Staatliche Mitfinanzierung von CORRECTIV und anderen privaten Medienbetrieben
der Abgeordneten Martin Erwin Renner, Dr. Marc Jongen, Dr. Götz Frömming, Beatrix von Storch und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
CORRECTIV ist ein privates Medienunternehmen, das sich als „unabhängig“ bezeichnet, aber im regelmäßigen Kontakt zu Regierungsstellen steht und in den vergangenen Jahren durch Bundes- und Landesmittel in Millionenhöhe mitfinanziert worden ist. Die Mitfinanzierung von Projekten durch staatliche Stellen wurde vom Unternehmen bei einem öffentlichen Auftritt verschwiegen und auf seiner Webseite nicht vollständig transparent dargestellt (www.nius.de/analyse/2-5-mio-euro-staatliche-foerderung-so-verschleiert-correctiv-von-wem-das-geld-wirklich-kommt/1e6e8754-0ca2-41a2-a986-96b5e15adbaf#, www.nius.de/news/nius-exklusiv-bundeskanzler-scholz-traf-sich-kurz-vor-geheimkonferenz-mit-correctiv/668fc2a1-c615-47ec-9a02-b64b175fbffc, www.nius.de/medien/live-im-presseclub-so-verstrickt-sich-die-correctiv-chefin-in-luegen-und-widersprueche/db288dfa-838c-4400-bc19-daaf8333ff22). Aus dem Bundesetat für Kultur und Medien bezieht CORRECTIV Steuergelder für Projekte „zur Stärkung der Medienkompetenz“, die sich insbesondere gegen „aktuelle Phänomene wie ‚fake news‘“ wenden sollen (Begründung des Haushaltsplans 2023, Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Titel 684 15, S. 24).
Gleichzeitig gibt es jedoch zunehmend Anhaltspunkte dafür, dass CORRECTIV selbst mit seinen bewertenden Darstellungen der Recherchen einen unzutreffenden Eindruck von den tatsächlichen Geschehnissen in die Welt gesetzt hat. Im Januar 2024 berichtete das Unternehmen von einem „Geheimtreffen“ in Potsdam, bei dem Mitglieder von CDU, Werteunion und AfD, der österreichische Aktivist Martin Sellner und weitere Teilnehmer angeblich einen „Geheimplan gegen Deutschland“ ausgeheckt hätten, der die „Vertreibung der Menschen mit Migrationshintergrund, auch deutscher Staatsbürger“ zum Ziel gehabt hätte (https://correctiv.org/aktuelles/neue-rechte/2024/01/10/geheimplan-remigration-vertreibung-afd-rechtsextreme-november-treffen/). In der Realität aber wurde bei dem privaten Treffen nichts dergleichen diskutiert. Bei einem Verfahren am Landgericht Hamburg im Februar 2024 räumte CORRECTIV ein, dass es keinen Nachweis gebe, dass ein derartiger Vertreibungsplan tatsächlich diskutiert wurde; es handelt sich vielmehr um eine freie Interpretation des Gesprächsverlaufs, die CORRECTIV selbst vorgenommen hat. In einem weiteren Verfahren im Mai 2024 untersagte das Gericht dem Chef von CORRECTIV, David Schraven, die Falschbehauptung, dass dieses bestätigt habe, dass in Potsdam über solch einen rechtswidrigen Masterplan gesprochen wurde. CORRECTIV akzeptierte den gerichtlichen Beschluss (www.tichyseinblick.de/daili-essentials/correctiv-muss-falschbehauptung-unterlassen/, https://weltwoche.ch/daily/der-skandal-der-keiner-war-wie-die-correctiv-recherche-ueber-das-zur-wannseekonferenz-aufgebauschte-geheimtreffen-im-nichts-verpuffte/, www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/geheimtreffen-in-potsdam-correctiv-chef-david-schraven-gesteht-falschbehauptung-li.2226588).
