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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Abschiebungen im ersten Halbjahr 2024 - fortgesetzte Defizite bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht
(insgesamt 47 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Datum
09.09.2024
Aktualisiert
18.09.2024
BT20/1238226.07.2024
Abschiebungen im ersten Halbjahr 2024 - fortgesetzte Defizite bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 20/12382
20. Wahlperiode 26.07.2024
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, Martin Hess, Steffen
Janich, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Abschiebungen im ersten Halbjahr 2024 – Fortgesetzte Defizite bei der
Durchsetzung der Ausreisepflicht
Mit Stand Ende 2023 haben sich 242 642 vollziehbar ausreisepflichtige
Ausländer in Deutschland aufgehalten, von denen 193 972 geduldet waren. Die
Zahl der Ausreisepflichtigen ist damit im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr
um ca. 62 000 Personen gesunken (vgl. Antwort zu Frage 10 auf
Bundestagsdrucksache 20/10520 bzw. Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache
20/5749). Dieser Rückgang beruht allerdings weitaus stärker auf dem
zehntausendfachen Übergang aus dem Status als Ausreisepflichtiger in eine
Aufenthaltserlaubnis gemäß dem Ende 2022 in Kraft getretenen Gesetz zur
Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts (Bundestagsdrucksache 20/3717) denn
auf einer relevanten Steigerung der Abschiebungen. Abgeschoben wurden im
Gesamtjahr 2023 lediglich 16 430 Personen (vgl. Antwort zu Frage 1 auf
Bundestagsdrucksache 20/10520), während insgesamt 86 816 Ausreisepflichtige
eine Aufenthaltserlaubnis gemäß den Neuregelungen des Gesetzes zur
Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts erhielten (vgl. Antworten zu den Fragen
16 und 17 auf Bundestagsdrucksache 20/10520). Auch für das Jahr 2024
zeichnet sich bislang aus Sicht der Fragesteller keine nennenswerte Steigerung der
Abschiebezahlen ab: In den ersten drei Monaten wurden ca. 4 800 Personen
abgeschoben (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/abschiebungen-waru
m-das-versprechen-von-olaf-scholz-ins-leere-laeuft/100042698.html), was
hochgerechnet auf das Gesamtjahr auf ca. 19 200 Abschiebungen und damit –
ausgehend von einem niedrigen Ausgangsniveau – auf eine Steigerung um
etwa 17 Prozent hinausliefe. Bezogen auf die eingangs genannte Gesamtzahl
der Ausreisepflichtigen läge die Abschiebequote im Gesamtjahr bei 7,9
Prozent.
Damit würde Deutschland erneut deutlich hinter dem Durchschnitt in der EU
zurückbleiben, der laut EU-Innenkommissarin Ylva Johansson im Jahr 2023
bei 22 Prozent lag (vgl. FAZ vom 10. April 2024, S. 6, „Den Grünen graust es“,
Thomas Gutschker). Auch würde immer noch nicht wieder das Niveau aus der
Zeit vor der Corona-Pandemie erreicht, als in den Jahren von 2015 bis 2019
konstant mehr als 20 000 Personen abgeschoben wurden (JUNGE FREIHEIT
Nr. 27/24, S. 7, „Ab ins Herkunftsland“, Paul Leonhard). Unabhängige
Beobachter bewerten deshalb die „Rückführungsoffensive“ und die von
Bundeskanzler Olaf Scholz angekündigten „Abschiebungen in großem Stil“ als ins
Leere laufende Versprechen (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/abschi
ebungen-warum-das-versprechen-von-olaf-scholz-ins-leere-laeuft/10004269
8.html).
Die Zahl der Abschiebungen hält zudem nicht einmal ansatzweise Schritt mit
der Zahl der neu abgelehnten Erstantragsteller auf Asyl, die sich im ersten
Halbjahr 2024 bei 157 076 Entscheidungen und einer Ablehnungsquote von
53 Prozent auf 83 182 Personen belief (vgl. Bundesamt für Flüchtlinge und
Migration (BAMF), Aktuelle Zahlen, Ausgabe: Juni 2024, S. 11).
