BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Aufnahme ehemaliger afghanischer Ortskräfte, die aufgrund von Sicherheitsbedenken gekündigt wurden

(insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

26.07.2024

Aktualisiert

07.08.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1204128.06.2024

Aufnahme ehemaliger afghanischer Ortskräfte, die aufgrund von Sicherheitsbedenken gekündigt wurden

der Abgeordneten Dr. Christian Wirth, Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, Martin Hess, Steffen Janich und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Durch eine Recherche der „Bild“-Zeitung (www.bild.de/politik/bad-guys-listesicherheitsluecke-bei-aufnahmeprogramm-fuer-afghanen-666466ef45ebfd355dc97ded) wurde bekannt, dass die Bundesregierung über das sogenannte Aufnahmeprogramm für ehemalige Ortskräfte Personen aus Afghanistan nach Deutschland geholt hat, die zuvor vom Militärischen Abschirmdienst (MAD) als Sicherheitsrisiko eingestuft worden sind. Der MAD hatte demnach im Jahr 2010 insgesamt 97 Personen auf eine sogenannte Bad-Guys-Liste gesetzt, die als Ortskräfte fristlos entlassen wurden. Die auf der Liste befindlichen Personen seien verdächtigt worden, sicherheitsrelevante Informationen der Bundeswehr an die Taliban weitergegeben zu haben (ebd.). Dennoch sollen inzwischen einige der Verdächtigen über das Aufnahmeprogramm für Ortskräfte nach Deutschland eingereist und mittlerweile in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Berlin wohnhaft sein (ebd.). Ein Sprecher des MAD äußerte gegenüber der „Bild“, dass die sogenannte Bad-Guys-Liste nicht dem Zweck einer Bewertung nach dem Aufenthaltsgesetz diene (ebd.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie viele der auf der sogenannten Bad-Guys-Liste befindlichen Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile nach Deutschland eingereist, und in welchen Bundesländern sind diese wohnhaft (bitte aufschlüsseln)?

2

Welchen aufenthaltsrechtlichen Status haben die in Frage 1 erfragten Personen (bitte aufschlüsseln)?

3

Wird im Visa-, Asyl- oder Einbürgerungsverfahren in Bezug auf Ortskräfte im Sinne der Vorbemerkung der Fragesteller der MAD im individuellen Prüfverfahren miteinbezogen, und wenn nein, warum nicht?

4

Wenn der MAD im Falle der in Frage 1 erfragten Personen einbezogen wurde, warum führten die MAD-Erkenntnisse, die damals zu einer fristlosen Kündigung der Ortskraft aus Sicherheitsbedenken geführt haben, nicht zur Versagung der Aufnahme als ehemalige Ortskraft in Deutschland?

5

Haben Sicherheitsbehörden des Bundes oder nach Kenntnis der Bundesregierung der Länder unter dem in Frage 1 erfragten Personenkreis bereits Gefährder identifiziert bzw. Personen dahin gehend eingestuft?

6

Hat die Bundesregierung Maßnahmen in Bezug auf die in Deutschland befindlichen mutmaßlichen Taliban-Kollaborateure (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) ergriffen, und wenn ja, welche?

7

Sind der Bundesregierung Maßnahmen der Bundesländer im Hinblick auf die in Deutschland befindlichen mutmaßlichen Taliban-Kollaborateure bekannt, und wenn ja, welche?

8

Plant die Bundesregierung, weitere der aus Sicherheitsgründen fristlos entlassenen Personen im Rahmen des Aufnahmeprogramms für Ortskräfte aus Afghanistan in Deutschland aufzunehmen?

Berlin, den 27. Juni 2024

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen