Anwohnerschutz vor Infraschall in Deutschland – Das Windkraft-Urteil in Frankreich vom 8. März 2024
der Abgeordneten Karsten Hilse, Marc Bernhard, Steffen Kotré, Dr. Rainer Kraft und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Am 8. März 2024 urteilte der französische Staatsrat (environnementdurable.org/documents/CE%208%20mars%202024.pdf) über ein Protokoll zur Lärmmessung bei Windkraftanlagen (WKA). Dieses wurde für unzulässig erklärt, mit der Folge, dass bis auf Weiteres das vorher geltende Recht aus dem Jahr 2011, das identische Lärmgrenzwerte, aber eine andere Art und Weise der Messung festlegt, angewendet werden muss.
Frankreich hat im Gegensatz zu Deutschland eine deutlich längere Küstenlinie, aber bisher nur 18,6 Gigawatt (GW; Stand: Ende des Jahres 2022) installiert, während im wesentlich dichter besiedelten Deutschland allein an Land 28 500 WKA mit einer Gesamtleistung von 61,37 GW (www.energy-charts.info/charts/installed_power/chart.htm?l=de&c=DE) installiert sind. Allein durch die höhere Dichte der Besiedlung und die höhere Gesamtleistung – ein Zubau auf ein Mehrfaches des aktuellen Bestandes wird erwartet –, allein im Onshore-Bereich, vermuten die Fragesteller, dass auch die gesundheitlichen Auswirkungen der Anwohner – insbesondere bedingt durch Infraschall – weit höher sein muss als jene in Frankreich.
Der Leiter der Arbeitsgruppe Infraschall und Direktor der Klinik für Herz-, Thorax- und Gefäßchirurgie an der Universität Mainz, Prof. Dr. Christian-Friedrich Vahl, meinte vor kurzem, „Nach der BGR-Korrektur [gemeint ist die von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe korrigierte Rechnung zur Infraschall-Belastung, die vom damaligen Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmeier vorgestellt wurde, Anm. der Fragesteller] werden die Beschwerden der Betroffenen nicht mehr im Bereich von mehr als 90 Dezibel geäußert, sondern bereits im Bereich zwischen 60 und 70 Dezibel“ (www.welt.de/wirtschaft/article230800405/Windkraft-Gesundheitsrisiko-steigt-durch-den-Schall.html). Weil, so der Experte, der tatsächliche Infraschalldruck gleichbliebe, täten die möglichen Gesundheitsschäden dies ebenso, nur eben bei einem geringeren Messwert (ebd.).
Außerdem seien die Anlagen der Windindustrie viel größer als vor 20 Jahren, deswegen müssten dringend neue Untersuchungen über die größeren Auswirkungen dieser Windräder gemacht werden. Diese erzeugten deutlich höhere Infraschalldrücke mit wahrscheinlich höherem Gesundheitsrisiko (ebd.). Dr. med. Ursula Maria Bellut-Staeck hat wissenschaftlich begutachtet mögliche gesundheitliche Auswirkungen hierzu beschrieben (doi.org/10.4236/jbm.2023.116003).
Auch das Umweltbundesamt schließt Gesundheitsschäden durch Infraschall nicht aus. Bei hörbarem Schall, auch im Zusammenhang mit WKA, können „Extra-aurale Gesundheitsbeeinträchtigungen als Folge von stressvermittelten Körperreaktionen […] jedoch nicht ausgeschlossen werden“ (www.umweltbundesamt.de/publikationen/moegliche-gesundheitliche-effekte-von). Die Fragesteller sehen dies insbesondere bei einem WKA-Zubau auf ein Mehrfaches der heutigen Kapazität mit Sorge (siehe auch die Bundestagsdrucksachen 19/20121 und 20/6250 im Zusammenhang mit den Bundestagsdrucksachen 19/10352 bzw. 19/10854).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Gibt es seit dem Jahr 2020 Untersuchungen beispielsweise von der Bundesregierung, z. B. dem Bundesministerium für Gesundheit oder anderen vertrauenswürdigen Quellen, die die Frage nach den Belästigungen der Bürger durch Windkraftanlagen näher untersuchen, und wenn ja, welche sind das (bitte genau Titel, Verfasser und Erscheinungsdatum mit Monat und Jahr sowie Kurzbeschreibung des Inhaltes angeben)?
Wenn die Frage 1 mit Nein beantwortet wird, hat die Bundesregierung vor, diese nach Ansicht der Fragesteller wichtigen Fragen klären zu lassen?
a) Wenn ja, welche Institute sind oder werden damit und womit beauftragt, und bis wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?
b) Wenn nein, warum ist dies nach Ansicht der Bundesregierung so, und inwiefern ist das Vorgehen der Kläger in Frankreich und deren Bemühung der Gerichtsbarkeit verschieden verglichen mit dem „dichter“ besiedelten und mit mehr Hochleistungs-WKA bebauten Deutschland (bitte ausführlich erläutern)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die gesundheitlichen Effekte durch Schallemissionen von WKA mit Blick auf die möglicherweise durch den Zubau bis nach 2040, nach Ansicht der Fragesteller zu erwartenden, geringer werdenden Abstände zu bewohnten Gebieten?
Sind der Bundesregierung bereits jetzt Fälle bei der Erteilung oder Nichterteilung von WKA-Genehmigungen bekannt, in denen die Belästigung mit und ohne gesundheitliche Auswirkungen auf die Anrainer eine Rolle spielten, wenn ja, welche Fälle sind dies, und welche Konsequenzen hat man ggf. nach Kenntnis der Bundesregierung daraus aus welchen Gründen gezogen?
Hat sich die Bundesregierung zu dem Urteil der französischen Gerichtsbarkeit (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) eine eigene Auffassung gebildet, und wenn ja, könnte dies nach Auffassung der Bundesregierung auch ein Vorbild für Deutschland sein, sich intensiver mit den beschriebenen Vorgängen zu beschäftigen?
Erwägt die Bundesregierung mit Blick auf das Urteil der französischen Gerichtsbarkeit (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), ein Moratorium zu verhängen, um den weiteren WKA-Ausbau so lange zu stoppen, bis mögliche neuerliche Untersuchungen bezüglich der gesundheitlichen Auswirkungen abgeschlossen wurden, unabhängig von den Ausbauplänen zur Windenergie, und wenn nein, warum nicht?