Deutscher Bundestag Drucksache 20/13286
20. Wahlperiode 07.10.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eugen Schmidt, Roger Beckamp,
Barbara Benkstein, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/12916 –
Aussagen der Bundesregierung zu sogenannter digitaler Desinformation und der
Bewertung öffentlich-rechtlicher Medien durch die Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung betrachtet sich in Bezug auf sogenannte
Desinformationen aus dem Inland wie aus dem Ausland für zuständig. Sie schreibt: „Der
Aufdeckung gezielt gestreuter Desinformation durch in- oder ausländische
Akteure kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. […] Die
Bundesregierung wird eine Strategie zum Umgang mit Desinformation vorlegen. Diese
wird die Instrumente der Früherkennung von manipulativer Kommunikation
im Informationsraum ausbauen“ (Nationale Sicherheitsstrategie, S. 46 f.).
Als Quelle von „Desinformationen“ gibt die Bundesregierung dabei auch
„staatliche Akteure und Medien“ und „soziale Netzwerke“ an (Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache
19/17073). „Falschnachrichten und Verschwörungsmythen“ würden laut
Bundesregierung sogar „vor allem über die sozialen Netzwerke geteilt“ (
www.bun
desregierung.de/breg-de/themen/umgang-mit-desinformation/gefaehrliche-fals
chnachrichten-1905340).
Die Bundesregierung bewertete ferner die Qualität des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks inhaltlich und schrieb: „Einen wesentlichen Beitrag zur
Versorgung mit verlässlichen[!] Informationen und einem vielfältigen
Medienangebot leistet der öffentlich-rechtliche Rundfunk“ (Medien- und
Kommunikationsbericht der Bundesregierung 2018 auf Bundestagsdrucksache 19/6970,
S. 19).
Ein Problem seien „Desinformationen“ laut Bundesregierung besonders, weil
diese „Ängste schüren, Vorurteile reproduzieren und Unsicherheiten auslösen
oder verstärken“ können (
www.bundesregierung.de/breg-de/themen/
umgangmit-desinformation/gefaehrliche-falschnachrichten-1905340).
„Desinformation“ schließe laut Bundesregierung auch „manipulative
Kommunikation“ ein. Die Bundesregierung werde „die Instrumente der
Früherkennung von manipulativer Kommunikation im Informationsraum ausbauen“
(Nationale Sicherheitsstrategie, S. 47).
Die Bundesregierung nutzt auch den Begriff „Halbwahrheiten“ (
www.deutsch
land.de/de/topic/kultur/bundesregierung-kampf-gegen-fake-news) und gibt an,
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien vom 4. Oktober 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
dass zu den Mitteln von „Desinformation“ nicht nur „Falschmeldungen“,
sondern „ebenso [auch] bewusst unvollständige oder verzerrte Tatsachenberichte“
gehören würden (Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 19/17073).
Der Inlandsgeheimdienst der Bundesregierung hat in Person seines
Präsidenten Thomas Haldenwang außerdem geäußert, das Bundesamt für
Verfassungsschutz arbeite mit „Hochdruck daran“, sich der „Ausbreitung der
Desinformation“ entgegenzustellen (
www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/pressemitteil
ungen/DE/2022/pressemitteilung-2022-9-vsb-2021.html). „Desinformationen“
müssten durch „Richtigstellungen und Aufklärung neutralisiert“ werden
(ebd.).
