BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Umstände der Übergabe von drei unbefristeten Dauerleihgaben aus dem Museum Hamburger Bahnhof - Nationalgalerie der Gegenwart aus der Sammlung Erich Marx an dessen Erben

(insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien

Datum

05.09.2024

Aktualisiert

13.09.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1246007.08.2024

Umstände der Übergabe von drei unbefristeten Dauerleihgaben aus dem Museum Hamburger Bahnhof – Nationalgalerie der Gegenwart aus der Sammlung Erich Marx an dessen Erben

der Abgeordneten Volker Münz, Dr. Götz Frömming, Martin Erwin Renner, Beatrix von Storch und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Im Februar 2024 wurde in den Medien nach Kenntnis der Fragesteller zum ersten Mal darüber berichtet, dass drei Gemälde aus dem Museum Hamburger Bahnhof – Nationalgalerie der Gegenwart, das in Trägerschaft der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) steht, abtransportiert und den Erben des verstorbenen Berliner Kunstsammlers Erich Marx übergeben worden seien. Im Einzelnen handelt es sich um zentrale Werke der US-amerikanischen Künstler Andy Warhol und Cy Twombly. Die Sammlung Marx gilt als „zentraler Bestandteil des 500 Millionen teuren Neubaus des Museums der Moderne“ (www.faz.net/aktuell/feuilleton/kunstskandal-spitzenwerke-aus-berlins-staatlichen-museen-verkauft-19321080.html; letzter Zugriff: 17. Juli 2024).

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (F.A.Z.) merkte hierzu an, dass es sich bei den Bildern um „unbefristete Dauerleihgaben“ handelte, die zu den „Wertvollsten und Bedeutendsten“ gehörten, was das Museum in seinen Beständen führte. Diese drei Gemälde sollen sich mittlerweile in einer New Yorker Galerie befinden und zum Teil bereits verkauft sein (www.faz.net/aktuell/feuilleton/kunstskandal-spitzenwerke-aus-berlins-staatlichen-museen-verkauft-19321080.html; www.faz.net/aktuell/feuilleton/kunst-und-architektur/bildverkaeufe-aus-marx-sammlung-ein-unnoetiges-ausbluten-des-museumsbestandes-19840331.html; letzter Zugriff: 17. Juli 2024).

Die Familie Marx und der Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Prof. Dr. Hermann Parzinger, haben damit, so führte die F.A.Z. weiter aus, „einen ausdrücklichen Wunsch von Erich Marx missachtet“, wurde doch 2014 in einem Leihvertrag des Kunstsammlers mit der Stiftung festgehalten, „dass keine Werke abgezogen oder gar veräußert werden sollten“ (ebd.). Diese Verpflichtung wurde laut Bericht vertraglich als „unwiderruflich“ bezeichnet (ebd.). Offenbar sind im konkreten Fall weder die Familie Marx dem Willen von Erich Marx nachgekommen, noch hat Prof. Dr. Hermann Parzinger Anstalten gemacht, die Übergabe der Kunstwerke an die Erben von Erich Marx mit einer „Art Vetorecht“ (ebd.) zu verhindern. Der SPK-Präsident soll vielmehr das Gegenteil getan haben, nämlich mit einem „neuen Leihvertrag“ mit der Familie Marx dem Abtransport und Verkauf der drei Bilder zugestimmt haben (ebd.).

Prof. Dr. Hermann Parzinger habe sich hierzu laut F.A.Z. „trotz mehrmaliger Aufforderung“ lange ausgeschwiegen und „beharrlich geweigert“, einschlägige Fragen „zum vertragsrechtlichen Status der Sammlung“ zu beantworten (ebd.).

Vor Kurzem hat sich die Stiftungsratsvorsitzende der SPK, die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Claudia Roth, in dieser Causa zu den Hintergründen der Übergabe der o. g. Kunstwerke an die Erben von Erich Marx eingelassen. Kurz nach der Übergabe der drei Gemälde, so führte die BKM Claudia Roth durch einen Sprecher ihres Hauses gegenüber der F.A.Z. aus, „übereigneten die Marx-Erben acht langjährige Dauerleihgaben von Joseph Beuys an die Stiftung Preußischer Kulturbesitz, deren Eigentümerin sie nun“ sei. „Voraussetzung hierfür war für die Familie als Leihgeberin jedoch die Entnahme dreier Werke“ (ebd.).

