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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Funktionalität des Deutschen Reiseversicherungsfonds angesichts der FTI-Insolvenz

(insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

18.09.2024

Aktualisiert

04.10.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1271104.09.2024

Funktionalität des Deutschen Reiseversicherungsfonds angesichts der FTI-Insolvenz

der Abgeordneten Stephan Brandner, Tobias Matthias Peterka, Sebastian Münzenmaier und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Insolvenz der FTI Touristik GmbH im Juni 2024 stellt zahlreiche Urlauber vor große Herausforderungen. Zur Sicherung des Verbraucherschutzes von Pauschalreisenden wurde 2021 das Reisesicherungsfondsgesetz (RSG) erlassen und kurz darauf der Deutsche Reiseversicherungsfonds (DRSF) mit der umfassenden Sicherung von Pauschalreisenden betraut (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Schlaglichter-der-Wirtschaftspolitik/2021/10/12-neuer-reisesicherungsfonds.html). Aufsichtsbehörde des DRSF ist gemäß § 18 des RSG das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV), das diese Funktion auch an das Bundesamt für Justiz übertragen kann. Gemäß § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 RSG hat die Aufsichtsbehörde insbesondere Missständen beim Reisesicherungsfonds entgegenzuwirken, die die Befriedigung von Ansprüchen der Reisenden durch den Reisesicherungsfonds beeinträchtigen können. Die Aufsichtsbehörde kann gemäß § 19 Absatz 1 Satz 2 RSG alle Maßnahmen treffen, die geeignet und erforderlich sind, solche Missstände zu beseitigen oder zu verhindern.

Indessen regt sich, wie Medienberichten zu entnehmen ist, auch Kritik am DRSF. Insbesondere die Beantragung des Schadenersatzes wird hierbei hervorgehoben (www.chip.de/news/Nach-der-Insolvenz-von-FTI-Kunden-wird-Weg-zu-Entschaedigungen-massiv-erschwert_185419543.html). Es stellen sich in den Augen der Fragesteller folglich Fragen zur Funktionalität des DRSF.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wie viele Entschädigungszahlungen zahlte der DRSF an betroffene Pauschalreisende seit Bestehen bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus (bitte nach Monaten seit Bestehen auflisten)?

2

Auf welche Summe belaufen sich die zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausgezahlten Entschädigungszahlungen (bitte nach Monaten seit Bestehen auflisten)?

3

Hat sich die Bundesregierung hinsichtlich der geäußerten Kritik eine eigene Positionierung dazu erarbeitet, dass

von Pauschalreisenden ein Internetzugang und gegebenenfalls das Vorhandensein eines Druckers vorausgesetzt wird, und

betroffene Kunden den Antrag innerhalb von 90 Minuten ohne Möglichkeit des zwischenzeitlichen Speicherns ausfüllen müssen,

und wenn ja, wie lautet diese?

4

Liegen der Bundesregierung Hinweise dazu vor, dass Kunden aufgrund der genannten Schwierigkeiten nicht in der Lage waren, eine Entschädigung des DRSF zu beantragen, und wenn ja, welche?

5

Sieht die Bundesregierung hinsichtlich der Benutzerfreundlichkeit des genannten Antrages Handlungsbedarf, wenn ja, welchen, und wenn nein, wie begründet sie ihre Ansicht?

6

Auf welchen Anteil beläuft sich der Anteil an Bundesmitteln am gegenwärtigen Vermögen des DRSF, und wird dieser als ausreichend eingeschätzt?

Berlin, den 28. August 2024

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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