Am 13. Februar 2024 verwies die Bundesministerin des Innern und für
Heimat, Nancy Faeser, auf eine „neue Früherkennungseinheit“, die
„Desinformationskampagnen erkennen und als solche kenntlich machen“ solle und die in
„wenigen Monaten ihre Arbeit“ aufnehmen solle. Das sei eine „Taskforce“,
die sich aus der „AG Hybrid“ gebildet habe (Bundespressekonferenz am
13. Februar 2024 zu „Aktuellen Maßnahmen gegen Rechtsextremismus“ mit
Nancy Faeser, Thomas Haldenwang, Präsident des Bundesamtes für
Verfassungsschutz [BfV], und Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamtes
[BKA]). Bundesinnenministerin Nancy Faeser äußerte außerdem: „Wir
müssen Manipulations- und Einflusskampagnen sehr früh erkennen, um sie dann
stoppen zu können.“
Die Bundesregierung bemerkt zudem, dass „jeder etwas gegen
Desinformation tun“ könne (
www.bundesregierung.de/breg-de/themen/umgang-mit-desin
formation/was-ist-desinformation-1875148). Die Fragesteller möchten mit
gutem Beispiel voranschreiten und mithilfe der Bundesregierung prüfen, ob
sie möglicherweise auf „Desinformationen“ im Netz gestoßen sind, die die
Bundesregierung mit „Richtigstellungen und Aufklärung neutralisieren“ wolle
(Zitat der Bundesregierung, siehe oben). Beim Stöbern der Fragesteller auf
dem Auftritt von „ZDF heute“ auf dem US-amerikanischen Portal Instagram
(instagram.com/zdfheute), der als Teil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu
dem „vielfältigen Medienangebot“ zählt, das nach Ansicht der
Bundesregierung einen „wesentlichen Beitrag zur Versorgung mit verlässlichen
Informationen“ leiste (siehe oben), sind den Fragestellern 98 einzelne Beiträge
aufgefallen, die den Namen des US-amerikanischen Staatsbürgers George Floyd
und damit in Zusammenhang stehende Aussagen enthalten:
instagram.com/p/CAs5syNJ3za vom 27. Mai 2020 16:36
instagram.com/p/CAuQNA4pETt vom 28. Mai 2020 5:12
instagram.com/p/CAwi5OhqWhr vom 29. Mai 2020 2:34
instagram.com/p/CAyCeZ7p0OT vom 29. Mai 2020 16:29
instagram.com/p/CAzMymaCat1 vom 30. Mai 2020 3:18
instagram.com/p/CAz3VV-pUgD vom 30. Mai 2020 9:30
instagram.com/p/CA0naAqJVRc vom 30. Mai 2020 16:30
instagram.com/p/CA12_dgCnxQ vom 31. Mai 2020 4:06
instagram.com/p/CA1-7LOq8FO vom 31. Mai 2020 5:15
instagram.com/p/CA3GHKspBsu vom 31. Mai 2020 15:37
instagram.com/p/CA4aBmUper3 vom 1. Juni 2020 3:50
instagram.com/p/CA4lq40p44p vom 1. Juni 2020 5:32
instagram.com/p/CA50973inaf vom 1. Juni 2020 17:05
instagram.com/p/CA654WKKj0O vom 2. Juni 2020 3:07
instagram.com/p/CA7Ot1VJ5eh vom 2. Juni 2020 6:09
instagram.com/p/CA7skZMq0gp vom 2. Juni 2020 10:30
instagram.com/p/CA8nCEGiTsl vom 2. Juni 2020 19:01
instagram.com/p/CA9b7kcqirp vom 3. Juni 2020 2:43
instagram.com/p/CA9qCBsi-Mq vom 3. Juni 2020 4:46
