BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Feststellungen illegaler Grenzübertritte durch die Bundespolizei in Sachsen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/10134)

(insgesamt 4 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

07.06.2024

Aktualisiert

17.06.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1146516.05.2024

Feststellungen illegaler Grenzübertritte durch die Bundespolizei in Sachsen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/10134)

der Abgeordneten Carolin Bachmann, Steffen Janich, Martin Hess und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Seit dem Stand der Antwort auf die letzte Kleine Anfrage der Fragesteller zum Thema vom 30. November 2023 ist aus Sicht der Fragesteller nicht ersichtlich, dass die illegale Zuwanderung nach Deutschland gestoppt worden ist. Die Nettozuwanderung nach Deutschland betrug im Jahr 2023 etwa 680 000 bis 710 000 Personen (www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/01/PD24_035_124.html). Die Grenzkontrollen – unter anderem in Sachsen – durch die Bundespolizei wurden bis zum 15. Juni 2024 verlängert (home-affairs.ec.europa.eu/policies/schengen-borders-and-visa/schengen-area/temporary-reintroduction-border-control_en). Die Fragesteller nehmen die weithin unveränderte Lage und die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Feststellungen illegaler Grenzübertritte durch die Bundespolizei in Sachsen“ auf Bundestagsdrucksache 20/10134 daher zum Anlass für weitere Fragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Wie viele illegale Grenzübertritte nach Sachsen stellte die Bundespolizei jeweils in den Jahren von 2014 bis 2022, jeweils in den Monaten Januar bis Dezember 2023 und jeweils in den Monaten Januar bis April 2024 fest (bitte die Angaben im Hinblick auf Bundestagsdrucksache 20/10134 etwaig ergänzen; bitte nach Kreisen ab dem Jahr 2019 aufschlüsseln; bitte nach unerlaubt eingereisten Personen und festgestellten unerlaubt Aufhältigen für alle erfragten Zeiträume aufschlüsseln)?

2

Aus welchen Herkunftsländern stammen die aufgegriffenen Personen im Sinne der Frage 1 nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte entsprechend Frage 1 aufschlüsseln)?

3

Wie viele der Personen im Sinne der Frage 1 wurden nach Kenntnis der Bundesregierung umgehend zurückgewiesen bzw. zurückgeschoben (bitte nach den örtlich zuständigen Bundespolizeiinspektionen aufschlüsseln)?

4

Wie begründet die Bundesregierung die Verlängerung der Grenzkontrollen durch die Bundespolizei vom 15. März 2024 bis zum 15. Juni 2024 einerseits und andererseits nur bis zum 15. Juni 2024?

Berlin, den 14. Mai 2024

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen