Finanzierung einer Broschüre zur Verhinderung von Abschiebungen durch die Bundesregierung
der Abgeordneten Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Martin Hess, Steffen Janich, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Der Bund fördert eine mit „Handbook Germany“ betitelte Internetseite, auf der konkrete Hinweise gegeben werden, wie Betroffene individuell ihre Abschiebung verhindern können (apollo-news.net/bundesregierung-frdert-webseite-die-illegalen-migranten-tipps-gibt-wie-man-sich-einer-abschiebung-entziehen-kann/; jungefreiheit.de/politik/deutschland/2024/bundesregierung-finanziert-anti-abschiebe-broschuere-fuer-abgelehnte-asylbewerber/).
Beispielsweise wird darin darauf hingewiesen, dass man Klage erheben könne, um der Rücküberstellung an einen „anderen Dublin-Staat“ zu entgehen oder man solle sich an Pro-Asyl-Vereine wenden (handbookgermany.de/). Aber auch weiterreichende Tipps werden gegeben, z. B. dass eine Abschiebung unzulässig sei, wenn „ein minderjähriges Kind zum Zeitpunkt der Abschiebung nicht auffindbar ist“ (ebd.). Bei erfolgloser Klage wird empfohlen, eine „Petition beim Landtag oder Bundestag einzureichen oder in einer Kirche Schutz“ zu suchen (ebd.). Ebenfalls wird darauf verwiesen, dass Asylbewerber Folgeanträge stellen können, wenn z. B. nachträglich ein „bisher unerkannt gebliebenes“ „schweres Kriegstrauma“ entdeckt werde (ebd.).
Betrieben wird die Webseite vom Verein „Neue Deutsche Medienmacher*innen“ und wird gefördert durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie den Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und den Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus. Kofinanziert wird das Projekt von der Europäischen Union (handbookgermany.de/de/imprint).
Nach Auffassung der Fragesteller steht die Abschiebung am Ende eines rechtsstaatlich durchgeführten Asylverfahrens, wenn der Asylbewerber seiner festgestellten vollziehbaren Ausreisepflicht nicht nachkommt. Die finanzielle Unterstützung von Vereinen bzw. Projekten, die mit ihren Publikationen die rechtsstaatlich gebotene Abschiebung und damit die Durchsetzung geltenden Rechts konterkarieren, ist in den Augen der Fragesteller als in höchstem Maße fragwürdig anzusehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Hat die Bundesregierung Kenntnis über das sogenannte Handbook Germany und die hierin erteilten Hinweise zur Abschiebeverhinderung?
Wenn ja, hat die Bundesregierung aus den dort erteilten Hinweisen zur Verhinderung von Abschiebungen Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln gezogen oder sich eine eigene Auffassung gebildet, und wenn ja, welche sind dies?
Wenn Frage 1 bejaht wurde, hat die Bundesregierung bereits eine behördeninterne Bewertung der erteilten Hinweise zur Abschiebeverhinderung vorgenommen, und wenn nein, warum nicht, und wenn ja, zu welchen Ergebnissen oder Hinweisen an die Bundesministerin des Innern und für Heimat oder die o. a. Beauftragten der Bundesregierung führte dies?
Wenn Frage 1 bejaht wird, hat die Bundesregierung die Betreiber der Internetseite aufgefordert, Hinweise zur Abschiebeverhinderung zu löschen oder inhaltlich anzupassen, und wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
In welcher Höhe finanziert die Bundesregierung direkt oder indirekt durch Dritte die Internetseite „Handbook Germany“ und bzw. oder den Betreiberverein der „Neuen Deutschen Medienmacher*innen“ im Jahr 2024?
In welcher Höhe finanzierte die Bundesregierung direkt oder indirekt durch Dritte die Internetseite „Handbook Germany“ und bzw. oder den Betreiberverein der „Neuen Deutschen Medienmacher*innen“ in den vergangenen Jahren (bitte tabellarisch auflisten)?
Beabsichtigt die Bundesregierung, direkt oder indirekt durch Dritte die Internetseite „Handbook Germany“ und bzw. oder den Betreiberverein der „Neuen Deutschen Medienmacher*innen“ im Jahr 2025 zu finanzieren, und wenn ja, in welcher Höhe?
Wenn Frage 1 bejaht wird, erwägt die Bundesregierung eine Einstellung der Finanzierung, um den Vollzug von Abschiebungen nicht zu gefährden?