instagram.com/p/CA-Kh4GKlma vom 3. Juni 2020 9:30
instagram.com/p/CA_7PKXqm3J vom 4. Juni 2020 1:55
instagram.com/p/CBAsPfCpZlw vom 4. Juni 2020 9:03
instagram.com/p/CBBEjOXq6Gj vom 4. Juni 2020 12:35
instagram.com/p/CBCwoATJeFu vom 5. Juni 2020 4:20
instagram.com/p/CBEBOqKiZFZ vom 5. Juni 2020 16:05
instagram.com/p/CBEHu0LJING vom 5. Juni 2020 17:01
instagram.com/p/CBFLARwpNJZ vom 6. Juni 2020 2:49
instagram.com/p/CBFV3VapEP- vom 6. Juni 2020 4:24
instagram.com/p/CBF_bXJJjJR vom 6. Juni 2020 10:27
instagram.com/p/CBGebVCIH4I vom 6. Juni 2020 14:58
instagram.com/p/CBHwQjKJQWX vom 7. Juni 2020 2:53
instagram.com/p/CBIawZhKQYe vom 7. Juni 2020 9:04
instagram.com/p/CBIwCmaiUrL vom 7. Juni 2020 12:10
instagram.com/p/CBJIY4-CrdR vom 7. Juni 2020 15:43
instagram.com/p/CBKPnveqXA1 vom 8. Juni 2020 2:05
instagram.com/p/CBL2aieiOVY vom 8. Juni 2020 17:04
instagram.com/p/CBM6_xSqzRz vom 9. Juni 2020 3:03
instagram.com/p/CBNIJKKpx2q vom 9. Juni 2020 4:58
instagram.com/p/CBOsOZOKo1Z vom 9. Juni 2020 19:33
instagram.com/p/CBPa9WtKdRC vom 10. Juni 2020 2:21
instagram.com/p/CBPmIVhqC75 vom 10. Juni 2020 3:58
instagram.com/p/CBRGYR7pizP vom 10. Juni 2020 17:59
instagram.com/p/CBTfzlHpC11 vom 11. Juni 2020 16:20
instagram.com/p/CBVS_0jqpgD vom 12. Juni 2020 9:06
instagram.com/p/CBVvZhYqaMu vom 12. Juni 2020 13:15
instagram.com/p/CBXp8ZZqQrd vom 13. Juni 2020 7:05
instagram.com/p/CBYqj-qJ_LT vom 13. Juni 2020 16:30
instagram.com/p/CBaZ3cGi2m9 vom 14. Juni 2020 8:43
instagram.com/p/CBft-3Oq2Cb vom 16. Juni 2020 10:15
instagram.com/p/CBhg9TkKfGD vom 17. Juni 2020 2:59
instagram.com/p/CBkAvwqKq_T vom 18. Juni 2020 2:16
instagram.com/p/CBpuhK9JF4h vom 20. Juni 2020 7:32
instagram.com/p/CBrwvS6KVjT vom 21. Juni 2020 2:30
instagram.com/p/CBwBn3iiS4H vom 22. Juni 2020 18:14
instagram.com/p/CBw_lhliD-W vom 23. Juni 2020 3:16
instagram.com/p/CBzmFSTKDTu vom 24. Juni 2020 3:30
instagram.com/p/CCAbOe9q7JD vom 29. Juni 2020 3:06
instagram.com/p/CCgfMwWCZ2N vom 11. Juli 2020 13:56
instagram.com/p/CCqW-dOpm7g vom 15. Juli 2020 9:57
instagram.com/p/CCsYEArKJmk vom 16. Juli 2020 4:45
instagram.com/p/CCuDHnoCorg vom 16. Juli 2020 20:20
instagram.com/p/CDHVgBXhDB0 vom 26. Juli 2020 16:02
instagram.com/p/CDMvLuMpmH6 vom 28. Juli 2020 18:22
instagram.com/p/CDO18isCz4d vom 29. Juli 2020 14:00
instagram.com/p/CDPHFS2qBDN vom 29. Juli 2020 16:30
instagram.com/p/CDeL1Prq76t vom 4. August 2020 13:00
instagram.com/p/CDyXeclpuGl vom 12. August 2020 9:06
instagram.com/p/CEBYBIoqp5- vom 18. August 2020 5:00
instagram.com/p/CEcMus2iTJ6 vom 28. August 2020 15:01
instagram.com/p/CEgIED9Kb-6 vom 30. August 2020 3:37
instagram.com/p/CEw0el5KCfG vom 5. September 2020 15:13
