html).
Dennoch steht die Vergabepraxis von „Demokratie leben!“ immer wieder
wegen ihrer nach Auffassung der Fragesteller einseitigen Ausrichtung in der
Kritik (jungefreiheit.de/politik/deutschland/2023/so-einseitig-wird-in-deutschlan
d-gegen-extremismus-gekaempft/). In einem Gastbeitrag für das Magazin
„Focus“ schrieb der bekannte Historiker Hubertus Knabe im April 2024, das
Bundesprogramm sei zu einem „Selbstbedienungsladen für rot-grüne
Institutionen“ geworden. Obwohl die Zahl linker und rechter Extremisten in
Deutschland etwa gleich hoch sei, sei beispielsweise im Jahr 2022 der
Großteil der insgesamt vergebenen 182 Mio. Euro in Projekte zur Bekämpfung von
Rechtsextremismus geflossen. So seien laut Bundesregierung 22,6 Mio. Euro
für den Kampf gegen Rechtsextremismus vergeben worden, für den Kampf
gegen Islamismus 17,6 Mio. Euro und gegen Linksextremismus lediglich
1,3 Mio. Euro (
www.focus.de/politik/deutschland/wir-haben-vieles-durchgew
unken-182-millionen-fliessen-in-gruenes-anti-rechts-programm-jetzt-packt-ins
iderin-aus_id_259813999.html). Dabei kommt es auch vor, dass
Linksextremisten als Zuwendungsempfänger von einer Förderung durch „Demokratie
leben!“ profitieren, wie etwa die Marxistin B. S. von der „Initiative Schwarzer
Menschen in Deutschland“ oder der Linksextremist J. T., der bei der Amadeu
Antonio Stiftung beschäftigt ist (
www.focus.de/politik/deutschland/nach-extre
Deutscher Bundestag Drucksache 20/11502
20. Wahlperiode 23.05.2024
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 22. Mai 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
mismus-vorwuerfen-ministerium-will-schwarzen-initiative-unter-die-lupe-neh
men_id_259837203.html; Bundestagsdrucksache 20/5473).
Hubertus Knabe beruft sich weiterhin auf eine ehemalige Mitarbeiterin des
Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, die für die
sogenannte Regiestelle im Referat 602 „Demokratie leben!, Schleife“ tätig war.
Vielfach soll die Vergabepraxis in der Regiestelle nicht den Vorgaben
entsprechen, Kontrollen würden nur „völlig unzureichend“ stattfinden, insgesamt
mangele es an Transparenz. Ausschlaggebend für die Bewilligung von
Fördermitteln sei vielmehr „das richtige Weltbild“ der Antragsteller (
www.focus.de/
politik/deutschland/wir-haben-vieles-durchgewunken-182-millionen-fliessen-i
n-gruenes-anti-rechts-programm-jetzt-packt-insiderin-aus_id_25981399
9.html). Die ehemalige Mitarbeiterin wird mit den Worten zitiert, man habe
„vieles durchgewunken, weil das Ministerium es so wünschte“ – was nach
Lesart der Fragesteller suggeriert, die Regiestelle würde hinsichtlich der
Bewilligung von Projekten direkte Anweisungen aus dem BMFSFJ erhalten. Um
die Förderung gewünschter Projekte zu ermöglichen, soll bei der Bewilligung
wiederholt auf den vorgeschriebenen Eigenanteil der Antragsteller verzichtet
worden sein. Weiter sollen Projekte zu „Modellprojekten“ erklärt worden sein,
um Vorgaben hinsichtlich der Zielgruppe zu umgehen (ebd.). Dieser Eindruck
wird durch einen Bericht des Bundesrechnungshofs verstärkt, der moniert,
dass mehr als ein Drittel der Projekte des Bundesprogramms „Demokratie
leben!“ die Verwendung ihrer Fördermittel nicht fristgerecht nachgewiesen
hätten. 67 Prozent der Nachweise seien auch nicht wie vorgeschrieben innerhalb
von drei Monaten überprüft worden. Bei fast einem Fünftel der untersuchten
Projekte sei den Trägern der vorgeschriebene Eigenanteil bei der Finanzierung
ganz oder teilweise erlassen worden. Generell seien die Förderziele allgemein
und vage beschrieben, sodass eine „sachgerechte Zielerreichungskontrolle
nicht möglich“ sei. Es fehlten „bereits die erforderlichen konkretisierten und
ggf. mit geeigneten Indikatoren unterlegten Ziele sowie ein dokumentierter
Ausgangszustand“ (ebd.).
