Russlandsanktionen und die Folgen für deutsche Anleger – Verlust russischer Kapitalanlagen bei Kleinaktionären
des Abgeordneten Klaus Stöber und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Seit dem Einmarsch der Russischen Föderation in die Ukraine am 24. Februar 2022 können deutsche Kleinaktionäre nicht mehr über ihre Kapitalanlagen (Aktien, Staatsanleihen usw.) in Russland verfügen. Unmittelbar nach Inkrafttreten der Sanktionen gegenüber Russland war privaten Anlegern aus Deutschland der Zugriff für Kauf- oder Verkaufstransaktionen auf ihre Kapitalanlagen in russische Unternehmen wie Sberbank, Gazprom oder Lukoil verwehrt. Sie waren und sind von Kupon- und Dividendenzahlungen sowie von jedweden Informationen (wie Kurswerten) aus Russland abgeschnitten und damit ihrer Eigentumsrechte über ihre Vermögenswerte enthoben (www.handelsblatt.com/finanzen/anlagestrategie/trends/adr-wie-anleger-dem-totalverlust-bei-russischen-aktienpapieren-entgehen/29385820.html vom 23. September 2023). Neben gewerblichen Investoren und Unternehmen sind viele private deutsche Anleger betroffen, die sich durch ihre jahrelangen Kapitalanlagen u. a. als Altersvorsorge der Finanzierung ihres Ruhestandes versichern wollten.
Der Erwerb von sogenannten American Depositary Receipts (ADRs) bzw. Global Depositary Receipts (GDRs) war für Investoren eine bislang praktikable Marktzugangsmöglichkeit. Ausländische Anleger konnten durch den Erwerb von ADRs in russische Konzerne investieren, ohne dass die Unternehmen an ausländischen Börsen gelistet sein mussten. Ausländische Banken, speziell aus den USA, brachten daher weltweit ADRs in Umlauf, während die den ADRs zugrundeliegenden Aktien bei Depotbanken in Russland gehalten wurden.
Die Europäische Union hat den Handel mit russischen Wertpapieren sanktioniert, und Russland hat zahlreiche russische Unternehmen dazu verpflichtet, ihre ADR-Programme zu beenden. Vor dem Hintergrund der rechtlich und politisch schwierigen Lage drohten im Ergebnis Zwangsverkäufe bis hin zum Totalverlust für all diejenigen ADR-Inhaber, denen es nicht gelungen ist, ihre ADRs noch rechtzeitig in Aktien zu konvertieren. Bedauerlicherweise war die Frist dafür vielen Kleinaktionären entgangen. Einige private Anleger konnten mithilfe von spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien ihre ADRs, ihre Zertifikate, in Originalaktien konvertieren (https://community.comdirect.de/t5/wertpapiere-anlage/russische-adr-s-umwandeln-in-orginal-aktien/td-p/238196/page/203; Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste: WD 4 – 3000 – 003/24 „Aktuelle Entwicklungen bei der Umwandlung von American Depository Receipts russischer Unternehmen“).
Bundeskanzler Olaf Scholz erklärte in seiner Grundsatzrede im Deutschen Bundestag im März dieses Jahres, dass die Sanktionen gegen Russland seitens der Bundesregierung zusammen mit internationalen Partnern monatelang bis ins kleinste Detail vorbereitet wurden. Dabei wurde die Wirkung der Sanktionen geprüft, um (nur) die „Richtigen“ mit den Sanktionen zu treffen (www.bundesregierung.de/breg-de/suche/rede-von-bundeskanzler-scholz-in-der-generaldebatte-zum-haushalt-am-23-maerz-2022-im-deutschen-bundestag-2019688).
Als mögliche Rechtsgrundlage für Entschädigungsansprüche westlicher Unternehmen gegen den russischen Staat boten sich bisher bilaterale Investitionsschutzabkommen (bilateral investment treaties (BITs) an. Dabei handelte es sich um völkerrechtliche Verträge, die für Investoren gewisse Schutzstandards im Gaststaat festlegten, wodurch Investoren bei Verletzung solcher Schutzstandards ein eigenes Klagerecht gegen den Gaststaat eingeräumt wurde. In den meisten BITs werden Investoren vor Enteignungen und Maßnahmen, die einer Enteignung oder Verstaatlichung gleichkommen, geschützt (www.iccgermany.de/magazin-post/investitionsschutzansprueche-deutscher-unternehmen-gegen-russland/).]
