Bedeutung von Wiedergutmachungsleistungen für polnische NS-Opfer für die deutsch-polnischen Beziehungen
der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Joachim Wundrak, Dr. Marc Jongen, Martin Erwin Renner, Beatrix von Storch und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Am 2. Juli 2024 besuchte Bundeskanzler Olaf Scholz im Rahmen von Regierungskonsultationen seinen polnischen Amtskollegen, Premierminister Donald Tusk, in Warschau. Das Treffen ist das erste seiner Art nach einer Unterbrechung von sechs Jahren, obgleich der deutsch-polnische Nachbarschaftsvertrag (Artikel 3 Absatz 2 des Vertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit) eigentlich einen jährlichen Turnus zwischen den Regierungschefs beider Staaten vorsieht (vgl. www.bundesregierung.de/breg-de/service/newsletter-und-abos/bulletin/vertrag-zwischen-der-bundesrepublik-deutschland-und-der-republik-polen-ueber-gute-nachbarschaft-und-freundschaftliche-zusammenarbeit-786742, Zugriff am 11. Juli 2024). Vor diesem Hintergrund wird die Wiederaufnahme der Regierungskonsultationen mit der seit dem 13. Dezember 2023 im Amt stehenden neuen Regierungskoalition in Warschau als Neuanfang für die deutsch-polnischen Beziehungen von den Fragestellern gewertet. Im Zentrum lag die Verkündung eines deutsch-polnischen Aktionsplans, der u. a. geschichtspolitische Fragen wie „die Errichtung eines deutsch-polnischen Hauses“, den 85. Jahrestag des Überfalls auf Polen und den 80. Jahrestag des Warschauer Aufstands beinhaltet (vgl. www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/europa/deutsch-polnische-regierungskonsultationen-2024-2295270, Zugriff am 10. Juli 2024).
Überraschend war aus Sicht der Fragesteller, dass es zu keiner Einigung in Bezug auf die erwarteten Wiedergutmachungsleistungen für polnische NS-Opfer gekommen ist. Der „POLITICO“-Journalist Hans von der Burchard bezeichnete vor diesem Hintergrund das Ende des deutsch-polnischen Regierungsgipfels als Flop und zitiert Tusks Aussage: „Die Zukunft wird zeigen, ob sich diese Erwartungen und Hoffnungen auf solide Fundamente stützen“ https://x.com/vonderburchard/status/1808080180096696770, Zugriff am 11. Juli 2024). Da die Tusk-Regierung die Reparationsforderungen ihrer Vorgänger gegen die Bundesrepublik Deutschland nicht mehr erhebt, sind nach Auffassung der Fragesteller die freiwilligen Wiedergutmachungsleistungen für polnische NS-Opfer sowohl für das Ansehen der Tusk-Regierung als auch für die deutschpolnischen Beziehungen von großer Bedeutung.
Bundeskanzler Olaf Scholz’ Aussage auf der Pressekonferenz in Warschau, dass man sich „um Maßnahmen zur Unterstützung der noch lebenden Opfer des deutschen Angriffs und der Besatzung in den Jahren 1939 bis 1945 bemühen“ werde, soll bei polnischen Mitgliedern der Regierungskoalition zu wütenden Reaktionen geführt haben (www.sueddeutsche.de/politik/polen-wiedergutmachung-weltkrieg-lux.QUXJkfeKy8erCL63NvMLh5?reduced=true, Zugriff am 10. Juli 2024). Auch im Aktionsplan steht lediglich der Satz: „Die beiden Regierungen führen einen intensiven Dialog über Maßnahmen zur Unterstützung für die noch lebenden Opfer des deutschen Angriffs und der Besatzung in den Jahren 1939 bis 1945“ (www.bundesregierung.de/resource/blob/975244/2295276/b5e9e128f9d0909349fd9a57f04cbe69/2024-07-02-deu-pol-aktionsplan-de-data.pdf?download=1, S. 3, Zugriff am 10. Juli 2024).
Unklar ist nach Ansicht der Fragesteller, warum es zu keiner Einigung kam, da Medienberichten zufolge ein konkretes Angebot seitens der Bundesregierung in Höhe von 200 Mio. Euro an die noch ca. 40 000 lebenden polnischen NS-Opfer von Zwangsarbeit, Haft in Konzentrationslagern oder Kriegsgefangenschaft vorgelegen haben soll und über die Stiftung „Polnisch-Deutsche Aussöhnung“ ausgezahlt werden sollte (www.sueddeutsche.de/politik/polen-wiedergutmachung-weltkrieg-lux.QUXJkfeKy8erCL63NvMLh5?reduced=true, Zugriff am 10. Juli 2024).