instagram.com/p/CFFmedjCgkx vom 13. September 2020 16:54
instagram.com/p/CFfQS4xKYD- vom 23. September 2020 16:01
instagram.com/p/CGFLG9mp8vJ vom 8. Oktober 2020 9:28
instagram.com/p/CGfInaiqsMf vom 18. Oktober 2020 11:26
instagram.com/p/CG22sC1jd_3 vom 27. Oktober 2020 17:31
instagram.com/p/CHLJcAwqXLm vom 4. November 2020 14:39
instagram.com/p/CI6SsmuDDWh vom 17. Dezember 2020 18:36
instagram.com/p/CI_garzj88_ vom 19. Dezember 2020 19:12
instagram.com/p/CJNxyvAqNPl vom 25. Dezember 2020 8:13
instagram.com/p/CJZYjE3DsRe vom 29. Dezember 2020 20:24
instagram.com/p/CMKIOPQrVn- vom 8. März 2021 11:46
instagram.com/p/CMKfQRRDIGs vom 8. März 2021 15:11
instagram.com/p/CMVTmSBKzL7 vom 12. März 2021 19:57
instagram.com/p/CNlHFqTF6R_ vom 12. April 2021 18:47
instagram.com/p/CN5wd-yqXn2 vom 20. April 2021 19:13
instagram.com/p/CN6sPxNr-Hv vom 21. April 2021 3:56
instagram.com/p/COelJxsqyXS vom 5. Mai 2021 2:26
instagram.com/p/CPQMErrKTdH vom 24. Mai 2021 8:49
instagram.com/p/CPSP1eNq32j vom 25. Mai 2021 4:01
instagram.com/p/CPUyCEQqNFs vom 26. Mai 2021 3:38
instagram.com/p/CQjnKFOKpMp vom 25. Juni 2021 18:23
instagram.com/p/CQqt7YtrTTp vom 28. Juni 2021 12:37
instagram.com/p/CUhvV0uqkaL vom 2. Oktober 2021 13:01
instagram.com/p/CXhFrVsKMdP vom 15. Dezember 2021 20:32
instagram.com/p/CYej03Ho2N0 vom 8. Januar 2022 17:29
instagram.com/p/Cc5NxCeKOEH vom 28. April 2022 12:01
instagram.com/p/CgSXLpFogvW vom 21. Juli 2022 19:59).
Die Fragesteller würden gern eine qualifizierte Einschätzung von der
Bundesregierung erhalten, ob bei diesen 98 Beiträgen nach Ansicht der
Bundesregierung „wesentliche Informationen weggelassen“ (
www.bundesregierung.de/bre
g-de/schwerpunkte/umgang-mit-desinformation/was-ist-desinformation-187
5148) wurden. Das stelle laut Bundesregierung eine Möglichkeit von
„gezielten Desinformationen“ dar (
www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/u
mgang-mit-desinformation/was-ist-desinformation-1875148).
Nach Ansicht der Fragesteller tut sich die Frage auf, ob durch diese Berichte
der Verdacht erzeugt werden könnte, dass Menschen europäischer
Abstammung bei Polizeieinsätzen in den USA besonders oft moralisch
verwerflich handeln und für afrikanischstämmige Personen eine besondere Gefahr
darstellen würden, indem erstere diese besonders häufig töten würden
(instagram.com/p/CA8Sg4nKFn7, instagram.com/p/CA4lq40p44p, insta-
gram.com/p/CBRGYR7pizP, instagram.com/p/CBXp8ZZqQrd, insta-
gram.com/p/CBkAvwqKq_T instagram.com/p/CEcMus2iTJ6). Nach Sichtung
einiger offizieller Statistiken hat sich diese Möglichkeit für die Fragesteller
bislang nicht bestätigt (ucr.fbi.gov/crime-in-the-u.s/2019/crime-in-the-u.s.-201
9/tables/expanded-homicide-data-table-6.xls).
