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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Islamistischer Terroranschlag bei Moskau - Informationen und Einordnung der Bundesregierung

(insgesamt 3 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

22.05.2024

Aktualisiert

12.06.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1132008.05.2024

Islamistischer Terroranschlag bei Moskau – Informationen und Einordnung der Bundesregierung

der Abgeordneten Matthias Moosdorf, Petr Bystron, Dr. Alexander Gauland, Stefan Keuter, Joachim Wundrak, Eugen Schmidt, Steffen Kotré, Markus Frohnmaier, Beatrix von Storch, Gerold Otten und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Diese Kleine Anfrage folgt auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/10460 „Islamistische Terroristen, der mutmaßliche Anschlagsversuch in Köln und die Rolle extremistischer Tadschiken“ und, was die Fragesteller zutiefst bedauern, auf den von den Fragestellern schwer verurteilten Terroranschlag u. a. tadschikischer Islamisten der Terrorgruppe „Islamischer Staat Provinz Khorasan“ in Krasnogorsk bei Moskau am 22. März 2024, aufgrund dessen über 100 Menschen starben und bei dem über 500 Menschen verletzt wurden. Der Terroranschlag unterscheidet sich nach Ansicht der Fragesteller unter mehreren Gesichtspunkten erheblich von anderen Anschlägen des „Islamischen Staates“ (IS) aus der Vergangenheit, so hinsichtlich seiner schnellen Zuordnung in westlichen Ländern, aber auch betreffend die Planung, die Ausrüstung und Finanzierung, die Durchführung sowie die Flucht der Angreifer (https://meduza.io/news/2024/03/23/islamskoe-gosudarstvo-nazvalo-terakt-v-krokuse-samoy-zhestokoy-atakoy-za-poslednie-gody).

Die Bundesregierung hat mit Mitgefühl und Verurteilung auf den Terroranschlag reagiert, ihre Information zu dem Anschlag und dessen Einordnung im Vergleich zu anderen westlichen Regierungen jedoch weitgehend darauf begrenzt, dass die Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser davon ausgehe, „dass die Terrorgruppe ‚Islamischer Staat Provinz Khorasan‘ den mörderischen Terroranschlag in der Nähe von Moskau zu verantworten hat“ (www.bundesregierung.de/breg-de/suche/regierungspressekonferenz-vom-25-maerz-2024-2267226).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen3

1

Hatte die Bundesregierung oder hatten die ihr nachgeordneten Behörden die in den Medienberichten (vgl. www.nytimes.com/2024/03/23/world/europe/moscow-concert-hall-attack-what-we-know.html?searchResultPosition=1, www.nytimes.com/2024/03/26/world/europe/turkey-moscow-terror-suspects.html, www.cbc.ca/news/world/russia-moscow-concert-hall-attack-1.7152498, www.fr.de/politik/terroranschlag-bei-moskau-was-zur-tat-bekannt-ist-zr-92910553.html) wiedergegebenen Informationen über

a) die vier Attentäter bzw. Hauptverdächtigen R., F. [1], M. und F. [2] sowie ggf. die weiteren festgenommenen Verdächtigen,

b) ihre mutmaßlich in Istanbul erfolgte Indoktrination und Rekrutierung,

c) ihre mutmaßlich bei IS-Zellen in der Türkei erfolgte Anschlagsplanung,

d) ihre militärische Ausbildung,

e) ihre vorangegangenen Reisen,

f) ihre Bewaffnung und Ausrüstung (automatische Waffen sowie Brandmittel und Brandbeschleuniger) und

g) ihre Fluchtpläne (Nutzung von vorbereitetem Auto und von Moskau nach Kiew führender Autobahn),

und wenn ja, seit wann?

2

Wenn die Frage 1 bejaht wurde, hat die Bundesregierung oder haben die ihr nachgeordneten Behörden diese Informationen mit der russischen Regierung oder den ihr nachgeordneten Behörden geteilt, und wann geschah dies gegebenenfalls?

3

Hat sich die Bundesregierung jeweils eine eigene Positionierung dazu gebildet, dass, wie Medienberichten (vgl. www.nytimes.com/2024/03/23/world/europe/moscow-concert-hall-attack-what-we-know.html?searchResultPosition=1, www.nytimes.com/2024/03/22/us/politics/isis-k-moscow-attack.html, www.bbc.com/news/world-europe-68645755, edition.cnn.com/2024/03/25/europe/isis-k-explainer-russia-moscow-attack-intl-hnk/index.html, www.rferl.org/a/russia-attack-tajikistan-suspects-relatives-families-hometowns/32878446.html, www.spiegel.de/ausland/anschlag-auf-konzerthallebei-moskau-festnahme-von-elf-verdaechtigen-gemeldet-a-f9d5bd9deed1-4399-a223-fe66d3c07da2) zu entnehmen ist,