CORRECTIV hat sich auch noch nicht dazu geäußert, wie es das Treffen überhaupt so wortgetreu protokollieren konnte wie es vorgibt (www.nius.de/analyse/geheimplan-gegen-deutschland-wie-das-staatlich-finanzierte-portal-correctiveine-wannseekonferenz-2-0-erfand/37538eef-f58a-4ec1-852c-7273115871fe).
Das Erkenntnisinteresse der Fragesteller bezieht sich darauf, welche Position die Bundesregierung zur staatlichen Förderung von privaten Medien hat, die ggf. nicht das Förderkriterium des Qualitätsjournalismus erfüllen, selbst „fake news“ oder Verschwörungstheorien verbreiten oder möglicherweise sogar Straftaten begehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen28
Auf welchen Betrag belaufen sich die staatlichen Finanzmittel („Fördergelder“), die die Bundesregierung in den letzten zehn Jahren an den Medienbetrieb CORRECTIV gezahlt hat (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte nach Jahr, Bundesministerium, Bundesbehörde oder Posten der Bundeskasse, Grund der Zahlung oder Name des geförderten Projekts bzw. Programms und Höhe der Zahlung aufschlüsseln)?
Auf welchen Betrag belaufen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die staatlichen Finanzmittel („Fördergelder“), die die Länder in den letzten zehn Jahren an CORRECTIV gezahlt haben (bitte nach Jahr, Landesministerium, Landesbehörde oder Posten der Landeskasse, Grund der Zahlung oder Name des geförderten Projekts bzw. Programms und Höhe der Zahlung aufschlüsseln)?
Auf welchen Betrag belaufen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Gelder, die CORRECTIV in den letzten zehn Jahren aus anderen Quellen erhalten hat (bitte nach Jahr, Geldgeber, Projektname und Höhe der Zahlung aufschlüsseln)?
Auf welchen Betrag belaufen sich die staatlichen Finanzmittel („Fördergelder“), die die Bundesregierung in den letzten zehn Jahren zur „Stärkung der Medienkompetenz sowie zum Schutz und strukturelle Förderung der journalistischen Arbeit“ (Titel 684 15 im Haushaltsplan 2023 und vorhergehender Jahre, siehe auch Pressemitteilung www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/bund-foerdert-projekte-zur-strukturellen-staerkung-des-journalismus-foerderung-von-zehn-projekten-mit-rund-2-3-millionen-euro-2069936) gezahlt hat (bitte nach Empfänger, Jahr, Bundesministerium, Bundesbehörde oder Bundeskasse, Grund der Zahlung oder Name des geförderten Projekts bzw. Programms und Höhe der Zahlung aufschlüsseln)?
Auf welchen Betrag belaufen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die staatlichen Finanzmittel („Fördergelder“), die die Länder in den letzten zehn Jahren an sämtliche Empfänger des Bundeshaushaltpostens „Stärkung der Medienkompetenz sowie Schutz und strukturelle Förderung der journalistischen Arbeit“ gezahlt haben (bitte nach Empfänger, Jahr, Landesministerium, Landesbehörde oder Landeskasse, Grund der Zahlung oder Name des geförderten Projekts bzw. Programms und Höhe der Zahlung aufschlüsseln)?
Hat die Bundesregierung in den letzten zehn Jahren an anderen Stellen des Bundeshaushalts Medienbetriebe, journalistische Projekte oder Programme – darunter auch solche, die im Haushaltstitel 684 15 erscheinen – nach vergleichbaren Kriterien wie der Stärkung der Medienkompetenz oder der strukturellen Förderung der journalistischen Arbeit mit Bundesmitteln ausgestattet, und wenn ja, welche (bitte ggf. nach Empfänger, Jahr, Bundesministerium, Bundesbehörde oder Bundeskasse, Grund der Zahlung oder Name des geförderten Projekts bzw. Programms und Höhe der Zahlung aufschlüsseln)?
Hat es Fälle gegeben, in denen die Bundesregierung die Förderung zurückgezogen, abgebrochen, beendet oder nicht verlängert hat, weil der geförderte Medienbetrieb nicht mehr diesen Förderkriterien entsprochen hat, und wenn ja, welche Fälle waren das (bitte ggf. nach Jahr, Medienbetrieb, Fördersumme und Grund des Entzugs auflisten)?