Ein zentrales Problemfeld stellt aus Sicht der Fragesteller die unverändert
fortbestehende Dysfunktionalität des Dublin-Systems dar. So waren im Jahr 2023
zwar 12,4 Prozent aller Entscheidungen über Asylanträge dem Dublin-
Verfahren zuzuordnen (vgl. BAMF, Aktuelle Zahlen, Ausgabe: Dezember
2023, S. 11). Dabei stehen jedoch 74 622 Übernahmeersuchen des BAMF an
andere Dublin-Staaten, von denen 55 728 eine Zustimmung erhielten, lediglich
5 053 tatsächlich erfolgte Überstellungen gegenüber (BAMF, ebd. S. 10). Nicht
einmal jeder zehnte Asylbewerber, dessen Überstellung ein anderer
Mitgliedstaat des Dublin-Systems zugestimmt hat, wird also tatsächlich dorthin
überstellt. Inzwischen betreiben immer mehr Staaten hinsichtlich ihrer
Rücknahmepflicht gegenüber Deutschland gezielte Obstruktion: Neben Italien und
Griechenland, die sich schon seit längerem nahezu komplett verweigern, blockieren
mittlerweile auch Bulgarien und Kroatien die allermeisten Überstellungen
(www.welt.de/politik/deutschland/plus250841816/Migration-Wie-Italien-die-Z
ustaendigkeit-fuer-Asylbewerber-auf-Deutschland-abwaelzt.html). Nach
Einschätzung der Fragesteller ist es bislang weder der Bundesregierung noch
der EU-Kommission als „Hüterin der Verträge“ gelungen, diesen Rechtsbruch
zulasten Deutschlands abzustellen. Die Bundesregierung erklärt hierzu
lediglich, sich in einem als „fortwährenden Prozess“ zu verstehenden Austausch mit
der EU-Kommission zu befinden (Antwort zu Frage 42 auf
Bundestagsdrucksache 20/10520) bzw. mit den Amtskollegen von Bundeskanzler Olaf Scholz in
mehreren Ländern im „Dauergespräch“ zu sein (https://zeitung.faz.net/faz/politi
k/2024-07-09/wichtiges-in-kuerze/1048623.html). Teilweise scheitern Dublin-
Überstellungen allerdings auch an internen Defiziten wie Personalengpässen
beim BAMF. Deshalb sollen bis zu 15 Bedienstete der EU-Asylagentur das
BAMF bei der Durchführung der Dublin-Verfahren unterstützen (www.tagesspi
egel.de/politik/nach-ruhigen-wintermonaten-zahl-der-asylantrage-in-europa-ste
igt-wieder-11888321.html).
Am 27. Februar 2024 ist das Gesetz zur Verbesserung der Rückführung
(Rückführungsverbesserungsgesetz, Bundestagdrucksache 20/9463) in Kraft getreten,
mittels dessen Regelungen, die Abschiebungen verhindern oder erschweren,
angepasst werden sollen (ebd. S. 1). Hierin wird u. a. der Ausreisegewahrsam
von zehn auf maximal 28 Tage verlängert, wobei jedoch den Inhaftierten trotz
bestehender rechtskräftiger Ausweisungsverfügung ein Pflichtanwalt besorgt
werden muss, was aus Sicht der Fragesteller die Gefahr von Verzögerungen
bzw. des Scheiterns der Abschiebung mit sich bringt.
Nach der Tötung eines Polizisten durch einen ursprünglich abgelehnten
afghanischen Asylbewerber in Mannheim und eines Heranwachsenden durch einen
2016 nach Deutschland gelangten Syrer in Bad Oeynhausen hat die
Bundesregierung ihren jahrelangen Widerstand gegen die Abschiebung von schweren
Straftätern und Gefährdern nach Afghanistan und Syrien unter dem Druck der
Ereignisse aufgegeben und will nun „erste Schritte einleiten“, um diese zu
ermöglichen (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/mpk-2293248). Die
Bundesländer haben inzwischen mindestens 335 Personen an das
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) gemeldet, die für Abschiebungen nach
Afghanistan und Syrien in Betracht kommen (www.bild.de/politik/inland/afgha
nen-und-syrer-faeser-soll-335-straftaeter-sofort-abschieben-6685230a18c33d08
6d7b9410).
