Umgang der Bundesregierung mit Desinformationskampagnen
der Abgeordneten Martin Erwin Renner, Dr. Marc Jongen, Dr. Götz Frömming, Beatrix von Storch und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat sich wiederholt über den Einfluss ausländischer Desinformationen auf den politischen Willensbildungsprozess in Deutschland besorgt gezeigt. Der Kampf dagegen bildet neben dem Krieg in der Ukraine einen der Informationsschwerpunkte der Bundesregierung (www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/umgang-mit-desinformation). Das Bundesministerium des Innern und für Heimat listet beispielhaft Fälle russischer Desinformation auf (www.bmi.bund.de/SharedDocs/schwerpunkte/DE/desinformation/beispiele-russischer-desinformation.html), während der diplomatische Dienst der Europäischen Union sogar eine Datenbank dazu führt (https://euvsdisinfo.eu/). Auch zum aktuellen israelisch-palästinensischen Konflikt hat die Bundesregierung eine Reihe von Klarstellungen veröffentlicht (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/antisemitismus-und-fake-news-im-netz-2234984).
Entgegen dieser Schwerpunktsetzung ist Desinformation jedoch keinesfalls als ein rein ausländisches Phänomen aufzufassen. Gezielte Fehlinformationen können auch im Inland produziert oder perpetuiert werden. Propaganda, eine der verschiedenen Formen von Desinformation, kann definiert werden als „staatlich oder politisch motivierte Desinformation, die darauf abzielt, öffentliche Meinungen zu kontrollieren oder zu manipulieren“ (schriftliche Stellungnahme von Prof. Dr. Judith Möller zur 56. Sitzung des Bundestagsausschusses für Kultur und Medien am 15. Mai 2024, S. 1, www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw20-pa-kultur-56-sitzung-1001872). A priori kann diese Propaganda nicht nur von ausländischen Autokratien, sondern auch von demokratisch gewählten Regierungen ausgehen, etwa indem sie Falschdarstellungen aus den Medien aufgreifen und wiederholen, ohne sie kritisch zu hinterfragen. Zwei Beispiele mögen das verdeutlichen:
- Die damalige Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bezeichnete die Geschehnisse vom 26. August 2018 in Chemnitz als „Hetzjagden“, für die „Videoaufnahmen“ als Beweise vorlägen (Bundestagsdrucksache 19/8570, S. 1–3). Nachfolgend klärten die Generalstaatsanwaltschaft Sachsen und der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer jedoch auf, dass es „keine Hetzjagd“ gegeben habe (s. o.). Auf die Große Anfrage der Fraktion der AfD räumte die Bundesregierung schließlich ein, dass sie sich bei ihrer „politischen Einordnung“ der Ereignisse auf „die Berichterstattung in den Medien“ verlassen habe (ebd.).
- Rückblickend erweist sich damit die Einschätzung des damaligen Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz Hans-Georg Maaßen als zutreffend, dass die von der – linksextremen – Antifa verbreitete Meldung eine Desinformationskampagne gewesen ist (www.welt.de/politik/deutschland/article181502480/Umstrittene-Chemnitz-Aeusserung-Maassen-erklaert-sich-Angst-vor-Desinformationskampagne.html) –, eine Kampagne, deren Wirkung durch das Eintreten der damaligen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel unzweifelhaft verstärkt wurde. Dabei haben Beobachter den Verdacht geäußert, dass die Positionierung der Bundesregierung aus politischem Kalkül erfolgte. Der politische Journalist Gunnar Schupelius etwa resümiert: „Der erstochene Daniel H. war vergessen. Chemnitz wurde zum Symbol eines vermeintlichen Rechtsrucks. Bundeskanzlerin [Dr. Angela Merkel] und Bundespräsident [Dr. Frank-Walter Steinmeier] hatten Chemnitz politisch instrumentalisiert. Heute, sechs Jahre später, werden sie vom Landgericht überführt, leider viel zu spät“ (www.bild.de/regional/berlin/gunnar-schupelius-in-chemnitz-doch-keine-hetzjagd-auf-auslaender-6655df3303e56656bc594775). Bis heute steht eine Entschuldigung von Dr. Angela Merkel für ihre nicht bewiesene Behauptung aus, die für eine erhebliche Eintrübung des gesellschaftlichen Klimas gesorgt hatte (www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/doch-keine-hetzjagd-2018-in-chemnitz-jetztwill-maassen-dass-sich-merkel-entschuldigt-li.2220479).
Ein zweites Beispiel:
- Am 13. März 2024 wiederholte Bundeskanzler Olaf Scholz bei einer Regierungsbefragung im Deutschen Bundestag eine kolportierte Behauptung des privaten Medienunternehmens Correctiv, die das Unternehmen nach eigener Angabe aber gar nicht geäußert hatte (Plenarprotokoll 20/156, S. 19995). Olaf Scholz hatte in seiner Grußbotschaft zum moslemischen Fastenmonat Ramadan am 10. März 2024 mit Bezug auf die Berichterstattung von Correctiv über ein Treffen in Potsdam im November 2023 von „Berichten über rassistische Deportationspläne Rechtsextremer“ gesprochen (ebd.).
