Strafanzeigen gegen aktuelle und ehemalige Mitglieder der Bundesregierung seit dem 5. April 2023
des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/20096 ergibt sich, dass gegen die ehemalige Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) im Jahr 2015 allein 248 Anzeigen eingegangen waren. Insgesamt seien 407 Anzeigen registriert worden (ebd.). Ermittlungsverfahren seien nicht eingeleitet worden, denn es hätten keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorgelegen (ebd.). Gegen den ehemaligen Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer hingegen seien seit dem 1. Januar 2015 bis 2020 fünf Strafanzeigen eingegangen.
Ermittlungsverfahren seien auch hier nicht eingeleitet worden (ebd.).
Die Antwort der Bundesregierung auf eine weitere Kleine Anfrage aufBundestagsdrucksache 20/6476 zeigte auf, wie viele Strafanzeigen gegen andere Mitglieder der Bundesregierung bis zum Stichtag 5. April 2023 gestellt wurden. Fraglich ist, wie die Entwicklung seit dem Stichtag 5. April 2023 ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen2
Wie viele Strafanzeigen wurden seit dem 5. April 2023 gegen ehemalige und aktuelle Mitglieder der Bundesregierung gestellt (bitte nach Straftatbeständen und Monaten sowie Mitgliedern der Bundesregierung auflisten)?
In wie vielen Fällen wurde jeweils ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, und welchen Ausgang hatten diese jeweils (bitte einzeln auflisten)?