Damit kann aus Sicht der Fragesteller mit Blick auf die acht langjährigen Dauerleihgaben von Joseph Beuys von einer „überaus großzügige[n] Schenkung“ an die SPK durch die Familie Marx (www.preussischer-kulturbesitz.de/pressemitteilung/artikel/2022/09/08/professor-axel-marx-und-familie-schenken-spk-bedeutende-werke-des-kuenstlers-joseph-beuys-aus-der-sammlung-erich-marx.html?sword_list%5B0%5D=stellen&cHash=b95c14a6f9aefbb051578c693da4a191; letzter Zugriff: 17. Juli 2024), wie von Prof. Dr. Hermann Parzinger behauptet, keine Rede mehr sein. Es handelt sich hier vielmehr um einen Tausch, der eindeutig zulasten der SPK geht, haben doch die Gemälde von Warhol (darunter eines seiner „Schlüsselwerke“; www.monopol-magazin.de/berlin-verliert-ein-schluesselwerk; letzter Zugriff: 17. Juli 2024) und Twombly laut F.A.Z. „nach derzeitigen Schätzungen von internationalen Auktionatoren und Kunsthändlern einen Wert von bis zu 170 Mio. Euro, während das komplette Beuys-Konvolut auf höchstens ein Sechstel dieser Summe“ komme. Dieses Konvolut stelle, so resümiert die F.A.Z., „eindeutig kein Äquivalent für die Bilder der beiden amerikanischen Künstler dar“ (ebd.).

Aus Sicht der Fragesteller steht damit die Frage im Raum, welche Gründe der Präsident der SPK mit Blick auf die Übergabe der drei Kunstwerke der beiden amerikanischen Künstler entgegen dem „ausdrücklichen“ Willen des Leihgebers Erich Marx an dessen Erben hatte und ob ihm der Wert dieser drei Kunstwerke nicht bewusst war. Für die Fragesteller steht hier nicht nur ein Ansehensverlust für die SPK im Raum; es handelt sich hier auch um einen Präzedenzfall, müssen künftige private Leihgeber doch davon ausgehen, dass ihrem Willen im Hinblick auf unbefristete Dauerleihgaben selbst bei vertraglicher Fixierung nicht entsprochen werden könnte.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Kann die Bundesregierung Medienberichte bestätigen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), gemäß denen drei Gemälde der US-amerikanischen Künstler Andy Warhol und Cy Twombly aus dem Museum Hamburger Bahnhof – Nationalgalerie der Gegenwart abtransportiert und den Erben des verstorbenen Berliner Kunstsammlers Erich Marx, der diese Kunstwerke dem Museum Hamburger Bahnhof als „unbefristete Dauerleihgabe“ überlassen hatte, ausgehändigt wurden?

Wenn ja, seit wann hatte die Bundesregierung Kenntnis von der Aushändigung der drei in Frage 1 genannten Kunstwerke an die Erben des Kunstsammlers Erich Marx aus der Sammlung Preußischer Kulturbesitz (SPK) (bitte auch darlegen, ob es seitens der Bundesregierung zu den Umständen dieser Übergabe Widerspruch gab)?

Treffen nach Kenntnis der Bundesregierung Medienberichte zu, gemäß denen sich Andy Warhols Kunstwerk „Do it Yourself (Seascape)“ bereits im Besitz einer US-amerikanischen Privatsammlung befinden soll (www.monopol-magazin.de/nehmt-beuys-fuer-warhol; letzter Zugriff: 17. Juli 2024), und wenn ja, kann die Bundesregierung angeben, seit wann sie hiervon Kenntnis hat (bitte auch darlegen, ob der Bundesregierung bekannt ist, welcher Preis für dieses Kunstwerk erzielt werden konnte)?