Tatsächlich aber hatte Correctiv zu diesem Zeitpunkt bereits in einem Verfahren vor dem Landgericht Hamburg verlautbaren lassen, dass es niemals die Behauptung aufgestellt habe, dass die Teilnehmer dieses Treffens derartige Deportationspläne diskutiert hätten. Der Rechtsvertreter von Correctiv erklärte, dass diese Behauptung gar nicht Gegenstand der laufenden Gerichtsverhandlung sein könne, weil Correctiv diese niemals getätigt hätte: „Demnach ist in diesem Verfahren nicht umstritten, dass auf dem Treffen unter den Teilnehmern im Rahmen der Diskussion nicht weiter erörtert wurde, welche Möglichkeiten bestehen, aktuell deutsche Staatsbürger mit deutschem Pass unmittelbar auf Grundlage rassistischer Kriterien auszuweisen“ (https://reitschuster.de/post/kanzler-wiederholt-correctiv-luege-die-correctiv-selbst-korrigieren-musste/). Bereits zuvor war Correctiv von seiner Darstellung abgerückt, dass auf dem Treffen die Ausweisung deutscher Staatsbürger „aufgrund ihrer Ethnie“ besprochen worden wäre (www.tichyseinblick.de/daili-essentials/correctiv-muss-falschbehauptung-unterlassen/).
Gleichwohl nutzte Scholz die Gelegenheit vor dem Deutschen Bundestag nicht zu einer Richtigstellung dieser Fake News, sondern redete vielmehr erneut von einem angeblichen „Plan“ zur Vertreibung deutscher Staatsbürger (s. o.). In der von Prof. Dr. Judith Möller vorgeschlagenen Typologie von Desinformation, die die Vielgestaltigkeit der Manipulationstechniken abbilden soll (s. o.), könnte diese Antwort nach Ansicht der Fragesteller von ihrer Wirkungsweise her als „Propaganda“ und hinsichtlich ihrer inhaltlichen Ausgestaltung als „bewusste Falschinformation“ eingeordnet werden. Bei dieser werden, so Prof. Dr. Judith Möller, „vollständig erfundene oder stark verzerrte Informationen bewusst verbreitet.“
Das primäre Frageinteresse bezieht sich dementsprechend auf Desinformation aus dem Inland, die für das Inland bestimmt ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Hat die Bundesregierung im Rahmen ihres Vorgehens gegen demokratiegefährdende Desinformationen Maßnahmen ergriffen, um die von höchster Regierungsstelle mitverbreiteten Fake News zu den Ereignissen in Chemnitz 2018 und Potsdam 2023 (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) öffentlich richtigzustellen?
a) Wenn ja, welche (bitte kurz die Gegenmaßnahmen der Bundesregierung beschreiben)?
b) Wenn nein, wieso hat sie keine Maßnahmen durchgeführt?
Liegen dem Bundesinnenministerium und seinen Sicherheitsbehörden weitere Fälle vor, in denen Mitglieder der Bundesregierung insbesondere in Wahlkampfzeiten Desinformation gegen die inländische parlamentarische Opposition betrieben haben?
a) Wenn ja, welche (bitte kurz die Kampagnen unter Benennung ihrer Initiatoren und der getroffenen Gegenmaßnahmen der Bundesregierung beschreiben)?
b) Wenn nein, welche internen Regelungen hat die Bundesregierung getroffen, um Desinformation aus den eigenen Reihen zu verhindern?
Liegen dem Bundesinnenministerium und seinen Sicherheitsbehörden weitere Fälle vor, in denen Mitglieder der Bundesregierung insbesondere in Wahlkampfzeiten Desinformation gegen die inländische außerparlamentarische Opposition betrieben haben?
a) Wenn ja, welche (bitte kurz die Kampagnen unter Benennung ihrer Initiatoren und der getroffenen Gegenmaßnahmen der Bundesregierung beschreiben)?
b) Wenn nein, welche internen Regelungen hat die Bundesregierung getroffen, um Desinformation aus den eigenen Reihen zu verhindern?
Liegen dem Bundesinnenministerium und seinen Sicherheitsbehörden seit 2018 Fälle vor, in denen die Regierungsparteien oder einzelne Mitglieder oder Gruppen derselben insbesondere in Wahlkampfzeiten Desinformation gegen die inländische parlamentarische Opposition betrieben haben?
a) Wenn ja, welche (bitte kurz die Kampagnen unter Benennung ihrer Initiatoren und der getroffenen Gegenmaßnahmen der Bundesregierung beschreiben)?
b) Wenn nein, welche Regelungen hat die Bundesregierung getroffen, um Desinformation zu verhindern?
