Anreize für längeres Arbeiten
der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, René Springer, Jürgen Pohl, Gerrit Huy, Norbert Kleinwächter, Tobias Matthias Peterka, Jörg Schneider und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
In einem sogenannten „BILD“-Talk (www.bild.de/politik/inland/regierungsplan-steuer-bonus-so-viel-geld-winkt-rentnern-extra-665d94f039a3754b4d50cfce) hat der Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil eine „Reform“ angekündigt, die das Arbeiten im Alter attraktiver machen soll. Um längeres Arbeiten finanziell attraktiver zu machen, soll es einen Steuerbonus für diejenigen geben, die über das Renteneintrittsalter hinaus arbeiten. Hierzu liegt bereits ein Lösungsvorschlag der Fraktion der AfD vor (Antrag „Einführung eines 12.000-Euro-Steuerfreibetrags für Rentner mit Hinzuverdienst“ auf Bundestagsdrucksache 20/11294). Darüber hinaus sollen nach den Vorstellungen des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil Witwen, die wieder ins Berufsleben einsteigen wollen, finanziell entlastet werden, indem ihr Einkommen nicht mehr voll auf die Witwenrente angerechnet wird. Auch hierzu liegt bereits ein Lösungsvorschlag der Fragesteller vor (Antrag „Hinzuverdienstgrenzen bei den Witwenrenten neu regeln – Fachkräfte freisetzen“ auf Bundestagsdrucksache 20/6582).
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil appellierte an die Unternehmen, gerade in Zeiten des Arbeits- und Fachkräftemangels die Potenziale älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu erkennen (s. o.). Altersgerechte Arbeitszeitmodelle und Qualifizierungsmaßnahmen sollten eingeführt werden, um die Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitnehmer zu verlängern (ebd.). Darüber hinaus schlägt Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vor, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber „Rente- oder Weiterarbeit-Gespräche“ darüber führen, ob und wie eine Weiterbeschäftigung über das gesetzliche Rentenalter hinaus möglich ist (ebd.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wie lässt sich nach Auffassung der Bundesregierung der von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil im „BILD“-Talk vom 2. Juni 2024 vorgeschlagene Erörterungsanspruch der Arbeitnehmer für ein „Rente- oder Weiterarbeit-Gespräch“ mit dem geplanten Bürokratieabbau (www.bmj.de/DE/themen/buerokratieabbau_rechtsetzung/buerokratieabbau/buerokratieabbau_node.html) vereinbaren, und mit welchen Ergebnissen wurde dieses Modell ggf. bereits im Rahmen eines Pilotprojekts erprobt?
Wird die Bundesregierung, sofern noch keine Erfahrungen mit „Renteoder Weiterarbeit-Gesprächen“ (s. Vorbemerkung der Fragesteller) vorliegen, ein solches Modell zunächst im öffentlichen Dienst erproben?
Mit welchem Durchschnittsalter gehen nach Kenntnis der Bundesregierung die Beamten und Tarifbeschäftigten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Bundesagentur für Arbeit in den Altersruhestand bzw. in die Altersrente (bitte getrennt nach Beamten und Tarifbeschäftigten sowie nach BMAS und Bundesagentur für Arbeit tabellarisch darstellen)?
Gibt es konkrete altersgerechte Arbeitszeitmodelle und Maßnahmen im BMAS und bei der Bundesagentur für Arbeit, und wenn ja, welche (Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat im „BILD“-Talk vom 2. Juni 2024 an die Unternehmen appelliert, altersgerechte Arbeitszeitmodelle und Qualifizierungsmaßnahmen einzuführen), und wie viele Tarifbeschäftigte jenseits der Regelaltersgrenze arbeiten dort (bitte getrennt nach BMAS und Bundesagentur für Arbeit und unter Angabe der Gesamtzahl sämtlicher Arbeitnehmer angeben)?
Welche konkreten Institutionen der Sozialpartner sind durch die Bundesregierung im Sozialdialog zum Thema Anreize für längeres Arbeiten bislang einbezogen worden?
Inwieweit haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anhebung der Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten (2020) und der vollständige Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten (2023) positiv auf den Arbeitsmarkt ausgewirkt?
Inwieweit haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anhebung der Hinzuverdienstgrenzen bei vorzeitigen Altersrenten (2020) und der vollständige Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen bei vorzeitigen Altersrenten (2023) auf die vorzeitige Inanspruchnahme von Altersrenten ausgewirkt bzw. welche Evaluierungsergebnisse liegen dazu vor?
Plant die Bundesregierung, Änderungen der Arbeitsbedingungen in den sogenannten Hinausschiebevereinbarungen rechtlich zu ermöglichen (www.lto.de/karriere/im-job/stories/detail/hinausschieben-rente-arbeitsrecht-ruhestand-vereinbarung)?
Plant die Bundesregierung, im Interesse der Praktikabilität und Rechtssicherheit auch Änderungen im Beitragsrecht der kurzfristigen Beschäftigung hinsichtlich des Kriteriums der „Berufsmäßigkeit“ bei Altersrentnern (www.tk.de/resource/blob/2122462/1f576aee3307fa63dd63a253652f8e96/beschaeftigung-von-rentnern-i-fachinformation-data.pdf)?
Plant die Bundesregierung eine Ausweitung der Möglichkeiten zur Befristung von Arbeitsverhältnissen bei den Beziehern von Altersrenten?
Plant die Bundesregierung, die Wertguthaben aus Langzeitarbeitszeitkonten künftig auch über die Regelaltersgrenze hinaus nutzbar zu machen, um sogenannte Störfallabwicklungen (www.dia-vorsorge.de/gesetzliche-rente/stoerfall-am-ende-des-arbeitslebens/) zu vermeiden?
Welche fiskalischen Auswirkungen auf das Steueraufkommen und die Sozialversicherungen ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung, wenn 100 000 Arbeitnehmer (Vollzeitäquivalente) ein Jahr über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten (bitte auf die Darstellung in BILD vom 2. Juni 2024 eingehen und dabei differenzieren, ob die Altersrente zugleich in Anspruch genommen oder aufgeschoben wird)?
Warum sollen nach Auffassung der Bundesregierung rentennah Beschäftigte über die Regelaltersgrenze hinaus „überobligatorisch“ weiterarbeiten, wenn gleichzeitig hunderttausende, relativ junge, arbeitsfähige und gesunde Menschen dauerhaft Bürgergeld beziehen und über 1,5 Millionen Arbeitsplätze (https://iab.de/das-iab/befragungen/iab-stellenerhebung/) unbesetzt sind?
Inwiefern rechtfertigt es sich nach Auffassung der Bundesregierung, dass Arbeitgeber bei der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer, die bereits versicherungsfrei sind, nicht von der Beitragspflicht zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung befreit werden, wenn diesen Beiträgen keine Gegenleistungen gegenüberstehen und lediglich das Beitragsaufkommen der Versicherungen erhöht wird?