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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Entwicklung der Zugangszahlen von Arbeitslosen in abschlussorientierte geförderte Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

18.09.2024

Aktualisiert

02.10.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1244806.08.2024

Entwicklung der Zugangszahlen von Arbeitslosen in abschlussorientierte geförderte Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung

der Abgeordneten Gerrit Huy, René Springer, Jürgen Pohl, Ulrike Schielke-Ziesing, Jörg Schneider und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Im Jahr 2023 waren etwa 551 000 Menschen ohne formale Berufsausbildung langzeitarbeitslos. 61 Prozent der langzeitarbeitslosen Menschen suchten 2023 eine Stelle auf Helferniveau (statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Statistiken/Themen-im-Fokus/Langzeitarbeitslosigkeit/generische-Publikationen/Langzeitarbeitslosigkeit.pdf?__blob=publicationFile#page=13). Mit fast 80 Prozent richtete sich der Großteil der bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) gemeldeten offenen Stellen jedoch an qualifizierte Fachkräfte (statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Statistiken/Themen-im-Fokus/Fachkraeftebedarf/Generische-Publikationen/Arbeits-und-Fachkraeftemangel-trotz-Arbeitslosigkeit.pdf?__blob=publicationFile#page=11).

Die Förderung der beruflichen Weiterbildung von Arbeitslosen soll dazu beitragen, dass diese durch eine Anpassung ihrer Qualifikationen, insbesondere durch einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf, wieder eine Beschäftigung aufnehmen können. Gleichzeitig soll das Risiko einer späteren erneuten Arbeitslosigkeit verringert und Fachkräfteengpässen entgegengewirkt werden. Abschlussorientierte Weiterbildungen (Qualifizierungen, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen) spielen dabei eine besonders wichtige Rolle. Sie umfassen neben Umschulungen auch Teilqualifizierungen und die Vorbereitung auf die Externenprüfung (Vorbereitung auf eine Abschlussprüfung, beispielsweise bei einer Industrie- und Handelskammer oder einer Handwerkskammer).

Die Förderung kann sowohl durch die beitragsfinanzierte Arbeitslosenversicherung (Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)) als auch durch die steuerfinanzierte Grundsicherung (Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)) erfolgen. Aktuelle Auswertungen der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zeigen jedoch, dass die Zugänge in geförderte berufliche Weiterbildungen von Arbeitslosen in beiden Rechtskreisen in den letzten Jahren stark zurückgegangen sind (www.iab-forum.de/gefoerderte-berufliche-weiterbildung-von-arbeitslosen-abnehmende-eintritte-trotz-positiver-wirkung/). Das gilt sowohl für Weiterbildungen insgesamt als auch für Weiterbildungen mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf (Umschulungen), die über die Jahre hinweg etwa 20 Prozent aller Weiterbildungen ausmachen.

Für das Jahr 2022 wurden insgesamt 260 678 Eintritte in von der BA geförderte Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung gemeldet, das ist der niedrigste Stand seit 2013. Ebenfalls der niedrigste Stand seit 2013 ist die nach Angaben der Statistik der BA die Ausgabe von Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen (AVGS). Im Jahr 2022 haben die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter in gemeinsamer Einrichtung 306 070 AVGS ausgegeben, eingelöst wurden 203 333 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/7816, Tabelle 6).

Seit dem 1. August 2016 können Teilnehmer an einer durch die BA nach § 81 SGB III geförderten beruflichen Weiterbildung, die auf einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf zielt, unter bestimmten Voraussetzungen eine Weiterbildungsprämie erhalten. Diese beträgt bei erfolgreichem Abschluss der Zwischen- bzw. Abschlussprüfung 1 000 bzw. 1 500 Euro. Zudem können Teilnehmer seit dem 1. Juli 2023 ein Weiterbildungsgeld in Höhe von monatlich 150 Euro erhalten. Da die Weiterbildungsprämie Anreize für bestimmte Personengruppen liefern könnte, die ohne eine Prämie nicht an einer Weiterbildung teilgenommen hätten, könnte die Prämie auch die Zusammensetzung der Teilnehmer beeinflussen (iab.de/publikationen/publikation/?id=12742415).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie hoch ist bei den Zugängen in abschlussorientierte geförderte Weiterbildung in den Jahren 2021 bis 2024 jeweils der Anteil der erfolgreich abgeschlossenen Maßnahmen sowie der Anteil der Abbrüche?

2

Wie hoch sind jeweils die absoluten Zugangszahlen in abschlussorientierter Weiterbildung, Teilqualifizierung und Externenprüfung in den Jahren 2021 bis 2024?

3

Welche kausalen Ursachen liegen nach Kenntnis der Bundesregierung dem Rückgang der Teilnahme von Arbeitslosen an geförderter Weiterbildung zugrunde (siehe: www.iab-forum.de/gefoerderte-berufliche-weiterbildung-von-arbeitslosen-abnehmende-eintritte-trotz-positiver-wirkung/)?

4

Wie hat sich in den Jahren 2021 bis 2024 die Zusammensetzung der Teilnehmer an abschlussorientierter geförderter Weiterbildung hinsichtlich des Anteils der Männer im Vergleich zu den Frauen und hinsichtlich des Anteils der Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit im Vergleich zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit prozentual verändert?

5

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Evaluationen dazu, inwieweit die Weiterbildungsprämie die Zusammensetzung und Anzahl der Teilnehmer an abschlussorientierter Weiterbildung beeinflusst hat, und lassen sich diese Entwicklungen kausal interpretieren?

6

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Evaluationen zu den Wirkungen der Weiterbildungsprämie auf Weiterbildungsanreize, Abbruchwahrscheinlichkeiten und Arbeitsmarktergebnisse, und wenn nein, warum nicht?

7

Nach welchen Kriterien wird der Erfolg der Weiterbildungsprämie gemessen?

8

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Analysen zur Wirkung des Weiterbildungsgeldes auf Weiterbildungsanreize, und wenn nein, sind solche geplant?

9

Wie viele Bildungsgutscheine wurden im Jahr 2023 ausgegeben und wie viele eingelöst?

10

Wie hoch ist der Anteil An- und Ungelernter (nicht formal Qualifizierte) unter den Empfängern der eingelösten Bildungsgutscheine im Jahr 2023?

11

Wie hoch ist in den Jahren 2021 bis 2024 jeweils die Zahl der Leistungsberechtigten nach dem SGB II, die zwar formal erwerbsfähig, faktisch aber aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht oder nur sehr eingeschränkt erwerbsfähig sind?

12

Wie viele Teilnehmer haben in den Jahren 2021 bis 2024 jeweils unmittelbar nach erfolgreichem Abschluss der geförderten Umschulung Arbeitslosengeld oder Bürgergeld bezogen?

13

Wie viele Teilnehmer sind in den Jahren 2021 bis 2024 nach erfolgreichem Abschluss der geförderten Umschulung in ihren ursprünglichen Beruf zurückgekehrt?

14

Wie viele Teilnehmer haben in den Jahren 2021 bis 2024 während der geförderten Umschulung eine Nebentätigkeit ausgeübt?

Berlin, den 1. August 2024

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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