Objekte der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Rheinland-Pfalz
der Abgeordneten Sebastian Münzenmaier, Marc Bernhard, Carolin Bachmann, Roger Beckamp, René Bochmann und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist Eigentümerin zahlreicher Objekte bzw. Immobilien in Rheinland-Pfalz. Nach Medienberichten stehen allein in Koblenz über 300 im Eigentum der BImA befindliche Wohnungen leer und sind mithin dem örtlichen Wohnungsmarkt entzogen (vgl. www.rhein-zeitung.de/region/aus-den-lokalredaktionen/koblenz-und-region_artikel,-mehr-als-300-leer-stehende-bundeswohnungen-in-koblenz-stadtrat-uebt-scharfe-kritik-_arid,2646052.html).
Auf einer Bürgerversammlung in der Rhein-Mosel-Halle in Koblenz am 3. April 2024 sagte die Bürgermeisterin der Stadt Koblenz, Ulrike Mohrs, nach Medienberichten, dass die BImA der Stadt Koblenz etwa eine Immobilie in den Kaiserin-Augusta-Anlagen überlasse, um diese der Nutzung als aus Sicht der Fragesteller sogenannte Flüchtlingsunterkunft zu widmen (vgl. www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/koblenz/infoabend-fluechtlingsunterkunft-koblenz-sued-rheinanlagen-100.html).
Nach Angaben der Bürgermeisterin bzw. der Koblenzer Stadtverwaltung habe die BImA für diese Anlage eine Zweckbindung als Bedingung vorausgesetzt: Demnach habe die BImA es untersagt, die Anlage anderen Zwecken zuzuführen als der Unterbringung aus Sicht der Fragesteller sogenannter Flüchtlinge (vgl. www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/koblenz/neue-fluechtlingsunterkunft-in-koblenz-rheinanlagen-100.html).
Der Vorgang bzw. allgemein die Frage der Unterbringung aus Sicht der Fragesteller sogenannter Flüchtlinge in staatseigenen Liegenschaften waren ferner bereits mehrfach Debattengegenstand im Stadtrat der Stadt Koblenz; dies nicht zuletzt auch deswegen, weil dort noch weitere staats- bzw. stadteigene Immobilien (etwa das ehemalige Grandhotel „Koblenzer Hof“ und ein Flügel des Kurfürstlichen Schlosses in Koblenz) leer stehen und eine anderweitige Nutzung bislang nicht avisiert wird (vgl. Anfrage AfD-Stadtratsfraktion Koblenz, Drucksache AF/0038/2023).
Nach Auskunft der Bundesregierung gab es zum Zeitpunkt 23. Mai 2023 in Rheinland-Pfalz 20 Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), die gegenwärtig für Bundesaufgaben nicht benötigt werden und daher auf Grundlage des Haushaltsvermerks Nummer 3.6 zu Kapital 6004 Titel 121 01 zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden mietzinsfrei überlassen sind. Diese umfassten nach Angaben der Bundesregierung eine Aufnahmekapazität von gerundet 4 460 Personen (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/7368).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Welche Objekte bzw. Immobilen in Rheinland-Pfalz befinden sich im Eigentum der BImA (bitte nach Kommunen bzw. Kreisen aufschlüsseln)?
In welchem baulichen und nutzungsfähigen Zustand befinden sich diese jeweils (bitte nach Parametern wie beispielsweise „steht leer und renovierungsbedürftig“, „steht leer und bezugs- und marktfähig“, „steht leer, Nutzung bzw. Verkauf bereits in unmittelbarer konkreter Planung“ aufschlüsseln)?
a) Sofern die Bundesregierung andere diesbezügliche Parameter verwendet, wie verteilen sich die entsprechenden Objekte nach diesen Parametern?
b) Welche Arbeitsdefinition verwendet die Bundesregierung für die genannten Parameter im Einzelnen (bitte ausführen)?
Wird nach derzeitigem Vorhaben der Bundesregierung anlässlich der Renovierung der Immobilie „Kurfürstliches Schloss“ in Koblenz auch deren „Nördlicher Seitenflügel“ Teil des Sanierungskonzeptes sein (vgl. https://bundesbau.de/projekte/revitalisierung-des-kurfuerstlichen-schlosses-koblenz-vergangenheit-und-zukunft)?
a) Wie lange steht diese Immobilie bzw. der Nordflügel bereits leer?
b) Wie stellt sich der aktuelle bauliche Zustand des Nordflügels genau dar (bitte ausführen)?
c) Gibt es, sofern der Nordflügel nicht Teil des Sanierungskonzeptes ist, seitens der Bundesregierung Gründe dafür, von einer Renovierung dieses Objektes auch in den nächsten fünf Jahren weiter abzusehen (bitte ausführen und begründen)?
Hat die Stadt Koblenz zwecks Nutzung oder Ankauf der in Frage 3 genannten Immobilie mit der Bundesregierung respektive der BImA Kontakt aufgenommen, und wenn ja, wann erfolgte diese Kontaktaufnahme, und zu welchem Ergebnis führten diese allfälligen Sondierungen?
Wie stellt sich der Sachstand einer Renovierung der Liegenschaft „Koblenzer Hof“ dar (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Ist der „Koblenzer Hof“ nach Ansicht der Bundesregierung baufällig?
b) Existieren seitens der Bundesregierung (ggf. in Kooperation mit privaten Investoren) Planungen, den „Koblenzer Hof“ binnen der nächsten fünf Jahre so zu renovieren, dass zumindest dessen repräsentativen Räume genutzt werden können (bitte jeweils ausführen und begründen)?
Sind die in der Vorbemerkung der Fragesteller angeführten Medienberichte zutreffend, nach denen die BImA die Immobilie der Koblenzer Rheinanlagen bzw. die Koblenzer Kaiserin-Augusta-Anlage der Stadtverwaltung ausschließlich für den Zweck der Unterbringung von Ausländern im Zusammenhang mit dem Asylwesen zur Verfügung gestellt oder überlassen hat (bitte ausführen und begründen, sofern zutreffend)?
Ist es seitens der Bundesregierung bereits angedacht oder allgemein denkbar, dass Immobilien der BImA in Rheinland-Pfalz und insbesondere in Ballungsgebieten (z. B. Mainz, Koblenz, Trier usw.) den örtlichen Städten bzw. Kommunen zum Kauf angeboten oder auf anderem Wege dem Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt werden (bitte ausführen und begründen)?