Mögliche Förderungen des Bundes zum Erhalt von Schloss Kuckuckstein
der Abgeordneten Steffen Janich, Martin Hess, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Das Schloss Kuckuckstein in Liebstadt (Landkreis Sächsische Schweiz) geht in seinen Ursprüngen mutmaßlich auf die Herrschaft von Heinrich I., Herzog der Sachsen und König des Ostfrankenreichs, um 930 nach Christus zurück und wurde erstmals urkundlich im Jahr 1410 erwähnt. Carl Adolf von Carlowitz und seinen Truppen diente das Schloss während der Befreiungskriege gegen Napoleon als Hauptquartier. Im Jahr 2018 erfolgte die Übernahme des Schlosses durch eine einheimische Familie. Der gemeinnützige „Verein Schwarzes Kleeblatt e. V.“ wurde gegründet, um einen Beitrag zum Erhalt des Schlosses zu leisten. Die Anerkennung als „National wertvolles Kulturdenkmal“ erfolgte schließlich im Jahr 2021, woraufhin ein Jahr später die historische „Carlowitz-Bibliothek“ auf das Schloss zurückkehrte (schloss-kuckuckstein.de/geschichte/).
Während der Diktatur der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) diente das Schloss als Drehort für den Film „Zauber auf Schloss Kuckuckstein“ und im Jahr 2012 für den Märchenfilm „Schneeweißchen und Rosenrot“. Der Erhalt des Schlosses ist sehr kostenaufwendig. Ein Sanierungsstau bestand am Außenmauerwerk und dem Dach. Im Jahr 2020 erhielt die Eigentümerin des Schlosses vom Freistaat Sachsen einen Fördermittelbescheid in Höhe von 400 000 Euro (www.sueddeutsche.de/kultur/liebstadt-hoffnung-fuer-schloss-kuckuckstein-400-000-euro-vom-land-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-200706-99-694799).
Im vergangenen Jahr teilte ein Mitglied des Unterstützervereins mit, der Bund und der Freistaat Sachsen hätten zusammen Fördermittel in Höhe von insgesamt 2,8 Mio. Euro für die Sanierung von Schloss Kuckuckstein in Aussicht gestellt. Diese Summe ergebe sich aus 400 000 Euro Fördermitteln pro Jahr über die Dauer von sieben Jahren. Im vergangenen Jahr 2023 habe der Bund jedoch Signale gegeben, sich aus dem Förderprogramm „National wertvolle Kulturdenkmäler“ zu verabschieden (www.tag24.de/nachrichten/regionales/sachsen/bevor-der-ausbau-weitergeht-grosse-halloween-party-auf-schloss-kuckuckstein-2995396). Ausweislich einer Webseite des Bundes (verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/de/leistung/99148049017000) wurde die Rechtsgrundlage für das Förderprogramm „National wertvolle Kulturdenkmäler“ zum 31. Dezember 2023 außer Kraft gesetzt. Die Beantragung von Mitteln aus dem Förderprogramm sei nicht mehr möglich.
Im Jahr 2023 hat der Bund zum Erhalt kulturell bedeutsamer Denkmale noch 49 Mio. Euro bereitgestellt, darunter 6,4 Mio. Euro für Denkmale in Sachsen (www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1067467).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Hat der Bund in den Jahren 2019 bis zum Jahr 2024 Förderleistungen zur Erhaltung und/oder Sanierung von Schloss Kuckuckstein in direkter oder indirekter Form geleistet, und wenn ja, welche (bitte nach Jahren und Fördersumme aufschlüsseln)?
Ist es zutreffend, dass der Bund sich aus dem Förderprogramm „National wertvolle Kulturdenkmäler“ vollständig zurückgezogen hat?
a) Wenn ja, welche Folgen hat das nach Kenntnis der Bundesregierung für die bereits begonnenen oder geplanten Sanierungsmaßnahmen von Schloss Kuckuckstein?
b) Wenn ja, worin liegen die Gründe dafür?
Hat der Bund bis zum Jahr 2023 im Rahmen des Förderprogramms „National wertvolle Kulturdenkmäler“ gegenüber den Betreibern des Schlosses Kuckuckstein verbindliche Zusagen für zukünftige Fördermaßnahmen getroffen, und wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren Gespräche mit Mitgliedern des „Verein Schwarzes Kleeblatt e. V.“ geführt, und wenn ja, hat sie hierbei neben dem Programm „National wertvolle Kulturdenkmäler“ weitere Zusagen zur Förderung des Erhalts von Schloss Kuckuckstein getroffen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, in sonstiger Weise den Erhalt von Schloss Kuckuckstein zu fördern, und wenn ja, wie?
Welche tatsächlichen Folgen ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung für den Erhalt von Schloss Kuckuckstein aus dem Ausstieg des Bundes aus dem Förderprogramm „National wertvolle Kulturdenkmäler“?
Hat ein Rückzug des Bundes aus dem Förderprogramm „National wertvolle Kulturdenkmäler“ einen Einfluss auf etwaige in der Vergangenheit zugunsten von Schloss Kuckuckstein geleistete Fördermittel des Bundes für bauliche Maßnahmen, und wenn ja, welche?