Welchen wirtschaftlichen Sinn hat die staatliche Förderung von Online-Medien wie CORRECTIV, die überhaupt keine Druckausgabe herausgeben, aus Gründen des „Auflagenrückgangs von Zeitschriften und Presseerzeugnissen“ (vgl. Haushaltstitel 684 15; bitte erläutern)?
Hat die Bundesregierung sich zur mangelnden Transparenz von CORRECTIV bei der Einzelausweisung seiner staatlichen Teilfinanzierung (www.nius.de/analyse/2-5-mio-euro-staatliche-foerderung-so-verschleiertcorrectiv-von-wem-das-geld-wirklich-kommt/1e6e8754-0ca2-41a2-a986-96b5e15adbaf#) im Hinblick auf das „Bundesinteresse“ an Qualitätsjournalismus und Nachrichtenkompetenz (vgl. Haushaltstitel 684 15) eine eigene Auffassung gebildet, und wenn ja, welche?
Hat die Tatsache, dass ausgerechnet ein sog. Faktenchecker keine vollständige Transparenz im Hinblick auf einfache Fakten wie seine eigene Projektfinanzierung schafft, Rückwirkungen auf seine Einstufung als förderungswürdiges Qualitätsmedium im Bundeshaushalt, und wenn nein, wieso nicht?
Bedeutet die Tatsache, dass die Bundesregierung private Medienbetriebe „zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus“ mitfinanziert (vgl. Haushaltstitel 684 15), dass diese Projekte bei ihrer Tätigkeit der Definition dieser Begriffe durch die Bundesregierung zu folgen haben, und wenn ja, wie kann nach Auffassung der Bundesregierung ein Journalismus von der Bundesregierung unabhängig sein, wenn er deren inhaltlichen Vorgaben zu folgen hat?
Wurden die zusätzlichen Mittel für den Haushaltsposten „Stärkung der Medienkompetenz sowie Schutz und strukturelle Förderung der journalistischen Arbeit“, die in den Jahren 2022 und 2023 für Maßnahmen „zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus“ bereitgestellt wurden, journalistischen Projekten gegen Rechtsextremismus und Rassismus oder dem, was die Bundesregierung dafür hält, zuteil, und wenn ja, wie ist diese inhaltliche Zweckbindung mit der behaupteten journalistischen Unabhängigkeit der geförderten Medienbetriebe vereinbar, und wenn nein, wieso stellt die Bundesregierung zweckgebundene Mittel für zweckfremde Projekte bereit?
Wurden die zusätzlichen Mittel für den Haushaltsposten „Stärkung der Medienkompetenz sowie Schutz und strukturelle Förderung der journalistischen Arbeit“, die in den Jahren 2022 und 2023 für Maßnahmen „zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus“ bereitgestellt wurden, journalistischen Projekten der AfD zuteil vor dem Hintergrund der wiederholten, möglicherweise verfassungsrechtlich unzulässigen verbalen Angriffe der zuständigen Staatsministerin für Kultur und Medien auf diese Partei (vgl. Bundestagsdrucksachen 20/10185 und 20/10344), und wenn ja, wie sind diese Zuwendungen mit dem parteipolitischen Neutralitätsgebot für die Bundesregierung und ihre Bundesminister vereinbar?
Wie werden die Mitglieder der „unabhängigen Fachjury“ zur Förderentscheidung im besonders grundrechtssensiblen Pressebereich ausgewählt, ernannt, bestellt oder berufen (www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/bund-foerdert-projekte-zur-strukturellen-staerkung-des-journalismus-foerderung-von-zehn-projekten-mit-rund-2-3-millionen-euro-2069936), wer oder welches Gremium hat sie nach welchen Kriterien berufen, und wie stellt die Bundesregierung dabei sicher, dass diese Mitglieder von ihr unabhängig sind?