Ab 2025 (bis 2032) beginnt die dritte Förderperiode des Bundesprogramms
„Demokratie leben!“, im zweiten Quartal 2024 beginnen die
Interessenbekundungsverfahren für eine Projektförderung ab 2025. In der dritten
Förderperiode soll eine längere Förderung für bis zu acht Jahre ermöglicht werden
(
www.demokratie-leben.de/demokratie-leben-2025/bundesprogramm-demokr
atie-leben-ab-2025). Die Fragesteller beabsichtigen daher, die Vergabepraxis
und die Überprüfung der ordnungsgemäßen Antragstellung, Verwendung und
Rechenschaftslegung von Fördermitteln aus dem Bundesprogramm
„Demokratie leben!“ in Erfahrung zu bringen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Mit dem Programm „Demokratie leben!“ fördert das Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) seit 2015
zivilgesellschaftliches Engagement für ein vielfältiges und demokratisches Miteinander und die
Arbeit gegen Radikalisierungen und Polarisierungen in der Gesellschaft. In den
aktuellen Berichten wird nur der Blick auf den Rechtsextremismus, den
Linksextremismus und den islamistischen Extremismus gerichtet. Menschen- und
Demokratiefeindlichkeit hat jedoch viele Gesichter: Sie reicht von
Rechtsextremismus über Antisemitismus, Homosexuellen- und Transfeindlichkeit,
islamistischen Extremismus, Islam- und Muslimfeindlichkeit sowie Antiziganismus
bis zu Linksextremismus. Das Programm sieht es auch als seine Aufgabe,
Demokratie zu fördern und Vielfalt zu gestalten. Demokratie wird auf
kommunaler Ebene, auf Landes- und auf Bundesebene gestaltet. Daher unterstützt das
Bundesprogramm „Demokratie leben!“ innovative Projekte und langfristiges
Engagement auf allen drei Ebenen, insbesondere aber konkret vor Ort. Aktuell
werden rund 700 Projekte durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“
gefördert (Stand: März 2024). Für das Jahr 2024 stehen für „Demokratie
leben!“ Fördermittel in Höhe von 182 Mio. Euro zur Verfügung. Alle geförderten
Projekte inklusive Fördersummen ab 2020 sind auf der Programmwebsite unter
www.demokratie-leben.de veröffentlicht.
Die folgenden Antworten beziehen sich auf die aktuelle Förderperiode, die am
1. Januar 2020 gestartet wurde und am 31. Dezember 2024 endet.
1. Wie findet das Auswahlverfahren für Projekte des Bundesprogramms
„Demokratie leben!“ statt, und welche Stellen prüfen und entscheiden
nach welchen Kriterien über die Bewilligung der Förderanträge (bitte
ausführen und erläutern)?
Zur Projektauswahl bei der Förderung gibt es grundsätzlich thematische
Ausschreibungen, sogenannte „Interessenbekundungsverfahren“. In einem
Auswahlverfahren begutachten Sachverständige die Interessenbekundungen und
bewerten sie anhand von festgelegten Kriterien. Wichtig ist, dass ein Projekt
innovativ, modellhaft und zielorientiert ist. Es muss Kooperations- und
Netzwerkpartner einbinden und zum jeweiligen Themenbereich passen. Aus der
Begutachtung ergibt sich dann die Förderpriorität einzelner Projekte. Die Projekte
werden auf dieser Basis ausgewählt und zur Antragstellung aufgefordert. Den
Rahmen für die Antragsbewertung gibt die Bundeshaushaltsordnung (BHO)
vor. Die abschließende Entscheidung über die Förderung trifft auf vorgenannter
Grundlage das BMFSFJ. Für die Bestätigung der seitens der Fachebene des
Bundesministeriums vorgeschlagenen Förderentscheidungen gilt der
Dienstweg, so dass die finale Entscheidung über die Förderung durch die Hausleitung
erfolgt. Damit ist eine demokratische Legitimation gewährleistet.
2. Wird in der Vergabepraxis ausnahmsweise oder regelmäßig auf die
Erfüllung von Voraussetzungen (wie beispielsweise einen Eigenanteil an der
Projektfinanzierung) verzichtet, und wenn ja, in wie vielen Fällen ist dies
in der aktuellen Förderperiode ganz oder teilweise geschehen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller; bitte ausführen und erläutern)?
