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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Übererfüllung von EU-Rechtsakten, sogenanntes Gold-Plating, in der 20. Legislaturperiode

(insgesamt 5 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

02.07.2024

Aktualisiert

10.07.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1514311.06.2024

Übererfüllung von EU-Rechtsakten, sogenanntes Gold-Plating, in der 20. Legislaturperiode

der Abgeordneten Leif-Erik Holm, Dr. Malte Kaufmann, Enrico Komning, Uwe Schulz, Dr. Michael Espendiller, Sebastian Münzenmaier, Bernd Schattner, Kay-Uwe Ziegler und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

56 Prozent des laufenden Erfüllungsaufwands für die Wirtschaft ist auf die Umsetzung von EU-Regelungen zurückzuführen. Dagegen können nur 20 Prozent der Entlastungen der EU zugerechnet werden. Im Zeitraum von 2022 bis 2023 gehen laut Nationalem Normenkontrollrat sogar 87 Prozent des neuen Erfüllungsaufwands auf die EU zurück, während nur 2 Prozent der Entlastungen EU-bedingt sind (www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Fachpublikationen/2023_NKR_Jahresbericht.pdf?__blob=publicationFile&v=1).

Die 2021 auf EU-Ebene eingeführte „One in, one out“-Bilanz umfasst im Gegensatz zur deutschen Bürokratiebremse nur die reinen Bürokratiekosten, nicht den gesamten Erfüllungsaufwand, der Unternehmen bei der Befolgung von Vorschriften entsteht. Die Bürokratiekosten sind jedoch nur ein Bestandteil der finanziellen Auswirkungen der EU-Rechtssetzung auf Unternehmen, Bürger und Verwaltungen. Der Erfüllungsaufwand der zehn EU-Vorlagen mit dem höchsten Bürokratieaufwand beträgt laut dem Netzwerk RegWatchEurope über 27 Mrd. Euro und ist damit deutlich höher als die reinen Bürokratiekosten in Höhe von 4,4 Mrd. Euro (www.regwatcheurope.eu/wp-content/uploads/2024/01/RWE-opinion-on-the-2022-Annual-Burden-Survey.pdf).

Der reale Erfüllungsaufwand der aktuellen Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) bzw. Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in deutsches Recht wird ebenfalls seitens der Bundesregierung womöglich unterschätzt. Wirtschaftsverbände geben an, dass der reale Erfüllungsaufwand für Unternehmen drei bis fünfmal so hoch sein wird, wie der im Entwurf des federführenden Bundesministeriums der Justiz (BMJ) unter der Leitung von Dr. Marco Buschmann (FDP) auf jährlich 1,4 Mrd. Euro bezifferte Erfüllungsaufwand (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/buerokratie-monster-aus-dem-hause-buschmann-eu-vorgaben-zur-nachhaltigkeit-19733996.html).

Auch die öffentlichen Haushalte werden immer stärker durch EU-Rechtsakte belastet. Die Zahl der Umsetzungsgesetze, die Kosten verursachen, steigt seit 1990 kontinuierlich. Mehr als zwei Drittel der EU-Richtlinien und EU-Verordnungen verursachen mittlerweile Erfüllungsaufwand für Bund und Länder (www.wirtschaftsdienst.eu/inhalt/jahr/2023/heft/9/beitrag/kosten-der-umsetzung-von-eu-recht-fuer-bund-und-laender.html).

Unter dem Begriff „Gold-Plating“ wird die Übererfüllung von EU-Rechtsakten durch nationale Regelungen verstanden. Bei der Umsetzung von EU-Recht in das nationale Recht werden durch den Gesetzgeber oft im Rahmen des Ermessensspielraums zusätzliche nationale Regulierungen erlassen, die über die Mindestvorgaben hinausgehen, womit die Umsetzung der EU-Richtlinie durch nicht vorgeschriebene Regelungen übererfüllt wird. Hierbei kann unterschieden werden zwischen aktivem Gold-Plating, bei dem eine Regelung über die in der EU-Richtlinie festgeschriebenen Mindeststandards hinausgeht, und passivem Gold-Plating, bei dem in der EU-Richtlinie enthaltende Optionen für Vereinfachungen nicht genutzt werden (vgl. Bundestagsdrucksache 19/22840).

Vor einigen Jahren wurde in Österreich ein „Anti-Gold-Plating-Gesetz“ verabschiedet. Das Gesetz nahm die über die EU-rechtlichen Mindestvorgaben hinausgehenden Regulierungen zurück, wovon insbesondere Regelungen in verschiedenen Wirtschafts- und Finanzgesetzen betroffen waren (www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastkommentar-das-nationale-ausnutzen-europaesischer-gesetzgebung-muss-ein-ende-haben/100031663.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Wie viele und welche EU-Richtlinien wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in der 20. Legislaturperiode über das notwendige Maß hinausgehend umgesetzt und fallen unter die Definition des Begriffs „Gold-Plating“ (bitte nach federführenden Bundesministerien aufschlüsseln)?

2

Wie viele und welche EU-Verordnungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in der 20. Legislaturperiode um nationale Regelungen ergänzt und fallen unter die Definition des Begriffs „Gold-Plating“ (bitte nach federführenden Bundesministerien aufschlüsseln)?

3

Bei wie vielen und welchen EU-Richtlinien und EU-Verordnungen hat die Bundesregierung in der 20. Legislaturperiode den Ermessensspielraum für die Mitgliedstaaten genutzt und strengere Maßnahmen angewendet?

4

Plant die Bundesregierung, ein „Anti-Gold-Plating-Gesetz“ zur Zurücknahme von über unionsrechtliche Mindestvorgaben hinausgehenden Regelungen, ähnlich wie es 2019 in Österreich beschlossen wurde, auf den Weg zu bringen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

a) Wenn ja, für wann ist ein solches Gesetz geplant?

b) Wenn nein, warum sieht die Bundesregierung keine Notwendigkeit für ein solches Gesetz?

5

Plant die Bundesregierung, die Umsetzung von EU-Regelungen in nationales Recht zukünftig in die „One in, one out“-Bilanz einzubeziehen?

a) Wenn ja, für wann ist dies geplant?

b) Wenn nein, warum sieht die Bundesregierung keine Notwendigkeit dafür, den Bürokratieaufwand für Deutschland durch EU-Recht transparent zu machen?

Berlin, den 7. Juni 2024

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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