Nach Angaben des Internetportals onet.pl, das zum Medienkonzern Ringier Axel Springer Polska gehört, soll der polnische Premierminister das deutsche Angebot abgelehnt haben. Als Grund wird die Höhe der Entschädigungssumme angegeben, die als zu niedrig im Vergleich zu den noch lebenden Opfern mit israelischer Staatsbürgerschaft angesehen werde (vgl. https://wiadomosci.onet.pl/kraj/olaf-scholz-zlozyl-oferte-donaldowi-tuskowi-uznal-ja-za-niezadowalajaca/m2xfffe, Zugriff am 10. Juli 2024). Eine Wiedergutmachung in Form einer Einmalzahlung in Höhe von 5 000 Euro pro Person sei daher nicht ausreichend (www.rp.pl/komentarze/art40779431-michal-plocinski-donald-tusk-prezy-teraz-muskuly-przed-niemcami-bo-wie-ze-krol-jest-nagi, Zugriff am 10. Juli 2024).
Auf dem Internetportal politico.eu wird hingegen auf „die derzeit […] schwierigen Haushaltsverhandlungen“ und die Haushaltslage in Deutschland verwiesen und es werden anonyme Befürchtungen von Regierungsbeamten zitiert, dass die angebotenen Leistungen weitere Entschädigungsforderungen durch andere Länder wie Griechenland auslösen könnten (www.politico.eu/article/germany-poland-fail-agree-compensation-for-survivor-of-nazi-crimes-olof-scholz-donald-tusk/, Zugriff am 10. Juli 2024).
Daher möchten die Fragesteller in Erfahrung bringen, welche Bedeutung die Frage nach Wiedergutmachungsleistungen für polnische NS-Opfer für die deutsch-polnischen Beziehungen hat und wie die Bundesregierung gedenkt, weiter zu verfahren.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Bestehen aus Sicht der Bundesregierung noch völkerrechtliche Verpflichtungen oder rechtliche Verpflichtungen anderer Art zur Leistung von Reparationen oder persönlichen Entschädigungszahlungen an Polen bzw. polnische Staatsbürger?
a) Wenn ja, worauf stützen sich diese?
b) Wenn nein, durch welche völkerrechtlichen Verträge und Leistungen sind diese gegebenenfalls erfüllt worden?
Welche Bedeutung hat nach Ansicht der Bundesregierung die Geste der freiwilligen Wiedergutmachungsleistungen für die noch lebenden polnische NS-Opfer für die deutsch-polnischen Beziehungen, insbesondere vor dem Hintergrund der Reparationsforderungen der polnischen Vorgängerregierung?
Kann die Bundesregierung Berichte darüber bestätigen, dass es ein deutsches Angebot einer freiwilligen Wiedergutmachung in Höhe von 200 Mio. Euro in Form einer Einmalzahlung in Höhe von 5 000 Euro pro NS-Opfer gegeben hat?
Wenn Frage 3 bejaht wurde, hat die Bundesregierung ihr Angebot aufgrund der schwierigen Haushaltslage und Haushaltsverhandlungen zurückgezogen?
Wenn Frage 3 bejaht wurde, kann die Bundesregierung Berichte darüber bestätigen, dass die polnische Regierung dieses Angebot als in der Summe zu niedrig und im Vergleich zu den Wiedergutmachungszahlungen an NS-Opfer mit israelischer Staatsangehörigkeit abgelehnt hat (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Wenn ja, welche Argumentation vertrat die polnische Seite (bitte ausführen)?
b) Wenn nein, was war der eigentliche Grund, dass es nicht zu einer Einigung kam?
Erhebt die polnische Regierung konkret bezifferbare Forderungen für die Wiedergutmachungsleistungen, und wenn ja, welche?
a) Wenn ja, wie hoch soll die Gesamtsumme sein?
b) Wenn ja, wie hoch soll die individuelle Wiedergutmachungsleistung sein?
c) Wenn ja, gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung weitere, bisher nicht in den Medien besprochene Forderungen?
Plant die Bundesregierung, ein neues Angebot zu machen, das der Forderung der polnischen Regierung entgegenkommt?
a) Wenn ja, wie sieht dieses Angebot aus?
b) Wenn nein, wie plant die Bundesregierung in dieser Frage weiter vorzugehen?
Erwägt die Bundesregierung, vor dem Hintergrund, dass es sich bei der Wiedergutmachungsleistung um eine freiwillige Leistung handeln soll, die Betroffenen oft über 90 Jahre alt sind und die Bundesregierung vor einer angespannten Haushaltslage steht, eventuell die Zahlungen an die Stiftung „Polnisch-Deutsche Aussöhnung“ ohne Zustimmung der polnischen Regierung vorzunehmen?
a) Wenn ja, warum (bitte begründen)?
b) Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
Welche polnischen NS-Opfergruppen sollten nach Ansicht der Bundesregierung diese Wiedergutmachungsleistung erhalten?
Wie viele polnische NS-Opfer leben noch nach Kenntnisstand der Bundesregierung, und wie werden diese Zahlen gegebenenfalls erfasst?
Hat die Bundesregierung Berechnungen darüber angestellt, wie sich die Kosten für den Bundeshaushalt entwickeln würden, wenn man die Wiedergutmachungsleistungen für die polnischen NS-Opfer an die Höhe für die jüdischen NS-Opfer mit israelischer Staatsangehörigkeit angleichen würde, und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist sie gelangt, und wo würden bzw. werden diese Kosten im Haushalt veranschlagt?