Vor diesem Hintergrund möchten die Fragesteller von der Bundesregierung
erfahren, ob diese bereits eine Prüfung durchgeführt hat oder eine solche
Prüfung durch die „AG Hybrid“ oder die „Früherkennungseinheit“ geplant ist und
ob es sich bei einzelnen der genannten Beiträge oder der Beiträge in der
Gesamtheit um „Desinformationen“ handelt.
Nach Erkenntnissen der Fragesteller wurde auf die Kriminalitätsstatistiken der
US-amerikanischen Bundespolizei (FBI) in keinem einzigen Beitrag von
„ZDF heute“ Bezug genommen.
Am 5. Juli 2020 wurde Jessica Doty Whitaker von „BLM (Black Lifes
Matter)“-Aktivisten aus einem Hinterhalt erschossen (
www.tag24.de/thema/blackl
ivesmatter/junge-mutter-sagt-all-lives-matter-wird-vor-verlobten-erschossen-u
sa-1577972). Die Fragesteller konnten keinen Beitrag des Instagram-Kontos
von „ZDF heute“ ausmachen, der den Namen „Whitaker“ enthält.
Neben den 98 Beiträgen, die den Namen „Floyd“ enthalten, konnten die
Fragesteller zu den Kriminalfällen Maria L. aus Freiburg im Breisgau, Mia V. aus
Kandel, Lola D. aus Paris, Susanna F. aus Wiesbaden, Tabitha E. aus Asperg,
Mégane aus Cherbourg, Ece aus Illerkirchberg, Luna aus Schweden und
Myriam Z. aus Leipzig keine Beiträge auf dem Instagram-Konto von „ZDF
heute“ auffinden.
Auch vor diesem Hintergrund und der an anderer Stelle erfolgten inhaltlichen
Bewertung des Angebots des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch die
Bundesregierung als „verlässlich“ (siehe oben) möchten die Fragesteller in
Erfahrung bringen, ob es sich bei diesem Vorgehen seitens des redaktionell
verantwortlichen ZDF um „Desinformationen“ durch Weglassen „wesentliche[r]
Informationen“ im Sinne der Bundesregierung handelt und ob dieses Vorgehen
einen „nicht verzerrt[en] oder [nicht] manipuliert[en]“
„Meinungsbildungsprozess“ ermöglicht.
Die Bundesregierung definierte Propaganda als den „Versuch der gezielten
Beeinflussung des Denkens, Handelns und Fühlens von Menschen“ (
www.bp
b.de/themen/medien-journalismus/krieg-in-den-medien/130697/was-ist-propa
ganda/). „Charakteristisch für Propaganda“ sei, dass „sie die verschiedenen
Seiten einer Thematik nicht darlegt und Meinung und Information vermischt“
(ebd.).
Um „Desinformation“ handele es sich nach Ansicht der Bundesregierung
auch, wenn „wesentliche Teile einer Information verschwiegen werden“
(
www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/publikationen/DE/wirtschafts-wissen
schaftsschutz/2023-04-14-infoblatt-desinformation.pdf?__blob=publicationFil
e&v=2).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Desinformation ist falsche oder irreführende Information, die gezielt verbreitet
wird. Desinformation wird von nicht-staatlichen Akteuren aus dem In- und
Ausland sowie von ausländischen staatlichen Akteuren eingesetzt, um die
Empfängerinnen und Empfänger zu täuschen und dazu zu verleiten, falsche und
irreführende Informationen weiterzuverbreiten. Wird Desinformation von
einem fremden Staat verbreitet, um dadurch illegitim Einfluss auf einen
anderen Staat auszuüben, handelt es sich um eine hybride Bedrohung.
