Pläne der Bundesregierung für eine Stärkung des Petitionswesens in Deutschland
der Abgeordneten Dirk Brandes, Gereon Bollmann, Manfred Schiller, Dr. Rainer Rothfuß und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Der Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP setzt auf die Stärkung und Digitalisierung des Petitionsverfahrens (Koalitionsvertrag 2021 – 2025, Abschnitt II, S. 8). Nach Ansicht der Fragesteller sollte darauf gedrängt werden, das Petitionsrecht zu einer Volksinitiative nach Schweizer Vorbild weiterzuentwickeln, weil Volksbegehren sich in den Ländern als ein direkt-demokratisches Instrument bereits bewährt haben und die großen Zukunftsthemen auch auf Bundesebene nicht ohne die Bürger entschieden werden sollten (www.nzz.ch/nzzas/nzz-am-sonntag/der-afd-gefaellt-die-schweizer-demokratie-ld.1776257).
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages änderte mit Wirkung zum 1. Juli 2024 seine Verfahrensgrundsätze. Das im Bundestagsplenum zum Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses 2023 debattierte Bestreben der Fraktionen der Regierungsparteien, Petitionen mit 100 000 Unterschriften auch im Plenum des Deutschen Bundestages zu behandeln, soll eingeführt werden (www.evangelische-zeitung.de/koalition-will-aussprache-ueber-petitionen-im-bundestag-ermoeglichen). Die Fraktion der AfD unterstützt die Initiative, weil Petitionen derzeit im Plenum faktisch nicht beraten werden.
Im Jahr 2023 sind 11 410 Petitionen beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht worden (vgl. Bundestagsdrucksache 20/11600).
Private Petitionsplattformen und Kampagnen-Organisationen, wie z. B. change.org oder Campact e. V., kommen oftmals auf eine höhere Unterschriftenzahl, agieren jedoch unabhängig und in keinerlei Zusammenhang mit dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages (www.mz.de/deutschland-und-welt/politik/gruene-verbot-petition-unterschriften-partei-bundestag-baerbock-lang-habeck-afd-3772620).
Der Petitionsausschuss setzt sich u. a. dafür ein, Opfer der SED-Diktatur stärker zu unterstützen. Mit der Petition 4-19-07-351-007684a plädierten die Fraktionen fraktionsübergreifend im Ausschuss einstimmig dafür, eine dahingehende Petition u. a. dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) „zur Erwägung“ zu überweisen. Der Beschluss ging dahin, zu erwägen, verrechnete Rehabilitationsleistungen über Ausgleichsinstrumente aufzufangen. Auf operativer Ebene ist es nach Auffassung der Fragesteller mit einer Prüfung, ob ein Härtefallfonds eingerichtet werden kann, nicht erledigt.
Mit der Petition 4-19-11-8005-046446 wurde ein mindestens dreitägiger Sonderurlaub für beide Elternteile bei einer Fehl-, Früh- oder Totgeburt gefordert. Zur Begründung der Petition wurde insbesondere ausgeführt, dass die psychische Belastung für die betroffenen Paare bei Fehl-, Früh- oder Totgeburten besonders groß sei. Um die Trauer zu verarbeiten, müsse ein Sonderurlaub von mindestens drei Tagen gewährt werden. Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 16. Mai 2024 abschließend beraten und beschlossen, die Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen, soweit es um die Ausgestaltung des Mutterschutzes bei Tot- bzw. Fehlgeburten geht. Vermehrt werden Bedenken an die Fragesteller herangetragen, die Bundesregierung ignoriere das Petitionsanliegen (www.tagesschau.de/inland/mutterschutz-totgeburten-100.html).
Dem Deutschen Bundestag lag seit Januar 2023 eine Petition (2-19-15-2124-040773) mit über 355 000 Unterschriften vor, die zu besseren Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte, der Aufwertung des Berufsbildes sowie zu einer konsequenten Abkehr von Profitdenken auffordert, um ökonomischen Fehlanreizen durch eine Gesundheitsreform zu begegnen (https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2020/_11/_11/Petition_117906.abschlussbegruendungpdf.pdf). Die Bundesregierung wurde mit dem höchsten Votum aufgefordert, den Hilferuf ernst zu nehmen. Seitdem ist aber wenig passiert. Vor diesem Hintergrund möchten die Fragesteller in Erfahrung bringen, inwieweit die Forderungen der Petition umgesetzt und wie der Stand der Umsetzung ist. Von besonderem Interesse sind für sie Maßnahmen in Bezug auf die Arbeitsbelastung der Pflegekräfte (www.faz.net/aktuell/karriere-hochschule/belastung-in-der-pflegeviele-junge-fachkraefte-erwaegen-berufswechsel-19486725.html).
Petitionen können nicht nur beim Deutschen Bundestag, sondern auch bei den „zuständigen Stellen“ eingereicht werden (Artikel 17 des Grundgesetzes – GG). Da der Deutsche Bundestag zu der Behandlung dieser Petitionen keine Rückmeldung erhält, haben die Fragesteller in diesem Zusammenhang einige Fragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
In wie vielen Fällen haben Petitionen in der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages aus Sicht der Bundesregierung maßgeblich zu Änderungen zu laufenden Gesetzgebungsverfahren und zu nachträglichen Verbesserungen bestehender Gesetze beigetragen (bitte nach Ressort auflisten)?
Warum werden Petitionen im Allgemeinen und die Rückmeldefrist der Bundesministerien an den Petitionsausschuss im Besonderen nicht in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) erwähnt, und teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass das Petitionsverfahren auch in der GGO verankert sein muss, wie es beispielsweise in § 16 Absatz 5 GGO Brandenburg der Fall ist?
Wie viele und zu welchen Themen sind in dieser Wahlperiode Petitionen direkt an das Bundesministerium des Innern und für Heimat eingegangen, und wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit dieser (bitte tabellarisch auflisten)?
Wird die Bundesregierung Petitionen mit mehr als 100 000 Unterstützern und einer Aussprache im Plenum mehr Beachtung schenken, als dies bislang der Fall ist?
In welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung, Petitionen die mehr als 100 000 Unterstützer haben, in Gesetzgebungs- und Planungsverfahren einzubinden, und soll es Unterschiede geben zu Petitionen mit weniger als 100 000 Unterstützern?
In welchem finanziellen Umfang wurden Campact e. V. oder gemeinnützigen Tochtergesellschaften von Campact e. V. Haushaltsmittel des Bundes bzw. über die vom Bund errichteten oder miterrichteten Stiftungen (umfasst auch Stiftungen, die durch die mittelbare Bundesverwaltung oder von Dritten im Auftrag des Bundes errichtet oder miterrichtet wurden) gewährt (vgl. www.campact.de/wp-content/uploads/2024/08/Campact_Transparenzbericht_2023.pdf)?
Wie viele migrationskritische Petitionen sind beim Bundesministerium des Innern und für Heimat direkt eingegangen, wie erfolgte die Evaluierung, und mit welchen Ergebnissen?
Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit von Petitionen, die direkt bei den einzelnen Bundesministerien und Bundesbeauftragten eingegangen sind, und gibt es interne zeitliche Vorgaben zur Beantwortung?
a) Wie gestaltet sich die Bearbeitung und eventuelle Berücksichtigung in der Praxis?
b) Wie kommunizieren die Bundesministerien ihre Entscheidungen an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages?
Welche Digitalisierungsschritte hat die Bundesregierung unternommen, um in Sinne eines KI-gestützten (KI = Künstliche Intelligenz) Datenanalysetools die Datenverarbeitung für Petitionsverfahren effizient und zugänglich zu ermöglichen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Sollen Haushaltsmittel in der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages für die Digitalisierung des Petitionswesens eingesetzt werden, und wenn ja, in welcher Höhe (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wurde die im o. g. Koalitionsvertrag angekündigte Digitalisierung des Petitionsverfahrens bereits vollständig umgesetzt, wenn nein, warum nicht, bis wann soll das erfolgen, und wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung?
Findet eine systematische Auswertung der direkt an die Bundesministerien bzw. Bundesbeauftragten gerichteten Petitionen statt?
a) Wie erfolgte die systematische Auswertung?
b) Mit welchen Ergebnissen, und war sie repräsentativ?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Existenz der privaten Petitionsplattformen, und gibt es empirische Befunde oder anekdotische Evidenz darüber, weshalb private Petitionsplattformen oftmals auf eine höhere Unterschriftenzahl kommen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Hat die Bundesregierung in der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages Maßnahmen und bzw. oder Gesetzesanpassungen bei Zuleitungen von Petitionen aufgrund des gemeinsamen Votums „zur Erwägung“ des Petitionsausschusses initiiert, die der Forderung der Petenten entsprach, und wenn ja, welche (bitte mit Datum und Beschreibung der Maßnahme bzw. Gesetzesanpassung aufzählen)?
Welche konkreten Schritte zur Stärkung der beruflichen Rehabilitierung der Opfer des SED-Regimes befinden sich in der Umsetzung, und wurden die Rentenerhöhungen aus der Rehabilitierung bei Leistungen der Vorsorgeanstalt von Bund und Ländern inzwischen anrechnungsfrei gestellt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wurde das Petitionsanliegen 4-19-11-8005-046446, mit dem ein mindestens dreitägiger Sonderurlaub für beide Elternteile bei einer Fehl-, Frühoder Totgeburt gefordert wird, bereits vollständig umgesetzt, wenn nein, warum nicht, bis wann soll das erfolgen, und wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche Maßnahmen in Bezug auf die hohe Arbeitsbelastung von Pflegekräften entsprechend dem beschlossenen Antrag auf Bundestagsdrucksache 20/5267 hat die Bundesregierung ergriffen?
Plant die Bundesregierung Novellen im Gesundheitswesen, d. h. sind entsprechende Referentenentwürfe im Gesundheitswesen aktuell in Bearbeitung, und wenn ja, welche?