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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Verwendung von staatlichen Fördergeldern von Fuldaer Nichtregierungsorganisationen

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

18.09.2024

Aktualisiert

26.09.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1270303.09.2024

Verwendung von staatlichen Fördergeldern von Fuldaer Nichtregierungsorganisationen

der Abgeordneten Jan Ralf Nolte, Martin Hess und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Bundesregierung fördert jährlich eine Vielzahl an Nichtregierungsorganisationen aus staatlichen Mitteln. Die Förderung durch das Programm „Demokratie leben!“ soll hierbei zur „Stärkung der Demokratie, der Gestaltung von Vielfalt in der Gesellschaft und der Vorbeugung gegen Extremismus“ beitragen. Im Regelfall ist dabei zudem ein Anteil von Eigen- bzw. Drittmitteln von mindestens 10 Prozent der Gesamtausgaben im Bewilligungszeitraum zu leisten.

Die Fragesteller nehmen die hervorgegangene Auflistung zur Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen in der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/10952 (neu) zum Anlass, um an einem konkreten Fall die Verwendung von staatlichen Mitteln aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ bei Nichtregierungsorganisationen in Fulda zu klären.

Konkret handelt es sich um die Vereine „Fuldaer Afrika Verein e. V.“ (Förderung in Höhe von insgesamt 122 000 Euro in den Jahren 2023 und 2024), „Fulda stellt sich quer e. V.“ (Förderung in Höhe von insgesamt 80 000 Euro in den Jahren 2020 bis 2022) sowie „Welcome In! Fulda e. V.“ (Förderung in Höhe von insgesamt 28 000 Euro in den Jahren 2020 bis 2022).

Die nach Auffassung der Fragesteller unpräzisen Ziele des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ sowie die in ihren Augen mangelnde Transparenz aufgrund unzureichender Öffentlichkeitsarbeit besagter Vereine machen es für die Fragesteller erforderlich, die Aktivitäten bei Verwendung der staatlichen Fördergelder aufzuklären.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Nach welchen Kriterien wurden den besagten Vereinen bei Antragstellung die Fördermittel zugesagt und ausgezahlt?

2

Waren bzw. sind die jeweiligen Zahlungen an die Vereine projektgebunden (wenn ja, bitte Projektname, Projektziel und Finanzierungshöhe auflisten)?

3

Wurden den Vereinen Auflagen oder Bedingungen für den Erhalt der Fördermittel gemacht, und wenn ja, welche?

4

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, welche spezifischen Kostenstellen durch die Fördermittel abgedeckt werden (z. B. Personalkosten, Sachmittel, Reisekosten, Verwaltungskosten, und wenn ja, bitte detailliert nach den Kostenstellen aufschlüsseln)?

5

Welchen Eigenanteil an den Gesamtkosten der Projekte leisteten die genannten Vereine jeweils?

6

Verfolgt die Bundesregierung mit dem Förderprogramm „Demokratie leben!“ konkrete Ziele bei der Unterstützung der jeweiligen Projekte bzw. Vereinen, und wenn ja, welche?

7

Werden bzw. wurden die jeweiligen Projekte nach Kenntnis der Bundesregierung auf Erfolg evaluiert, und wenn ja, nach welchen Bewertungskriterien erfolgt dies?

8

Sieht die Bundesregierung die Ziele des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ in den jeweiligen Projekten umgesetzt (wenn ja, bitte begründen, woran dies gemessen wird)?

9

Ist der Bundesregierung bekannt, welche Zielgruppen mit den jeweiligen finanzierten Projekten angesprochen werden sollten, und wenn ja, welche?

10

Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Personen in den Jahren der Förderung aktiv an den jeweiligen Angeboten der genannten Vereine teilnahmen, und wenn ja, bitte ausführen?

11

Sind der Bundesregierung weitere Zuwendungen an die jeweiligen Vereine bekannt (wenn ja, bitte Herkunft und Höhe auflisten)?

12

Schließt das Förderprogramm Zahlungen an linksextremistische Vereine bzw. Initiativen mit Verbindungen zum linksextremistischen Spektrum aus?

Berlin, den 28. August 2024

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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