Vor diesem Hintergrund weist die Bundesregierung die Unterstellungen der
Fragesteller zurück, die darauf zielen, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk der
bewussten Verbreitung von Falschinformationen zu diskreditieren. Die
Bundesregierung unterstreicht die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als
Garant für ein vielfältiges Medienangebot in Deutschland, verlässliche
Informationen und ausgewogenen Journalismus. In diesem Zusammenhang ist nicht
nur die strukturelle und programmliche Unabhängigkeit des öffentlich-
rechtlichen Rundfunks zu nennen, sondern auch die zahlreichen Studien und
Erhebungen zum Medienvertrauen, die dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk unter
allen Mediengattungen die höchste Glaubwürdigkeit bescheinigen. Siehe hierzu
nur:
https://presse.wdr.de/plounge/wdr/programm/2023/12/_pdf/Glaubwuerdig
keit_der_Medien_2023.pdf;
www.pwc.de/de/technologie-medien-und-telekom
munikation/pwc-studie-vertrauen-in-medien-2018.pdf;
https://medienvertrauen.
uni-mainz.de/files/2024/04/Mainzer_Langzeitstudie_Medienvertrauen_202
3.pdf;
www.bundestag.de/resource/blob/944938/0d86a51cad5a610b00795c74e
e5aa0d2/WD-10-007-23-pdf.pdf.
Im Übrigen unterliegt der öffentlich-rechtliche Rundfunk keiner
Medienaufsicht der Bundesregierung und diese bewertet auch nicht einzelne
Medieninhalte der Sender. Es gilt das aus der Rundfunkfreiheit nach Artikel 5 Absatz 1 des
Grundgesetzes (GG) folgende Prinzip der Staatsferne. Die Sender genießen
unter der Verantwortung der jeweiligen Intendanz Programmautonomie und
unterliegen in programmatischer Hinsicht der anstaltsinternen Kontrolle durch die
jeweiligen Rundfunk- bzw. Fernsehräte. Schließlich liegt die Zuständigkeit für
den regulatorischen Rahmen des inländischen öffentlich-rechtlichen Rundfunks
bei den Ländern.
1. Sind der Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass sie die Inhalte der
öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten als „verlässliche Informationen“
(siehe Vorbemerkung der Fragesteller) bezeichnete, Fälle von digital
verbreiteten Desinformationen auf Netzseiten der öffentlich-rechtlichen
Medien bekannt?
Der Bundesregierung sind solche Fälle nicht bekannt. Im Übrigen wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
2. Hat die Bundesregierung jemals auf Konten in den sozialen Medien der
öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten nach „Desinformationen“ gesucht?
a) Hat die Inlandsgeheimdienstbehörde der Bundesregierung, das
Bundesamt für Verfassungsschutz, jemals dort nach „Desinformationen“
gesucht?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 2 bis 2b werden gemeinsam beantwortet.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet Desinformationskampagnen
im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung gemäß § 3 Absatz 1 des
Bundesverfassungsschutzgesetzes.
3. Hat die Bundesregierung jemals in Sendungen der öffentlich-rechtlichen
Rundfunkprogramme nach „Desinformationen“ gesucht?
a) Hat die Inlandsgeheimdienstbehörde der Bundesregierung, das
Bundesamt für Verfassungsschutz, jemals dort nach „Desinformationen“
gesucht?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu
Frage 2 verwiesen.
4. Gehen die Bundesregierung oder die Inlandsgeheimdienstbehörde der
Bundesregierung, das Bundesamt für Verfassungsschutz, Hinweisen oder
Behauptungen auf Desinformation bei öffentlich-rechtlichen Medien
nach?
a) Wenn ja, inwiefern?
b) Wurden jemals solche Hinweise an die Bundesregierung
herangetragen, und wenn ja, welche waren das?
Die Fragen 4 bis 4b werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 sowie die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
5. Schließt die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass sie die Arbeit
der öffentlich-rechtlichen Sender als „verlässlich“ bewertete (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller) aus, dass öffentlich-rechtliche Medien
„Desinformationen“ verbreiten oder verbreitet haben?
6. Hat sich die Bundesregierung dazu eine Auffassung gebildet, ob bei der
Bewertung von oder der Suche nach „Desinformationen“ rechtliche
Unterschiede bestehen, die von oppositionellen Gruppen einerseits und in
öffentlich-rechtlichen Medien andererseits verbreitet werden, und wenn
ja, wie lautet diese?