Seit wann existiert diese Fachjury (vgl. Frage 12), welche Mitglieder sind dort wie lange vertreten gewesen, und welche einschlägige Kompetenz oder Funktion haben diese zum Zeitpunkt ihrer Wahl, Ernennung, Bestellung oder Berufung besessen (bitte Personen einzeln auflisten)?
Ist die „unabhängige Fachjury“ (vgl. Frage 12) die einzige institutionelle Vorkehrung, die die Bundesregierung zur Verhinderung ihres eigenen politischen Einflusses auf die von ihr mitfinanzierten Medienbetriebe getroffen hat oder gibt es weitere (bitte ausführen)?
Besitzt die Bundesregierung wissenschaftliche Erkenntnisse dazu, bis zu welchem Grad an staatlicher Finanzierung ein privater Medienbetrieb „eigenständig und unabhängig“ (Haushaltstitel 684 15) vom Staat sein kann und ab welchem Grad diese Finanzmittel das Gegenteil bewirken, wenn ja, welche Erkenntnisse sind dies, und wenn nein, auf welche nichtwissenschaftliche Weise bestimmt die Bundesregierung die Obergrenze der Finanzmittel?
Wie begründet die Bundesregierung ihre Mitfinanzierung ausgewählter Medien vor dem Hintergrund der ausgesprochen negativen historischen Erfahrung mit einer Staatspresse in der kommunistischen Diktatur der DDR und der nationalsozialistischen Diktatur?
Warum begründet die Bundesregierung ihre Teilfinanzierung von privaten Medienbetrieben ausgerechnet Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG; vgl. Haushaltstitel 684 15), der eigentlich das Gebot der Staatsferne ausdrückt und die Freiheit der Presse von staatlicher Einflussnahme sicherstellen soll (Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, WD 10 – 3000 - 056/16)?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass sie diese Lehre aus der deutschen Geschichte entweder mit parteipolitischer Absicht oder aus Mangel an historischer Bildung pervertiert hat (bitte erläutern)?
Welche Förderbestimmungen gelten bei privaten Medienbetrieben, die ihre staatliche Teilfinanzierung nur unvollständig der Öffentlichkeit ausweisen, und fördert die Bundesregierung solche Medien weiter oder stellt sie die Förderung ein (bitte Gründe erläutern)?
Welche Förderbestimmungen gelten bei privaten Medienbetrieben, die im Verdacht stehen, bei ihrer Tätigkeit illegale Abhörmethoden verwendet zu haben, und fördert die Bundesregierung solche Medien weiter oder stellt sie die Förderung ein (bitte Gründe erläutern)?
Welche Förderbestimmungen gelten bei privaten Medienbetrieben, die bei ihrer Tätigkeit gerichtlich erwiesen illegale Abhörmethoden verwendet haben, und fördert die Bundesregierung solche Medien weiter oder stellt sie die Förderung ein (bitte Gründe erläutern)?
Welche Förderbestimmungen gelten bei privaten Medienbetrieben, insbesondere sog. Faktencheckern, die bei sachlicher und nüchterner Betrachtung „fake news“ oder Verschwörungstheorien verbreiten, und fördert die Bundesregierung solche Medien weiter oder stellt sie die Förderung ein (bitte Gründe erläutern)?
Hat die Bundesregierung sich eine Auffassung dazu gebildet, ob CORRECTIV weiter zu fördern ist, falls es sich – wenngleich dies gegenwärtig angesichts des Dementis und des Absehens der zuständigen Staatsanwaltschaft Potsdam von der Aufnahme von Ermittlungen mangels Anfangsverdachts nicht im Raum steht – gerichtlich oder auf andere Art und Weise hinreichend klar erweisen sollte, dass das Unternehmen illegale Abhörmethoden verwendet hat, wenn ja, wie lautet diese, und wie ist dies mit dem Bundesinteresse an der Förderung von Qualitätsjournalismus und der Bekämpfung von „fake news“ vereinbar?
