Seit dem 5. April 2023 gingen beim GBA folgende Strafanzeigen im Sinne der Fragestellung ein (Stichtag: 30. Juni 2024):
Gegen den Bundeskanzler Olaf Scholz:
- April 2023: Drei Anzeigen, davon eine unter anderem wegen des Verbrechens der Aggression (§ 13 des Völkerstrafgesetzbuches – VStGB), eine unter anderem wegen Körperverletzung (§ 223 des Strafgesetzbuches – StGB) und eine wegen des Verdachts der Begehung von Kriegsverbrechen (§ 8 VStGB).
• Mai 2023: Eine Anzeige wegen des Verbrechens der Aggression (§ 13 VStGB).
• Juni 2023: Eine Anzeige wegen des Verdachts des Verbrechens der Aggression (§ 13 VStGB).
• Juli 2023: Eine Anzeige wegen Hochverrats (§ 81 StGB).
• August 2023: Zwei Anzeigen ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften.
• September 2023: Zwei Anzeigen, davon eine unter anderem wegen Straftaten nach dem VStGB und eine ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften.
• November 2023: Zwei Anzeigen, davon eine wegen Straftaten nach dem VStGB und eine wegen Völkermordes (§ 6 VStGB).
• Dezember 2023: Drei Anzeigen, davon eine wegen Straftaten nach dem VStGB, eine wegen Meineids (§ 154 StGB) und eine wegen Betrugs (§ 263 StGB).
• Januar 2024: Eine Anzeige ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften.
• Februar 2024: Drei Anzeigen, davon eine wegen möglicher Straftaten nach dem VStGB, eine unter anderem wegen des Verdachts der Beihilfe zum Völkermord (§ 6 VStGB) und eine wegen Beihilfe zum Diebstahl (§ 242 StGB).
• März 2024: Zwei Anzeigen, davon eine wegen Beihilfe zu Kriegsverbrechen (§ 8 VStGB) und eine wegen Beihilfe zum Mord (§ 211 StGB).
• April 2024: Eine Anzeige ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften.
• Mai 2024: Eine Anzeige wegen Straftaten nach dem VStGB.
• Juni 2024: Zwei Anzeigen wegen Verdachts des Verbrechens der Aggression (§ 13 VStGB).
Gegen den Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck:
- Mai 2023: Fünf Anzeigen ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften.
• Juni 2023: Eine Anzeige wegen des Verdachts des Verbrechens der Aggression (§ 13 VStGB).
• August 2023: Eine Anzeige ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften.
• November 2023: Zwei Anzeigen, davon eine wegen Untreue (§ 266 StGB) und eine wegen des Vorwurfs der verfassungsfeindlichen Sabotage (§ 88 StGB).
• Februar 2024: Zwei Anzeigen, davon eine wegen möglicher Straftaten nach dem VStGB und eine unter anderem wegen des Verdachts der Beihilfe zum Völkermord (§ 6 VStGB).
• März 2024: Zwei Anzeigen, davon eine wegen Beihilfe zu Kriegsverbrechen (§ 8 VStGB) und eine wegen Beihilfe zum Mord (§ 211 StGB).
• April 2024: Eine Anzeige wegen Betrugs (§ 263 StGB).
Gegen den Bundesminister der Finanzen Christian Lindner:
- Mai 2023: Eine Anzeige ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften.
• Juni 2023: Eine Anzeige wegen des Verdachts des Verbrechens der Aggression (§ 13 VStGB).
• August 2023: Eine Anzeige ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften.
• Februar 2024: Zwei Anzeigen, davon eine wegen möglicher Straftaten nach dem VStGB und eine unter anderem wegen des Verdachts der Beihilfe zum Völkermord (§ 6 VStGB).
• März 2024: Zwei Anzeigen, davon eine wegen Beihilfe zum Mord (§ 211 StGB) und eine wegen Beihilfe zu Kriegsverbrechen (§ 8 VStGB).
Gegen die Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser:
- Mai 2023: Eine Anzeige ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften.
• August 2023: Eine Anzeige unter anderem wegen Wählernötigung (§ 108 StGB).
• Oktober 2023: Eine Anzeige wegen diverser Straftaten, unter anderem Vortäuschen von Straftaten (§ 145d StGB).
• Februar 2024: Drei Anzeigen, davon eine wegen Hochverrats (§ 81 StGB), eine wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 VStGB) und eine wegen möglicher Straftaten nach dem VStGB.
• März 2024: Eine Anzeige wegen Beihilfe zu Kriegsverbrechen (§ 8 VStGB).