9. Hat sich die Bundesregierung dazu eine Auffassung gebildet, ob durch
die Berichte über den Tod des US-Amerikaners George Floyd
„Vorurteile“ dahin gehend „verstärkt“ wurden (Zitat der Bundesregierung, siehe
Vorbemerkung der Fragesteller), dass Menschen den Eindruck gewinnen,
europäischstämmige Menschen würden überproportional häufig
afrikanischstämmige Menschen töten (instagram.com/p/CA8Sg4nKFn7 insta-
gram.com/p/CA4lq40p44p instagram.com/p/CBRGYR7pizP insta-
gram.com/p/CBXp8ZZqQrd instagram.com/p/CBkAvwqKq_T instagra
m.com/p/CEcMus2iTJ6), und wenn ja, wie lautet diese?
13. Wenn die Bundesregierung Inhalte von Medien nicht bewertet, wie
gelangt die Bundesregierung dann zu der Auffassung, der öffentlich-
rechtliche Rundfunk leiste einen Beitrag mit „zur Versorgung mit
verlässlichen Informationen“ (Medien- und Kommunikationsbericht der
Bundesregierung 2018 auf Bundestagsdrucksache 19/6970, S. 43)?
Die Fragen 5, 6, 9 und 13 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
7. Mit welcher Arbeitsdefinition des Ausdrucks „objektive
Berichterstattung“, den die Bundesregierung verwendete (Medien- und
Kommunikationsbericht der Bundesregierung 2018 auf Bundestagsdrucksache
19/6970, S. 47), arbeitet die Bundesregierung?
Die Bundesregierung begreift „objektive Berichterstattung“ als
Berichterstattung nach professionellen journalistischen Standards, wie sie allgemein
anerkannt sind, u. a. Unparteilichkeit, Sachlichkeit, Ausgewogenheit, Trennung von
Berichterstattung und Kommentar.
8. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse dahin gehend vor, dass durch
US-amerikanische Medienunternehmen auch zum Zweck der
Beeinflussung von ausländischen Staaten wie der Bundesrepublik Deutschland
und der in Deutschland ansässigen Medien Informationen „als gezieltes
Mittel fremder Staaten“ genutzt wurden (
www.bundesregierung.de/
bregde/themen/umgang-mit-desinformation/gefaehrliche-falschnachrichten-1
905340)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
10. Nutzt die Bundesregierung ein Verfahren, dass die Personen, die
bewerten, ob eine Nachricht als „Falschinformation“ oder „Desinformation“
eingestuft wird, nicht wissen, wer der Autor der Nachricht ist (teilweise
Verblindung)?
Nein.
11. Nach welchen Kriterien bestimmt die Bundesregierung, welche Teile
einer Information „wesentlich“ sind, sodass die Bundesregierung das
Weglassen dieser Information infolgedessen als „Desinformation“ wertet
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Eine solche Wertung findet nicht statt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung
der Bundesregierung verwiesen.
12. Gilt nach Ansicht der Bundesregierung „der verfassungsrechtliche
Grundsatz der Staatsfreiheit, […] der eine steuernde Einflussnahme auf
die Inhalte von Medien durch den Staat verbietet“ (Medien- und
Kommunikationsbericht der Bundesregierung 2018 auf
Bundestagsdrucksache 19/6970, S. 18) auch für Medien im Ausland?
Rundfunkveranstalter genießen in Deutschland den Schutz des Grundgesetzes
nach Artikel 5 Absatz 1 GG unabhängig davon, ob sie Rundfunk in
Deutschland verbreiten oder Rundfunk für das Ausland anbieten, wie insbesondere der
Auslandssender Deutsche Welle. Umgekehrt ist es Ausdruck der aus Artikel 5
Absatz 1 GG fließenden Staatsfreiheit, dass ausländische staatliche Stellen bzw.
staatsnahe ausländische Rundfunkveranstalter in Deutschland keinen Rundfunk
betreiben dürfen (vgl. § 53 Absatz 3 des Medienstaatsvertrages).