Hat die Bundesregierung sich eine Auffassung dazu gebildet, ob CORRECTIV weiter zu fördern ist, falls es sich gerichtlich oder auf andere Art und Weise hinreichend klar erweisen sollte, dass seine bewertende Darstellung seiner Recherchen, dass es auf dem Potsdamer Treffen einen „Masterplan“ zur „Vertreibung der Menschen mit Migrationshintergrund, auch deutscher Staatsbürger“ gegeben habe (https://correctiv.org/aktuelles/neue-rechte/2024/01/10/geheimplan-remigration-vertreibung-afd-rechtsextreme-november-treffen/), nicht auf hinreichender Tatsachengrundlage basiert, wenn ja, wie lautet diese, und wie ist dies mit dem Bundesinteresse an der Förderung von Qualitätsjournalismus und der Bekämpfung von „fake news“ vereinbar?
Hat es Fälle gegeben, in denen die Bundesregierung Falschmeldungen von Faktencheckern richtiggestellt hat, weil „sie sich auf die Arbeit der Bundesregierung beziehen oder sich gegen die Werte unserer Demokratie richten“ (www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/umgang-mit-desinformation/die-arbeit-der-faktenchecker-2081802), und wenn ja, welche (bitte nach Jahr, Medienbetrieb, kurze Schilderung des Falls auflisten)?
Sind die Vorwürfe mehrerer Mitglieder des Treffens in Potsdam zutreffend, dass CORRECTIV nicht unabhängig berichte, sondern „eine staatlich gewollte Kampagne gegen die rechte Opposition“ unternehme, vor dem Hintergrund möglicher dafürsprechender Indizien wie den zahlreichen offiziellen und „spontanen“ Treffen der Bundesregierung und des Bundeskanzlers mit CORRECTIV, der jahrelangen staatlichen Mitfinanzierung von CORRECTIV in Millionenhöhe, der nicht vollständig transparenten öffentlichen Ausweisung dieser Mittel durch CORRECTIV und der eidesstattlichen Versicherung mehrerer Teilnehmer, dass CORREC-TIV in entscheidenden Punkten nicht die Wahrheit gesagt habe (a. a. O.; bitte ausführen)?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Mitarbeit von CORRECTIV im Verbundprojekt noFake zur Bekämpfung von Desinformation (www.forschung-it-sicherheit-kommunikationssysteme.de/pro jek te /nofake; vgl. Antwort zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 20/4948) angesichts der nach Ansicht von Kritikern zweifelhaften Darstellung des Potsdamer Treffens durch das Medienunternehmen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und wie geht die Bundesregierung in diesem Verbundsystem mit Partnern um, die selbst Verschwörungstheorien oder „fake news“ verbreiten?
Ist die Erhöhung der Finanzierung von CORRECTIV und anderen staatlich mitfinanzierten Medienbetrieben des Haushaltstitels 684 15, die aus dem Maßnahmenkatalog des „Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus“ herrührt, Teil des „Kampfes gegen rechts“ der Bundesregierung, und wenn ja, wie ist dies mit der Freiheit der Presse von staatlicher Einflussnahme nach Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 GG und dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der parteipolitischen Neutralität der Bundesregierung vereinbar?
Wieso ist die Bundesregierung der Ansicht, dass ausgerechnet eine staatliche Mitfinanzierung („Förderung“) private Medien in ihrer „eigenständigen und unabhängigen Aufgabenwahrnehmung“ unterstützt (Haushaltstitel 684 15), während der demokratische Mehrwert der „vierten Gewalt“ sich gerade durch deren Unabhängigkeit von der Exekutive auszeichnet?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass eine staatliche Förderung bestimmter privater Medien, die im Haushaltsplan stets aufgrund des Mehrheitsbeschlusses konkreter Fraktionen im Deutschen Bundestag erfolgt, keinen interessengeleiteten Charakter besitzt (bitte ausführlich begründen)?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass eine staatliche Förderung weniger interessengeleitet als eine private Finanzierung ist (bitte ausführlich begründen), und wenn ja, was macht die staatliche Mitfinanzierung weniger interessengeleitet?