Gegen die Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock:
- April 2023: Eine Anzeige unter anderem wegen des Verbrechens der Aggression (§ 13 VStGB).
• Mai 2023: Eine Anzeige ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften.
• Juni 2023: Eine Anzeige wegen des Verdachts des Verbrechens der Aggression (§ 13 VStGB).
• August 2023: Zwei Anzeigen, davon eine wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 VStGB) und eine ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften.
• September 2023: Eine Anzeige ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften.
• November 2023: Eine Anzeige wegen Völkermordes (§ 6 VStGB).
• Februar 2024: Zwei Anzeigen, davon eine wegen möglicher Straftaten nach dem VStGB und eine unter anderem wegen des Verdachts der Beihilfe zum Völkermord (§ 6 VStGB).
• März 2024: Eine Anzeige wegen Beihilfe zu Kriegsverbrechen (§ 8 VStGB).
• Mai 2024: Eine Anzeige wegen Straftaten nach dem VStGB.
Gegen den Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann:
- Mai 2023: Eine Anzeige ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften.
• Februar 2024: Eine Anzeige wegen möglicher Straftaten nach dem VStGB.
• März 2024: Eine Anzeige wegen Beihilfe zu Kriegsverbrechen (§ 8 VStGB).
Gegen den Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil:
- Dezember 2023: Eine Anzeige unter anderem wegen Betrugs (§ 263 StGB).
Gegen den Bundesminister der Verteidigung Boris Pistorius:
- April 2023: Eine Anzeige unter anderem wegen des Verbrechens der Aggression (§ 13 VStGB).
• Juni 2023: Eine Anzeige wegen des Verdachts des Verbrechens der Aggression (§ 13 VStGB).
• November 2023: Eine Anzeige wegen Völkermordes (§ 6 VStGB).
• Dezember 2023: Eine Anzeige wegen Straftaten nach dem VStGB.
• Februar 2024: Eine Anzeige wegen möglicher Straftaten nach dem VStGB.
• März 2024: Zwei Anzeigen, davon eine wegen Beihilfe zu Kriegsverbrechen (§ 8 VStGB) und eine ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften.
• Mai 2024: Eine Anzeige wegen Straftaten nach dem VStGB.
• Juni 2024: Eine Anzeige wegen Verdachts des Verbrechens der Aggression (§ 13 VStGB).
Gegen den Bundesminister für Gesundheit Prof. Dr. Karl Lauterbach:
- November 2023: Eine Anzeige unter anderem wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB).
• Dezember 2023: Eine Anzeige wegen Straftaten nach dem VStGB.
• Mai 2024: Zwei Anzeigen, davon eine wegen Straftaten nach dem VStGB und eine ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften.
• Juni 2024: Eine Anzeige wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 VStGB).
Gegen den Bundesminister für Digitales und Verkehr Dr. Volker Wissing:
- Mai 2023: Eine Anzeige ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften.
Gegen die Bundesministerin für Bildung und Forschung Bettina Stark-Watzinger:
- Mai 2023: Eine Anzeige ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften.
Gegen die Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Svenja Schulze:
- Februar 2024: Eine Anzeige wegen möglicher Straftaten nach dem VStGB.
• März 2024: Eine Anzeige wegen Beihilfe zu Kriegsverbrechen (§ 8 VStGB).
• Mai 2024: Eine Anzeige wegen Straftaten nach dem VStGB.
Gegen den Bundesminister für besondere Aufgaben/Chef des Bundeskanzleramtes Wolfgang Schmidt:
- Februar 2024: Eine Anzeige wegen möglicher Straftaten nach dem VStGB.
• März 2024: Eine Anzeige wegen Beihilfe zu Kriegsverbrechen (§ 8 VStGB).
Zu entsprechenden Strafanzeigen bei der Bundespolizei kann keine Auskunft erteilt werden, da dort Daten im Sinne der Fragestellung nicht erhoben werden.
Wie bereits in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/20096 ausgeführt, kann seitens des Bundeskriminalamts (BKA) keine valide, zahlenbezogen trennscharfe Beantwortung erfolgen. Hintergrund ist, dass etwaige gestellte Anzeigen durch die den jeweiligen Eingang bearbeitende Stelle im BKA an die örtlich zuständige Polizeibehörde abgegeben und dort sachbearbeitet werden. Angesichts des Umfangs und der heterogenen Ausgestaltung des im BKA eingehenden Schriftverkehrs zu Personen des öffentlichen Lebens mit herausgehobenem Bekanntheitsgrad aus der Politik wird hierzu keine Statistik geführt, die eine Beantwortung im Sinne der Anfrage ermöglicht.