Ein Haupthindernis für Rückführungen bildet unverändert die fehlende
Kooperation vieler Herkunftsstaaten bei der Rücknahme ihrer Staatsbürger. Doch
obwohl die Bundesregierung anerkennt, dass die völkerrechtliche Pflicht der
Herkunftsstaaten zur Rücknahme ihrer Staatsbürger vorbehaltlos besteht (Antwort
zu Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 20/5466), will sie Staaten bei einem
Verstoß gegen diese Pflicht offenbar nicht sanktionieren, sondern vielmehr mit
sog. partnerschaftlichen Migrationsabkommen zu einer verbesserten
Kooperation bewegen. Ein Abschluss solcher Abkommen ist mit Georgien, Moldau,
Kirgistan, Usbekistan, Kenia, den Philippinen, Marokko und Kolumbien
vollzogen oder geplant (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/analyse-ministerpr
aesidenten-scholz-100.html). Von diesen Staaten finden sich allerdings allein
Georgien und Moldau, die zudem bisher schon kooperationsbereit waren, unter
den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten Ausreisepflichtiger (Antwort zu Frage 11
auf Bundestagsdrucksache 20/10520). Das Vorbild für solche Abkommen soll
das am 7. März 2023 in Kraft getretene Abkommen mit Indien sein (vgl.
Besprechung des Bundeskanzlers Olaf Scholz mit den Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder am 10. Mai 2023, Beschluss „Gemeinsame
Flüchtlingspolitik von Bund und Ländern: Unterstützung der Kommunen, gesteuerter
Zugang, beschleunigte Verfahren, verbesserte Rückführung“, S. 4, 5). Bis Ende
2023 hatte das Abkommen allerdings keine relevanten Ergebnisse gebracht,
denn von den Ende 2022 vollziehbar ausreisepflichtigen 4 976 indischen
Staatsangehörigen wurden im Laufe des Jahres 2023 lediglich 51 Personen,
also knapp 1 Prozent, nach Indien abgeschoben (Antwort zu Frage 18a auf
Bundestagsdrucksache 20/10520). Der ausbleibende Effekt des
Musterabkommens mit Indien wie auch die Tatsache, dass mit den wichtigsten
Herkunftsländern von Ausreisepflichtigen Abkommen weder bestehen noch geplant sind,
belegt nach Auffassung der Fragesteller, dass die Bundesregierung mit ihrem
Ansatz keine wesentlichen Verbesserungen erreichen wird.
Ein nach Ansicht der Fragesteller potenziell wirksames, aber weiterhin nur
unzureichend eingesetztes Instrument ist hingegen der „Visahebel“ gemäß
Artikel 25a des Visakodex, der es erlaubt, Konditionen und Umfang der
Visaerteilung an die Kooperation des jeweiligen Staates bei der Rückführung zu
koppeln. Dieser Hebel kam seit längerem allein gegenüber Gambia zu Anwendung,
welchem die Bundesregierung in der Folge bescheinigte, sich bezüglich der
Rückführung kooperativ zu verhalten und Chartermaßnahmen zu ermöglichen
(Antworten zu den Fragen 32 und 32a auf Bundestagsdrucksache 20/10520).
Kürzlich wurden auch im Verhältnis zu Äthiopien die Visabestimmungen
verschärft (www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2024/04/29/
ethiopiacouncil-restricts-visa-provision/).
Nach Einigung auf das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) der
EU ist nunmehr dessen Umsetzung durch die Mitgliedstaaten vorzubereiten.
