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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Das Abkommen vom 21. Juli 2023 bezüglich der grenzüberschreitenden Berufsausbildung und die aktuelle Situation der Auszubildenden

(insgesamt 36 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

08.10.2024

Aktualisiert

16.10.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1295724.09.2024

Das Abkommen vom 21. Juli 2023 bezüglich der grenzüberschreitenden Berufsausbildung und die aktuelle Situation der Auszubildenden

der Abgeordneten Norbert Kleinwächter, Dr. Rainer Rothfuß, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die grenzüberschreitende Berufsausbildung spielt eine entscheidende Rolle für die europäische Integration und die Förderung der beruflichen Mobilität. Mit dem Abkommen vom 21. Juli 2023 (Bundestagsdrucksache 20/10818) sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Berufsausbildung zwischen Deutschland und Frankreich weiter verbessert und standardisiert werden. Dieses Abkommen baut auf den bisherigen Rahmenvereinbarungen aus den Jahren 2013 (www.dfi.de/fileadmin/dfi/pdf/projekte/berichte/Presse_Hindernisse.pdf) und 2014 auf und zielt darauf ab, eine qualitativ hochwertige und effektive Ausbildung zu gewährleisten, die sowohl theoretische als auch praktische Elemente umfasst und in beiden Ländern anerkannt wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen36

1

Wie bewertet die Bundesregierung den bisherigen Gewinn des Gesetzes für die grenzüberschreitende Berufsausbildung?

2

Welche konkreten Vorteile konnten nach Kenntnis der Bundesregierung bisher für die beteiligten Auszubildenden und Betriebe festgestellt werden?

3

Inwieweit entspricht nach Kenntnis der Bundesregierung das Abkommen den aktuellen Ausbildungsbedürfnissen der Auszubildenden und der Betriebe in den betroffenen Grenzregionen?

4

Welche Anpassungen wurden vorgenommen, um auf spezifische Anforderungen der jeweiligen Branchen einzugehen?

5

Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, wie das Abkommen von den beteiligten Schülern und Ausbildungsbetrieben angenommen wird, und wenn ja, welche sind dies?

6

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Zahlen oder Umfragen, die die Zufriedenheit und Teilnahmebereitschaft der Auszubildenden und Betriebe dokumentieren?

7

Welche Rolle spielen die deutschen und nach Kenntnis der Bundesregierung französischen Bildungsbehörden bei der Umsetzung und Überwachung des Abkommens?

8

Wurden seitens der Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um die Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen den Bildungsbehörden der beiden Länder zu verbessern, und wenn ja, welche waren dies?

9

Wie wird die grenzüberschreitende Berufsausbildung finanziert, und welche finanziellen Mittel werden hierfür bereitgestellt?

10

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Unterstützungsmaßnahmen für Betriebe und Auszubildende, die an diesem Programm teilnehmen, und wenn ja, welche sind dies?

11

Welche Herausforderungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Umsetzung des Abkommens identifiziert, und wie plant die Bundesregierung, diesen zu begegnen?

12

Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Qualität und Effektivität der grenzüberschreitenden Berufsausbildung von den Begünstigten und Behörden gewertet und sichergestellt?

13

Welche Standards und Kriterien werden nach Kenntnis der Bundesregierung angewendet, welche eine gleichwertige Ausbildung in beiden Ländern gewährleisten?

14

Welche langfristigen Ziele in Sachen Berufsbildung verfolgt die Bundesregierung mit diesem Abkommen?

15

Wie trägt das Abkommen zur Förderung der europäischen Integration und zur Stärkung der beruflichen Mobilität bei?

16

Gibt es Pläne, um die grenzüberschreitende Berufsausbildung in Zukunft weiter zu fördern und auszubauen, und wenn ja, welche?

17

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die grenzüberschreitende Berufsausbildung nachhaltig ist und langfristige Perspektiven bietet?

18

Verhindern nach Kenntnis der Bundesregierung die unterschiedlichen Schulpolitiken und Bildungssysteme Deutschlands und Frankreichs die Umsetzung und Anwendung des Abkommens, und wenn ja, inwieweit?

19

Welche spezifischen Anpassungen wurden vorgenommen, um die unterschiedlichen schulpolitischen Rahmenbedingungen beider Länder zu harmonisieren?

20

Welche Herausforderungen ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung durch die unterschiedlichen Schulsysteme für die Anerkennung von Abschlüssen und Zertifikaten im Rahmen der grenzüberschreitenden Berufsausbildung?

21

Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung die inhaltliche Zusammenarbeit zwischen den deutschen und den französischen Bildungseinrichtungen gefördert, um die Integration der grenzüberschreitenden Berufsausbildung zu vertiefen?

22

Welche gemeinsamen Maßnahmen und Programme wurden nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt, um den Austausch und die Kooperation zwischen Schulen und Berufsschulen beider Länder zu intensivieren?

23

Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass die nationalen Bildungsvorschriften und Bildungsstandards sowohl in Deutschland als auch in Frankreich eingehalten werden?

24

Welche Mechanismen wurden implementiert, um eine kontinuierliche Überwachung und Anpassung der Ausbildungsprogramme gemäß den nationalen Vorschriften zu gewährleisten?

25

Welche Auswirkungen hat das Abkommen auf die nationale Schulpolitik in Deutschland und Frankreich?

26

Gibt es Initiativen oder Pläne, die Schulsysteme beider Länder im Kontext der grenzüberschreitenden Berufsausbildung weiter zu harmonisieren und zu verbessern?

27

Inwieweit werden nach Kenntnis der Bundesregierung spezifische Ausbildungsinhalte und Ausbildungsmethoden an die Gegebenheiten des Berufssystems des Partnerlandes angepasst?

28

Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die Anerkennung von Abschlüssen und Zertifikaten, die im Rahmen der grenzüberschreitenden Berufsausbildung erworben wurden, zu gewährleisten?

29

Wie werden mögliche Unterschiede in den Qualifikationsanforderungen der beiden Länder adressiert?

30

Gibt es bilaterale Vereinbarungen zur gegenseitigen Anerkennung der beruflichen Qualifikationen?

31

Hat die Bundesregierung bereits Überlegungen dazu angestellt, in welchen Fällen Streitfälle zwischen den Arbeitgebern, den Ausbildungsbetrieben und den Auszubildenden entstehen könnten?

32

Wie wird die Beteiligung von Unternehmen auf beiden Seiten der Grenze gefördert?

33

Welche Anreize gibt es für Unternehmen, an der grenzüberschreitenden Berufsausbildung teilzunehmen?

34

Wie viele Unternehmen in den Grenzregionen sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in das Programm eingebunden, und wie hat sich diese Zahl seit Inkrafttreten des Abkommens entwickelt?

35

Welchen Schwierigkeiten begegnen nach Kenntnis der Bundesregierung die Praktikanten, wenn es darum geht, die Abschlüsse anerkennen zu lassen?

36

Wie viele Schüler in Deutschland haben nach Kenntnis der Bundesregierung schon von dieser grenzüberschreitenden Ausbildung profitiert?

Berlin, den 23. September 2024

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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