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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Heimreisen in die Ukraine und Leistungsbezug in Deutschland

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

04.09.2024

Aktualisiert

13.09.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1244906.08.2024

Heimreisen in die Ukraine und Leistungsbezug in Deutschland

der Abgeordneten René Springer, Jürgen Pohl, Ulrike Schielke-Ziesing, Tobias Matthias Peterka und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Trotz des Kriegsausbruchs in der Ukraine herrscht bis heute ein reger Fernbusverkehr zwischen deutschen und ukrainischen Städten. Dabei kehren auch viele Ukrainer, die in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, in ihr Heimatland zurück (vgl. u. a. www.welt.de/regionales/hamburg/article241338261/ZOB-Hamburg-Warum-reisen-aus-der-Ukraine-Gefluechtete-zurueck.html; www.mdr.de/nachrichten/sachsen/ukraine-krieg-reportage-flixbus-108.html). Die Gründe für die Rückkehr in die Ukraine sind vielfältig. In der öffentlichen Debatte in Deutschland wird jedoch immer wieder thematisiert, dass ukrainische Flüchtlinge die Möglichkeit der Freizügigkeit nutzen, um in Deutschland Sozialleistungen zu beziehen, obwohl sie ihren Hauptwohnsitz in der Ukraine haben (vgl. u. a. www.fr.de/politik/auszahlung-beim-buergergeld-wagenknecht-wirft-ukraine-gefluechteten-sozialbetrug-vor-lindner-asyl-92667504.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Fernbusse täglich zwischen Deutschland und der Ukraine verkehren (z. B. Flixbus Berlin – Kiew), und wie viele tausend ukrainische Staatsangehörige über diese Fernbusverbindungen täglich ein- und ausreisen (geschätzte Angaben reichen aus)?

2

Wie viele Fälle, in denen Bezieher von Bürgergeld dem Jobcenter ihre Ortsabwesenheit nicht mitgeteilt und dennoch Leistungen bezogen haben, sind der Bundesregierung in den Jahren 2023 und 2024 bekannt geworden, und wie viele Fälle davon betreffen ukrainische Staatsangehörige?

3

In wie vielen Fällen, in denen Bezieher von Bürgergeld ihre Ortsabwesenheit dem Jobcenter nicht mitgeteilt und dennoch Leistungen bezogen haben, wurde in den Jahren 2023 und 2024 die Zahlung von Bürgergeld eingestellt bzw. aufgehoben und eine Erstattung gefordert, und wie viele Fälle davon betreffen ukrainische Staatsangehörige?

4

In wie vielen Fällen, in denen Bezieher von Bürgergeld dem Jobcenter ihre Ortsabwesenheit nicht mitgeteilt haben und dennoch Leistungen bezogen haben, wurden in den Jahren 2023 und 2024 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Sozialleistungsbetrugs eingeleitet, und wie viele Fälle davon betreffen ukrainische Staatsangehörige?

5

In welcher konkreten Form soll die Rückkehrmeldung nach einem Auslandsaufenthalt erfolgen, und wie wird eine per E-Mail oder online erfolgte Rückmeldung vom Jobcenter überprüft (z. B. Vorlage von Bustickets, Flugtickets, Reisepass mit Stempeln; Bürgergeldbezieher sollen sich nach ihrer Rückkehr in den Ortsbereich ihrer Jobcenter wieder zurückmelden, vgl. dazu www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/pflichten-verstehen-und-beachten/abwesenheit-erreichbarkeit)?

6

Wie und in welchem zeitlichen Rahmen reagieren die Jobcenter, wenn nach einem genehmigten Heimaturlaub bzw. einer genehmigten Ortsabwesenheit durch den Bürgergeldbezieher keine Rückmeldung erfolgt?

7

Wie viele Heimaturlaube (hilfsweise Ortsabwesenheiten) haben die Jobcenter in den Jahren 2023 und 2024 für Bürgergeldempfänger mit ukrainischer, syrischer und afghanischer Staatsangehörigkeit genehmigt?

8

Welche konkreten Auswirkungen hat es auf den Aufenthaltsstatus von ausländischen Bürgergeldbeziehern, wenn die Jobcenter Kenntnis von Heimreisen in typische Asylherkunftsländer wie Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien erhalten, und in welcher Form findet ein Datenaustausch zwischen Jobcentern und Ausländerbehörden statt?

9

Bei Vorliegen welcher Gründe, die über die in § 7b Absatz 2 Satz 2 des Zweiten Buchs Sozialgesetzbuch (www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7b.html) und § 3 der Erreichbarkeitsverordnung (www.gesetze-im-internet.de/erreichbv/__3.html) ausdrücklich genannten Gründe hinausgehen, wird ukrainischen Beziehern von Bürgergeld eine über die üblichen drei Wochen hinausgehende Ortsabwesenheit wegen einer Heimreise genehmigt, und gilt z. B. auch die Nachschau nach der eigenen Wohnung als ein solcher Grund, und wie viele solcher Ortsabwesenheiten wurden in den Jahren 2023 und 2024 genehmigt?

10

Unter welchen Voraussetzungen ist eine Ortsabwesenheit in Form eines Auslandsaufenthaltes für Kinder im Bürgergeldbezug genehmigungsfrei bzw. seitens des Jobcenters genehmigungsfähig, und wie lange darf ein solcher Auslandsaufenthalt maximal dauern (bitte ggf. nach deutscher und ausländischer Staatsangehörigkeit differenzieren)?

Berlin, den 1. August 2024

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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