Hierzu hat die EU-Kommission einen gemeinsamen Umsetzungsplan
vorgelegt, der unter Nummer 5 „Effiziente und faire Rückkehrverfahren“ beinhaltet
(https://europa.eu/newsroom/ecpc-failover/pdf/ip-24-3161_de.pdf). Die
nationalen Umsetzungspläne sind bis Dezember 2024 vorzulegen (ebd.). EU-
Innenkommissarin Ylva Johansson erwartet während des Mandats der nächsten
Kommission eine Verdoppelung der Rückführungsrate, was sie u. a. damit
begründet, dass künftig mit der Ablehnung des Asylantrags automatisch eine
Rückführungsanordnung ausgestellt werden muss, während dies bisher zwei
getrennte Rechtsakte sind, gegen die jeweils geklagt werden kann (FAZ vom
10. April 2024, a. a. O.).
Neben der Abschiebung ist die geförderte freiwillige Rückkehr ein zentrales
Instrument, um die Ausreise von nicht aufenthaltsberechtigten Ausländern zu
erreichen. Zudem kann hiermit auch schon während des Asylverfahrens, also
noch vor Eintritt einer Ausreisepflicht, erreicht werden, dass Antragsteller auf
dessen Fortsetzung verzichten und das Land wieder verlassen. In letzter Zeit
verdichtete sich allerdings der Verdacht, dass diese Förderung insbesondere
von türkischen Asylbewerbern gezielt missbräuchlich in Anspruch genommen
wird (www.welt.de/politik/ausland/plus251666230/Migration-Wie-Migranten-f
inanzielle-Rueckkehrhilfen-in-grossem-Stil-missbrauchen.html). Neben dem
Missbrauch besteht als weiteres Problem eine unverhältnismäßig lange
Bearbeitungszeit der Anträge auf Rückkehrförderung, seit mit Beginn dieses Jahres
die Abwicklung von der Internationalen Organisation für Migration der
Vereinten Nationen auf das BAMF übergegangen ist (www.welt.de/politik/deutschlan
d/article252250698/Abgelehnte-Asylbewerber-Antragsstau-beim-Bamf-Freiwil
lige-Ausreise-scheitert-an-Buerokratie.html). Hieran scheiterte im Jahr 2024
bislang die freiwillige Ausreise von 2 000 abgelehnten Asylbewerbern,
weshalb einige Bundesländer inzwischen dazu übergegangen sind, die
Rückkehrhilfen aus Landesmitteln zu bezahlen (www.welt.de, ebd.).
Die nach wie vor unzureichende Durchsetzung der Ausreisepflicht ist aus Sicht
der Fragesteller mit ein Grund dafür, weshalb inzwischen 69 Prozent der
Bürger kein Vertrauen mehr in die Fähigkeit des Staates haben, seine Aufgaben zu
erfüllen (www.tagesschau.de/inland/umfrage-beamtenbund-staat-100.html).
Auf die Frage nach den Politikbereichen, in denen der Staat überfordert sei,
wurde mit 30 Prozent die „Migration“ am häufigsten genannt (www.faz.net/akt
uell/politik/inland/70-prozent-halten-staat-fuer-ueberfordert-dbb-fordert-ander
e-migrationspolitik-19816324.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Ausländer sind im ersten Halbjahr 2024 bundesweit
abgeschoben worden (bitte monatsweise aufschlüsseln)?
2. Wie verteilen sich die Abschiebungen im ersten Halbjahr 2024 auf die
einzelnen Bundesländer und die Bundespolizei?
3. Wie viele der abgeschobenen Ausländer sind in ihre Herkunftsländer und
wie viele im Rahmen einer Rücküberstellung gemäß der Dublin-III-
Verordnung (Dublin-III-VO) in andere Dublin-Staaten überführt worden?
4. Wie verteilen sich die abgeschobenen Ausländer nach Nationalitäten?
5. Wie viele der abgeschobenen Ausländer sind nach Kenntnis der
Bundesregierung per Charterflug abgeschoben worden?
Wie viele Charterflüge zwecks Abschiebung sind im ersten Halbjahr 2024
nach Kenntnis der Bundesregierung von Deutschland aus durchgeführt
worden, welches waren die Zielländer dieser Charterflüge?
6. Wie lange haben sich die Ausländer durchschnittlich im Bundesgebiet
aufgehalten, bevor sie abgeschoben wurden?
7. Wie viele ausreisepflichtige Ausländer sind im ersten Halbjahr 2024
freiwillig (unter Vorlage einer Grenzübertrittsbescheinigung) ausgereist?
