WHO-Pandemievertrag und Internationale Gesundheitsvorschriften
der Abgeordneten Kay-Uwe Ziegler, Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, Thomas Dietz, Martin Reichardt, Carolin Bachmann, Jürgen Braun, Gereon Bollmann, Frank Rinck und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Bundesregierung plant, an der 77. Weltgesundheitsversammlung Ende Mai 2024 in Genf teilzunehmen. Im Rahmen dieser Versammlung werden wichtige Themen wie der geplante WHO-Pandemievertrag (WHO = Weltgesundheitsorganisation) und die Überarbeitung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) von 2005 diskutiert (www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/internationale-gesundheitspolitik/global/who/internationales-pandemieabkommen.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen2
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zu der Frage, ob die geplanten Änderungen der aktuellen Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) angesichts der in Artikel 55 Absatz 2 IHR festgelegten Frist von vier Monaten auf die Tagesordnung der 77. Weltgesundheitsversammlung gesetzt werden dürfen?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zu der Frage, ob der aktuelle Entwurf eines Pandemievertrages (healthpolicy-watch.news/wp-content/uploads/2024/04/DRAFT_WHO-Pandemic-Agreement_16-April-2024.pdf) angesichts der in Artikel 73 der Verfassung der WHO festgelegten Frist von sechs Monaten auf die Tagesordnung der 77. Weltgesundheitsversammlung gesetzt werden darf?