Kostenübernahme für Führerscheine als Mittel zur Integration in den Arbeitsmarkt
der Abgeordneten René Springer, Jürgen Pohl, Gerrit Huy, Norbert Kleinwächter, Ulrike Schielke-Ziesing und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Jobcenter übernehmen im Rahmen der Eingliederungsleistungen nach § 16 ff. des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) für Bürgergeldempfänger in bestimmten Fällen die Kosten für den Erwerb der Fahrerlaubnis für Personenkraftwagen (Pkw-Führerschein). Auch der Erwerb der Fahrerlaubnis für Lastkraftwagen (Lkw-Führerschein) kann im Rahmen der SGB-II-Leistungen gefördert werden. Darüber hinaus soll es nach Kenntnis der Fragesteller auch Fälle geben, in denen die Kosten für den Erwerb eines Pkws von den Jobcentern übernommen werden.
Der Besitz eines Führerscheins und die Verfügbarkeit eines Pkws können die Mobilität und damit auch die Beschäftigungschancen von Arbeitsuchenden deutlich erhöhen (Mitteilungen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts [WSI] 6/2009: Individuelle Beschäftigungsfähigkeit: Konzept, Operationalisierung und erste Ergebnisse, Brussig/Knuth 2009). Darüber hinaus gibt es Arbeitsplätze, für deren Ausübung ein Führerschein erforderlich ist (z. B. Kurierfahrer).
Die Übernahme der Kosten für den Erwerb eines Führerscheins kann daher ggf. einen sinnvollen Beitrag zur Arbeitsmarktintegration leisten. Es ist in den Augen der Fragesteller jedoch zu hinterfragen, inwieweit die Kostenübernahme tatsächlich zu einer nachhaltigen Integration in den ersten Arbeitsmarkt geführt hat und führt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der SGB-II-Leistungen (Bürgergeld) und SGB-III-Leistungen (Arbeitslosengeld I) die Kosten für Pkw- und Lkw-Führerscheine sowie für die Anschaffung von Pkws übernommen, und wenn ja, in welcher Form erfolgt dies (Zuschuss, Zuschuss mit Eigenbeteiligung, Zuschuss mit Rückzahlungsklausel, Darlehen, Kostendeckelung usw.)?
Welche Maßnahmetypen sind derzeit für eine Kostenübernahme durch die Jobcenter für den Pkw-Führerschein, den Lkw-Führerschein und die Anschaffung eines Pkws vorgesehen, und was sind die jeweiligen Rechtsgrundlagen einschließlich Fachanweisungen?
Welche Voraussetzungen müssen bei den verschiedenen Maßnahmetypen erfüllt werden, damit ein Führerschein und/oder eine Pkw-Anschaffung gefördert werden können?
Sind bei der Kostenübernahme durch die Jobcenter neben einer 100-Prozent-Förderung auch Eigenanteile üblich, wenn ja, inwieweit, und wenn nein, warum nicht (bitte auf die übliche rechtliche Ausgestaltung der Kostenübernahmen eingehen)?
Wie viele Kostenübernahmen für Pkw-Führerscheine sind im Bereich der SGB-II-Leistungen und SGB-III-Leistungen seit 2015 erfolgt, und wie hoch waren die durchschnittlichen Kosten, die maximale Kostenübernahme im Einzelfall sowie die Gesamtkosten (bitte jährlich tabellarisch angeben; soweit nur unvollständige Fallzahlen und Kostenangaben vorliegen, zumindest die bekannten Zahlen für einzelne Zeiträume bzw. für regionale Bereiche angeben)?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele Ausländer seit 2015 durch die Übernahme der Kosten für den Erwerb eines Pkw-Führerscheins gefördert wurden (bitte jährlich tabellarisch angeben; wenn nur unvollständige Fallzahlen vorliegen, bitte zumindest die bekannten Zahlen für einzelne Zeiträume bzw. für regionale Bereiche angeben)?
Wie viele Kostenübernahmen für die Anschaffung von Pkws sind im Bereich der SGB-II-Leistungen und SGB-III-Leistungen seit 2015 erfolgt, und wie hoch waren die durchschnittlichen Kosten, die maximale Kostenübernahme im Einzelfall sowie die Gesamtkosten (bitte jährlich tabellarisch angeben; soweit nur unvollständige Fallzahlen und Kostenangaben vorliegen, zumindest die bekannten Zahlen für einzelne Zeiträume bzw. für regionale Bereiche angeben)?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele Ausländer seit 2015 durch die Übernahme der Kosten für den Erwerb eines Pkws gefördert wurden (bitte jährlich tabellarisch angeben; wenn nur unvollständige Fallzahlen vorliegen, bitte zumindest die bekannten Zahlen für einzelne Jahre bzw. für regionale Bereiche angeben)?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele Deutsche und Ausländer im Zeitraum von Januar 2023 bis Mai 2024 mit der Übernahme der Kosten für den Erwerb eines Pkws gefördert wurden (bitte jährlich tabellarisch angeben; wenn nur unvollständige Fallzahlen vorliegen, bitte zumindest die bekannten Zahlen für einzelne Zeiträume bzw. für regionale Bereiche angeben)?