In Einzelfällen kann es vorkommen, dass die (potenziellen)
Zuwendungsempfänger die Vorgaben des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ zum Beispiel
in Hinblick auf das Einbringen ausreichend hoher Eigen- oder Drittmittel oder
auch der Maximalfördersummen nicht oder nicht mehr einhalten (können) und
dennoch aufgrund fachlicher Erwägungen eine (Weiter-)Förderung über das
Bundesprogramm „Demokratie leben!“ erhalten sollen.
Hierbei handelt es sich um Fälle, in denen das Bundesinteresse an der
Durchführung der Projekte so hoch ist, dass mangels geeigneter Alternativen von den
Vorgaben der Richtlinie zur Förderung von Projekten der Demokratieförderung,
der Vielfaltgestaltung und zur Extremismusprävention (Förderrichtlinie
Demokratie leben!) – unter Rückgriff auf die Ausnahmeklauseln – und/oder der
Fördergrundsätze in begründeten Einzelfällen abgewichen werden kann. Die
Anzahl der notwendigen Abweichungen wird statistisch nicht erfasst.
3. In welcher Form und Regelmäßigkeit legen Träger und Projekte
Rechenschaft ab (bitte ausführen und erläutern)?
5. Wie wird die ordnungsgemäße und zweckentsprechende Verwendung der
Fördermittel geprüft und sichergestellt, dass Mitarbeiter von Trägern und
Projekten tatsächlich für die geförderten Projektstellen tätig sind sowie
Förderziele tatsächlich erfüllt werden (bitte ausführen und erläutern)?
Die Fragen 3 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, für das aus Bundesmitteln
geförderte Projekt sogenannte Verwendungsnachweise vorzulegen. In dessen
Rahmen sind die tatsächlichen projektbezogenen Einnahmen und Ausgaben
auszuweisen (zahlenmäßiger Nachweis) sowie die zweckentsprechende Verwendung
der Zuwendung und der Projektverlauf umfassend darzustellen (Sachbericht).
Mit dem Verwendungsnachweis haben die Zuwendungsempfänger zudem zu
bestätigen, dass die getätigten Ausgaben notwendig waren und dass
wirtschaftlich und sparsam vorgegangen wurde. Neben den Verwendungsnachweisen
sind (bei der Förderung überjähriger Projekte) jährliche Zwischennachweise
vorgeschrieben. Alle Zwischennachweise und Verwendungsnachweise werden
entsprechend den gesetzlichen Vorgaben durch die Bewilligungsbehörde
(Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben) geprüft.
4. Wird der Erfolg der geförderten Träger und Projekte durch die
Bundesregierung wissenschaftlich begleitet und evaluiert, und wenn ja, durch
welche Stelle, in welcher Form, und in welcher Regelmäßigkeit (bitte
ausführen und erläutern)?
Alle im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ geförderten Projekte werden
wissenschaftlich begleitet. Die Evaluation des Bundesprogramms wird von
verschiedenen Instituten in einem gegenstandsangemessenen Methodenmix
qualitativ und quantitativ durchgeführt. Sie untersuchen die geförderten Projekte
und den jeweiligen Handlungsbereich beziehungsweise das jeweilige
Handlungsfeld, z. B. die in den jeweiligen Förderbereichen verfolgten Ziele im
Hinblick auf ihre Wirkungen in verschiedenen Dimensionen, wie etwa
Innovationsgehalt der Projekte, Effekte der Rahmenbedingungen, Transfer und
Nachhaltigkeit. Sie begleiten und bewerten Projekte nach wissenschaftlichen
Kriterien und Verfahrensweisen. Die wissenschaftlichen Begleitungen führen
vertiefte Schwerpunktanalysen zu ausgewählten Themen durch und fertigen
Berichte mit Erkenntnissen und Empfehlungen für die Steuerung des jeweiligen
Handlungsbereichs bzw. -felds an. Ihre Erkenntnisse spiegeln sie den
geförderten Projekten zurück, sodass sie für die Qualitätsentwicklung genutzt werden
können. Darüber hinaus analysieren die wissenschaftlichen Begleitungen, wie
die geförderten Modellprojekte ihre Ziele erreichen und untersuchen, welche
Leistungen sie hinsichtlich der Übertragung der in der Arbeit erlangten
Erkenntnisse auf andere Bereiche erbringen. Die Berichte der wissenschaftlichen
Begleitungen für die jeweiligen Handlungsbereiche bzw. Handlungsfelder des
Bundesprogramms sind auf der Programmwebseite veröffentlicht sowie eine
Halbzeitbilanz, in der wesentliche Erkenntnisse sowie Handlungsempfehlungen
der Gesamtevaluation zusammengefasst sind: Programmevaluation
Bundesprogramm „Demokratie leben!“ (
www.demokratie-leben.de).
