Erarbeitung des „Zukunftsprogramms Pflanzenschutz“ durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Frank Rinck, Bernd Schattner, Dietmar Friedhoff, Steffen Janich, Enrico Komning, Uwe Schulz und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Mit dem „Zukunftsprogramm Pflanzenschutz“ verfolgt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) nach eigener Aussage das Ziel, die Verwendung und das Risiko von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln um 50 Prozent zu verringern. In einer Diskussionsgrundlage hat das BMEL dazu zahlreiche Maßnahmen vorgestellt, mit denen dieses Ziel erreicht werden soll (Diskussionsgrundlage für die Erarbeitung eines „Zukunftsprogramms Pflanzenschutz“ des BMEL, www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Landwirtschaft/Pflanzenbau/Pflanzenschutz/diskussionsgrundlage-zukunftsprogramm-pflanzenschutz.pdf?__blob=publicationFile&v=4, S. 2).
Mit diesem Programm greift die Bundesregierung eine der Kernforderungen der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Verordnung zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (Sustainable Use Regulation (SUR)) auf, die jedoch sowohl vom europäischen Parlament abgelehnt als auch inzwischen von der EU-Kommissionspräsidentin wieder zurückgezogen wurde (www.agrarheute.com/politik/agrar-leyen-zieht-pflanzenschutzmittelverordnung-sur-zurueck-616123). Viele Landwirte haben nach Medienberichten jetzt Sorge, dass die Bundesregierung die SUR nun mit dem „Zukunftsprogramm Pflanzenschutz“ trotzdem im nationalen Alleingang umsetzen will (www.topagrar.com/acker/news/pflanzenschutz-bmel-plant-neues-reduktionsprogramm-bauernverband-tobt-20002527.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Hat die Bundesregierung Kenntnis über die wirtschaftlichen Auswirkungen beziehungsweise zu den jeweiligen Kosten für die im Diskussionspapier genannten Maßnahmen?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass biologische Pflanzenschutzmittel generell umweltfreundlicher sind als chemische Pflanzenschutzmittel, oder warum konzentriert sich das „Zukunftsprogramm Pflanzenschutz“ auf das Ziel, die Verwendung und das Risiko von chemischen Pflanzenschutzmitteln um 50 Prozent zu verringern (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und stimmt sie der Ansicht der Fragesteller zu, dass es stattdessen zielführender wäre, die Umweltauswirkungen jedes einzelnen Pflanzenschutzmittels, egal ob biologisch oder chemisch, genau zu untersuchen?
Auf welcher wissenschaftlichen Basis und welcher Datengrundlage steht das Reduktionsziel des BMEL für den Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, ob in Deutschland derzeit chemische Pflanzenschutzmittel zugelassen sind, die der Artenvielfalt, gesunden Böden, Luft und oder Wasser schaden, und wenn ja, wie konnten diese dann überhaupt zugelassen werden, und um welche konkreten negativen Auswirkungen handelt es sich?
Hat die Bundesregierung Kenntnis, ob es einen Zusammenhang zwischen dem Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel und Biodiversitätsverlusten gibt, und wenn ja, welche konkreten Ziel- und Nichtzielarten sind aufgrund chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel in den vergangenen Jahren aus dem Agrarökosystem verschwunden?
Warum spielt moderne Landtechnik in dem Diskussionspapier des BMEL keine Rolle, obwohl sich nach Aussagen von Herstellern beispielsweise allein mit dem modernen „See & Spray“-System bis zu zwei Drittel des Pflanzenschutzmittelverbrauchs einsparen lassen (www.deere.de/de/unser-unternehmen/news-und-medien/pressemeldungen/2022/november/See&SprayTM-kommt-nach-europa%20.html#:~:text=See%20%26%20SprayTM%20wurde%20weltweit,Europa%20zeigten%20die%20gleichen%20Ergebnisse.)?
Inwiefern geht die Bundesregierung davon aus, dass die gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz derzeit Probleme hinsichtlich des gesetzlich verankerten integrierten Pflanzenschutzes hat, oder wie ist sonst zu verstehen, dass die gute fachliche Praxis im Sinne des Integrierten Pflanzenschutzes überarbeitet werden soll (www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Landwirtschaft/Pflanzenbau/Pflanzenschutz/diskussionsgrundlage-zukunftsprogramm-pflanzenschutz.pdf?__blob=publicationFile&v=4, S. 4)?
Hat die Bundesregierung Kenntnis, ob es in Europa andere Staaten gibt, die den Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel ebenfalls pauschal halbieren wollen, und sieht die Bundesregierung wie die Fragesteller eine Gefahr, dass ein nationaler Alleingang zulasten der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft ginge?
Hat die Bundesregierung inzwischen wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse, welche Auswirkungen ein Verzicht des Einsatzes von chemischsynthetischen Pflanzenschutzmitteln oder eine Halbierung der Einsatzmenge von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln auf die Ertragssicherheit und Ertragsqualität hätte, und welche Auswirkungen hat das auf die Lebensmittelimporte und die Lebensmittelversorgungssicherheit (bitte auch je Kultur und in Millionen Tonnen angeben) (Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 20/875)?
Liegen der Bundesregierung inzwischen wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse vor, welche ökologischen Auswirkungen die Halbierung der eingesetzten Menge von Pflanzenschutzmitteln auf die Nährstoffeffizienz oder die CO2-Bindung hätte (Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 20/875, bitte ausführen)?
Hat die Bundesregierung inzwischen eine abschließende Position dazu, ob sie die Schaffung entsprechender Rechtsgrundlagen beabsichtigt, um „besonders umweltschädliche Wirkstoffe“ rechtssicher über nationale Verordnungen verbieten zu können, so wie vom Umweltbundesamt gefordert, und wenn ja, welche Wirkstoffe meint das Umweltbundesamt, und wie ist das mit dem EU-Recht vereinbar (Antwort zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 20/875)?
Wie steht es nach Kenntnis der Bundesregierung um die Umsetzung der im Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz verankerten Zielquote, dass in 80 Prozent aller relevanten Anwendungsgebiete mindestens drei Wirkstoffgruppen zur Verfügung stehen (www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/NAP-NationalerAktionsplanPflanzenschutz2017.pdf?__blob=publicationFile&v, S. 36).
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, ob es derzeit Ackerkulturen gibt, für die es derzeit weniger als drei verschiedene Wirkmechanismen für ein wirksames Resistenzmanagement (Modes of Action) beziehungsweise kritische Behandlungslücken gibt, und wenn ja, um welche Ackerkulturen es sich dabei handelt, und was bedeutet das für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft sowie die Versorgungssicherheit mit regionalen Lebensmitteln?
Sind Erkenntnisse aus der öffentlichen Anhörung zu Bundestagsdrucksache 20/3487 in das Diskussionspapier des BMEL eingeflossen, und wenn ja, welche (bitte einzeln auflisten)?
Beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen des „Zukunftsprogramms Pflanzenschutz“ des BMEL auch die Zulassung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen zu verbessern?
a) Wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen?
b) Wenn nein, warum nicht?