Liegen dem Bundesinnenministerium und seinen Sicherheitsbehörden seit 2018 Fälle vor, in denen die Regierungsparteien oder einzelne Mitglieder oder Gruppen derselben insbesondere in Wahlkampfzeiten Desinformation gegen die inländische außerparlamentarische Opposition betrieben haben?
a) Wenn ja, welche (bitte kurz die Kampagnen unter Benennung ihrer Initiatoren und der getroffenen Gegenmaßnahmen der Bundesregierung beschreiben)?
b) Wenn nein, welche Regelungen hat die Bundesregierung getroffen, um Desinformation zu verhindern?
Liegen der Bundesregierung seit 2018 Fälle vor, in denen Mitglieder der EU-Kommission Desinformation betrieben oder gegen die EU-Transparenzregeln verstoßen haben?
a) Wenn ja, welche (bitte kurz die Fälle unter Benennung ihrer Urheber und der getroffenen Gegenmaßnahmen der Bundesregierung beschreiben)?
b) Wenn nein, welche Regelungen hat die Bundesregierung getroffen, um Desinformationskampagnen, Verstöße gegen EU-Transparenzregeln oder Regeln für politische Wahlwerbung durch die EU-Kommission zu verhindern?
Lagen der Bundesregierung Erkenntnisse über den Bruch der EU-Transparenzregeln durch die EU-Kommissionspräsidentin Dr. Ursula von der Leyen vor, bevor diese öffentlich geworden sind (https://netzpolitik.org/2024/online-werbung-ursula-von-der-leyen-bricht-eigene-transparenzregeln/), und wenn ja, welche (bitte kurz die getroffenen Gegenmaßnahmen der Bundesregierung beschreiben)?
Wie ist innerhalb der Bundesregierung die Zuständigkeit zur Bekämpfung inländisch initiierter und orchestrierter Desinformationskampagnen geregelt (siehe den Überblick „Desinformation – Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung“ unter www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/umgang-mit-desinformation)?
Was können Bundesbürger gegen mögliche Desinformationskampagnen unternehmen, die ggf. von der Bundesregierung, ihren Regierungsparteien, der EU-Kommission oder einzelnen Mitgliedern dieser Institutionen ausgehen (vgl. www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/umgangmit-desinformation)?
Fördert die Bundesregierung Forschungsvorhaben zur Untersuchung von Desinformation, die ggf. von ihr selbst, von ihren Regierungsparteien, der EU-Kommission oder einzelnen Mitgliedern dieser Institutionen ausgeht (bitte kurz nach Titel und Budget auflisten), und wenn nein, wieso lässt die Bundesregierung diese möglichen Desinformationsquellen in ihrem Forschungshorizont unberücksichtigt?
Hat die Bundesregierung seit 2018 Maßnahmen ergriffen, um die parlamentarische Opposition insbesondere in Wahlkampfzeiten vor inländisch initiierten und orchestrierten Desinformationskampagnen zu schützen, die ggf. aus dem nichtstaatlichen Sektor erfolgten (Massenmedien, soziale Medien, sogenannte Faktenchecker, Verbände, Vereine, Stiftungen, Nichtregierungsorganisationen usw.), und wenn ja, welche (bitte kurz die Kampagnen unter Benennung ihrer Initiatoren und der Gegenmaßnahmen der Bundesregierung beschreiben)?
Hat die Bundesregierung seit 2018 Maßnahmen ergriffen, um die außerparlamentarische Opposition vor möglichen inländisch initiierten und orchestrierten Desinformationskampagnen zu schützen, die aus dem nichtstaatlichen Sektor erfolgten (Massenmedien, soziale Medien, sogenannte Faktenchecker, Verbände, Vereine, Stiftungen, Nichtregierungsorganisationen usw.), und wenn ja, welche (bitte kurz die Kampagnen unter Benennung ihrer Initiatoren und der Gegenmaßnahmen der Bundesregierung beschreiben)?
Welche inländischen Desinformationskampagnen hat es seit 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland gegeben, und welchen Schaden haben sie angerichtet (bitte Kampagnen jeweils inhaltlich kurz beschreiben und dabei ihren Urheber, die Zielgruppe, das Jahr und das Hauptmedium der Verbreitung nennen sowie – wenn möglich – den etwaig entstandenen Schaden beschreiben bzw. beziffern)?
Welche ausländischen Desinformationskampagnen hat es seit 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland gegeben, und welchen Schaden haben sie angerichtet (bitte Kampagnen jeweils inhaltlich kurz beschreiben und dabei ihren Urheber, die Zielgruppe, das Jahr und das Hauptmedium der Verbreitung nennen sowie – wenn möglich – den etwaig entstandenen Schaden beschreiben bzw. beziffern)?