Wie viele kostenlose Mietwagenüberlassungen durch das Jobcenter nach bestandener Fahrprüfung gab es seit 2015, und wie hoch waren die durchschnittlichen und die Gesamtkosten (bitte jährlich tabellarisch angeben; soweit nur unvollständige Fallzahlen und Kostenangaben vorliegen, zumindest die bekannten Zahlen für einzelne Zeiträume bzw. für regionale Bereiche angeben)?
Wie viele Kostenübernahmen für Lkw-Führerscheine sind im Bereich der SGB-II-Leistungen und SGB-III-Leistungen seit 2015 erfolgt, und wie hoch waren die durchschnittlichen Kosten, die maximale Kostenübernahme im Einzelfall sowie die Gesamtkosten (bitte jährlich tabellarisch angeben; soweit nur unvollständige Fallzahlen und Kostenangaben vorliegen, zumindest die bekannten Zahlen für einzelne Zeiträume bzw. für regionale Bereiche angeben)?
Hält die Bundesregierung die Übernahme der Kosten für den Pkw-Führerschein und für die Anschaffung eines Pkws für ein effizientes Mittel zur Arbeitsmarktintegration von Arbeitsuchenden und insbesondere Bürgergeldbeziehern, und auf welche Datengrundlage und Studien stützt die Bundesregierung ihre Einschätzung?
Wurden und werden die Kostenübernahmen für Führerscheine und Pkw-Anschaffungen sowie die Mietwagenüberlassung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) bzw. die Jobcenter evaluiert, wenn ja, in welcher Form, und in welcher Form werden ggf. die Ergebnisse veröffentlicht?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Langzeitstudien oder Nachuntersuchungen (Follow-ups) über die berufliche Entwicklung und Arbeitsmarktintegration von Arbeitsuchenden sowie die Unabhängigkeit von staatlicher Unterstützung von Leistungsempfängern, die durch die Übernahme der Kosten für einen Führerschein sowie für die Anschaffung eines Pkws bzw. die Mietwagenbereitstellung gefördert wurden, und was sind die wesentlichen Erkenntnisse?
Wie kann nach Einschätzung der Bundesregierung die Effizienz der Kostenübernahmen für Führerscheine und Pkw-Anschaffungen sowie die Bereitstellung von Mietwagen bewertet werden, für den Fall, das keine aussagekräftigen Statistiken, Studien und Nachuntersuchungen vorliegen?
Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung die verschiedenen Leistungen zur Eingliederung gemäß § 16 SGB II f. einschließlich der Maßnahmetypen, über die eine Führerscheinförderung erfolgen kann, hinsichtlich ihrer Effizienz (Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt) evaluiert, und in welcher Form werden die Ergebnisse veröffentlicht?
Hält die Bundesregierung Rückzahlungsklauseln bei fehlender Arbeitsmarktintegration, ähnlich den in der freien Wirtschaft üblichen Rückzahlungsklauseln für Weiterbildungskosten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, für sinnvoll, um eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration der durch Kostenübernahme geförderten Bürgergeldbezieher zu gewährleisten, wenn ja, inwieweit, und inwieweit wird davon in der Praxis der Jobcenter Gebrauch gemacht?
Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Übernahme der Kosten für den Erwerb des Lkw-Führerscheins in jedem Fall mit dem Gebot der Wettbewerbsneutralität vereinbar?
Unter welchen Voraussetzungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für den Erwerb eines Führerscheins sowie die Kosten für die Anschaffung eines Pkws für Arbeitnehmer, die kein Bürgergeld beziehen, als Werbungskosten steuerlich absetzbar, und in welcher Bandbreite liegt der Refinanzierungsanteil (Angabe in Prozent), sofern ein Werbungskostenabzug möglich ist?
Inwiefern hält die Bundesregierung im Rahmen der Kostenübernahmen eine angemessene Eigenbeteiligung oder eine Förderung auf Darlehensbasis für sinnvoll, um eine Besserstellung von Bürgergeldbeziehern gegenüber den Arbeitnehmern, die den Führerschein selbst finanzieren, zu vermeiden?