2

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass der Präsident der SPK, Prof. Dr. Hermann Parzinger, laut Medienberichten die Übergabe der in Frage 1 genannten Kunstwerke an die Erben von Erich Marx mit einer „Art Vetorecht“ hätte verhindern können (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, basiert dieses „Vetorecht“ nach Kenntnis der Bundesregierung auf dem im Jahre 2014 in einem Leihvertrag des Kunstsammlers Erich Marx mit der Stiftung festgehaltenen Passus, „dass keine Werke abgezogen oder gar veräußert werden sollten“, worüber in den Medien berichtet wurde (www.faz.net/aktuell/feuilleton/kunst-und-architektur/bildverkaeufe-aus-marx-sammlung-ein-unnoetiges-ausbluten-des-museumsbestandes-19840331.html; letzter Zugriff: 17. Juli 2024)?

3

Treffen nach Kenntnis der Bundesregierung Medienberichte zu, gemäß denen der SPK-Präsident „mit einem neuen Leihvertrag mit der Familie Marx dem Abtransport und Verkauf“ der drei in Frage 1 genannten Bilder von Warhol und Twombly „zugestimmt“ haben soll (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

Wenn ja, kann die Bundesregierung die wesentlichen Inhalte dieses „neuen Leihvertrages“ darlegen (bitte ggf. ausführen)?

Wenn ja, welche Rechtswirksamkeit entfaltet nach Kenntnis der Bundesregierung dieser „neue Leihvertrag“ mit Blick auf die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Leihgeber Erich Marx (bitte auch darlegen, welche rechtlichen Regelungen genau im „neuen Leihvertrag“ die einschlägigen vertraglichen Vereinbarungen mit dem Leihgeber Erich Marx aufheben)?

Wenn nein, auf welcher Basis hat der SPK-Präsident dann dem „Abtransport und Verkauf“ der drei in Frage 1 genannten Bilder von Warhol und Twombly „zugestimmt“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

4

Teilt die Bundesregierung die Auffassung des SPK-Präsidenten, nach der es mit Blick auf die Überlassung der acht langjährigen Dauerleihgaben von Joseph Beuys um eine „überaus großzügige Schenkung“ an die SPK durch die Familie Marx handeln soll (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), obwohl diese „Schenkung“ mit der „Voraussetzung“ verknüpft war, dass hierfür die Familie Marx die drei in Frage 1 genannten Kunstwerke der US-amerikanischen Künstler Warhol und Twombly im Tausch aus der Sammlung Erich Marx entnehmen kann?

Wenn ja, inwiefern kann nach Auffassung der Bundesregierung bei diesem Tausch im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 516 ff.) noch von einer „Schenkung“ die Rede sein, wenn diese „Schenkung“ mit der unmissverständlichen Bedingung verknüpft war, dass dafür die drei Werke der US-amerikanischen Künstler Andy Warhol und Cy Twombly den Erben des Kunstsammlers Erich Marx übergeben werden müssten?

Wenn nein, kann die Bundesregierung die Gründe dafür angeben, warum sie die Auffassung des SPK-Präsidenten, gemäß der es sich hier um eine „Schenkung“ handeln soll, nicht teilt (bitte ggf. ausführen)?

5

Ist der Bundesregierung die Feststellung bekannt, dass laut Medienberichten nach derzeitigen Schätzungen „von internationalen Auktionatoren und Kunsthändlern“ für die drei an die Erben von Erich Marx übergegeben Kunstwerke ein Wert von bis zu 170 Mio. Euro geschätzt wird, während das „komplette Beuys-Konvolut auf höchstens ein Sechstel dieser Summe“ komme (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, hat sie sich dazu eine eigene Auffassung erarbeitet, und wie lautet diese gegebenenfalls?

Betrachtet die Bundesregierung das Beuys-Konvolut vor diesem Hintergrund als tatsächliches Äquivalent für die Herausgabe der drei in Frage 1 genannten Bilder aus der Sammlung Erich Marx an dessen Erben (bitte in diesem Fall die Gründe hierfür angeben)?

Wenn die Bundesregierung hier ein Missverhältnis im Wertansatz sieht, welche Schritte hat sie mit Blick auf den SPK-Präsidenten unternommen, dieses Missverhältnis zur Sprache zu bringen?