8. Wie viele ausreisepflichtige Personen aus Drittstaaten haben in
Verbindung mit ihrer freiwilligen Ausreise im ersten Halbjahr 2024 Fördermittel
zur Rückkehr bzw. Integration vor Ort aus Programmen des Bundes und/
oder nach Kenntnis der Bundesregierung aus Programmen der Länder
erhalten?
9. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine laut
Medienberichten zunehmende missbräuchliche Inanspruchnahme der
Rückkehrhilfen insbesondere durch türkische Asylbewerber (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller), und welche Gegenmaßnahmen wurden insoweit
ergriffen?
10. Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines Antrags auf
Rückkehrförderung im Rahmen eines Bundesprogrammes im laufenden
Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr, treffen die Berichte über erhebliche
Verzögerungen bei der Bearbeitung nach dem Übergang auf das BAMF
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) zu, und wenn ja, wie soll insoweit
Abhilfe geschaffen werden?
11. Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer haben sich zum 30.
Juni 2024 in Deutschland aufgehalten, wie viele davon sind geduldet, und
bei wie vielen davon war im Ausländerzentralregister (AZR) ein
abgelehnter Asylantrag gespeichert?
12. Welches sind die 15 häufigsten Nationalitäten der vollziehbar
ausreisepflichtigen Ausländer (bitte mit Angabe der absoluten Zahl und des
Prozentsatzes, welcher auf die jeweilige Nationalität entfällt, auflisten)?
13. Wie lange halten sich die vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer
jeweils bereits in Deutschland auf (bitte die Aufenthaltsdauer nach 0 bis
2 Jahre, 2 bis 4 Jahre, 4 bis 6 Jahre und mehr als 6 Jahre aufschlüsseln)?
14. Wie viele ehemals oder aktuell abgelehnte Asylbewerber haben sich nach
Kenntnis der Bundesregierung zum 30. Juni 2024 in Deutschland
aufgehalten?
15. Wie viele Ausländer hatten Ende Juni 2024 den Status einer Duldung mit
ungeklärter Identität gemäß § 60b des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG),
und welches sind die zehn häufigsten Nationalitäten in dieser Gruppe
(bitte jeweils mit Angabe der absoluten Zahl und des prozentualen Anteils
auflisten)?
16. Wie viele geplante Abschiebungen sind im ersten Halbjahr 2024
a) vor und
b) nach
Übergabe an die Bundespolizei gescheitert, wie verteilen sich die
gescheiterten Abschiebungen auf die Bundesländer, und welche Gründe für das
Scheitern der Abschiebungen wurden statistisch erfasst?
17. a) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen für das eigene
politische Handeln zieht die Bundesregierung aus der bisherigen
Bereitschaft Indiens, seiner Pflicht zur Rücknahme der eigenen Staatsbürger
seit dem Inkrafttreten des Migrationsabkommens (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller) nachzukommen, wie bewertet die Bundesregierung
insbesondere den Umstand, dass im Laufe des Jahres 2023 gerade
einmal 1 Prozent der ausreisepflichtigen Inder abgeschoben werden
konnten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), gibt es eine
regelmäßige Evaluation der Umsetzung des Abkommens, und wenn ja, was
hat diese bislang ergeben?
b) Wie viele Inder sind im laufenden Jahr nach Indien abgeschoben
worden (bitte monatsweise auflisten)?
c) Gab es bislang im Jahr 2024 Abschiebe-Chartermaßnahmen mit Ziel
Indien?
d) Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Inder halten sich derzeit in
Deutschland auf?
18. Weshalb werden Verhandlungen über Migrationsabkommen mit Staaten
geführt, die als Herkunftsländer von Ausreisepflichtigen weniger relevant
sind, während mit den wichtigsten Herkunftsländern keine Verhandlungen
geführt werden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
19. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich künftig verstärkt darum zu
bemühen, die Rückführung von Bürgern unkooperativer Herkunftsstaaten
alternativ in aufnahmebereite Drittstaaten zu ermöglichen?
20. Wurde im ersten Halbjahr 2024 gegenüber weiteren Herkunftsländern
erreicht, dass diese Laissez-Passer-Dokumente akzeptieren, und wenn ja,
um welche Länder handelt es sich?