Aktuell arbeiten die Institute an den Abschlussberichten für die laufende
Förderperiode. Die Veröffentlichung ist für Ende 2024 vorgesehen.
6. Fanden in der aktuellen Förderperiode Vor-Ort-Kontrollen bei
Zuwendungsempfängern statt, und wenn ja, in wie vielen Fällen (bitte ggf.
jeweils einzeln nach Träger bzw. Projekt, Ort und Datum der Kontrolle
aufschlüsseln)?
Alle Verwendungsnachweise sind nach der Bundeshaushaltsordnung kursorisch
zu prüfen. Bei der Projektförderung soll die vertiefte Prüfung – nach
Auffassung des Bundesrechnungshofs als „Beitrag zum Bürokratieabbau“ – auf eine
stichprobenweise Auswahl begrenzt werden (Verwaltungsvorschrift
Nummer 11.1 Satz 6 zu § 44 BHO). Bei dem Stichprobenverfahren handelt es sich
um eine Sollvorschrift. Die Bewilligungsbehörde ist daher grundsätzlich zu
einer Stichprobenregelung verpflichtet. Bei der Ausgestaltung des im
Bundesprogramm „Demokratie leben!“ durchgeführten Stichprobenverfahrens wurde
der Bundesrechnungshof angehört.
Die nach der Bundeshaushaltsordnung obligatorischen stichprobenartigen
vertieften Prüfungen der Verwendungsnachweise finden nicht zwingend vor Ort
statt. Aufgrund der im Jahr 2020 noch laufenden Vorlagefrist für die
Verwendungsnachweise (Nummer 6.1 Allgemeine Nebenbestimmungen für
Zuwendungen zur Projektförderung; Nummer 6.1 Allgemeine Nebenbestimmungen
für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und
Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften) und aufgrund der im selben Jahr
beginnenden Corona-Pandemie wurden in den Kalenderjahren 2020 und 2021
keine Vor-Ort-Kontrollen im Sinne der Fragestellungen durchgeführt. Im
Kalenderjahr 2022 wurden 61, im Kalenderjahr 2023 wurden 63 und im
Kalenderjahr 2024 wurden bisher 42 vertiefte Prüfungen durchgeführt. Ergänzend hierzu
haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bewilligungsbehörde im
Rahmen von 158 Dienstreisen im Kalenderjahr 2023 und im Rahmen von bisher
71 Dienstreisen im Kalenderjahr 2024 die durch das Bundesprogramm
„Demokratie leben!“ geförderten Projekte aufgesucht.
Zur Recherche und Aufschlüsselung aller begehrten Daten der von den
Fragestellerinnen und Fragestellern als Vor-Ort-Kontrollen bezeichneten Maßnahmen
ist mehr Zeit notwendig, als in Ansehung der Frist zur Beantwortung einer
Kleinen Anfrage zur Verfügung steht.
7. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Fördergelder des
Bundesprogramms „Demokratie leben!“ in der aktuellen Förderperiode von
Zuwendungsempfängern nicht ordnungsgemäß verwendet wurden, und
wenn ja, welche (bitte ggf. jeweils einzeln nach Träger bzw. Projekt,
Förderzeitraum, Fördersumme und Verstoß gegen den Verwendungszweck
aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 2 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/4189
verwiesen.
8. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen in der aktuellen
Förderperiode Modellprojekte umbenannt wurden, sodass diese formell zu
einem neuen Projekt mit neuem Förderanspruch wurden, obwohl
beispielsweise die Mitarbeiter und ihre Tätigkeit de facto identisch blieben,
und wenn ja, welche (bitte ggf. jeweils einzeln nach Träger bzw. Projekt
sowie Projektnachfolger, Förderzeitraum und Fördersumme
aufschlüsseln)?
Eine Umbenennung von Modellprojekten im Sinne der Fragestellung ist im
Rahmen der aktuellen Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie
leben!“ nicht vorgekommen.
9. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Amts- und
Mandatsträger seit Bestehen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ Einfluss
auf die Vergabe von Fördermitteln genommen haben, und wenn ja,
welche (bitte ggf. für jeden Fall konkret unter Darstellung des
Sachverhalts und aller Beteiligten erläutern)?
Der Bundesregierung sind seit Bestehen des Bundesprogramms „Demokratie
leben!“ keine Fälle bekannt, in denen Amts- und Mandatsträger Einfluss auf
die Vergabe von Fördermitteln genommen haben. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 1 verwiesen.
10. Sind der Bundesregierung aus der aktuellen Förderperiode Fälle bekannt,
in denen geförderte Projekte ihre Projektziele nicht erreichen konnten,
und wenn ja, welche, und aus jeweils welchem Grund (bitte ggf. einzeln
nach Träger bzw. Projekt, Förderzeitraum, Fördersumme und Grund der
Nichterreichung der Projektziele aufschlüsseln)?
Aufgrund der aktuell noch laufenden Förderperiode kann eine valide
Beantwortung der Fragestellung zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen. Vielmehr kann
der Erfolg der Projekte erst nach deren Beendigung und der sich daran
anschließenden Einreichung und Auswertung der Ergebnisberichte sowie der
Evaluation der Projekte durch die wissenschaftliche Begleitung erfolgen. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
11. Wurden in der aktuellen Förderperiode Förderverfahren vorzeitig
beendet, und wenn ja, welche, und aus jeweils welchem Grund (bitte ggf.
jeweils einzeln nach Träger bzw. Projekt, Förderzeitraum, Fördersumme
und Beendigungsgrund der Förderung aufschlüsseln)?
In der aktuellen Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ gab
es insgesamt nur zwei Fälle, in denen Zuwendungsbescheide bei laufenden
Projekten vollwiderrufen werden mussten: In einem Fall erfolgte der Widerruf, da
der Zuwendungsempfänger angab, dass eine weitere Projektdurchführung nicht
möglich sei, in einem weiteren Fall wegen Nichterfüllung von Auflagen und
Nichteinreichung des Verwendungsnachweises.
Darüber hinaus gab es einzelne weitere Projekte, die in Hinblick auf den
ursprünglich geplanten Gesamtförderzeitraum aus verschiedenen Gründen
vorzeitig beendet worden sind. Wichtig hierbei ist, dass in diesen Fällen keine
Zuwendungsbescheide widerrufen wurden, sondern die „Folgebewilligungen“
(eines jährlich bewilligten Projektes) schlicht nicht stattgefunden haben. Auch
gab es einzelne Fälle, in denen ein Projekt trotz Bewilligungsbescheides nie
umgesetzt wurde (also keine Fördermittel ausgezahlt wurden).
12. Sind der Bundesregierung aus der aktuellen Förderperiode Träger und
Projekte bekannt, die Extremisten beschäftigen, wenn ja, welche, und
wie hat das BMFSFJ jeweils im Einzelfall reagiert (bitte ggf. jeweils
einzeln nach Träger bzw. Projekt, Förderzeitraum, Fördersumme, Anzahl
und Hintergrund – beispielsweise rechtsextrem, linksextrem, islamistisch
– der Mitarbeiter, Reaktion des BMFSFJ aufschlüsseln)?
13. Wenn die Frage 12 bejaht wurde, welche Folgen hat die Beschäftigung
von Extremisten bei bereits bewilligten Trägern und Projekten für die
Fortsetzung der Förderung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“
sowie für zukünftige Förderanträge der betroffenen
Zuwendungsempfänger ggf. (bitte ausführen und begründen)?
Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über die Beschäftigung
extremistischer Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter in Projekten, die im
Bundesprogramm „Demokratie leben!“ gefördert werden, vor. Darüber hinaus werden im
Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ keine Einzelpersonen
gefördert, sondern Projekte zivilgesellschaftlicher Vereine und Organisationen,
die auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen
müssen und mit ihren Maßnahmen eine den Zielen des Grundgesetzes
förderliche Arbeit zu gewährleisten haben. Jeder Zuwendungsbescheid enthält eine
rechtlich verbindliche Auflage, nach der der jeweilige Zuwendungsempfänger
die erhaltenen Mittel zweckgebunden und nur entsprechend der geltenden
Förderrichtlinie verwenden darf. Die Förderrichtlinie schreibt unter anderem vor,
dass Fördermittel nur für Aktivitäten verwendet werden dürfen, die mit den
Zielen des Grundgesetzes in Einklang stehen. Darüber hinaus wird in einem
zwischen dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und dem
BMFSFJ abgestimmten, gesonderten Begleitschreiben ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass Fördermittel nicht an demokratiefeindliche bzw. extremistische
Organisationen oder Personen gelangen dürfen. Mit diesem werden die
Empfänger staatlicher Fördermittel darauf hingewiesen, dass „extremistischen
Organisationen oder Personen, die nicht die Gewähr für eine den Zielen des
Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten“, keine direkte oder indirekte Förderung
zuteilwerden darf.
Das Schreiben konkretisiert im Weiteren die Anforderungen an ein sorgsames
Vorgehen in der Projektpraxis. Das Begleitschreiben ist Bestandteil des
jeweiligen Zuwendungsbescheids und formuliert damit die Voraussetzungen, unter
denen eine Förderung bewilligt wird. Mit Annahme der Förderung verpflichtet
sich der Zuwendungsempfänger zur Gewährleistung der
Fördervoraussetzungen. Bei festgestellten Verstößen findet das zuwendungsrechtliche
Sanktionsinstrumentarium gemäß der BHO und dem Verwaltungsverfahrensgesetz
(VwVfG) Anwendung, was im Ergebnis bis hin zur sofortigen Einstellung der
Förderung und der vollständigen Rückforderung der Mittel führen kann. Für
das Bundesprogramm gilt, dass im Falle einer missbräuchlichen Verwendung
von Fördermitteln diese zurückgefordert werden. Die Förderrichtlinien von
„Demokratie leben“ verweisen dazu ausdrücklich auf die §§ 48 bis 49a VwVfG
sowie auf die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen
Verwaltungsvorschriften.
14. Ist der Bundesregierung die Aussage einer ehemaligen Mitarbeiterin des
Referats 602 „Demokratie leben!, Schleife“, bekannt, nach der Projekte,
„die das [aus Sicht des BMFSFJ] richtige Weltbild“ hätten,
„durchgewunken“ worden sein sollen, „weil das Ministerium es so wünschte“,
und wenn ja, hat sich die Bundesregierung dazu eine Positionierung
erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese (bitte ausführen und erläutern)?
Die im Nachrichtenmagazin Focus von einer angeblichen ehemaligen
Mitarbeiterin des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
(BAFzA) gegenüber den Verwaltungsabläufen erhobenen Vorwürfe sind
haltlos. Im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ arbeiten alle Mitarbeitenden
allein auf Grundlage von Recht und Gesetz. Es wird eine seit Jahren bewährte
und uneingeschränkt rechtmäßige Verwaltungspraxis geübt.
15. Sieht die Bundesregierung angesichts der Kritik des
Bundesrechnungshofs (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) die Notwendigkeit, die
Verwendung der Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie
leben!“ zukünftig konsequenter zu kontrollieren (bitte Antwort
begründen)?
Im Rahmen einer gesetzlich vorgeschriebenen (begleitenden und
abschließenden) Erfolgskontrolle wird die Erreichung des mit der Zuwendung verbundenen
Zwecks nach Vorlage der Verwendungsnachweise durch die
Zuwendungsempfänger seitens der Zuwendungsbehörde überprüft. Die Verwendungsnachweise
werden entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen selbstverständlich auch
gerade daraufhin überprüft, wofür die Gelder ausgegeben wurden. Neben den
Verwendungsnachweisen sind (bei der Förderung überjähriger Projekte)
jährliche Zwischennachweise vorgeschrieben. Alle Hinweise des
Bundesrechnungshofs nimmt das BMFSFJ sehr ernst und berücksichtigt diese konkret bei
der Weiterentwicklung des Bundesprogramms. Für die in 2025 beginnende
Förderperiode wurde eine umfassende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
vorgenommen und es wurden Ziele als Bewertungsgrundlage für die anschließende
Erfolgskontrolle identifiziert.
16. Sieht die Bundesregierung angesichts der Kritik des
Bundesrechnungshofs (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) die Notwendigkeit, die
Förderziele bei Trägern und Projekten des Bundesprogramms „Demokratie
leben!“ zu konkretisieren, um eine sachgerechte Zielerreichungskontrolle
zu ermöglichen (bitte Antwort begründen)?