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Hatte die Bundesregierung Kenntnisse bzw. Erfahrungswerte über mögliche Konsequenzen für deutsche Unternehmen und private Anleger zum Zeitpunkt der Vorbereitungen der mit internationalen Partnern monatelang bis ins kleinste Detail geplanten Sanktionen gegen Russland?
Wenn Frage 1 bejaht wird, hatte die Bundesregierung die möglichen Folgen im Rahmen der Vorbereitungen der Sanktionen berücksichtigt, und wenn ja, wie, und welche Vorkehrungen oder Initiativen hatte die Bundesregierung mit welchem Erfolg entwickelt, um den privaten Anlegern ihre Rechte und Investitionen vorab zu sichern?
Wenn Frage 1 verneint wird, warum hatte die Bundesregierung bis dahin keine präventiven Vorkehrungen zum Schutz von Investoren und Anlegern getroffen, welche Gründe sprachen dagegen?
Wurden die deutschen Investoren und Anleger seitens der Bundesregierung vorab über mögliche Auswirkungen der Sanktionen auf ihre russischen Kapitalanlagen und Investitionen informiert?
Welche Maßnahmen hatte die Bundesregierung ggf. geplant, um die deutschen Kleinaktionäre zu schützen?
Hat die Bundesregierung Kenntnis über die seit den Sanktionen insgesamt entstandene Anzahl der von Enteignungen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) betroffenen privaten deutschen Anleger und deutschen Unternehmen, und wenn ja, wie hoch war das Investitions- bzw. Kapitalvolumen der Betroffenen insgesamt?
Wie viele Investoren sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell, nach Ablauf der Bundesbankfrist zur Umwandlung von ADRs am 25. Dezember 2023, noch als Betroffene verblieben, die eine Umwandlung ihrer Hinterlegungsscheine in Originalaktien verpasst haben?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das aktuell in Russland verbliebene Investitionsvolumen derjenigen betroffenen Investoren, die die Bundesbankfrist trotz Antragstellung verpasst haben, und wie hoch das derjenigen, die noch nicht einmal Kenntnis von der Frist der Allgemeingenehmigung zur Umwandlung hatten?
Werden Investoren und/oder Anleger nach Kenntnis der Bundesregierung in irgendeinem Register als gelistete Personen geführt?
Hat die Bundesregierung z. B. nach dem Vorbild sogenannter BITs vergleichbare Maßnahmen zum Schutz deutscher Kleinaktionäre bzw. zur Wiedererlangung der Eigentumsrechte der deutschen Anleger und Investoren geplant, und wenn ja, welche Maßnahmen sind das?
Welche Initiativen bzw. Maßnahmen oder Regelungen hat die Bundesregierung ggf. geplant, um einen Verlustausgleich und oder Schadensersatz für die betroffenen Anleger zu gewährleisten, und welche zeitliche Planung liegt dem ggf. zugrunde?
Wie wird diese Eigentumsstörung zukünftig bei den Themen „Lastenausgleich“ (voraussichtlich gültig ab 2024) und „EU-Vermögensregister“ behandelt?
Trifft es zu, dass sich Bundeskanzler Olaf Scholz auf dem letzten EU-Gipfel in Brüssel dafür aussprach, im Rahmen der EU-Pläne zur Beschlagnahmung von Geldern und Zinsen der russischen Zentralbank die Zinsen, die das Finanzinstitut auf seine in der EU eingefrorenen Guthaben erhält, zu konfiszieren und das Geld vor allem in Munition und Waffen für die Ukraine zu investieren, weil es sich bei den Zinsen um Erträge handeln würde, die niemandem zustehen (www.welt.de/politik/ausland/article250682276/EU-Gipfel-Scholz-will-russische-Zinsertraege-fuer-Ukraine-Hilfe-nutzen.html; www.tagesschau.de/ausland/europa/eu-russland-eingefrorene-gelder-100.html), und wenn ja, welche Rechtsgrundlage deckt die Aussage des Bundeskanzlers ab, dass die Zinserträge (der eingefrorenen Guthaben) niemandem zustehen?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber bzw. Erfahrungswerte dazu, wo die Zinserträge verbucht werden bzw. ob die Zinserträge auf sogenannten Schattenkonten bei den Clearings-Stellen bzw. Nationalbanken geführt werden?