21. Wie viel Zeit geht durchschnittlich vor Beginn des dann doch von
Deutschland durchzuführenden Asylverfahrens verloren, wenn im
Rahmen der Dublin-III-Verordnung einem Übernahmeersuchen Deutschlands
nicht zugestimmt wird?
22. Wie viele Plätze für Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam gibt es nach
Kenntnis der Bundesregierung derzeit bundesweit, und wie verteilen sich
diese auf die Bundesländer?
23. In wie vielen Fällen wurde beim Gemeinsamen Zentrum zur
Unterstützung der Rückkehr (ZUR) im ersten Halbjahr 2024 seitens eines
Bundeslandes oder der Bundespolizei die Vermittlung eines Platzes für
Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam angefragt, und in wie vielen Fällen
konnte ein solcher vermittelt werden?
24. Für wie viele Ausländer war im ersten Halbjahr 2024 im AZR eine
Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung oder zur Festnahme erfasst?
25. Gibt es bereits Erkenntnisse über die Wirkung des
Rückführungsverbesserungsgesetzes (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), befindet sich der
Bund hierüber im Austausch mit den für den Vollzug zuständigen
Ländern, und wenn ja, welche Rückmeldungen gibt es seitens der Länder?
26. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob die zwingende
Bestellung eines Rechtsanwaltes für in Haft bzw. Gewahrsam befindliche
ausreisepflichtige Ausländer (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) deren
Abschiebung verzögert oder gar verhindert, und gibt es diesbezügliche
Rückmeldungen seitens der Länder?
27. An wie vielen von der Europäischen Agentur für die Grenz- und
Küstenwache Frontex vollzogenen Chartermaßnahmen (Frontex-led return
operations) hat sich Deutschland im ersten Halbjahr 2024 beteiligt?
28. Hat die Bundesregierung an der Entscheidung, die Visapraxis gegenüber
Äthiopien auf EU-Ebene zu verschärfen (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller), mitgewirkt, und wenn ja, wie, hat die Bundesregierung
insbesondere eine fehlende Kooperation Äthiopiens bei Rückführungen an die EU-
Kommission gemeldet, und hat sie im EU-Ministerrat der Verschärfung
zugestimmt?
29. Hat die Bundesregierung im ersten Halbjahr 2024 unkooperative
Herkunftsstaaten an die EU gemeldet, damit gegen diese ggf. Maßnahmen
gemäß dem Visakodex ergriffen werden?
30. a) Wie hat sich bezüglich Abschiebungen aus Deutschland die
Kooperationsbereitschaft von Gambia vor dem Hintergrund des Einsatzes des
sog. Visahebels gemäß Artikel 25a Absatz 1 des Visakodex im ersten
Halbjahr 2024 entwickelt?
b) Lässt Gambia weiterhin Charterflüge zwecks Rückführungen zu?
c) Wie viele gambische Staatsbürger konnten nach Kenntnis der
Bundesregierung im ersten Halbjahr 2024 aus Deutschland nach Gambia
zurückgeführt werden, und wie viele davon mit Charterflügen?
d) Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Gambier haben sich Ende
Juni 2024 in Deutschland aufgehalten?
31. Bis wann will die Bundesregierung den nationalen Umsetzungsplan zu
Nummer 5 des gemeinsamen Umsetzungsplans der EU-Kommission
beschließen und umsetzen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und welche
Maßnahmen sind in dem nationalen Plan zu diesem Punkt vorgesehen?
32. Ab wann soll in Deutschland die Ablehnung eines Asylantrags
automatisch mit einer Rückführungsanordnung bzw. Ausweisungsverfügung
kombiniert werden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
33. Aus welchen Gründen wurden jeweils wie viele vollziehbar
ausreisepflichtige Ausländer Ende Juni 2024 geduldet (bitte absolute Zahlen und
Prozentanteil an der Gesamtzahl der Duldungen angeben)?
