Redaktionsstab Rechtschreibung beim Bundesministerium der Justiz
des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Das sogenannte Sparbuch des Bundes der Steuerzahler e. V. (BdSt) für den Bundeshaushalt 2024 listet eine Reihe von Einsparmöglichkeiten auf, die den Bundeshaushalt entlasten könnten. Seit 2009 ist ein Redaktionsstab Rechtssprache im Bundesministerium der Justiz (BMJ) angesiedelt (vgl. BdSt-Sparbuch für den Bundeshaushalt 2024, S. 76). Dieser überprüft Gesetze auf sprachliche Richtigkeit und Verständlichkeit, wobei das Ergebnis einen nur empfehlenden Charakter habe (ebd.). Das BdSt-Sparbuch beziffert die Ausgaben für einen externen Dienstleister, der diese Aufgabe bisher wahrnahm, auf 11 Mio. Euro seit dem Jahr 2009 (ebd.). Zum 1. Januar 2024 wurde der Redaktionsstab in ein Referat des BMJ integriert (ebd.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Auf welche Summe beliefen sich die Kosten, die für den Redaktionsstab Rechtschreibung von 2009 bis Ende 2023 jährlich anfielen?
Welche Gründe gab es dafür, die externe Dienstleistung durch die Integration in ein Referat im Bundesministerium der Justiz zu ersetzen?
Wie viele Stellen wurden hierfür im BMJ geschaffen (bitte Besoldung angeben), und welche Aufgaben sollen durch diese übernommen werden?
Mit welchen jährlichen Kosten rechnet die Bundesregierung für den Redaktionsstab ab 2024 jährlich, und auf welche Summe belaufen sich dabei die Kosten für Mitarbeiter?
Wie viele Gesetzentwürfe mit wie vielen Wörtern wurden jährlich seit dem Jahr 2009 durch den Redaktionsstab Rechtschreibung geprüft (bitte nach Jahren auflisten)?
Bei wie vielen der in Frage 5 erfragten Gesetzentwürfe hatte der Redaktionsstab Rechtschreibung Einwände?
In wie vielen Fällen führten die Einwände zur Überarbeitung der Gesetzesinitiative?
Welche Gründe gab es dafür, dass Einwände nicht umgesetzt wurden (vgl. Frage 7)?