Der Bundesrechnungshof kritisiert in seinem Bericht nicht die Ziele der
Projekte, sondern die aus seiner Sicht fehlenden messbaren Ziele auf der
Programmebene. Das BMFSFJ nimmt diese Kritik sehr ernst und hat diese bei der
Weiterentwicklung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ berücksichtigt.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen.
17. Sieht die Bundesregierung angesichts der Berichte über Extremisten bei
Trägern und Projekten des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller) die Notwendigkeit, Antragsteller und
Zuwendungsempfänger zukünftig stärker auf extremistische Mitarbeiter
zu überprüfen (bitte Antwort begründen)?
18. Hat das BMFSFJ nach den Medienberichten über Extremisten bei der
„Initiative Schwarzer Menschen in Deutschland“ (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller) Maßnahmen hinsichtlich der Projektförderung ergriffen,
und wenn ja, welche (bitte ausführen und erläutern)?
Die Fragen 17 und 18 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, das in der Antwort zu den Fragen 12
und 13 dargestellte Verfahren zu ändern. Dieses hat sich bewährt.
19. Sieht die Bundesregierung angesichts der – gemessen an der Zahl der
Rechts- und Linksextremisten sowie Islamisten in Deutschland – nach
Auffassung der Fragesteller überproportionalen Fokussierung des
Bundesprogramms „Demokratie leben!“ auf Träger und Projekte im Bereich
der Rechtsextremismusprävention (vgl. dazu auch die Vorbemerkung der
Fragesteller) die Notwendigkeit, zukünftig stärker im Bereich der
Islamismus- und Linksextremismusprävention tätig zu werden (bitte
Antwort begründen)?
Die Schwerpunktsetzung sehr vieler Projekte und ganzer Programmbereiche im
Bundesprogramm „Demokratie leben!“ ist größtenteils phänomenübergreifend
angelegt, wie z. B. die Partnerschaften für Demokratie, die Landes-
Demokratiezentren oder die Prävention und Deradikalisierung in Strafvollzug und
Bewährungshilfe. Die Fördersummen dieser Bereiche sind daher nicht eindeutig
oder ausschließlich einem Themenfeld zuordenbar, wenngleich auch in diesen
Förderbereichen konkrete Maßnahmen umgesetzt werden, die
Rechtsextremismus, islamistischem und linkem Extremismus vorbeugen. Neben dem
phänomenübergreifenden Schwerpunkt fördert das BMFSFJ im Bundesprogramm
„Demokratie leben!“ gezielt Modellprojekte unter anderem in den
Themenfeldern Rechtsextremismus, linker Extremismus und islamistischer Extremismus.
Vom Rechtsextremismus geht aktuell die größte Gefahr für unsere Demokratie
aus.
Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ ist als lernendes Programm
konzipiert, das auch auf gesellschaftliche Entwicklungen reagieren kann. So wurden
nach den tödlichen Anschlägen von Halle und Hanau sowie dem Mord am
Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke unter anderem Maßnahmen im
Bundesprogramm im Rahmen des Kabinettausschusses gegen
Rechtsextremismus und Rassismus vertieft oder ausgebaut. Die Auswahl der Projekte zur
Förderung im Bundesprogramm erfolgt im Zuge öffentlicher
Interessenbekundungsverfahren. Die im Verhältnis zu Rechtsextremismus geringere Anzahl
geförderter Modellprojekte zur Prävention von linkem Extremismus ergibt sich
außerdem aus der geringeren Anzahl eingereichter Interessenbekundungen. Mit
Ausnahme einer einzigen Projektidee wurden alle eingereichten
Interessenbekundungen im Themenfeld linker Extremismus zur Förderung ausgewählt.
Ab 2025 sollen im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ weiterhin
Organisationen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene für mehr Demokratie,
Vielfalt und gegen jede Form von Extremismus gefördert werden.
20. Erwägt die Bundesregierung, angesichts der Berichte über Extremisten
bei Zuwendungsempfängern des Bundesprogramms „Demokratie leben!“
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) die Wiedereinführung einer
Demokratieerklärung (sogenannte Extremismusklausel), in der sich Träger und
Projekte zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der
Bundesrepublik Deutschland bekennen müssen (bitte Antwort begründen)?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 12 und 13 verwiesen. Die dort
dargestellten Regelungen und zuwendungsrechtlichen Prüfschritte haben sich
bewährt. Ein schriftliches Bekenntnis hat keinen darüberhinausgehenden
Mehrwert.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333