14. Wenn die Bundesregierung zu einzelnen verbreiteten Informationen
keine Stellung dahin gehend beziehen will, ob es sich dabei um
„Desinformationen“ handelt, wie können Abgeordnete und Bürger nach
Ansicht der Bundesregierung prüfen, ob die Bundesregierung ihre Arbeit an
ihrer abstrakt-generellen Definitionen zum Begriff „Desinformation“
ausrichtet und, wie es von den Fragestellern als möglich erachtet wird,
nicht deswegen in der öffentlichen Kommunikation eine abstrakt-
generelle Definition verwendet, weil eine abstrakt-generelle Definition nach
Ansicht der Fragesteller wissenschaftlicher, seriöser und eher im
Einklang mit dem Erfordernis des „allgemeinen Gesetzes“ (Artikel 5 Absatz
2 des Grundgesetzes) steht?
Die Bundesregierung hält ihre Definition von Desinformation für angemessen.
15. Sind der Bundesregierung die 98 Beiträge auf dem Instagram-Konto von
„ZDF heute“ bekannt, und wenn ja, hat sie sich dazu eine Auffassung
gebildet, ob es sich dabei aufgrund der nicht erfolgten Erwähnung der
US-amerikanischen Statistik über Mordfälle in den 98 Beiträgen auf dem
Instagram-Konto von „ZDF heute“ ( (ucr.fbi.gov/crime-in-the-u.s/2019/c
rime-in-the-u.s.-2019/tables/expanded-homicide-data-table-6.xls) um
„bewusst unvollständige Tatsachenberichte“ handelt (Zitat der
Bundesregierung, siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, wie lautet
diese (bitte die Auffassung begründen)?
Die Bundesregierung übt keine Medienaufsicht aus; es wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
16. Sollte sich die Bundesregierung in Bezug auf Frage 15 eine
entsprechende Auffassung gebildet haben, handelt es sich bei der nicht erfolgten
Erwähnung der US-amerikanischen Statistik über Mordfälle in den 98
Beiträgen auf dem Instagram-Konto von „ZDF heute“ (ucr.fbi.gov/crime-
inthe-u.s/2019/crime-in-the-u.s.-2019/tables/expanded-homicide-data-tabl
e-6.xls) nach Ansicht der Bundesregierung um „manipulative
Kommunikation“ (Zitat der Bundesregierung, siehe Vorbemerkung der
Fragesteller)?
a) Wenn ja, warum?
b) Wenn nein, warum nicht?
17. Sollte sich die Bundesregierung in Bezug auf Frage 15 eine
entsprechende Auffassung gebildet haben, handelt es sich nach Ansicht der
Bundesregierung bei der 98 Beiträgen über den Fall der US-Amerikaners
George Floyd und der nicht erfolgten Erwähnung der offiziellen Statistik
um eine „Manipulations- und Einflusskampagne“ (Zitat der
Bundesinnenministerin Nancy Faeser vom 13. Februar 2024), und wie gelangt
die Bundesregierung zu ihrer Auffassung?
Die Fragen 16 bis 17 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung bewertet nicht die Medieninhalte der Sender.
18. Wird sich die „neue Früherkennungseinheit“, die „frühzeitig
Desinformationskampagnen erkennen und als solche kenntlich machen soll“, wie
Bundesinnenministerin Nancy Faeser am 13. Februar 2024 auf der
„Bundespressekonferenz“ äußerte (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), mit
über US-amerikanische Portale wie Instagram verbreiteten Inhalten
befassen?
Die Projektgruppe Zentrale Stelle für die Erkennung ausländischer
Informationsmanipulation (PG ZEAM) wird ausländische Informationsmanipulation im
Informationsraum analysieren, unabhängig davon, wo die hierfür genutzten
Infrastrukturbetreiber ihren Sitz haben.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333