34. In wie vielen Fällen wurde das BAMF von den Bundesländern im ersten
Halbjahr 2024 um Amtshilfe bei der Beschaffung von Passersatzpapieren
gemäß § 75 Nummer 13 AufenthG ersucht, und in wie viel Prozent der
Fälle konnten die Ersuchen zu einem positiven Abschluss gebracht
werden?
35. Wie viel Prozent der abgelehnten Asylbewerber gaben im ersten
Halbjahr 2024 an, über keine Identitätspapiere zu verfügen?
36. Wie viel Prozent der Asylbewerber, die im ersten Halbjahr 2024 einen
Erstantrag in Deutschland stellten, waren gemäß Eurodac-Verordnung
erfasst, und wie hoch war dieser Anteil unter den Asylbewerbern, deren
Antrag im ersten Halbjahr 2024 abgelehnt wurde?
37. In wie vielen Asylverfahren ist im ersten Halbjahr 2024 die Zuständigkeit
auf Deutschland wegen des Versäumnisses der Überstellungsfrist gemäß
Artikel 29 Absatz 2 Dublin-III-VO übergegangen?
38. Gibt es aus Sicht der Bundesregierung bei der Durchführung der Dublin-
Überstellungsverfahren interne Defizite (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller), und wenn ja, welche, wie hat sich die Zahl der hierfür zuständigen
Mitarbeiter beim BAMF seit 2022 entwickelt, und welche Aufgabe
erfüllen die das BAMF unterstützenden Mitarbeiter der EU-Asylagentur (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
39. Wie viele Übernahmeersuchen, Zustimmungen und tatsächlich erfolgte
Dublin-Überstellungen gab es im ersten Halbjahr 2024 im Verhältnis zu
a) Italien,
b) Griechenland,
c) Kroatien und
d) Bulgarien?
40. Hat der „fortwährende Austausch“ der Bundesregierung mit der EU-
Kommission über den Verstoß anderer Staaten gegen die Dublin-III-
Verordnung zulasten Deutschlands (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)
im ersten Halbjahr 2024 neue und greifbare Ergebnisse gebracht?
41. Hat das „Dauergespräch“ von Bundeskanzler Olaf Scholz mit mehreren
seiner Amtskollegen hierüber (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) im
ersten Halbjahr 2024 neue und greifbare Ergebnisse gebracht?
42. Wie viele Personen haben im ersten Halbjahr 2024 in Deutschland Asyl
beantragt, denen
a) zuvor bereits in Griechenland ein Schutzstatus gewährt worden war
oder
b) bei denen bereits ein Asylverfahren in Griechenland anhängig war?
43. a) Übernimmt die Bundesregierung weiterhin im Rahmen des
freiwilligen europäischen Solidaritätsmechanismus trotz der rechtswidrigen
Verweigerung von Überstellungen durch Griechenland, Italien,
Bulgarien und Kroatien (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) Asylbewerber
oder anerkannte Schutzberechtigte aus diesen Ländern?
b) Wenn ja, wie viele Personen wurden im ersten Halbjahr 2024 von dort
übernommen?
44. Wie lange war nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten Halbjahr
2024 die durchschnittliche Dauer eines Gerichtsverfahrens gegen die
Ablehnung eines Schutzbegehrens, und wie hoch war die Erfolgsquote in
Gerichtsverfahren gegen die Ablehnung eines Schutzbegehrens während
dieses Zeitraums?
45. Wie viele Ausländer sind im ersten Halbjahr 2024 nach Erkenntnis der
Bundesregierung erneut nach Deutschland eingereist, nachdem sie zuvor
a) in einen anderen Dublin-Staat überstellt worden waren,
b) unter Gewährung einer Rückkehrförderung des Bundes freiwillig
ausgereist waren,
c) mit einer noch geltenden Wiedereinreisesperre belegt worden sind?
46. Wie viele dieser in der Antwort zu Frage 45 genannten Ausländer haben
2024 nach ihrer erneuten Einreise einen Antrag auf Asyl in Deutschland
gestellt?
47. Wann soll nach der Vorstellung der Bundesregierung die Wiederaufnahme
der Rückführung von afghanischen und syrischen Schwerkriminellen in
ihre Herkunftsländer (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) spätestens
beginnen?
Berlin, den 11. Juli 2024
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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