a) dies der erste Anschlag war, den der Islamische Staat Provinz Khorasan außerhalb der Region seiner terroristischen Tätigkeit bzw. Verbreitung in Afghanistan, Pakistan und dem Iran erfolgreich durchgeführt hat,

b) die Kapazitäten vom Islamischen Staat Provinz Khorasan (insbesondere nach der Zurückdrängung aus Syrien und dem Irak in den vergangenen Jahren) im Vergleich sehr begrenzt sind und lediglich für lokale Anschläge hauptsächlich von Märtyrern ausreichen, der Anschlag gleichwohl für seine Vorbereitung, Planung und Durchführung einschließlich Flucht weit außerhalb Afghanistans hohe Kapazitäten voraussetzte (meduza.io/news/2024/03/23/islamskoe-gosudarstvo-nazvalo-terakt-v-krokuse-samoy-zhestokoy-atakoy-za-poslednie-gody),

c) auf den öffentlich zugänglichen Aufnahmen und Beschreibungen des Anschlags jedwede für den Islamischen Staat typischen Erkennungszeichen wie beispielsweise der Ruf ‚Allahu akbar‘ seitens der Hauptverdächtigen oder die Flagge des Islamischen Staates fehlen,

d) die Hauptverdächtigen keine Sprengstoffwesten trugen, was diesen Anschlag von anderen Anschlägen des Islamischen Staates mit Ausnahme vom Anschlag auf Bataclan in Paris 2018 unterscheidet,

e) die Hauptverdächtigen für den Angriff Geld nahmen, insbesondere der Anführer F. [1] für rund 5 000 Euro rekrutiert wurde, wovon die erste Hälfte bereits gezahlt war, und dies gestanden hat,

f) der Islamische Staat im Zusammenhang mit dem Anschlag keine politischen Forderungen gestellt hat,

g) die Angreifer religiös bis fundamentalistisch sich in ihrer Nähe zum Islamismus deutlich voneinander unterscheiden,

h) die bewaffneten Hauptverdächtigen von vornherein keinen Märtyrertod planten und lebend festgenommen wurden,

i) die bewaffneten Hauptverdächtigen nach russischen Angaben kein Gegenfecht mit russischen Einsatzkräften planten (www.themoscowtimes.com/2024/04/08/crocus-attack-suspects-claim-ukraine-link-in-new-interrogation-clips-a84766) und lebend festgenommen wurden,

j) der Islamische Staat sich binnen Stunden zu dem Anschlag bekannte, obgleich er sich zu früheren Anschlägen nur nach Tötung der Terroristen bekannte,

k) westliche Behörden, Experten und Medien binnen Minuten die Tat dem Islamischen Staat zuordneten und infolgedessen ebenso schnell seine Bekennernachricht als echt einstuften, obgleich alle derartigen Quellen üblicherweise gründlichen Überprüfungen unterzogen werden, nicht zuletzt weil die vom Islamischen Staat im Internet verwendeten Informationswege und Meldungsformate sich ständig ändern und daher die Überprüfung der Authentizität schwierig ist,

l) insbesondere US-amerikanische Beamte sofort und unaufgefordert erklärten, dass die Ukraine in keiner Weise mit dem Anschlag in Verbindung stehe (Russland stufte die Tat als Terroranschlag nach rund zwei Stunden ein und ordnete die Täterschaft Islamisten, mit seiner Ukraine-These betreffend Mitwirkung, nach drei Tagen zu),

m) das auf der von Moskau nach Kiew führenden Autobahn im Grenzgebiet bei Brjansk festgenommene Fluchtfahrzeug zwar ein weißrussisches KFZ-Kennzeichen hatte (observers.france24.com/en/asia-pacific/20240426-the-fake-news-items-that-make-it-look-like-ukraine-was-involved-in-the-crocus-hall-attack-in-russia), aber nach russischen Angaben an der letzten Ausfahrtmöglichkeit nicht nach Weißrussland abbog, und stattdessen weiter in Richtung der Ukraine fuhr (rtvi.com/news/chto-izvestno-o-napavshih-na-krokus-boevaya-podgotovka-svyaz-s-ig-i-ukrainoj/),

n) der Anschlag vor dem Hintergrund der Intensivierung von Artillerie- und Drohnenangriffen der Ukraine gegen die Zivilbevölkerung in russischen Regionen an der gemeinsamen Grenze sowie von Versuchen, russische Grenzstädte zu überfallen, erfolgte,

o) Russland die Ukraine beschuldigt, hinter dem Anschlag zu stehen, und wenn ja, wie lautet diese Positionierung?

Berlin, den 18. April 2024

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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