6

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Gründe die Familie Marx hatte, gegen den „ausdrücklichen Willen“ des Leihgebers Erich Marx, der die Kunstwerke der SPK als „unbefristete Dauerleihgabe“ zur Verfügung gestellt hatte, darunter auch das von Erich Marx selbst als „Schlüsselwerk“ bezeichnete Warhol-Kunstwerk „Do it Yourself (Seascape)“ (www.monopol-magazin.de/nehmt-beuys-fuer-warhol; letzter Zugriff: 17. Juli 2024), die SPK um Aushändigung der drei in Frage 1 genannten Kunstwerke durch die SPK zu ersuchen?

Wenn ja, kann die Bundesregierung die Gründe der Erben von Erich Marx näher ausführen (bitte ggf. ausführen)?

Wenn nein, kann die Bundesregierung darlegen, warum sie hierüber keine näheren Kenntnisse hat (bitte ggf. ausführen)?

7

Kann die Bundesregierung darlegen, warum die BKM und nicht der SPK-Präsident die Öffentlichkeit darüber aufgeklärt hat, dass die Übereignung der acht langjährigen Dauerleihgaben von Joseph Beuys an die SPK, „deren Eigentümerin sie nun“ sei (www.faz.net/aktuell/feuilleton/kunst-und-architektur/bildverkaeufe-aus-marx-sammlung-ein-unnoetiges-ausbluten-des-museumsbestandes-19840331.html; letzter Zugriff: 17. Juli 2024), nur unter der die „Voraussetzung“ zustande kam, dass die Familie Marx als Leihgeberin die drei Werke der in Frage 1 genannten US-amerikanischen Künstler entnehmen darf (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, welche Gründe hatte der SPK-Präsident nach Kenntnis der Bundesregierung, diesen Tausch laut Medienberichten „geheim zu halten“ und auch die „mehrmalige Aufforderung“ vonseiten von Medienvertretern (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), sich zur Übergabe der drei Gemälde zu äußern, unbeantwortet zu lassen?

8

Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Ausfuhr so bedeutender Kunstwerke wie Andy Warhols „Schlüsselwerk“ „Do it Yourself (Seascape)“ aus deutschen Museumssammlungen Handlungsbedarf im Hinblick auf einschlägige Bestimmungen des Kulturschutzgesetzes?

Wenn ja, kann die Bundesregierung darlegen, mit welchen Maßnahmen im Hinblick auf das Kulturgutschutzgesetz sie künftig verhindern will, dass künstlerisch bedeutsame Kunstwerke aus deutschen Museumssammlungen wie die drei genannten aus der Sammlung Erich Marx in das Ausland ausgeführt werden können (bitte diese Maßnahmen ggf. im Einzelnen benennen)?

Wenn nein, warum sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund des konkreten Falles keinen Handlungsbedarf mit Blick auf eine Nachjustierung der hierfür einschlägigen Bestimmungen des Kulturgutschutzgesetzes?

9

Befürchtet die Bundesregierung durch die Herausgabe der drei in Frage 1 genannten Kunstwerke an die Familie Marx gegen den „ausdrücklichen“ Willen des Leihgebers Erich Marx (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) einen Ansehensverlust der SPK, und zwar dahin gehend, dass künftige private Leihgeber nicht mehr sicher sein können, dass ihrem Wunsch nach „dauerhafter Leihgabe“ seitens der SPK auch entsprochen wird?

Wenn ja, welche Schritte mit Blick auf den SPK-Präsidenten hat die Bundesregierung ggf. unternommen, die Gefahr eines Ansehensverlustes im konkreten Fall zur Sprache zu bringen (bitte ggf. darlegen, wie und wann dies gegenüber dem SPK-Präsidenten geschehen ist und was dessen Reaktion war)?

Wenn nein, kann die Bundesregierung darlegen, warum sie im konkreten Fall keinen Ansehensverlust der SPK mit Blick auf künftige oder existierende private Leihgeber befürchtet (bitte ggf. ausführen)?

Berlin, den 29. Juli 2024

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen